III. Teil: Der politische Inhalt der Sowjets
[Vorbemerkung: Die Seitentrennung bezieht sich auf die Original-Ausgabe]
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Peter Klein
1. Einleitung
Wir haben im letzten Abschnitt gesehen(1), daß Lenin in den “Sowjets der Arbeiterund Soldatendeputierten” einen “höheren Typus” von Demokratie verkörpert sieht, als ihn die “parlamentarische Republik” darstelle (LW 24, S. 36). Dabei ist uns aufgefallen, daß er diese “parlamentarische Republik” dadurch als “bürgerlich” in Mißkredit bringt, daß er sie in dieNähe der Monarchie rückt: “Von der parlamentarischen Republik” sei die “Rückkehr zur Monarchie (…) überaus leicht, denn die ganze Unterdrückungsmaschine: das Heer, die Polizei, die Beamtenschaft”, bleibe unangetastet (LW 24, S. 53f.). Auf den realpolitschen Bezug dieser wenige Wochen nach dem Sturz des Zaren niedergeschriebenen Sätze habe ich seinerzeit schon hingewiesen. Hier möchte ich nun versuchen, die theoretischen Folgen aufzudecken, die sich daraus, daß sich hinter der “bürgerlich-parlamentarische(n) demokratische(n) Republik” letztlich ein monarchistischer Staatsapparat verbirgt, für den “höheren Typus” der Demokratie ergeben. Ich werde also der zuletzt gestellten Frage nachspüren, “inwieweit sich in der von Lenin propagierten Rätemacht Elemente des modernen bürgerlichen Repräsentativstaates verbergen”(2).
Den Ausgangspunkt meiner Überlegungen bildet dabei ein “theoretischer Sprung”, der sich durch Lenins Außerungen zu dem Staatsthema zieht. Um diesen “Sprung” sichtbar zu machen, sei zunächst der “höhere Typus” von Demokratie, wie er in der Perspektive der weiteren revolutionären Entwicklung von den Bolschewiki propagiert werden soll, vorgestellt. “Die Partei”, so heißt es in den im April/Mai 1917 verfaßten “Materialien zur Revision des Parteiprogramms”, die Partei “kämpft für eine Republik, die demokratischer ist (als die “bürgerlich-parlamentarische demokratische Republik”, P.K.), für eine proletarisch-bäuerliche Republik, in der die Polizei und das stehende Heer vollkommen beseitigt sind und ersetzt werden durch die allgemeine Volksbewaffnung, durch die allgemeine Miliz; alle beamteten Personen sind nicht nur wählbar sondern auch jederzeit auf Verlangen der Mehrheit ihrer Wähler absetzbar; die Besoldung aller beamteten Personen ohne Ausnahme wird in einer Höhe festgesetzt, die den Durchschnittslohn eines guten Arbeiters nicht übersteigt; die parlamentarischen Vertretungskörperschaften werden nach und nach durch die Sowjets der Vertreter des Volkes (der verschiedenen Klassen und Berufe oder der verschiedenen Orte) ersetzt, die
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gleichzeitig gesetzgebend sind und ihre Gesetze vollziehen” (LW 24, S. 461).
Lenin hat sicher recht damit, wenn er diesen Staat “vom Typus der Pariser Kommune” “demokratischer” nennt als die “Demokratie vom gewöhnlichen Typus, die die Herrschaft der Bourgeoisie mit Hilfe der alten, monarchistischen Verwaltungsorgane (…) festigte” (LW 24, S. 71, Hervorh. Lenin). Wenn es die monarchistische Polizei ist, von der er sagt, sie sei “eine besondere, vom Volk losgelöste und ihm entgegengestellte Organisation von bewaffneten Menschen”; wenn es die monarchistischen Beamten sind, von deren “Allmacht” er spricht und von denen er sagt, sie seien “faktisch unabsetzbar” und gehörten “der Klasse der Gutsbesitzer” an (LW 24, S. 157); wenn es also dieser monarchistische Gewaltapparat ist, zu dessen Zerschlagung und Ersetzung durch die allgemeine Volksbewaffnung Lenin aufruft – und von welchem anderen “Machtapparat der alten Gesellschaft” sollte er im Jahre 1917 reden? – , dann hat er sicher recht damit, im “Kommune-Staat” das “Volk selbst” an der Regierung zu sehen. Wenn mit dem Bild von der “Trennung” und “Losgelöstheit” der monarchistische Obrigkeitsstaat gemeint ist,der überhaupt nur den gehobenen Ständen Zutritt zu den dann übrigens kaum “öffentlich” zu nennenden Ämtern und zum Offizierskorps gewährt, dann, in diesem Sinn, ist es ohne weiteres gerechtfertigt, die Wahl und Abwahl der Beamten durch das Volk die Aufhebung der Trennung von Regierung und Volk zu nennen.
Lenin versucht aber, der extremen, “vollständigen” Demokratie, für die er eintritt, und die nie mehr sein kann als das Idealbild des “vollendeten” bürgerlichen Staates, einen umfassenderen, weiter reichenden Sinn unterzuschieben. Er behandelt die Frage der Trennung der Staatsgewalt vom “Volk”, die Frage der “besonderen Repressionsgewalt”, die der Staat laut Engels darstellt, nicht mehr nur im Zusammenhang mit der Zerschlagung des Zarismus oder des zaristischen Staatsapparates, sondern er wähnt sich angesichts der russischen Räte bereits einen historischen Schritt über diese “Etappe” hinaus. Für ihn handelt es sich bereits um die Aufhebung des Staates überhaupt.
Einerseits verbleibt er mit den Maßnahmen, die er vorschlägt, vollkommen im Rahmen der bürgerlichen, d.h. der auf Lohnarbeit gegründeten Gesellschaft. So folgt etwa in den erwähnten “Materialien” auf die Forderung nach der Einrichtung einer Volksmiliz unverzüglich die an die “Kapitalisten” gerichtete Forderung, die “Arbeiter und Angestellten” müßten für die Zeit, die sie in der Miliz verbringen, “den üblichen Lohn erhalten”(LW 25, S. 462). Eine ähnlich radikale Überlegung hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in solchen “Errungenschaften des Volkes” wie dem “Arbeitsplatzschutzgesetz” und dem “Unterhaltssicherheitsgesetz” niedergeschlagen(3). So auch bei den Maßnahmen, die Lenin unmittelbar vor dem Oktober (“Die drohende Katastrophe und wie man sie bekämpfen kann”) der angestrebten “revolutionäre(n) Diktatur der Demokratie” (LW 25, S. 366), die sich wie einst die Jakobiner “wirklich auf die Volksmassen” stützen werde (ebd. S. 351 und öfter), anempfiehlt, damit sie der Spekulation und des Hungers Herr werden könne: Diese
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Maßnahmen, etwa die Verstaatlichung der Banken und der großen Syndikate, die staatliche Aufsicht über alle finanziellen Transaktionen, die organisatorische Erfassung der Bevölkerung nach Berufsgruppen, ihre “Zwangsvereinigung” in “Konsumgenossenschaften”, dienen einerseits dem “Vorantreiben der kapitalistischen Entwicklung durch den Staat” (S. 352), andererseits der “Kontrolle über die Reichen” (S. 351, S. 365 und öfter). Diese sollen daran gehindert werden, ihre “Extraprofite” an der “Einkommensteuer”(4) vorbeizuschmuggeln (S. 364) und sich in skandalöser Weise “an den Kriegslieferungen” (S. 350) zu bereichern. Ihre “Privilegien” und “Hintertürchen” sollen beseitigt werden. Aber keine dieser Maßnahmen, die Lenin zum Teil bereits in den anderen kriegführenden Ländern, wenn auch in “reaktionär-bürokratischer” Weise, verwirklicht sieht, soll “den Reichen” als solchen etwas anhaben, von der Aufhebung der Lohnarbeit ganz zu schweigen: An “den Eigentumsverhältnissen (wird) an und für sich kein Jota geändert und keinem Eigentümer (wird) auch nur eine Kopeke weggenommen (S. 354 u. S. 339). Mit der “Nationalisierung der Banken” empfiehlt er sich sogar der “Masse der Bauern und der kleinen Unternehmer” (S. 341), die dadurch leichteren Zugang zu Krediten erhielte. Und seine menschewistischen und sozialrevolutionären Gegner, für die die “geschilderten Maßnahmen” “bereits sozialistische Maßnahmen” seien, bezichtigt er der “Verteidigung des rückständigen Kapitalismus” (S. 367f.).
Dies wäre also die eine Seite, die man auch die realistische Seite Lenins nennen könnte. Ich werde auf diesen Realismus Lenins immer wieder hinzuweisen haben. Nun aber kommt es zu dem erwähnten “Sprung” in Lenins revolutionärer Optik. In diesem gleichen Jahr 1917, in dem er der russischen Bauernschaft versichert, daß “die Sozialisten sogar bei einer vollen sozialistischen Umwälzung (!) die Kleinbauern weder expropriieren wollen noch können noch werden ” (ebd. S. 354), in diesem gleichen Jahr sieht er nämlich bereits den Staat überhaupt absterben. Dazu heißt es in der schon früher (MK 4) zitierten Broschüre “Die Aufgaben des Proletariats in unserer Revolution”: “Der Staat im eigentlichen Sinne ist die Machtausübung über die Massen durch Formationen bewaffneter Menschen, die vom Volke getrennt sind.
Unser im Werden begriffener, neuer Staat ist auch ein Staat, denn wir brauchen Formationen bewaffneter Menschen (…), brauchen die schonungslose gewaltsame Unterdrückung aller Anschläge der Konterrevolution.
(…) Aber unser im Werden begriffener, neuer Staat ist schon kein Staat mehr im eigentlichen Sinne des Wortes, denn in verschiedenen Orten Rußlands sind diese Formationen bewaffneter Menschen die Masse selbst, das ganze Volk und nicht irgendwelche über das Volk gestellte, von ihnen getrennte, praktisch unabsetzbare Leute … Es gilt vorwärts zu blicken auf die im Werden begriffene neue Demokratie, die schon aufhört, eine Demokratie zu sein, denn Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes, das bewaffnete Volk selbst aber kann nicht über sich herrschen” (LW
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24, S. 71f.).
Im August/September 1917 wird diese Position noch einmal theoretisch untermauert in derbekannten Schrift “Staat und Revolution”. Dabei nimmt sichLenin die Pariser Kommune von 1871 zum Vorbild, wie sie Marx in “Der Bürgerkrieg in Frankreich” dargestellt hat. Angesichts der “vollständigen Demokratie”, die die Kommune seinerzeit an die Stelle der alten, bonapartistischen Staatsmaschinerie gesetzt habe, spricht Lenin von einem Fall des “Umschlagens von Quantität in Qualität”: “Die mit dieser denkbar größten Vollständigkeit und Folgerichtigkeit durchgeführte Demokratie verwandelt sich aus der bürgerlichen Demokratie in die proletarische, aus dem Staat (= einer besonderen Gewalt zur Unterdrückung einer bestimmten Klasse) in etwas, was eigentlich kein Staat mehr ist” (LW 25, S. 432).
Mir scheint, daß wir hier des Rätsels Lösung vor Augen haben. Der “Sprung” in Lenins revolutionärer Optik ist offensichtlich ein astreiner “dialektischer Sprung”. Vor allem jene “Leninisten” werden daran ihre Freude haben, die sich nicht genug damit tun können, über “Hegelei” und Hegelsche “Mystik” überall dort zu mäkeln, wo ihre heile Welt des soziologisch definierten Klassenkampfes zwischen “Kapitalist” und “Proletarier” von der Analyse der Wertvergesellschaftung in Bedrängnis gebracht wird. Mit diesem “dialektischen Sprung” lüftet sich auch das Geheimnis, warum Lenin angesichts der dringlichen Maßnahmen, die er zur Bekämpfung der drohenden Katastrophe vorschlägt – das Tranportwesen steht vor dem Zusammenbruch, die Versorgung der Fabriken mit Rohstoffen, der Bevölkerung mit Getreide ist gefährdet, eine Hungersnot steht bevor – , immer schon von einem “Schritt, ja mehrere(n) Schritte(n) zum Sozialismus hin” spricht (LW 25, S. 368).
Die schon oben erwähnten Maßnahmen haben “an sich” nichts sozialistisches an sich. Um nur die “allgemeine Arbeitspflicht” zu nennen: Lenin weist ausdrücklich darauf hin, daß sie auch schon von den “Junkern” und “Kapitalisten” in Deutschland eingeführt worden sei (ebd. S. 371). Sämtliche der von Lenin vorgeschlagenen Maßnahmen sind darauf gerichtet, den Organisationsgrad der Bevölkerung zu erhöhen, damit dem Staat die Übersicht über das Wirtschaftsleben zu erleichtern bzw. allererst zu verschaffen, und die Voraussetzungen für eine wirksame Kontrolle und Durchführung zum Teil bereits vorhandener Gesetze herzustellen – mit einem Wort, die Verwaltung der allgemeinen Angelegenheiten zu rationalisieren und zu effektivieren. Vielfach, wie bei der Inaussichtstellung staatlicher Kredite für die Bauern etc., handelt es sich darum, große Bereiche der Volkswirtschaft, die sich erst noch auf dem Niveau der Subsistenzproduktion befinden oder noch nicht weit darüber hinaus gelangt sind(5), überhaupt erstmals in den Warenverkehr einzubeziehen als dem ersten, vorläufig nur zirkulationsvermittelten Schritt zu ihrer Vergesellschaftung. Ganz ähnlicheForderungen, wie etwa die nach dem “Ausbau der genossenschaftlichen Markt- und Kreditorganisation” und nach”preisstützende(r) Staatsintervention” hatte schon der amerikanische
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Populismus (Farmer’s Alliance) in den achtziger Jahren erhoben und schließlich durchgesetzt. Auch die “progressive Einkommensteuer” fehlte nicht in diesem Forderungskatalog, und sogar der “recall”, die “Möglichkeit der Abwahl der Amtsträger”, wurde bis 1920 in den Verfassungen zahlreicher amerikanischer Bundesstaaten verankert(6). Nüchtern betrachtet, handelt es sich bei Lenins “Maßnahmen” um die Wahrnehmung solcher staatlicher Aufgaben, die mit der Entwicklung der industriellen Produktionsweise und der entsprechenden Ausdehnung der Ware-Geld-Beziehungen in allen kapitalistischen Ländern unabdingbar geworden waren. Sie versetzen den Staat überhaupt erst in die Lage, als Staat zu fungieren, als Hüter des gemeinsamen Wohles aller (“Die Bolschewiki (…) handeln als Vertreter der Interessen des gesamten Volkes”, ebd. S. 363), als Anwalt der Gerechtigkeit, die auch den “absolut rechtlosen, erniedrigten, geknechteten, versklavten Menschen” (ebd. S. 345) zugute kommen muß.
Woher nun bezieht Lenin die Berechtigung, die Durchführung dieser Maßnahmen einen “Schritt zum Sozialismus” zu nennen? Wir wissen es bereits. Er bezieht sie daher, daß sie auf “revolutionär-demokratische” Weise durchgeführt werden sollen, “von unten, demokratisch, durch das Volk selbst” (ebd. S. 351), von einer Macht “die sich offenkundig und unbedingt auf die Mehrheit der Bevölkerung stützt” (ebd. S. 379), die keine “Angst davor hat, die Aktivität der Arbeiter und überhaupt der Werktätigen zu fördern” (ebd. S. 357), die “an die Initiative der Arbeiter und Angestellten appelliert” (ebd. S. 346) etc.
Das “Volk”, die “Volksmassen” und der “Volkswille”, auf die sich die revolutionäre Staatsmacht zu stützen habe, werden von Lenin im Jahre 1917 so oft und so penetrant angerufen, daß es ohne weiteres gerechtfertigt scheint, ihn im Hinblick darauf einen “Populisten” zu nennen. Der Pferdefuß von Lenins Theorie über die Aufhebung des bürgerlichen Staates (Qualität) durch die Steigerung des “Demokratismus” (Quantität) befinden sich genau in diesem “Volk”. Weshalb der “Sprung”, der mit diesem Pferdefuß ausgeführt wird, auch reichlich wie ein Eiertanz aussieht – falls es erlaubt ist, die Vorstellung von einer solchen Geschicklichkeit mit der von einem Pferdefuß in Verbindung zu bringen. Das “Volk” oder die “Massen” bleiben nämlich bei der ganzen Operation sich selbst gleich. Sie bleiben “Arbeiter und Bauern” etc. An diesen sozialen Kategorien, die teils bereits vom Wert konstituiert worden sind, teils erst noch in diese Verkehrsform hineingezogen werden sollen, ändert sich nicht nur nichts, sondern sie werden bei der Bestimmung des Volkswillens direkt als solche, in dieser Unmittelbarkeit, vorausgesetzt und zugrundegelegt. Genau dieser Umstand macht aber aus dem “Willen des Volkes” eine politische Kategorie, wie sie für den modernen bürgerlichen Staat charakteristisch ist. Da Lenin in den “Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten” jene “Organe” sieht, “die unmittelbar den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen” (z.B. LW 24, S. 219, S. 267), da er überhaupt dazu neigt, jegliche “Verbände der Angestellten, der Arbeiter, der Konsumenten usw.” umstandslos mit dem “Volk
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selbst” kurzzuschließen und zu identifizieren (LW 25, S. 351), müssen wir uns, um das Geheimnis dieser Organisationsformen zu ergründen, notgedrungen mit dieser politischen Kategorie, dem “Volkswillen”, auseinandersetzen.
2. Der Volkswille im allgemeinen
Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß die Gesellschaft der Privateigentümer ihre gemeinsamen Angelegenheiten von einem besonderen, politische Form annehmenden Apparat wahrnehmen lassen muß, der, selber der Verkehrsform des Privateigentums zugehörig, doch nicht unmittelbar die Gesamtheit dieser Privateigentümer selber sein kann. Gerade weil das unmittelbare Interesse der Privateigentümer ein privates ist, in welchem der darin erscheinende gesellschaftliche Zusammenhang sich vor sich selbst verbirgt, taugt es nicht zur Organisierung dieses Zusammenhangs. Gerade deshalb kann dieser Zusammenhang, der sich nebenbei gesagt als realer, stofflicher, allseitiger Zusammenhang erst vermittels des Warenverkehrs herstellt, auch nicht als solcher organisiert werden, sondern nur als formeller, institutioneller Rahmen von Rechten und Gesetzen, der den Privateigentümern ihr Privateigentümer Dasein garantiert und ihnen das damit verbundene Interesse zu verfolgen gestattet. Der bürgerliche Staat garantiert mit anderen Worten die gegebene, von der Verkehrsform des Privateigentums (vom Wert) konstituierte Sozialstruktur, auf der er beruht, und affirmiert gleichmäßig alle innerhalb dieser Sozialstruktur miteinander konkurrierenden Interessen – mit der einen Einschränkung, daß dabei die Grundlage der Konkurrenz selbst, das Privateigentum, die Praxis des Warentausches, von der er selbst ein Moment ist, nicht angetastet werde. Damit werden die gemeinsamen Angelegenheiten der bürgerlichen, auf dem Wert beruhenden Gesellschaft selber wieder zur besonderen, der “Sozialstruktur” gegenüberstehenden Angelegenheit einer darauf spezialisierten Berufsgruppe von Ideologen und Sachwaltern des Allgemeinwohls(7), die für die Einhaltung der allgemeine Geltung beanspruchenden Normen und Regeln des gesellschaftlichen Verkehrs Sorge tragen, die formale Struktur dieses Verkehrs laufend an dessen sich wandelnden stofflichen Inhalt anpassen, selber in die stoffliche Sphäre eingreifen mit Investitionen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, und schließlich Konflikte aus dem Bereich der unmittelbar privaten Interessen dadurch entschärfen, daß sie sie teils in ein Gegeneinander von politischen Prinzipien verwandeln und somit als eine Angelegenheit der Rhetorik harmlos machen, teils als “neutrale Schlichtungsstelle” tatsächlich zum Ausgleich bringen, teils mit Gewalt unterdrücken.
Die Trennung von “Staat” und “Volk”, wie sie für die Gesellschaft des Privateigentums charakteristisch ist, ist somit eine funktionelle Trennung. Im Gegensatz zum vorkapitalistischen Ständestaat(8), in dem die herrschende Klasse weitgehend mit dem staatlichen Gewaltapparat zusammenfällt und dieser kaum eine andere
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Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung besitzt als diejenige, regelmäßig die Revenue der herrschenden Klasse einzutreiben, existiert im Staat der Privateigentümer tatsächlich so etwas wie ein Allgemeinwohl, existieren hier tatsächlich allgemeine, allen gemeinsame Angelegenheiten, und zwar zunehmend mit dem Fortschritt der stofflichen Vergesellschaftung der Produktion. Der springende Punkt beim politischen oder Gemeinwohl-Staat, wie man den bürgerlichen Staat in Abgrenzung zum Ständestaat nennen könnte, liegt nicht darin, daß das Gemeinwohl etwa nur ein behauptetes oder geheucheltes wäre(9), sondern darin, daß es abstrakte, politische Form annehmen muß, weil es das Gemeinwohl von lauter Privateigentümern ist. Es existiert ein realer, stofflicher Zusammenhang, nämlich die gegenseitige Abhängigkeit aller sozialer Kategorien voneinander, er fällt aber auseinander in die beiden Sphären des “öffentlichen” und des “privaten” Interesses. Dieses Auseinanderfallen der beiden Sphären ist nun so beschaffen, daß sie wechselseitig einander bedingen und positiv aufeinander bezogen sind. Die Form dieser Beziehung ist der “Wille des Volkes”, jene Kategorie, die Lenin zu Recht in den russischen Räten des Jahres 1917 verwirklicht sieht, aber zu Unrecht für das Ende des bürgerlichen Staates hält. Der bürgerliche Staat leitet sich ab von dem “Willen des Volkes”, beruft sich bei seinen Entscheidungen auf den “Willen der Mehrheit des Volkes”, trägt Sorge für die regelmäßige Äußerung dieses Willens und bleibt doch immer getrennt von denen, deren Willen er repräsentiert(10). Die Trennung liegt in der Form der Politik selbst, die dieser Wille annehmen muß, solang diejenigen, die ihn äußern, ein unmittelbares Interesse haben, das von Ware-Geld-Beziehungen diktiert ist, das ein Käufer- und Verkäufer-Interesse und also ein abstrakt-unmittelbares, von seiner Vermittelheit absehendes Interesse ist. Das betrifft die Arbeiter als die Verkäufer der Ware Arbeitskraft ganz ebenso wie alle anderen Warenbesitzer. Es liegt also im Wesen der Politik, daß diejenigen, auf die sie sich beruft, nicht wirklich, sondern nur formal, mittels der Wahl von “Spezialisten für das Gemeinwohl”, an den allgemeinen Angelegenheiten teilnehmen können.
An diesem Formalismus ändert sich nichts, wenn man ihm das “Recht” auf jederzeitige Abwahl der Beamten hinzufügt. Solange sich der gesellschaftliche Zusammenhang blind herstellt, erkennbar daran, daß er in die beiden unvermittelt einander gegenüberstehenden Sphären des privaten und des öffentlichen Interesses auseinanderfällt(11), solange fehlt die Grundlage für eine sachgerechte, rationale Organisierung dieses Zusammenhangs. Diese könnte ja nur darin bestehen, daß das unmittelbare, private Interesse von vornherein seiner gesellschaftlichen Vermitteltheit eingedenk wäre. In diesem Fall wäre es aber kein privates Interesse mehr, in diesem Fall wären auch die Arbeiter keine Arbeiter mehr. Sie besäßen dann auch kein besonderes Arbeiterinteresse mehr, das sie in der politischen Sphäre vertreten lassen müßten von ihren “der Sache des Proletariats treu ergebenen” Delegierten. Überhaupt würde dann jede Tätigkeit innerhalb des gesellschaftlichen Zusammenhangs ihren ausschließlichen Charakter verlieren und aufhören, ein abstrakt-
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unmittelbares Interesse zu konstituieren. Die allgemeinen Angelegenheiten wären dann immer schon von vornherein in jeder besonderen Angelegenheit anwesend und müßten nicht in der Form eines Rechts oder einer gesetzlichen Pflicht und in Gestalt eines besonderen, mit moralischem Zeigefinger das “Volkswohl” anmahnenden Gesetzeswächters von außen zu dieser Angelegenheit hinzutreten(12). Erst in diesem Fall wäre der gesellschaftliche Organismus für die dann unmittelbar gesellschaftlich zu nennenden Individuen – Marx spricht von der Entwicklung der Individuen zu “totalen Individuen”- durchsichtig und also die Voraussetzung dafür vorhanden, über die sachgerechte Wahrnehmung der dann noch anfallenden Verwaltungsfunktionen eine wirkliche Kontrolle auszuüben. Zugleich würde das Bedürfnis danach erlöschen, und die gesellschaftlichen Individuen könnten wie einst die Sklavenhalter im alten Athen das Los darüber entscheiden lassen, welcher Mensch für welche Zeitdauer welche Verwaltungsfunktion zu übernehmen hat(13). Solange aber das unmittelbare Interesse der Gesellschaftsmitglieder ein Erwerbsinteresse ist, im Fall der Arbeiter also ein Lohninteresse, solange sind weder die allgemeinen Angelegenheiten noch die Kompetenz derjenigen, die sich von ihnen eine Beförderung ihres abstrakt-unmittelbaren Interesses erhoffen, so beschaffen, daß eine effektive Kontrolle der Sachwalter dieser allgemeinen Angelegenheit möglich wäre. Das Recht zur Kontrolle, der Aufruf zur Kontrolle ersetzt nicht die fehlende Fähigkeit hierzu, sondern ist vielmehr an ihm selbst der objektive Ausdruck für dieses Fehlen. Er kann die Kluft, die sich zwischen den beiden Interessenkategorien auftut, eine Kluft, der er sich selbst verdankt, ganz bestimmt nicht zum Verschwinden bringen.
Ich will versuchen, dies an einem Beispiel anschaulich zu machen. Nehmen wir etwa das Projekt eines Kraftwerkbaus, das ja im allgemeinen ziemlich viel gesellschaftliche Ressourcen verschlingt. Wie etwa soll ein Arbeiter den gesellschaftlichen Bedarf (Allgemeininteresse) für den Bau eines Kraftwerks beurteilen können, wenn seine eigene Gesellschaftlichkeit (unmittelbares Interesse) bei ihm nur in dem Gesichtspunkt erscheinen kann, der für ihn als Arbeiter letztlich der entscheidende sein muß, nämlich darin, daß der Bau dieses Kraftwerks ihm Lohn und Brot verschafft? Ganz entsprechend werden die staatlichen Protagonisten dieses Kraftwerkbaus, die hierbei also die Unternehmerfunktion innehaben, genau dieses unmittelbare Arbeiterinteresse als ein Moment dessen, was sie ihre “Verantwortung für das Ganze” (oder für das Unternehmen) nennen, zur Legitimation ihrer Entscheidung verwenden. Diese Legitimation könnten sie sich bei den betreffenden Arbeitern, solange sie solche bleiben, sogar mit der demokratischen Zeremonie einer Abstimmung verschaffen. Die “Arbeitsplatzsicherung” ist bekanntlich als eines der Kriterien für den Erfolg der Wirtschaftspolitik ein in allen modernen Staaten anerkanntes “gesellschaftliches Bedürfnis” geworden. Und das famose “Recht auf Arbeit”, das natürlich nur die Lohnarbeit meinen kann, galt den “realsozialistischen” Ländern bis vor wenigen Jahren, solange die gering entwik-
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kelte Produktivität dieser Arbeit sie sogar zu einer “Pflicht” machte, als der mit Stolz vorgezeigte Beweis dafür, daß sie wirklich solche seien: Arbeiterstaaten. Wer wollte ihnen diesen Ehrentitel, auf den in der Tat jedes kapitalistische Gemeinwesen Anspruch erheben kann, streitig machen!
Wenn also eine solche Konstellation vorliegt, daß sich das “gesellschaftliche Interesse” jeweils in Geld messen lassen muß und damit sowohl als “unmittelbares” wie auch als “allgemeines” abstrakt ist, d.h. nicht auf den stofflichen Inhalt der gesellschaftlichen Produktion, sondern auf ihre wertmäßige Form bezogen ist, was bleibt dann noch zu tun übrig für eine etwaige “Kontrolle und Rechnungsführung”? Richtig, die “Kontrolle und Rechnungsführung” kann sich nur auf die formell korrekte Planung und Durchführung der betreffenden Projekte erstrecken, damit niemand sich einen anderen als den mit seiner Funktion zusammenfallenden Vorteil verschaffe, und damit die benötigten Ressourcen, zu denen dann auch die “Arbeitskräfte” gehören, sparsam verwendet werden. Und ausschließlich in diesem formalen Sinn behandelt Lenin denn auch die Frage der “Kontrolle und Rechnungsführung” im Jahr 1917. Der Zweck etwa der “zwangsweisen ‘Verbandsbildung'” sei es, “eine vollständige, sehr strenge und genaue Rechenschaftslegung einzuführen, vor allem aber die Operationen beim Einkauf der Rohstoffe und beim Absatz der Erzeugnisse zusammenzufassen und Mittel sowie Kräfte des Volkes einzusparen” (LW 25, S. 354, Hervorh. Lenin). Von einer gesellschaftlichen Bedarfsplanung, von einer Beratung darüber, welche Rohstoffe “eingekauft” und zur Befriedigung welcher Bedürfnisse auf welche Weise verarbeitet werden sollten, konnte nicht entfernt die Rede sein. Lenin hätte sich einen Phantasten schimpfen lassen müssen (was ihm übrigens ohnehin widerfuhr), wenn er 1917 Ansprüche dieser Art angemeldet hätte. Gleichwohl handelt es sich bei Lenins Vorschlägen natürlich um einen gewaltigen, praktischen Schritt vorwärts – wenn auch nicht zum Sozialismus. Man darf ja nicht vergessen, daß in einem Land von der Rückständigkeit, die Rußland 1917 besaß, das kapitalistische Akkumulationsmodell genau das angemessene ist. Das abstrakte Mehr seiner selbst, dem das Kapital immerzu nachjagt, beinhaltet genau jene Logik des sparsamen und effektiven, auf den größtmöglichen Nutzeffekt abzielenden Umgangs mit den Ressourcen, die sich wie ein roter Faden durch Lenins Maßnahmenkatalog zieht. Bei dem eklatanten Mangel an Produktivkräften, “an technisch gebildeten und überhaupt an intellektuellen Kräften” (ebd. S. 355), wie Lenin sich u.a. ausdrückte, war an der Überzeugungskraft dieser Logik nicht zu zweifeln. Wo es an Allem fehlt, dort ergibt sich die Gebrauchswertseite des kapitalistischen Grundgesetzes, das da lautet “Produktion um der Produktion willen”, gleichsam von selbst. In Rußland, das im internationalen Vergleich unter einem Mangel an kapitalistischer Entwicklung zu leiden hatte, mußte natürlich der Staat sich diese Logik zu eigen machen. Die spontanen Kräfte des Marktes, die sich an Ländergrenzen bekanntlich nicht halten, hätten es angesichts der überlegenen Konkurrenz des ausländischen Kapitals nicht
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vermocht, das Land mit den für die zeitgemäße Anwendung von Lohnarbeit erforderlichen Basisinvestitionen (Ausbildungssystem, Verkehrswege, Energieversorgung etc. ) zu versehen – zumindest nicht im nationalen Interesse Rußlands. Infolgedessen war es in den zwanziger Jahren, nachdem der Bürgerkrieg Rußland noch weiter zurückgeworfen hatte, unter den Bolschewiki auch nie umstritten, daß eine Industrialisierungspolitik (eine “ursprüngliche sozialistische Akkumulation”, wie sie von Preobrashenski genannt wurde) zu betreiben war. Lediglich über das Woher der Mittel und das Wie der Methoden gingen die Ansichten auseinander.
Zurück ins Jahr 1917. Wir waren dabei stehengeblieben, daß Lenin eine bescheidene Version der “Kontrolle und Rechnungsführung” verficht, eine, die keineswegs über die Ware-Geld-Form der Produktion und Verteilung hinausreicht, sondern lediglich einen korrekten und sparsamen Umgang mit dieserForm anstrebt. Der entscheidende “Schritt” in Richtung Sozialismus besteht für Lenin darin, daß das “Volk selbst” diese Kontrolle ausübt, eine “Kontrolle über die Gutsbesitzer und Kapitalisten” (LW 25, S. 352, Hervorh. Lenin), eine Kontrolle, die sich entschlossen “über gewisse Privatinteresse der Kapitalisten (…), die eine solche Einmischung ‘nicht gewohnt’ sind und ihre Extraprofite nicht verlieren wollen”, hinwegsetzt (ebd. S. 353). Unsere Frage muß also lauten, wie es um die Fähigkeit des “Volkes” bestellt ist, diese “Rechnungsführung und Kontrolle” in die eigene Regie zu nehmen. Lenin tut diese Frage gleichsam mit einer Handbewegung ab. Die “Nationalisierung der Banken” beispielsweise biete “überhaupt keinerlei Schwierigkeiten, weder technischer noch kultureller Art” (ebd. S. 339). Wenn “die Staatsmacht nicht nur in Worten revolutionär ist (…), wenn sie im Interesse der Mehrheit des Volkes und nicht im Interesse einer Handvoll Reicher handelt, (…) so braucht sie z.B. nur die armen Angestellten gesondert zusammenzufassen”, um ein wirksames Instrument zu besitzen, das die “Gaunereien und Verschleppungen seitens der Reichen” aufdeckt und unschädlich macht (ebd. S. 340f., Hervorh. Lenin). Ebenso verhält es sich mit der “Nationalisierung des Versicherungswesens” (S. 343), ebenso mit der Nationalisierung der “Handels- und Industriesyndikate ” (S. 344). Im einen Fall werden “Tagungen der Angestellten der Versicherungsgesellschaften” das nötige bewirken (S. 344), im anderen wird die “Kontrolle durch die Arbeiterverbände usw.” durchgeführt werden (S. 345). In “Staat und Revolution” tauchen diese gleichen organisatorischen Maßnahmen ausdrücklich im Zusammenhang mit dem unvermeidlichen “Sprung” in Richtung Sozialismus auf. “Rechnungsführung und Kontrolle – das ist das Wichtigste, was zum ‘Ingangsetzen’, zum richtigen Funktionieren der kommunistischen Gesellschaft in ihrer ersten Phase erforderlich ist. (LW 25, S. 487f., Hervorh. Lenin). Jeder “des Lesens und des Schreibens Kundige” sei dazu imstande (ebd. S . 488). “Es handelt sich nur darum, daß (sie) alle gleichermaßen arbeiten, das Maß der Arbeit richtig einhalten und gleichermaßen Lohn bekommen” (ebd.).
Daß selbst diese bescheidene Auslegung des Begriffs der gesellschaftlichen
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Kontrolle, die nicht das geringste mit einer durch die Gesellschaft selbst vorgenommenen Bedarfsplanung zu tun hat, eine Beschönigung und Verharmlosung des Problems darstellt, zeigt sogleich ein weiterer Blick auf unser Kraftwerk-Beispiel. Es liegt auf der Hand, daß der rationelle Einsatz von Arbeitern und Arbeitsmitteln, das “Maß der Arbeit”, abhängig ist von den Konstruktionsplänen der Ingenieure. Deren Beurteilung und “Kontrolle” erfordert aber eine Qualifikation, die über die Beherrschung der “vier Grundrechnungsarten” und die Fähigkeit, “entsprechende Quittungen” auszustellen (ebd.), weit hinausgeht. Und natürlich gilt dies für alle Tätigkeiten, die eine besondere Fertigkeit oder zumindest einen besonderen Zeitaufwand zu ihrer Erledigung erfordern. Qualifikation und Kompetenz, das ist die Scheidelinie, jenseits welcher jede Kontrolle zu einer Illusion, zu einem leeren Wort wird. Solange die unmittelbaren Produzenten nur solche sind, solange die komplexeren Aufgaben in Verwaltung und Produktion von einer besonderen gesellschaftlichen Abteilung qualifizierten Personals wahrgenommen werden müssen, solange mit einem Wort die Arbeit grundlegend in Hand- und Kopfarbeit geteilt ist, solange wird kein Kontrollrecht eine wirkliche Kontrolle zuwegebringen(13a). Je eindeutiger eine bestimmte leitende Funktion mit einer bestimmten beruflichen Qualifikation verknüpft ist, desto mehr wird sich das “Wahlrecht” zu den entsprechenden Posten auf den vorhandenen Fundus des entsprechenden Personals beschränken müssen. Wo diese Verknüpfung weniger streng ist, bei den “allgemeinen Angelegenheiten”, so kann sich in diesem Fall der entsprechende politische Apparat zwar auch aus den Reihen der Arbeiterklasse ergänzen, an der grundlegenden Konstellation ändert sich aber dennoch nichts. Zum einen entziehen sich diese allgemeinen Angelegenheiten ihrer abstrakten, transzendentalen Natur entsprechend ohnehin einer rationalen Kontrolle und zwar prinzipiell, unbhängig vom “guten Willen” der betreffenden Protagonisten, zum anderen wird den betreffenden Arbeitern mit dem Wechsel des Betätigungsfeldes ein Privileg zuteil, das “klassenentscheidend” ist: Sie werden von der unmittelbaren Produktion befreit und hören damit auf, Arbeiter zu sein.
Mit dem Thema “Qualifikation und Kompetenz” ist natürlich das allgemeine Kulturniveau eines Landes angesprochen, das seinerseits der Ausdruck ist für den erreichten Stand der Produktivkraft der gesellschaftlichen Arbeit. Dieser war in Rußland mit seinen zum Teil noch mit altertümlichen Hakenpflügen ausgerüsteten 100 Millionen Bauern denkbar niedrig. Von daher gesehen ist es sicher kein Zufall, wenn Lenin in den unmittelbar vor dem Oktoberumsturz verfaßten Schriften(14) die Frage der “Kontrolle und Rechnungsführung” – und das ist eben die Frage von Qualifikation und Kompetenz – gleichsam wie eine Lappalie behandelt. Angesichts der Rückständigkeit Rußlands, angesichts der Tatsache, daß Rußland noch mit dem Analphabetismus zu kämpfen hatte, handelte es sich für ihn, der die bolschewistische Machtergreifung für absolut notwendig hielt, der seine Genossen von der Notwendigkeit und Möglichkeit der Machtergreifung zu überzeugen suchte, na-
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türlich darum, die zu bewältigenden Aufgaben proportional zu den vorhandenen Kräften darzustellen. Die aktuelle Situation erforderte von den Bolschewiki ein Höchstmaß an Kühnheit und Entschlossenheit. Alle Äußerungen Lenins mußten also darauf angelegt sein, Mut und Zuversicht zu erwecken. Es war nicht die Zeit, um in eine theoretische Grundsatzdebatte über das historische Niveau der Produktivkraftentwicklung und den Begriff des Sozialismus einzutreten.
Es ging umgekehrt darum, ein Höchstmaß an Handlungsfähigkeit herzustellen; und das erforderte natürlich, die Trauben des Sozialismus, oder wie Lenin sich vorsichtiger ausdrückte: “unverzüglicher Schritte zum Sozialismus” (LW 26, S. 77), möglichst niedrig zu hängen, die Sache als machbar und notwendig gerade auch für das zurückgebliebene Rußland darzustellen. Die Praxis, wozu auch die Praxis der Revolution in den entwickelten Ländern des Westens gerechnet wurde, die Praxis also würde zeigen, wie weit man auf dem Weg der “Kontrolle und Rechnungsführung” vorankommen werde.
Man ist also auch in diesem Fall gut beraten, wenn man Lenins ziemlich saloppe Äußerungen zu dem Thema nicht mit einem allzu hohen theoretischen Anspruch befrachtet. Vielmehr sollte man sich die Mühe machen, den aktuellen Bezug herzustellen, in dem sich diese Äußerungen befinden. In der viel beschworenen Praxis erwies sich die “Rechnungsführung und Kontrolle”, wie Lenin sie sich 1917 vorgestellt hatte, bekanntlich als undurchführbar. In dem Rückblick, den Lenin 1921 anstellt, gilt ihm dies als kennzeichnend für die Situation, wie sie sich im ersten halben Jahr nach der Oktoberrevolution entwickelte. Die Absicht, zunächst einmal die im September propagierten “Maßnahmen für einen allmählichen, behutsamen Übergang zu ökonomischen Umgestaltungen” auszuprobieren (LW 33, S .73f.), “den Übergang zu den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen sozusagen mit der größten Anpassung an die damals bestehenden Verhältnisse, nach Möglichkeit schrittweise und ohne gewaltsame Eingriffe zu vollziehen” (ebd. S. 72), mißlang.
Zum einen Teil lag dies an den Kapitalisten, die nicht daran dachten, sich den Kontrollen der frischgebackenen Staatsmacht zu fügen. Stattdessen beantworteten sie deren Dekrete “mit der völligen Negierung dieser ganzen Staatsmacht”. “Wir wurden vor die Frage unserer Existenz gestellt”, schreibt Lenin 1921. Wir sahen “uns zu einer unvergleichlich radikaleren Zerschlagung der alten Verhältnisse” gezwungen, “als wir ursprünglich beabsichtigt hatten” (ebd. S. 71). Zum anderen lag dies natürlich auch an den “Organen” der Arbeiterkontrolle selbst, die im Vollgefühl der soeben errungenen Macht, im Überschwang “revolutionärer Aufwallung” (Lenin), mit Sicherheit keine große Mühe oder Geschicklichkeit darauf verwendeten, die Unternehmer und leitenden Angestellten zur Kooperation und zur Duldung der “Rechnungsführung und Kontrolle” zu bewegen. Sie waren schnell bei der Hand mit dem “Expropriieren, Konfiszieren und Nationalisieren” der Fabriken, ohne “die Kenntnis der Organisation im Millionenmaßstab, die Kenntnis der Organisation und der Verteilung der Produkte usw.” zu besitzen (LW 27, S. 287).
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Offensichtlich war es leichter, sich der widerborstigen Unternehmer ganz zu entledigen, als sich der umständlichen und langwierigen Mühe zu unterziehen, die es unweigerlich bedeutete, einerseits ihr Geschäftsgebaren kontrollieren zu sollen, andererseits aber während des täglichen Arbeitsablaufs sich ihren Anweisungen fügen zu müssen. Nach sechs Monaten war jedenfalls zu erkennen, daß sich bei der “Arbeit der unmittelbaren Expropriation der Expropriateure” (LW 27, S. 307) ein deutlicher “Vorlauf” eingestellt hatte. Die “Radikalität”, die dieser Vorlauf beinhaltete, war natürlich formaler, juristischer Natur. Insofern war sie nach wie vor auf der Ebene der nur politischen Machtergreifung angesiedelt. Der Eigentumstitel wurde den vormaligen Fabrikbesitzern aberkannt, aber an den Produktionsverhältnissen selbst änderte sich darum nichts. Wollten sie diesem Anspruch genügen, mußten die unmittelbaren Produzenten die Produktion und Verteilung in die eigene Regie nehmen und selber organisieren. Sie mußten aufhören, bloße unmittelbare Produzenten, Lieferanten abstrakter Arbeit zu sein. Das niedrige Niveau der Produktivkraftentfaltung eröffnete ihnen diese Möglichkeiten aber nicht. Es gab keinen Weg, der in der gleichkurzen Frist, die die bolschewistische Machtergreifung beansprucht hatte, aus dem Arbeiterdasein hinausgeführt hätte. Lenin zweifelt zu Recht daran, ob “die nächste kommende Generation, die weiter entwickelt sein wird”, bereits “den völligen Übergang zum Sozialismus” – zum Sozialismus, wohlgemerkt! – vollziehen kann (LW 27, S. 291).
So gesehen ist es nicht abwegig, die “Welle spontaner Enteignungen, die im Winter 1917/18 das ganze Land durchlief”(15), und der sich Lenin seit dem Frühjahr 1918 vergeblich entgegenstemmte(16), als Ausdruck von unzähligen “Ersatzhandlungen” zu interpretieren. Gerade weil sie der “eigentlichen” Aufgabe nicht gewachsen waren, weil sie es nicht einmal vermochten, der Kapitalisten in jenem von Lenin vorgeschlagenen Sinn der “Kontrolle und Rechnungsführung” Herr zu werden, gleichwohl aber Revolution machen und von der feierlich verkündeten “Arbeitermacht” kosten wollten, mußten die Arbeiter um so mehr dazu neigen, ihre Zuflucht zu bloß symbolischen Gesten der Machtausübung zu nehmen. Die Radikalität, die sie mit der formalen Enteignung der Kapitalisten unter Beweis stellten, war eine Radikalität der Pose weit eher, als daß sie einer wirklichen Umwälzung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse entsprochen hätte. Sie mochte gewissen psychologischen Bedürfnissen der bis dahin verachteten und rechtlosen Menschen entsprechen, sie mochte auch angebracht und notwendig sein im Angesicht einer “monarchistischen Bourgeoisie”, deren Psychologie sich komplementär verhielt zu diesen Bedürfnissen, keineswegs genügte dieser “russische revolutionäre Schwung”, der natürlich nicht irgendeinem mystischen “Volkscharakter”, sondern der russischen vorkapitalistischen Rückständigkeit zuzuschlagen ist, jenen Anforderungen, die der Begriff der sozialistischen Revolution an ihn stellte. Nur ein Denken, das vollkommen dem Rechtsfetisch anheimgefallen ist, kann sich von dieser “Radikalität” blenden lassen und sie als Beleg dafür nehmen, daß die
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Revolution durch die spontane Aktion der Massen über die Intention von Lenin hinausgetrieben worden sei.
Genau das Gegenteil war der Fall. Von der “Organisierung einer vom gesamten Volk ausgeübten und allumfassenden Rechnungsführung und Kontrolle über die Erzeugung und Verteilung der Produkte” konnte keine Rede sein (LW 27, S. 307). Die Einführung einer “proletarischen Produktionsregulierung” (ebd.) hatte sich “verspätet”, wie Lenin sich vornehm ausdrückte zur Kennzeichnung einer Situation, die er andernorts auch mit den Worten “Chaos und Desorganisation” belegte. Der “Lokalismus und Betriebsegoismus”(17) der Fabrikkomitees erwies sich als Hindernis für die Reorganisation der Produktion im gesamtgesellschaftlichen Maßstab. Gorki berichtet von Fabriken, in denen die Arbeiter, von der unmittelbaren Not (dem unmittelbaren Interesse!) getrieben, damit anfingen, “Messing- und Kupferteile von Maschinen Stück für Stück mitgehen zu lassen und zu verkaufen” (18).
Die Bolschewiki sahen sich daher genötigt, die Verwaltung der enteigneten Fabriken rigide zu zentralisieren, die Arbeitsdisziplin mit Hilfe staatlicher, mit diktatorischen Vollmachten ausgestatteter Kommissare herzustellen (Ein-Mann-Prinzip in der Fabrikleitung) und zur Erreichung des gleichen Zwecks den Akkordlohn wieder einzuführen. Durch hohe Bezahlung versicherte man sich der Dienste der “bürgerlichen Spezialisten”, so daß etliche von denen, die als “Kapitalisten” oder leitende Angestellte geschaßt worden waren, sich unter dieser neuen Bezeichnung an ihrem angestammten Platz wieder einfanden.
Es geht mir nicht darum, diese Maßnahmen, von deren Notwendigkeit ich übrigens überzeugt bin, im einzelnen zu analysieren und zu bewerten. Schon gar nicht lohnt es sich, wegen des Eigenschaftswortes “bürgerlich”, das den vom Staat bestellten “Trustorganisatoren” anhing, in ein Lamento auszubrechen, wie es seinerzeit die “linken Kommunisten” taten. Der Träger einer Funktion mag sich auszeichnen durch welche “Abstammung” oder “Ideologie” auch immer, diese äußeren Attribute – “bürgerlich” oder “proletarisch” – können doch nie der betreffenden Funktion selbst etwas anhaben, sie werden immer nur deren praktische Ausübung modifizieren. Nein, entscheidend ist vielmehr die Rolle, die der “proletarische Staat” hierbei übernommen hat. Er rückt in die Position ein, die vormals die “Kapitalistenklasse” innehatte, er wird zum gesellschaftlichen “Generalunternehmer”, und er wird auch dann noch in dieser Position verharren, wenn “Spezialisten proletarischer Herkunft” zur Verfügung stehen werden. Der Blick ist darauf zu lenken, daß dies notwendig so sein muß, solange überhaupt die ökonomische Kategorie der Lohnarbeit die Produktionsverhältnisse bestimmt und die Produkte also Warencharakter besitzen.
Die Unlösbarkeit der von Lenin gestellten Aufgabe: “Organisierung einer vom gesamten Volk ausgeübten und allumfassenden Rechnungsführung und Kontrolle über die Erzeugung und Verteilung der Produkte” liegt also keineswegs in jener
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besonderen Rückständigkeit begründet, die das Rußland von 1917 mit seinem Analphabetismus, mit seiner “Leibeigenschaftskultur”, seiner “Oblomowerei” etc. auszeichnete. Man könnte dies meinen, wenn man nur die unzähligen Äußerungen Lenins zu diesem Thema zur Kenntnis nimmt. Nein, meines Erachtens muß man diese Frage im Zusammenhang mit der Warenproduktion überhaupt betrachten. Daß diese, die im größten Teil Rußlands noch lange nicht das Etikett “kapitalistisch” verdiente, unmöglich aufzuheben war, davon zeugt allein schon das mißglückte Experiment des “Kriegskommunismus” (Herbst 1918 bis Frühjahr 1921), das Lenin später selbst als eine wenn auch durch die Umstände des Bürgerkriegs erzwungene “Abweichung” bzw. als einen “Fehler” bezeichnete. Wenn man also den Umstand berücksichtigt, daß es sich bei der “Kontrolle undRechnungsführung” immer nur um die der Warenproduktion handeln konnte, sei es auch nur der fortgeschrittensten kapitalistischen Warenproduktion(19), dann ergibt sich sofort jene klassische Konstellation, die ich schon oben vorgestellt habe, und die Unlösbarkeit der Aufgabe erscheint bereits im “Volk”, an das Lenin sich wendet. Wir brauchen nur wieder unser Kraftwerkbeispiel herzuholen und die Ingenieure und “Trustorganisatoren” dabei zu beobachten, wie sie – im “Dienste des Volkes”, versteht sich – eifrig bemüht sind, “Volkskräfte” einzusparen, um zu begreifen, daß die damit verbundene Intensivierung der Arbeit den betroffenen “Volkskräften” gegen den Strich, gegen ihr unmittelbares Interesse gehen muß. Genau über diese Schwierigkeit setzt sich Lenin hinweg, wenn er die Arbeiter als Arbeiter anspricht und ihnen zumutet, als Arbeiter die “Rechnungsführung und Kontrolle” zu organisieren.
Lenin erwartet von einem “Volk”, das sich mittels des Warenverkehrs konstituiert hat oder sogar erst noch dabei ist, sich als ein solches zu konstituieren, daß es sich unmittelbar jenes Allgemeininteresse zu eigen mache, das als solches zwar aus der Praxis des Warentausches entsteht, aber nicht unmittelbar in dieser aus lauter Unmittelbarkeiten zusammengesetzten Praxis vorhanden sein kann. Dieses Allgemeininteresse kann unmöglich das unmittelbare Interesse der Tauschpartner sein, das sie bei ihren täglichen Kaufs- und Verkaufsakten, darunter auch das Arbeiten für Lohn, betätigen. Man halte sich die Situation von 1917/18 vor Augen, der Widerspruch tritt hier besonders krass in Erscheinung: Die Arbeiter sollen an den allgemeinen Angelegenheiten Anteil nehmen(20) – aber diese Angelegenheiten, die durch den Krieg entstandene Zerrüttung der Produktion und des Tranportwesens, der Ausfall von Kohle- und Getreidelieferungen aus der Ukraine nach dem Brester Friedensschluß, der beginnende Bürgerkrieg etc. , verlangen eine Steigerung der Arbeitsdisziplin, eine Reduzierung der Arbeitsunterbrechungen, die Senkung der täglichen Brotration. In seinem “eigenen” Interesse als frischgebackener “Herr des Staates” soll der Arbeiter sein “eigenes” Interesse als Arbeiter verleugnen. Und er soll dies aus Einsicht tun und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen möglichst noch selbst beschließen. Um aber zu diesem Beschluß zu gelangen, sind
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Informationen erforderlich und Zeit, sich diese Informationen zu erwerben und Beratungen darüber abzuhalten. Eben dies – Lenin spricht von der “Versammlungsdemokratie”, die zu beenden sei – bedeutet aber wiederum Unterbrechung der Produktion, Zuwiderhandeln gegen die dringendsten Erfordernisse der Revolution. Der Arbeiter soll in einer Person Egoist sein als Arbeiter mit einem unmittelbaren, auf Lohn und Arbeitsbedingungen gerichteten Interesse, und er soll zugleich Altruist sein als Inhaber der Staatsmacht. Das Ideal wäre zweifellos eine Arbeiterschaft, die aus Einsicht dahin gelangt, den Stumpfsinn ununterbrochener “Maloche” zu bejahen. Das läuft natürlich auf nichts anderes als den Versuch der Quadratur des Kreises hinaus, und die Lösung des Problems kann nur in der klassischen Arbeitsteilung zwischen “Staat” und “Volk” bestehen. Das Proletariat konnte nicht als es selbst, sondern nur als “sein” Staat sich “seiner” historischen Aufgabe gewachsen zeigen. Die allgemeinen Angelegenheiten nimmt der “Arbeiterstaat” in seine Obhut, indem er zugleich verspricht und auch dazu gezwungen ist, die je unmittelbaren Interessen des “Volkes” zu berücksichtigen, des Volkes, das selbstverständlich aus allen sozialen Kategorien besteht, die in der arbeitsteiligen Gesellschaft in irgendeiner Weise der materiellen Produktion dienen. Die hundert Millionen Bauern zählen ebenso dazu wie die Ingenieure und sonstigen “Spezialisten”(21). Der angeblich sozialistische Staat hatte also, als er 1929 damit begann, Fünfjahrespläne zu schmieden, für die Befriedigung der unmittelbaren Bedürfnisse eben dieser sogar noch von einer mangelhaften Verbreitung der Lohnarbeit gekennzeichneten Sozialstruktur zu planen und dafür, daß dereinst eine “moderne Industriegesellschaft” daraus werde. Eine Aufhebung von Ware, Geld und Lohnarbeit war weit und breit nicht in Sicht. Stattdessen konnten gewisse famose Vertreter der “wissenschaftlichen Weltanschauung” die ganz erstaunliche und empirisch nicht zu widerlegende Beobachtung machen, daß der Staat “entgegen der Erwartung von Marx” keinerlei Anstalten traf, beim “Aufbau des Sozialismus” abzusterben.
Wenden wir uns nach diesen Überlegungen noch einmal dem “Willen des Volkes” zu. Es sollte nun klar geworden sein, daß diese Kategorie als die Brücke zwischen den beiden nicht miteinander vermittelten Interessensphären (wie sie jeweils für sich sind) an ihr selbst die Undurchsichtigkeit des vom Tauschwert gestifteten gesellschaftlichen Zusammenhangs bezeugt. Besonders krass muß diese Konstellation im Fall des rückständigen, “halbwilden” Rußlands in die Augen fallen, das sich 1917 mit der “Stiftung” des gesellschaftlichen Zusammenhangs, im stofflichen, produktivkräftemäßigen Sinn verstanden, reichlich Zeit gelassen hatte. Es wird von abgelegenen Landstrichen berichtet, in denen die Bevölkerung noch mehr als zehn Jahre nach der Oktoberrevolution die Nachricht vom Sturz des Zaren nicht vernommen hatte. Wenn nur der “Volkswille” die Brücke darstellt zwischen zwei Komponenten, Staat und Volk, von denen damit zugleich gesagt ist, daß sie rational (“auf dem Landweg”) nicht miteinander verbunden sind, daß also die
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“Kontrolle” der Beamten und “Volksbeauftragten” prinzipiell undurchführbar ist, so erhebt sich natürlich die Frage, wie diese Brücke für die Beteiligten, die ihrer eigenen Konstituiertheit durch den Tauschwert nicht eingedenk sind, beschaffen sein muß. Die Antwort liegt auf der Hand: Regierung und Regierte, Wähler und Gewählte sind darauf angewiesen, einander zu vertrauen. Die Wähler äußern mit der Wahl der politischen Führer und Repräsentanten das Vertrauen nicht so sehr in deren Fähigkeit als vielmehr in deren gute Absicht, die je unmittelbaren Interessen des Volkes voranzubringen, die Gewählten ihrerseits müssen versuchen, dieses Vertrauen zu rechtfertigen und jedenfalls an ihrer guten Absicht keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Glaubwürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Ehrlichkeit, Überzeugtheit, Überzeugungskraft und ähnliche Vokabeln aus dem Arsenal der Charakterkunde und des Gefühlslebens sind daher die zentrale Achse, um die sich das politische Leben dreht. Die Grundlage, auf der das staatsentscheidende Vertrauensverhältnis beruht, kann nur die je unmittelbare Erfahrung abgeben. Das Wählervolk kann seine mit der Wahl getroffene politische Entscheidung nur überprüfen an Hand von Erfahrungen, für die die politische Führung mangels Kenntnis des gesellschaftlichen Zusammenhangs, den sie ja nur prinzipiell repräsentiert, letztlich nicht verantwortlich ist(22). Umgekehrt kann die politische Führung den Erfolg ihrer Maßnahmen letztlich nur danach beurteilen, inwieweit es ihr, voll des guten Willens und überzeugt von ihrer Unentbehrlichkeit für das Wohl des Ganzen, gelingt, Führung zu bleiben. Für dieses Gelingen sind Erfolge im unmittelbaren Sinn, im Sinn einer sofortigen Verbesserung des Lebens, der genannten Umstände wegen, keineswegs erforderlich. Im Gegenteil, das Wohl des Volkes als eine transzendentale, das empirische Volk überfliegende Kategorie(23) kann von diesem Volk auch Opfer, eine Beschneidung seiner unmittelbaren Bedürfnisse verlangen. Entscheidend ist hierbei die Fähigkeit des Staates, die Notwendigkeit des Opfers zu beweisen bzw. glaubwürdig darzustellen. Selbst Gewalt gegen das Volk läßt sich im Namen des Volkes rechtfertigen und anwenden, wenn es dem politischen Apparat gelingt, einen genügend großen und energischen (und bewaffneten) Teil des Volkes für seine Interpretation des (transzendentalen) Volkswillens zu gewinnen.
Mit dieser möglicherweise ernüchternden Darstellung des “Volkswillens” ist selbstverständlich nicht gesagt, daß diese Art der bloß emotionalen und virtuellen, sich auf Abstimmungen beschränkenden Teilnahme an den allgemeinen Angelegenheiten den russischen Arbeitern und Bauern seinerzeit nicht als Fortschritt erscheinen mußte gegenüber demjenigen Zustand, worin sie nur Untertanen waren und die herrschende Kaste, sofern sie dazu überhaupt Neigung verspürte, sich nicht anders zu legitimieren brauchte als durch den Hinweis auf die ihr von Gott verliehene Stellung(24). Und schon gar nicht ist Lenin dafür zu tadeln, daß er die “Organe”, die “unmittelbarer Ausdruck des Willens des Volkes sind” (LW 24, S. 287), zu Staatsorganen machen wollte. In Rußland hatte es – mit Ausnahme der
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“Freiheitstage des Oktober und November 1905” (Anweiler) – keinerlei Staatsbürgerrechte, keine legale politische Öffentlichkeit, nicht einmal legale Gewerkschaften gegeben. Der erste Gewerkschaftskongreß in der russischen Geschichte trat erst nach der Oktoberrevolution, im Januar 1918, zusammen(25). Somit war die Übernahme der Macht durch die aus den Erfordernissen des Aufstands heraus (im Februar) entstandenen “Organe des Volkswillens” – Lenin war hinsichtlich des Aussehens dieser “Organe” keineswegs festgelegt(26) – natürlich ein Fortschritt zu nennen. Die Forderung ergab sich 1917 um so dringender, als ja die Provisorische Regierung, deren Mitglieder der zaristischen Duma entstammten und also vom “Volk” nicht formell legitimiert waren, die Einberufung der Konstituierenden Versammlung offensichtlich verschleppte.
Es wäre aber völlig verfehlt, in dem Rätesystem mehr verwirklicht zu sehen als das (seit Rousseau) klassische bürgerliche Prinzip der “Volkssouveränität”. Beauftragt von Lohnarbeitern und Bauern, sind die Rätedeputierten politische Funktionäre. Wenn sie jederzeit abberufbar sein sollen, wenn sie legislative und exekutive Funktionen in sich vereinen sollen, so sind das organisatorische Behelfsmittel, die an dem grundsätzlichen Auseinander der beiden Interessensphären, die sich hinter dem “Volkswillen” verbergen, solange dieser vom Tauschwert konstituiert wird, nichts zu ändern vermögen. Sie sind nur geeignet, dieses Auseinander zu verdecken, Illusionen zu erzeugen über die “Volkseinheit”, die nicht vorhanden ist, solange sie ökonomisch auf der Warenproduktion basiert, Illusionen, die, je länger sie gepflegt werden desto deutlicher, sich in demagogischen Deklamationen erschöpfen müssen, mit denen die politischen Sachwalter des “Volkswillens” sich und das Volk betrügen. Dieser Betrug und Selbstbetrug hatte angesichts der Situation, die er 1793 und 1917 jeweils vorfand – ich stehe nicht an, Frankreich und Rußland hierbei in einem Atemzug zu nennen, Lenin selbst stellt den Bezug zur Jakobinerherrschaft oft genug her(27) – selbstverständlich seine historische Berechtigung. Der Appell an das “Volk”, die rückhaltlose Bereitschaft, sich auf die “Massen” zu stützen, alle politischen Entscheidungen nur und ausschließlich von ihrem (mehr oder weniger mittelbaren) Interesse her zu legitimieren, stellte etwas bis dahin noch nie Dagewesenes dar. Die “identitäre Illusion”, wie ich diese politische Konstellation in Abwandlung eines in der “bürgerlichen” Theorie geläufigen Ausdrucks nennen möchte(28), war ein mächtiger Antrieb, der sich als geeignet erwies, den alten, ständischen, feudalen Verhältnissen, gekennzeichnet durch die mit der weiteren kapitalistischen Vergesellschaftung unverträgliche rechtliche, politische und kulturelle Privilegierung der herrschenden Klassen, einen vernichtenden Schlag zu versetzen. Lenin hat laufend diese Privilegierung vor Augen, wenn er von der “Bourgeoisie” spricht (z.B. LW 25, S. 349, S. 357, S. 359 und öfter), sieht sich aber natürlich außerstande, im gleichen Anlauf die russische “Leibeigenschaftskultur”, die noch nicht einmal dem seinerzeitigen kapitalistischen Standard entsprach, zu beseitigen.
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Die “identitäre Illusion” erhielt im Fall der russischen Räte noch zusätzliche Nahrung dadurch, daß diese politischen Körperschaften ja ausdrücklich Verzicht leisteten auf den Anspruch, das “Volk in seiner Gesamtheit” zu vertreten, daß sie dem “wirklichen” Volk, der “wirklich” bestehenden Ungleichheit Rechnung trugen und sich ausdrücklich den niederen Ständen, den Arbeitern und Bauern, zuordneten bzw. von diesen als ihre “eigenen” Machtinstrumente angesehen wurden. Es mußte der Eindruck entstehen, daß man sich genau der bürgerlichen Illusion begeben habe, die da meint oder (vor der Einführung des “Sozialstaats”) meinte, mit der Einführung des gleichen Rechts, das dem Reichen ebenso wie dem Bettler das Nächtigen unter der Brücke verbietet, sei dem Volksinteresse Genüge getan worden. Die Sowjets, an denen das “Volk selbst” Anteil nahm bzw. Anteil zu nehmen aufgerufen wurde, erschienen so als die gegebenen Organe des “proletarischen Klassenkampfes”, als Organe der “Diktatur des Proletariats”. Die im Sommer 1918 vom 5. Allrussischen Sowjetkongress verabschiedete “Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RFSFR)” unterstrich den “parteilichen” Charakter der Sowjets mit der ungleichen Verteilung des Wahlrechts zugunsten jener Personen, “welche ihren Lebensunterhalt durch produktive und gemeinnützige Arbeit erlangen”(29). Den von fremder Arbeit lebenden Existenzen wurde das Wahlrecht versagt. Per Delegiertenschlüssel wurde obendrein dafür gesorgt, daß die städtischen (= proletarischen) Wahlbezirke fünffach schwerer wogen als die ländlichen.
Es handelt sich gleichsam um eine Umstülpung des bestehenden Ständewesens, um die politische “Privilegierung” der Armen, die freilich großzügig hinwegsieht über deren Konstituiertsein durch die Warenproduktion. Sie läßt ein Konzept des “Klassenkampfes” erkennen, das nicht gegen die “Bourgeoisie” als Produktionsverhältnis, sondern nur gegen die Bourgeoisie als soziale Gruppe, als privilegierter Stand gerichtet ist. In diesem Versuch einer rechtlichen “Absicherung” der “Volksherrschaft” verrät sich der selber noch ständische Ursprung der russischen Räte. Das erzbürgerliche Prinzip der Volkssouveränität (“Alle Macht dem Volke”), das heute in jeder Verfassung der Welt dahergeplappert wird, stellte 1917 in Rußland eine solche Ungeheuerlichkeit dar, daß es sich nur in einer neuen organisatorischen Form Ausdruck verschaffen konnte – neben den und gegen die vorhandenen Vertretungskörperschaften. Diese, die zentrale Duma und die örtlichen Zemstvos samt den in ihnen tonangebenden Kräften, waren in einem solchen Ausmaß ständisch versteinert, daß sie zur Öffnung gegenüber den Volksmassen ganz und gar unfähig waren. Die “überkommene Kluft zwischen den politischen Kräften der alten Gesellschaft und den breiten Schichten der Bevölkerung, die erst jetzt, durch die Revolution, in die politische Gesellschaft eintraten”(30), erwies sich als unüberbrückbar. Die moderne Staatsform, die Konstellation der abstrakten Allgemeinheit, mußte, ihrem eigenen Begriff zum Trotz, dieser “alten Gesellschaft” gegenüber selber noch als eine Besonderheit ins Leben treten. Das Bewußtsein von dieser
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Besonderheit zeigt sich z.B. darin, daß die Verfassung von 1918 die sämtlichen bürgerlichen Freiheiten, die sie aufzählt, mit dem verstärkenden Adjektiv “wirklich” versieht. Sie verspricht “den Arbeitenden” also “wirkliche Gewissensfreiheit”, “wirkliche Freiheit der Meinungsäußerung”, “wirkliche Versammlungsfreiheit” etc.(31) und meint wohl, mit den schon oben erwähnten organisatorischen Klauseln (Abwählbarkeit etc.) dieser “Wirklichkeit” endgültig zum Durchbruch verholfen zu haben. Jede westliche Kritik, die an der bekannten politischen Monokultur Anstoß zu nehmen sich unterstand, wurde späterhin an diese “Wirklichkeit” verwiesen, die erstens unzweideutig in der Verfassung verankert sei und zweitens aufgrund der von der bolschewistischen Partei gesicherten Herrschaft des Proletariats mit der “unwirklichen” bürgerlichen Freiheit natürlich nichts gemein haben könne.
Die ständische Sozialstruktur, die dem “Klassenkampf” von 1917 ihren Stempel aufdrückte, wird übrigens von den Bolschewiki selber dokumentiert. Lenin hält es nämlich noch im Mai 1917 für unerläßlich, im revidierten, auf die Machtübernahme durch die Sowjets zugeschnittenen Parteiprogramm, die alte Forderung nach der “Abschaffung der Stände” beizubehalten (LW 24, S. 474). Zur weiteren Illustration meiner Behauptung, daß sich in den Räten hinter dem Schein des “Klassenkampfes” die heute banale, seinerzeit aber Sensation machende abstrakte Allgemeinheit des kapitalistischen Staatswesens verbirgt, sollte vielleicht noch erwähnt werden, daß zu den “Arbeitenden”, deren “wirkliche Freiheit” festzuschreiben die neue Verfassung sich beflissen zeigte, selbstverständlich auch jene sozialen Kategorien gerechnet wurden, die eine konventional-marxistische Klassenanalyse als Träger von Kapitalfunktionen dingfest gemacht haben würde. Die oben schon zitierte Formel von den Personen, “welche ihren Lebensunterhalt” wenn nicht durch “produktive”, so doch durch “gemeinnützige Arbeit erlangen”, umfaßt nämlich jene soziale Gruppe von Organisatoren der Produktion, Ingenieuren, Wissenschaftlern, Verwaltungsfachleuten – nicht zuletzt auch die politischen Interpreten des “proletarischen Interesseses” -, deren Stellung im Produktionsprozeß zumindest teilweise direkt komplementär ist zu derjenigen der unmittelbaren Produzenten, die von diesen Inhabern der “geistigen Potenzen der Produktion” ja letztlich doch angewendet werden. Mit dieser “werktätigen Intelligenz”, die innerhalb des Kapitalverhältnisses an ihrem Platz in genau derselben Ausschließlichkeit festgehalten wird wie der damit als ein solcher zu bestimmende Proletarier an dem seinen, hat jene Auffassung von “Klassenkampf” freilich keine Probleme, die sich dem naiven Glauben hinzugeben vermag, zugleich mit den Kapitalisten von ehedem auch das Kapitalverhältnis ins Exil getrieben zu haben. Sie kann umstandslos zu dem Schluß gelangen, daß die “werktätige Intelligenz” hinfort “dem Proletariat” zu “dienen” habe, nachdem sie zuvor “den Kapitalisten” “gedient” habe, die es nun (zumindest in der verstaatlichen Industrie) ja nicht mehr gebe.
Aber selbst wenn die Verfassung hier konsequenter und also – gemäß der ihr
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eigenen juristischen Logik – mit der Verleihung der “politischen Freiheiten” engherziger verfahren wäre, so hätte dies an den gegebenen Produktionsverhältnissen natürlich gar nichts geändert. Was immer der auf die Lohnarbeit sich gründende Staat von sich behaupten mag, wie ungleich immer er die politischen Rechte zugunsten der Arbeiter verteilen mag, er wird doch nie umhin können, die unmittelbaren Interessen jener für die industrielle Produktion unerläßlichen Nichtproletarier – von den seinerzeitigen Bauern einmal ganz abgesehen – gebührend zu berücksichtigen und somit auch deren Repräsentant und also der klassische bürgerliche Gemeinwohl-Staat zu sein. Gemessen an dieser von den Produktionsverhältnissen selbst verordneten Notwendigkeit, ist die Frage des Wahlrechts ein Kinderspielzeug für einfältige Gemüter. Die “linke” Opposition von 1921, auf die ich am Ende dieses Aufsatzes noch kurz zu sprechen kommen werde, hat dies in aller nur wünschenswerten Deutlichkeit gesehen. Wenn daher Stalin in der Verfassung von 1936 endlich den “Staat des ganzen Volkes” aufs Podest hob, so kann man dies nur als einen längst fälligen Schritt zur Anerkennung der Wirklichkeit begrüßen – verhunzt freilich dadurch, daß er mit der Behauptung einherging, es sei nun irgendeine Stufe des “Sozialismus” erklommen worden.
Lenin selbst zeigt ein richtiges Gespür für diese bei dem gegebenen Stand der Produktivkraftentwicklung unausweichlich vorhandene Konstellation, wenn er in “Staat und Revolution” schreibt, “daß im Kommunismus nicht nur das bürgerliche Recht eine gewisse Zeit fortbesteht, sondern sogar auch der bürgerliche Staat – ohne Bourgeoisie” (LW 25, S. 485). Von heute aus oder besser: vom Begriff des Kapitalverhältnisses aus kann man ohne weiteres hinzufügen, daß dieser “Kommunismus” nichts weiter ist als die voll entfaltete bürgerliche Gesellschaft, gekennzeichnet dadurch, daß die “Bourgeoisie” ihre persönliche (soziologische) Gestalt abstreift und an ihre Stelle der stumme, im Geld und in der Rechtsform unpersönliche, “neutrale” Gestalt annehmende Zwang der Verkehrsform des Privateigentums tritt. Mit einem kleinen Schuß spekulativer Tollkühnheit, wenn man sich nämlich auf die überhistorische Ebene einer metaphysischen “Geschichte überhaupt” begibt, die schon immer das “Ziel” des Kommunismus angepeilt habe, kann man durchaus dahin gelangen, dieses Vergesellschaftungsniveau die “erste Phase des Kommunismus” zu nennen.
(Fortsetzung in MK 6)
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Anmerkungen
(1) Der Hinweis bezieht sich auf den zweiten Teil dieser Aufsatzreihe, der unter dem Titel “Die Demokratie bei Lenin” in der “Marxistischen Kritik” Nr. 4, Dezember 1987, erschienen ist.
(2) “Marxistische Kritik” 4, S. 23
(3) “Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)”, mir vorliegend in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I, S. 551) in: Wehrpflicht- und Soldatenrecht, München (Beck-Texte) 1971, S. 138ff., “Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz – USG)” in der Fassung vom 31. Mai 1968 (BGBl.I, S. 661), ebd. S. 148ff.
(4) Die “Einkommensteuer mit progressiv steigenden und für die großen und größten Einkommen sehr hohen Sätzen” ist eine neue revolutionäre Errungenschaft, die erst die Provisorische Regierung, “den anderen imperialistischen Regierungen folgend”, in Rußland eingeführt hatte (LW 25, S. 364).
(5) Fünf verschiedene “Wirtschaftsformen”, die in Rußland nebeneinander existieren, zählt Lenin im Frühjahr 1918 auf: “1. Die patriarchalische Bauernwirtschaft, die in hohem Grade Naturalwirtschaft ist; 2. die kleine Warenproduktion (hierher gehört die Mehrzahl der Bauern, die Getreide verkaufen); 3. der privatwirtschaftliche Kapitalismus; 4. der Staatskapitalismus; 5. der Sozialismus” (LW 27, S. 328). Vgl. auch LW 32, S. 305, wo Lenin (im April 1921) seine Ausführungen von 1918 referiert: Von der ersten Kategorie, “bei der die Bauernwirtschaft nur für den Eigenbedarf arbeitet oder sich in einem Nomaden- oder Halbnomadenzustandbefindet”, heißt es dort: “solche Wirtschaften aber haben wir in Hülle und Fülle.” Lorenz schreibt, daß die beiden ersten Formationen “quantitativ deutlich überwogen” (Lorenz 1976, S. 88). Eine sowjetische Untersuchung von 1928 beziffert die “Dorfarmut” (Bauern, die zu arm sind, um ihr kleines Stückchen Land mit eigenem Inventar bestellen können) für das Jahr 1924/25 auf 26,5 Millionen, die “Mittelbauern” (selbständige Warenproduzenten) auf 74,7 Millionen Menschen (ebd. S. 335).
(6) Hans-Jürgen Puhle, Was ist Populismus? in: Dubiel (Hg.) 1986, S. 17f.
(7) Der frühere Bundeskanzler Ludwig Erhard nannte den modernen Abgeordneten “Spezialist für das Gemeinwohl”. Zit. nach Agnoli/Brückner 1968, S. 36.
(8) Wenn auch der Absolutismus mit dem Ausbau der landesherrlichen Oberhoheit über ein Territorium die darin ansässigen lokalen Gewalten (Adel, Geistlichkeit, Stadtbürger) ihrer “Herrschaft aus eigenem Recht” beraubte und somit den neu entstehenden gesellschaftlichen Zusammenhang zu einem “Untertanenverband” gleichschaltete, so hat dies doch nichts mit einer Aufhebung der Stände zu tun. Ganz im Gegenteil wurden die Stände als nunmehr von der Obrigkeit gesetzte soziale (im Sinn der Soziologen) Hierarchie von abgestuften Privilegien und Rechten mit dieser Entwicklung allererst klar herausgebildet und definiert (van Dülmen, S. 102ff., Kunisch, S. 59, Hinrichs, S. 77). Modern war die
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Form eines vom Landesherren garantierten, tendenziell einheitlichen Rechtssystems, reaktionär die Absicht, die damit verfolgt wurde: die traditionelle Gesellschaftsordnung mittels dieser Form zu konservieren. Das Bürgertum, von dem absoluten Fürsten für dessen höfisch-repräsentative und militärische Bedürfnisse gefördert (Merkantilismus), stand im Dienst dieser Ordnung und hatte sich, selber ein Stand, innerhalb dieser Ordnung zu entwickeln. Die Logik der Kapitalverwertung hatte sich noch lange nicht der gesamten Gesellschaft bemächtigt. Von daher ist es vollkommen berechtigt, den Absolutismus einen “vorkapitalistischen Ständestaat” zu nennen.
(9) Ich befinde mich hier im Gegensatz zu Paschukanis, der S. 127 folgendes schreibt: “Der Rechtsstaat ist eine fatamorgana, aber eine der Bourgeoisie sehr bequeme, denn sie ersetzt die verwitterte religiöse Ideologie und verbirgt die Tatsache der Herrschaft der Bourgeoisie vor den Augen der Masse. Die Ideologie des Rechtsstaates ist noch bequemer als die religiöse, weil sie die objektive Wirklichkeit nicht vollständig widerspiegelt, sich aber doch auf diese stützt.” In seiner Kritik des Rechtsstaates kommt P. auf die “Bande gegenseitiger Abhängigkeit” zu sprechen, mit denen die “freien und gleichen Warenbesitzer” im “wirklichen Leben” miteinander verknüpft seien (ebd.). Dabei verwendet er den Begriff der “gegenseitigen Abhängigkeit” nur im denunziatorischen Sinn und illustriert ihn mittels der Kategorienpaare “Krämer und Großhändler”, “Bauer und Grundbesitzer”, “Proletarier und Kapitalist”. Er gelangt also nicht bis zu dem Punkt, die “Abhängigkeit” als objektiven, allseitigen, gesellschaftlichen Zusammenhang darzustellen, der durch die Form, in der er entsteht, nicht nur in jenen “Abhängigkeiten”, sondern auch in den entsprechenden sozialen Kategorien erscheint. Diese sind – als sie selbst und in ihren Beziehungen – bekanntlich (wie ich an früherer Stelle gezeigt habe) selber noch von der Rechtsform (Eigentum!) konstituiert und somit Bestandteil jenes “Rechtsstaates”, den P. nur darin kritisiert, daß er sie “vor den Augen der Masse” verberge. Das Gros der sogenannten Linken hat den bei P. durchschimmernden Betrugs- und Manipulationsstandpunkt bis heute nicht überwunden.
(10) Das Wort “repräsentieren” muß für all jene mißverständlich sein, die mit den Kategorien der landläufigen Politologie (“linker” wie “rechter”) zu denken gewohnt sind. Diese unterscheidet nämlich zwischen “repräsentativer” und “plebiszitärer”, “indirekter” und “direkter” Demokratie. Es handelt sich dabei um eine Unterscheidung, die innerhalb der gleichsam wie eine Naturgegebenheit vorausgesetzten politischen Form vorgenommen wird. Demgegenüber kommt es mir zunächst auf das vom Wertverhältnis konstituierte Wesen dieser politischen Form an, von dem unmittelbaren Interesse der Ware-Geld-Individuen getrennte Allgemeinheit zu sein. Die mit der wertvermittelten Vergesellschaftung notwendig entstehende Trennung von “Politik” und “Ökonomie”, “Staat” und “Gesellschaft”, “öffentlicher” und “privater Sphäre” ist mit dem Begriff des Staates überhaupt immer schon gesetzt. Diesem Begriff kann erst das moderne, im Verlauf des 20. Jahrhunderts entstandene, alle Menschen gleichmäßig als Staatsbürger affirmierende, kapitalistische Gemeinwesen voll entsprechen. Nach meinem Verständnis wäre es daher vollkommen ausreichend und eigentlich auch korrekter, einfach nur vom “Staat” oder von der “Politik” zu sprechen, um die betreffende Konstellation bei ihrem richtigen Namen zu nennen.Wenn ich dennoch den nicht sehr glücklichen Ausdruck der “Repräsentation” verwende, so bitte ich, diesen als einen Notbehelf anzusehen, mit dem ich lediglich
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unterstreichen und anschaulich machen will, daß keinerlei politische Manipulation, sie möge den Staatsapparat so “direkt” und “unmittelbar” und “volksnah” gestalten, wie immer sie wolle, an dem grundsätzlichen Auseinander von “Staat” und “Gesellschaft” etwas zu ändern vermag.
Was die beiden erwähnten Varianten des politischen Denkens betrifft, so liegen sie natürlich miteinander im Streit. Sie streiten unhistorisch und damit auch voluntaristisch (so, als könne man sich das “richtige Modell” politischer Herrschaft einfach aussuchen) darüber, welche von ihnen die “bessere” sei, welche “wirklich” dem “Volkswillen” entspreche und ihm zu unverfälschtem Ausdruck verhelfe. Sie verunglimpfen einander als “pseudodemokratisch” und werfen sich gegenseitig “Betrug” vor.
Von meinem kommunistischen, wertkritischen Standpunkt aus erscheint dieser Streit nicht etwa nur als müßig, sondern auch als charakteristisch für eine ganze sich heute dem Ende zuneigende Geschichtsepoche. Damit ist natürlich auch der Anspruch verbunden, diesen Streit seiner unhistorischen Form zu entkleiden und die beiden “Modelle” verschiedenen, ihnen jeweils entsprechenden Vergesellschaftungsniveaus zuzuordnen. Dabei läuft die Pointe meiner Auffassung (die ich hier nicht ausführen kann) darauf hinaus, die vom Liberalismus des 19. Jahrhunderts herrührende “repräsentative” und “indirekte” Variante im Verein mit dem “Pluralismus” der “modernen Volksparteien” für das reifere, fortgeschrittenere, dem entwickelten Kapitalismus mit seinem “totalen Markt” besser angepaßte “Modell” zu erklären. Von der “identitären” (direkten, plebiszitären) Variante behaupte ich, daß sie mit dem Ende des 2. Weltkrieges, spätestens mit den fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts ihre historische “Vernunft” als eine Durchsetzungs-, Entwicklungs- und Modernisierungsform des Kapitalverhältnisses verloren hat.
Mit dieser Anmerkung sowie den weiteren Ausführungen im Text nehme ich übrigens Bezug auf die in MK 3 gemachte Ankündigung (Siehe dort S. 27, Anm. 6).
(11) In den “realsozialistischen” Ländern, die ja allesamt das “Privateigentum an den Produktionsmitteln” abgeschafft haben, wird dieses “Auseinanderfallen” natürlich nicht anerkannt. Diese Leugnung der Wirklichkeit erscheint raffinierterweise selber in der Rechtsform. Theoretisch reflektiert, wie es ist, unterläßt es das “sozialistische Recht”, die Unterscheidung “von öffentlichem und privatem Recht” (S. 253) zu treffen. Stattdessen betont es, “ganz gleich, ob es sich um das Staatsrecht, Wirtschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das LPG- und Bodenrecht, das Zivilrecht, Familienrecht oder um das Strafrecht handelt” (S . 259), die “sozialistische Einheit von Staat und Bürger” (S. 260). Die Seitenangaben beziehen sich auf “Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie-Lehrbuch”, Berlin 1975.
(12) Die durchaus verdienstvolle Kritik, die Lukács an dem “von der Gesellschaft gedanklich isolierten Individuum” Schopenhauers übt (S. 186), leidet genau an diesem “Zeigefinger”. Anstatt sich damit zu begnügen, das “Auf-sich-selbst-Gestelltsein” dieses Individuums (S. 187) selber noch seiner spezifischen, nämlich vom Wertverhältnis konstituierten “Gesellschaftlichkeit” zu überführen (L. tut dies nur andeutungsweise, indem er denunzierend auf dessen “bürgerliche” Natur hinweist, verzichtet aber darauf, die objektive Notwendigkeit dieses abstrakten Individuums im Zusammenhang mit dem “historisch-transitorische(n) Charakter der bürgerlichen Gesellschaft” (S. 148) darzu-
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stellen, was auch den Nachweis seiner notwendigen Aufhebung in sich schlösse.), womit der Gesellschaft zu ihrem Recht verholfen worden wäre, nimmt er sich der “Gesellschaftlichkeit” auch noch in der völlig überflüssigen Weise an, daß er sie in der Form von “gesellschaftlichen Pflichten” (S. 218) von außen zu jenem kritisierten Individuum hinzufügt: Schopenhauers Philosophie “bedeutet vor allem die Befreiung des Individuums von allen gesellschaftlichen Pflichten, von aller Verantwortung der Vorwärtsentwicklung der Menschheit gegenüber, … ” (S. 218). Das ist ein theoretischer Fehltritt erster Ordnung. L. bemerkt nicht, daß diese “gesellschaftlichen Pflichten” ja ihrerseits bereits das abstrakte Individuum zur Voraussetzung haben, daß sie seine unabdingbare “andere Seite”, daß sie mit ihm gewissermaßen (innerhalb der Verkehrsform des Privateigentums) identisch sind. Von dieser Gesellschaftlichkeit, die nur als moralisches Gebot, als moralischer Imperativ, als zu “verwirklichendes” ethisches Prinzip in Erscheinung treten kann, wendet sich Schopenhauer ja zu Recht ab. Sie ist es, die seiner als Reaktion auf die Französische Revolution zu verstehenden Position bis heute ihre Stärke und ihre Widerstandsfähigkeit verleiht.
Es zeigt sich an diesem Beispiel, daß L. seine “Überwindung” des Hegelschen “Totalitätsstandpunktes”, wie er ihn noch in “Geschichte und Klassenbewußtsein” eingenommen hatte, offensichtlich mit einem Rückfall in jenen Moralismus bezahlen mußte, der das Kennzeichen der Stalin-Zeit ist. Die “Vorwärtsentwicklung der Menschheit” beinhaltet jedenfalls, daß sie diese Denkform hinter sich läßt. Die Seitenangaben beziehen sich auf: Georg Lukàcs, Die Zerstörung der Vernunft, Bd. I, Darmstadt und Neuwied (Luchterhand) 1979, 2.A.
(13) Lenin besitzt diese Zielvorstellung von “einer Ordnung, bei der die sich immer mehr vereinfachenden Funktionen der Aufsicht und Rechenschaftslegung der Reihe nach von allen ausgeübt … werden” (LW 25, S. 439), natürlich auch. Sie erscheint aber als das Resultat einer bloß organisatorischen oder politischen Maßnahme, die von der “Staatsgewalt der bewaffneten Arbeiter” gewissermaßen “eingeführt” werden wird. Die Spannung, die zwischen diesen Funktionen einerseits und den sie ausüben sollenden Kategorien (insbesondere der Arbeiterkategorie) andererseits besteht, bleibt unberücksichtigt. Die Aufhebung der Arbeitsteilung zwischen Hand-und Kopfarbeit wird – verständlicherweise – in das Dunkel einer fernen Zukunft, der “höheren Phase des Kommunismus”, verlegt.
(13a) Lenin selbst könnte als Zeuge für diesen in der Gesellschaft des Privateigentums grundsätzlich geltenden Sachverhalt angeführt werden, wenn er im Oktober 1921 auf einer Versammlung von “Funktionären für politisch-kulturelle Aufklärung”, die sich unter anderem mit der “Liquidierung des Analphabetentums” zu befassen hat, folgende Feststellung trifft: “Die Sowjetgesetze sind sehr gut, weil sie allen die Möglichkeit geben, gegen Bürokratismus und Schlendrian zu kämpfen, eine Möglichkeit, die man dem Arbeiter und dem Bauern in keinem einzigen kapitalistischen Staat einräumt. Wird aber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? So gut wie gar nicht” (LW 33, S. 56)!
Freilich sind diese Sätze nicht theoretisch gemeint. Sie beziehen sich nicht auf die moderne warenproduzierende Gesellschaft schlechthin, sondern auf die aktuelle Situation, in der sich die Bolschwewiki 1921 in dem vom Bürgerkrieg erschöpften und zerrütteten Rußland befinden. Wer sich die Mühe macht, die zitierten Sätze in dem
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konkreten Zusammenhang zu lesen, in dem sie stehen, der wird finden, daß es sich keineswegs um jene anspruchsvolle Fragestellung handelt, mit der wir uns hier beschäftigen. Es handelt sich beileibe nicht darum, das Auseinander und Gegeneinander von abstrakt-unmittelbar und abstrakt-allgemein sozialistisch aufzuheben, sondern es geht um die viel “primitivere” Aufgabe, in dem Land, dessen Kulturniveau Lenin mit der Metapher von den “Halbwilden” charakterisiert (ebd. S. 55), zu einer formell korrekten, nach einheitlichen Rechtsnormen funktionierenden Verwaltung allererst zu gelangen. Das heißt, unsere Fragestellung, die bekanntlich auf die Abschaffung des Staates zielt, besitzt zu jener Zeit in Rußland keinerlei materielle Grundlage. Um so größer scheint die Versuchung gewesen zu sein, Fortschritte, die bei der Herstellung der abstrakten Allgemeinheit, des “Gemeinwohl-Staates”, erzielt wurden, bereits als sozialistisches Hinaus über ihn zu interpretieren.
(14) Abgesehen von “Staat und Revolution”, eine Broschüre, die im August/September verfaßt, aber erst im März 1918 veröffentlicht wurde, handelt es sich vor allem um die Schriften “Die drohende Katastrophe und wie man sie bekämpfen soll”, veröffentlicht Ende Oktober 1917, sowie “Werden die Bolschewiki die Staatsmacht behaupten?”, ebenfalls im Oktober veröffentlicht.
(15) Lorenz 1981, S. 84.
(16) In diesem Zusammenhang ist das Mescerskij-Projekt zu erwähnen. A.P. Mescerskij war ein Unternehmer der Schwerindustrie, der in seinem Konzern 60000 Arbeiter beschäftigte. “Im Auftrag der neuen Regierung arbeitete er (seit dem Winter 1917/18) das Projekt einer Nationalen Gesellschaft aus, die als Trust organisiert werden und mit 300 000 Beschäftigten und einem Grundkapital von 1,5 Milliarden Rubel den größten Teil der russischen Schwerindustrie umfassen sollte” (Lorenz 1981, S. 89f.).
Zum Scheitern des Projekts schreibt Altrichter: “Lenin hatte zu seiner ‘staatskapitalistischen’ Linie zurückgefunden. Sein Modell eines ‘Sozialismus à la Morgan-Rockefeller’, wie es einer seiner Kritiker nannte, stieß jedoch innerhalb und außerhalb der Partei auf Ablehnung. Als das Mescerskij-Projekt im April zur Entscheidung anstand, fand es in der Regierung keine Mehrheit. Die Attacke auf das Kapital kam vorerst nicht zum Stehen, wie es Lenin gefordert hatte. Der 1. Allrussische Kongreß der Volkswirtschaftsräte, der am 26. Mai 1918 zusammentrat und bis zum 4. Juni tagte, beschloß, die Nationalisierung der Industrie konsequent zu Ende zu führen und zur systematischen Enteignung ganzer Industriezweige überzugehen” (Altrichter 1981, S. 91f.).
(17) Altrichter 1981, S. 91f.
Lorenz schreibt: “‘Das Betriebskomitee ist in vieler Beziehung der Nachfolger des kapitalistischen Unternehmers’, bemerkte ein bolschewistischer Kritiker.’ ‘Es schaut auf alle industriellen Beziehungen zuallererst mit den Augen der betreffenden Fabrik oder Firma. Seine erste Aufgabe sieht es darin, den Arbeitern dieser Fabrik oder Firma eine Möglichkeit zu verschaffen, die schwere Zeit zu überleben.’ An die Stelle der privaten traten so gleichsam kollektive Unternehmer; die kapitalistische Konkurrenz wurde durch eine Konkurrenz zwischen Produktionsgenossenschaften abgelöst” (Lorenz 1981, S. 84f.).
(18) Gorki, S. 105.
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Über die gleiche Erscheinung vier Jahre später schreibt Deutscher: “Diebstähle in den Fabriken waren an der Tagesordnung, schätzungsweise stahl die Hälfte der Arbeiter alles, was sie selbst produzierte” (Deutscher II S. 21).
(19) Im Mai 1918 nennt Lenin den “Staatskapitalismus” einen “Schritt vorwärts … gegenüber der jetzigen Lage der Dinge in unserer Sowjetrepublik” (LW 27, S. 327). Dabei bedeutet “Staatskapitalismus” für Lenin: unter staatlicher “Kontrolle stehende Unternehmer und Händler” (ebd. S. 328). Das Vorbild ist Deutschland: “Hier haben wir das ‘letzte Wort’ moderner großkapitalistischer Technik und planmäßiger Organisation, die dem jünkerlich-bürgerlichen Imperialismus unterstellt sind. Man lasse die hervorgehobenen Wörter aus, setze an die Stelle des militärischen, junkerlichen, bürgerlichen, imperialistischen Staates ebenfalls einen Staat, …, den Sowjetstaat, d.h. einen proletarischen Staat, und man wird die ganze Summe der Bedingungen erhalten, die den Sozialismus ergibt” (ebd. S. 332).
Hier wird der Staat also nicht bereits an ihm selbst als Moment des Privateigentums als eines gesellschaftlichen Verhältnisses begriffen. Demzufolge muß, wie ich schon früher geschrieben habe (vergl. MK 4, S. 20), die Revolution “in die Attribute” rutschen: bürgerlicher Staat – proletarischer Staat.
(20) “Unser Ziel ist, daß jeder Werktätige nach Erfüllung des achtstündigen ‘Pensums’ produktiver Arbeit unentgeltlich an der Ausübung der Staatspflichten teilnimmt” (LW 27, S. 264).
(21) Diese für den modernen kapitalistischen Staat “klassische” Konstellation mußte einer Denktradition natürlich verborgen bleiben, deren Blick noch vollkommen von jener “privilegierten Bourgeoisie” in Beschlag genommen war, gegen welche sich der revolutionäre Stoß unmittelbar ja auch hatte richten müssen. Der neu entstehende Widerspruch, den ich an früherer Stelle als den von Form (=Wert) und Inhalt (=Vergesellschaftung) bezeichnet habe, konnte sich zunächst nur äußern als die vergeblich bleiben müssende Klage über den “Bürokratismus”.
(22) “In allen von der (wahren) Demokratie unterschiednen Staaten ist der Staat, das Gesetz, die Verfassung das Herrschende, ohne daß er wirklich herrschte, d.h. den Inhalt der übrigen nicht politischen Sphären materiell durchdringe” (Karl Marx, Kritik des Hegelschen Staatsrechts, MEW 1, S. 232).
Dabei ist zu beachten, daß der Ausdruck “wahre Demokratie” in diesem Manuskript von 1843 im Sinn von “Kommunismus” zu verstehen ist. In der “wahren Demokratie” gehe der “politische” oder “abstrakte” Staat unter (ebd.), der sich “gegenüber den anderen (privaten) Sphären(,) als ein Jenseitiges derselben” entwickelt habe (ebd. S. 233).
(23) Die westliche Demokratietheorie erkennt diese Konstellation, deren Wertkonstituiertheit sie natürlich nicht begreift, darin an, daß sie von der “These eines vorgegebenen und objektiv feststellbaren Gesamtinteresses” (an der Aufrechterhaltung des Wertverhältnisses, würden wir hinzufügen) ausgeht, auf dessen Förderung der “hypothetische Volkswille” gerichtet sei. Bei einer “etwaigen Divergenz zwischen hypothetischem und empirischem Volkswillen” gebühre “dem hypothetischen Volkswillen der Vorzug” (Fraenkel 1968, S. 330f.). Die plebiszitäre Variante der Demokratietheorie (“Sozialismus”, “Faschismus”), die diese Konstellation nicht anerkennt, ihr aber trotzdem unter-
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worfen ist, muß demgegenüber laufend Mühe darauf verwenden (mit der Organisation von Abstimmungen, Volksberatungen, Massenkundgebungen), sämtliche staatlichen Maßnahmen als unmittelbare Emanationen des empirischen Volkswillens darzustellen.
(24) Selbst noch in dem “fortgeschrittenen” Deutschland trieb zu dieser Zeit ja noch ein Kaiser sein Unwesen, der bei jeder Gelegenheit auf sein “Gottesgnadentum” und auf seine Verantwortung vor dem “Lehnsherrn im Himmel” hinwies (vgl. Ernst Johann (Hg.), Reden des Kaisers – Ansprachen, Predigten und Trinksprüche Wilhelms II., München 1966 (dtv-dokumente).
(25) Daniels, S. 108.
(26) Auf der “Siebenten Gesamtrussischen Konferenz der SDAPR(B)” (sog. Aprilkonferenz des Jahres 1917) spricht Lenin zum Beispiel von der zweiten Etappe der Revolution, “die die ganze Staatsmacht in die Hände der Sowjets oder anderer Organe legen muß, die unmittelbarer Ausdruck des Willens der Mehrheit des Volkes sind (örtliche Selbstverwaltungsorgane, die Konstituierende Versammlung usw.)” (LW 24, S. 287).
(27) Z.B. LW 25, S. 351: “Man könnte meinen, die Bolschewiki schlagen etwas in der Geschichte der Menschheit noch nie Dagewesenes, nie Erprobtes, ‘Utopisches’ vor, während es doch schon vor 125 Jahren in Frankreich Männer gab, die wirklich ‘revolutionäre Demokraten, waren …”
(28) “Die modernen Diktaturen kommen anders als die älteren Formen der Despotie und Autokratie selbst im Zeichen, Namen und Gewand der Demokratie daher. Sie berufen sich auf Volkssouveränität und Volksherrschaft, die dann freilich ein Führer oder eine einzige Partei auszuüben beanspruchen, indem sie mit ideologischer Gewißheit und plebiszitärer Bestätigungskunst die völlige Einheit, die Identität von Volk, Partei und Regierung postulieren. Diese identitäre Staatsvorstellung wird weithin über die repräsentative Demokratie erhoben; sie stellt von außen wie von innen ihre fundamentalste Anfechtung dar” (Bracher 1981, S. 52, Hervorh. Bracher).
(29) Altrichter 1986, S. 156.
(30) Geyer, S. 70.
(31) Altrichter 1986, S. 146f. und Hellmann, S. 358f. Bei Hellmann ist aufgrund einer anderen Übersetzung von der “wahren” anstatt von der “wirklichen” Freiheit die Rede.
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