Die Gleichheitsforderung als Auslaufmodell
Norbert Trenkle
1.
Eine englische Karikatur aus dem späten achtzehnten Jahrhundert zeigt einen doppelgesichtigen Bürger, der nach der Seite des Königs hin kämpferisch Freiheit und Gleichheit einfordert, nach der anderen Seite hin aber, gegenüber der Frau, die ebensolches verlangt, den Stock zückt. Diese Karikatur drückt alles über das Selbstverständnis der frühen Frauenbewegung aus, ein Selbstverständnis, das sich in den Grundzügen bis heute erhalten hat. Die Anklage gegen die bürgerliche Gesellschaft lautete, dass diese die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit zwar hochhalte, sie jedoch nur für die eine, die männliche Hälfte der Gesellschaft, gelten lassen wollte. Damit war auch schon die Stossrichtung der Frauenbewegung markiert, ging es doch darum, dem weiblichen Geschlecht die ihm zustehenden Rechte zu erkämpfen. Herausfordernd wurde den Bürgern ihr eigener Kampfbegriff entgegengeschleudert und egalit, auch für die Bürgerinnen eingefordert.
Dieser Kampf um die Menschenrechte weist nicht zufällig eine ganze Reihe von Parallelen zu dem der anderen grossen Bewegung des bürgerlichen Zeitalters, der Arbeiterbewegung, auf. Beide Bewegungen mussten die Rechte, die das männliche Bürgertum für sich erkämpft hatte, in langen Auseinandersetzungen erst einmal auch für sich ertrotzen. Beide mussten sich in zähen Kämpfen den Zugang zu gesellschaftlichen Institutionen wie der höheren Schulbildung verschaffen und die Möglichkeiten zum sozialen Aufstieg erkämpfen. Dennoch lassen sich Frauenbewegung und Arbeiterbewegung nicht einfach parallelisieren. Ein entscheidender Unterschied zwischen beiden darf nicht wegeskamotiert werden, denn er verweist auf die spezifische Widersprüchlichkeit des Geschlechterverhältnisses in der bürgerlichen Gesellschaft.
Während die Arbeiterbewegung ohne jedes Wenn und Aber die Gleichheit aller Menschen (zumindest männlichen Geschlechts) proklamierte und damit das Erbe der bürgerlichen Revolution antrat, verhielt sich die Frauenbewegung der Gleichheitsforderung gegenüber durchaus ambivalent. Die Frauenbewegung erblickt das Licht der Welt mit gespaltenem Bewusstsein, und diese Bewusstseinsspaltung sollte sich auch bald in zwei parallelen, sich ergänzenden aber auch rivalisierenden Strömungen niederschlagen. Der eine Strang der Bewegung insistierte auf der prinzipiellen Androgynität des Menschen; die Zuweisung bestimmter Rollen und Funktionen entlang der Geschlechtergrenze erschien ihm daher als eklatanter Ausdruck von strukturell verankerter Ungleichheit. Gleichheit bedeutete daher in dieser Lesart, alle gesellschaftlichen Schranken und Hindernisse, die dem weiblichen Geschlecht den Zugang zu bisher dem Mann vorbehaltenen Positionen und Funktionen verwehrten, beiseite zu räumen. Der andere Strang der Frauenbewegung dagegen klagte zwar die juristische und soziale Gleichstellung der Frau ein, stellte jedoch die gegebene geschlechtliche Arbeitsteilung nicht prinzipiell in Frage und bezog sich weitgehend affirmativ auf die eigene, ontologisch gedachte, “Weiblichkeit”. Es liegt in der Logik dieses Konstrukts, dass es schon bald, zumindest implizit, teilweise aber auch explizit, als Kritik gegen die “Männergesellschaft” gewendet wurde, die sich als Inkarnation von Rationalität, menschlicher Kälte und kriegerischer Gewalttätigkeit darstellte.
Die Verdoppelung der Frauenbewegung in zwei Hauptströmungen reflektiert die reale Widersprüchlichkeit des Geschlechterverhältnisses im Prozess der bürgerlichen Vergesellschaftung selbst. Der ideologischen Verdoppelung entspricht eine Doppelbewegung bei der Durchsetzung des Werts als allgemeinem gesellschaftlichen Verhältnis. Einerseits abstrahiert der Wert von den äusserlichen Besonderheiten der einzelnen. Geschlecht, Hautfarbe und Herkunft sind ihm prinzipiell einerlei, solange die betreffenden Individuen nur den je erforderlichen Funktionsanforderungen gerecht werden, ob als Käufer oder Lohnarbeiter, als Rechtsanwalt oder Ladendieb. Alle qua Geburt fixierten Funktions- und Statuszuweisungen, alle nicht vom Willen des einzelnen beeinflussbaren Präjudizierungen werden eliminiert. Der Wert löst die einzelnen aus ihren Verwachsungen und stellt sie als Freie und Gleiche unmittelbar dem ins Gigantische aufgeblähten gesellschaftlichen Aggregat gegenüber. Keine Schranke die nicht für alle anderen auch gleichermassen gälte (eben die von Wert und Recht gesetzten Bedingungen), kann den einzelnen daran hindern in irgendeine der vielen Rollen oder Funktionskategorien hineinzuschlüpfen, die das gesellschaftliche Universum zur Verfügung stellt. Dies ist die gesellschaftliche Struktur von Freiheit und Gleichheit, die wir heute in den fortgeschrittensten Zentren des warenproduzierenden Weltsystems weitgehend hergestellt sehen 1.
Doch dies ist nur die eine Seite des Durchsetzungsprozesses der bürgerlichen Verkehrsform. Der unerbittliche Aufschwung des Werts zum Konstitutionsprinzip aller Lebensbereiche schlechthin schafft zwar einen einheitlichen gesellschaftlichen Funktionsraum, doch er setzt keinesfalls die konkrete Einheit des Lebenszusammenhanges. Im Gegenteil: der universelle stoffliche Zusammenhang wird als in sich zerissener konstituiert. Der Begriff der negativen Vergesellschaftung drückt dies sehr treffend aus. Die bürgerliche Gesellschaft zerfällt in zahllose gegeneinander verselbständigte, wenn auch existentiell zusammengehörige einzelne Sphären und Funktionen, die untereinander nur abstrakt, d.h. über die Geld- und Rechtsform, vermittelt sind. Sie können nicht ohne einander, aber der Zusammenhang, den sie gemeinsam konstituieren, bewegt sich ausserhalb ihres bewussten Zugriffs.
Diese Auffächerung des gesellschaftlichen Zusammenhangs schreitet im Laufe der Entwicklung bis ins unermessliche fort, es lassen sich jedoch einige zentrale Spaltungen identifizieren, die ihrerseits die Basis für diesen Differenzierungsprozess bilden. Dazu gehört neben dem Auseinanderfallen von Staat und Gesellschaft einerseits sowie Politik und Ökonomie andererseits, wesentlich die Trennung in öffentliche und private Sphäre. Letztere ist deshalb zentral, weil sie den sozialen Zusammenhang in zwei Bereiche auseinanderdividiert, die einer je konträren, wenn auch spiegelbildlich sich ergänzenden Logik folgen.
Während in der Sphäre der Öffentlichkeit die Gesetze des Marktes, die Konkurrenz und die Abstraktion des Rechts regieren, kalkulierende Rationalität und rücksichtsloses Durchsetzungsvermögen gefordert ist, so sind alle emotionalen und unmittelbar persönlichen Bedürfnisse in ihrer Befriedigung auf die private Sphäre verwiesen. In den ideologischen Reflexen erscheint die Privatheit daher als der Hort von Menschlichkeit schlechthin, als ein Garten Eden persönlicher Hingabe und Zuwendung und als Refugium vor den feindseligen Zudringlichkeiten des “aussen”. Hier kann man die Kämpferpose abgestreifen und in die Filzpantoffeln schlüpfen; hier ist man nicht von Gegnern umzingelt, sondern findet Geborgenheit im Schosse der liebenden Gemeinschaft.
Wenn auch dieses Hohelied auf die Privatheit, sprich die Familie, von Anbeginn an die Realitäten geradezu gewaltsam verklärte, so reflektiert es doch richtige Momente. Die Privatheit mag sich zur veritablen Hölle auswachsen, sie folgt dennoch einer anderen, komplementären Logik als die öffentliche Sphäre. Gerade in dieser Komplementarität, in diesem gegenseitigen Ausschluss je sphärenspezifischer “Eigenschaften” und Verhaltensmuster, kommt die ganze Schizophrenie der bürgerlichen Gesellschaft zum Ausdruck. Der Wert zerreisst nicht nur rein äusserlich den durch ihn konstituierten gesellschaftlichen Zusammenhang, sondern treibt die Spaltung mitten durch die Menschen hindurch. Wechseln sie von der einen Sphäre in die andere, so ist dies nicht nur ein äusserlicher räumlicher Vorgang, sondern zugleich einer der ihre Psyche auseinanderreisst.
Diese Spaltung des bürgerlichen Lebensraums und der bürgerlichen Psyche in zwei Hälften, die rationalistische und die emotionale, den Wolf und das Lamm, sie vollzieht sich zunächst im wesentlichen entlang der Geschlechterdifferenzierung. Erschien die öffentliche Sphäre als das angestammte Terrain des Mannes, so herrschte ebensowenig Zweifel an der Zurechnung der Frau zur häuslichen Sphäre. War nicht die Frau die Inkarnation von Fürsorglichkeit, Umsicht und stillem Fleiss, war sie nicht für die Kinderaufzucht und -erziehung “von Natur aus” geschaffen? Und umgekehrt, zeichneten nicht den Mann Eigenschaften wie sachliche Vernunft, Mut und Durchsetzungsvermögen aus, allesamt unerlässlich um in der rauhen Welt der Konkurrenz zu bestehen?
Wenn sich diese geschlechtsspezifischen Rollenzuweisungen in ihren dominierenden Zügen bis in die 60er Jahre dieses Jahrhunderts nicht nur erhalten sondern sogar verallgemeinert haben, so verweist dies darauf, dass es sich dabei keinesfalls um ein blosses Relikt aus vorkapitalistischen Formationen handelt. Vielmehr ist die Geschlechterspaltung konstitutiv für die bürgerliche Verkehrsform, auch oder gerade weil sie sich im Widerspruch zur abstrakt-gleichmacherischen Logik des Wertes bewegt.
Die Widersprüchlichkeit der Wertform in bezug auf das Geschlechterverhältnis spiegelt sich, wie erwähnt, von Anbeginn an auch in der Frauenbewegung wider. Anders als die Arbeiterbewegung bewegt sie sich nicht bereits in der Sphäre des öffentlichen Raumes und kann deshalb auch nicht ungebrochen mit dessen Logik und Begrifflichkeit hantieren. Einerseits drängt sie in die Öffentlichkeit hinein, andererseits thematisiert sie immer auch schon die spezifischen Probleme der privaten Sphäre. Die Ausgangsbasis der Frauen ist die Privatheit und am eigenen Leib verspüren sie das Auseinanderklaffen der verschiedenen Lebensbereiche. Kann die Arbeiterbewegung ohne jeden Selbstzweifel um die konsequente Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit kämpfen, so geht die weibliche Emanzipationsbewegung keinesfalls bruchlos im Kampf um diese bürgerlichen Prinzipien par excellence auf. Zwar treten auch die Vorkämpferinnen der Frauenbewegung unter dem Banner der Demokratie an, doch schon auf den zweiten Blick erweist sich, dass sich dahinter auch Problemstellungen verbergen, die keinesfalls mit der Forderung nach Verstaatsbürgerlichung aufgelöst werden. In der bürgerlichen Frauenbewegung des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrhunderts findet diese Widersprüchlichkeit einen deutlichen Ausdruck 2. In der Affirmation von dem, was als “weibliche Tugenden” aufgefasst wird (Emotionalität, persönliche Zuwendung etc.), schwingt immer schon eine Ahnung davon mit, dass das menschliche Leben nicht unter die nackte Abstraktion des Geldes subsumiert werden kann. Der positive Bezug auf die qua Geschlecht zugewiesene Rolle bleibt zwar in der vorgefundenen dichotomischen Spaltung befangen, doch verweist er gleichzeitig auch auf die Defizite des mit Männlichkeit identifizierten Rationalismus. Wie keine andere Bewegung musste und muss die Frauenbewegung die Kluft überbrücken, die die bürgerliche Gesellschaft zwischen den Lebenswelten der Individuen aufwirft, und das Fortbestehen dieser Kluft ist auch das tiefere Geheimnis ihrer Zählebigkeit.
Wenn die Frauenbewegung dennoch an Dynamik verloren hat, wenn sie sich zunehmend in ihre einzelnen Segmente aufsplittert und in den einmal eroberten Gräben verschanzt, so liegt dies nicht zuletzt daran, dass sie die ihr immanente Widersprüchlichkeit nicht adäquat benennen konnte und kann. Wohl gibt es eine kaum noch überschaubare Fülle an literarischen Aufarbeitungen des Geschlechtergegensatzes und eine ganze Psychokultur gedeiht auf dem Boden der Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifischen Charakterstrukturen. Alle bisherigen Versuche, dies mit einer Kritik des gesellschaftlichen Zusammenhanges in toto zu vermitteln, haben sich jedoch immer wieder in der hierfür völlig inadäquaten Begrifflichkeit von “Gleichheit” und “Ungleichheit” verstrickt oder aber vergeblich versucht, diese durch Rückgriff auf biologistische Konstrukte, wie dem der “neuen Weiblichkeit” aufzulösen. Die feministische Begriffsbildung konnte also den durch die Sphärentrennung gesetzten Widerspruch nicht produktiv auflösen, sondern hat sich in dessen Dichotomien verfangen. Wo die einen selbst noch den zwischenmenschlichen Beziehungen mit den Abstraktionen der Demokratie zu Leibe rücken wollen, da besinnen sich die anderen auf ihr “weibliches Wesen”. Wo die einen die Probleme des entfalteten bürgerlichen Zusammenhangs mit noch mehr “Gleichheit” lösen wollen, da entdecken die anderen die Vorzüge der “Ungleichheit”. Diesen Streit aufzulösen, kann es von Nutzen sein, sich seine Wurzeln noch einmal zu vergegenwärtigen.
2.
Die spezifische Widersprüchlichkeit der sexistischen Spaltung der bürgerlichen Verkehrsform spiegelt sich in der Entwicklung der Frauenrolle im Verlauf der letzten zwei Jahrhunderte. Sie folgt einer doppelten Bewegung: der Herausbildung eines spezifischen Bildes von “Weiblichkeit” einerseits und der fortschreitenden Gleichberechtigung andererseits. Verläuft diese Doppelbewegung zunächst noch weitgehend parallel, so gerät sie auf ihrem Zenit, der zeitlich etwa in den 60er und 70er Jahren dieses Jahrhunderts zu verorten wäre, endgültig mit sich selbst ins Gehege.
Dem klassisch bürgerlichen Frauenbild galt es als ausgemacht, dass die charakterliche und geistige Konstitution der beiden Geschlechter “von Natur aus” unterschiedlich ist, und sie daher auch für die Ausübung differenter gesellschaftlicher Aufgaben und Funktionen prädestiniert sind. Dieses Frauenbild reproduzierte sich durch die verschiedenen Epochen der bürgerlichen Entwicklung hindurch immer wieder auf neuem Niveau. Noch im 17. und 18. Jahrhundert hatte die Frau den Status der Abhängigen, Unselbständigen inne und wurde in der sozialen Hierarchie irgendwo zwischen Kind und Knecht angesiedelt. Mit einem freien Willen schien sie ebensowenig begabt wie alle anderen Abhängigen auch, über deren Wohl und Wehe letzten Endes nur der Herr, sprich der Haushaltsvorstand, entschied. Dieser Status war auch rechtlich zementiert – die Frau konnte weder über ein eigenes Vermögen verfügen, noch war sie überhaupt als Rechtsperson anerkannt – und es war daher durchaus logisch, wenn Bürger- und Menschenrechte zunächst nur für das männliche Bürgertum in Anspruch genommen wurden.
Aber die Frau trat zunehmend aus dem bunten Wust abhängigen Gesindes heraus und begann eine Sonderrolle einzunehmen, je weiter sich die bürgerliche Familie als Modell und Idealbild durchsetzen konnte. Gegen allen Augenschein ist gerade in dieser Form privater und geschlechtlicher Reproduktion die Gleichheit angelegt, wenn auch zunächst noch embryonal. Dies ist nur ein scheinbares Paradox. Gleichheit setzt bekanntlich persönliche Rechtsfähigkeit voraus. Das zentrale Strukturelement der Gleichheit ist die “freie und gleiche Rechtsperson”, und diese wiederum muss vor allem mit einem “freien Willen” ausgestattet sein. Solange der Frau aber jede Willensfähigkeit abgesprochen wurde (zumindest in bezug auf den öffentlichen Raum), solange es ihr verwehrt war aus eigener Entscheidung Vertragsverhältnisse einzugehen, solange war auch ihr Status eindeutig einer der Abhängigkeit. Nun ist aber die bürgerliche Ehe, da sie sich als “Liebesehe”, d.h. als eine auf der gegenseitigen Zuneigung der Gatten beruhende Lebensgemeinschaft versteht, ein Vertragsverhältnis. Und zu dem bedarf es per definitionem des freien Einverständnisses beider daran beteiligter Personen. Die “Liebesehe” war sogar eine der zentralen Idealvorstellungen des sich durchsetzenden bürgerlichen Aufklärungsdenkens, denn, wenn jeder Mensch für das eigene Glück verantwortlich sein sollte, dann durfte eine so wichtige Entscheidung wie die für den Lebenspartner nicht von anderen für ihn getroffen werden. Die gängige Praxis, Eheschliessungen unter den Familien nach Massgabe machtpolitischer oder wirtschaftlicher Erwägungen über die Gefühle der zukünftigen Ehegatten hinweg auszuhandeln, wurde als “unnatürlich” gebrandmarkt.
Der erste Schritt zur Anerkennung einer weiblichen Rechtsfähigkeit weist also in Richtung Mann. Denn wenn die bürgerliche Ehe auf der gegenseitigen Liebe und damit auf der freien Entscheidung zweier Individuen füreinander beruhen sollte, dann musste der Frau mindestens in dieser Hinsicht eine Willenskompetenz zugestanden werden . Die Frau mochte “von Natur” aus für den Haushalt und die Kinderaufzucht geschaffen sein, sie mochte nicht in der Lage sein, einen intellektuell anspruchsvollen Gedanken nachzuvollziehen, geschweige denn zu fassen, eines musste ihr doch auch der patriarchalischste aller Aufklärer der Logik des eigenen theoretischen Konstrukts nach zugestehen: Die Fähigkeit, sich für den richtigen Gatten zu entscheiden und die Eheschliessung als freie Willensentscheidung zu vollziehen.
Mit der Eheschliessung begab sich die Frau nun zwar in neue Abhängigkeiten, doch war dies der Struktur nach ein Produkt ihrer eigenen und freien Entscheidung 3. Die bürgerliche Ehe war und ist ein Rechtsverhältnis und insofern diente sie als Einfallstor für die Anerkennung der weiblichen Rechts- und Vertragsfähigkeit 4. Durch dieses Tor musste sich mit der Zeit der ganze Schwall an bürgerlichen Rechten ergiessen, von denen die Frau zunächst ausgeschlossen war. Denn konnte der Frau nicht mehr grundsätzlich jede Willenskraft in bezug auf die öffentliche Sphäre abgesprochen werden, dann mussten mit der Zeit in dieser Hinsicht immer weitere Zugeständnisse gemacht werden, bis schliesslich die juristische Gleichheit auch für das weibliche Geschlecht hergestellt war.
“Wenn eine Frau genügend Urteilskraft besessen hat, um ihren Lebensgefährten zu wählen, kann man sie da anschliessend behandeln, als besässe sie überhaupt kein Urteil?”, bemerkt dazu Elisabeth Badinter (1984, S. 140), die diesen Prozess der Veränderung des Frauenbildes in ihrem Buch über die Mutterliebe sehr anschaulich beschreibt. Die Anerkennung der weiblichen Urteilskraft blieb freilich zunächst auf den Rahmen des häuslichen Lebens und der Gefühlsangelegenheiten beschränkt. Die Frau wird bereits als Mensch anerkannt, jedoch als nur sehr bedingt urteilsfähiger und damit dem Mann untergeordneter Mensch. Erst nach und nach wird auch diese Hierarchisierung in Frage gestellt.
Früher oder später musste nun anerkannt werden, dass beide Geschlechter zwar auf je spezifische Art, aber prinzipiell gleich notwendig für das Funktionieren des gesellschaftlichen Ganzen waren. Innerhalb der als “natürlich” erscheinenden Ordnung zeichnete die Frau sich, solange sie sich darein fügte, gegenüber dem Mann durch ganz bestimmte Kompetenzen aus, die dieser nicht besass, die aber gleichwohl als lebenswichtig galten. Das Lob der mütterlichen und weiblichen Tugenden reflektiert die ganze hierin angelegte Ambivalenz. Zwar erfuhr die Frau eine gesellschaftliche Aufwertung, doch schrieb ihr gerade dieser Zuspruch eine ganz bestimmte und eingeschränkte soziale Rolle im buchstäblichen Sinne auf den Leib. Mütterlichkeit und aufopfernde Fürsorge für Ehemann und Familie erscheinen als an die Gebärfähigkeit gekoppelte biologische Eigenschaften und damit war die vorherrschende gesellschaftliche Funktionsteilung als “natürliche” legitimiert 5.
Der Gedanke einer rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter lag nun nicht mehr fern. Auf die Dauer liess sich nicht plausibel machen, wieso der Frau die elementarsten Bürgerrechte abgesprochen wurden, wo sie doch, innerhalb der “ihr gemässen Sphäre”, einen entscheidenden Anteil zur Reproduktion der Gesellschaft beitrug. Die Gleichheits-Ungleichheitsideologie differenzierte sich aus und sedimentierte sich auf verschiedenen Ebenen. So wurde nun einerseits postuliert, dass die Biologie die Geschlechter zwar mit unterschiedlichen Gaben ausgestattet und daher auch zu differenten Tätigkeiten prädestiniert habe, andererseits aber diese Ungleichheit sich auf einem tieferliegenden Fundament prinzipieller Gleichheit aller Menschen erhebe. Damit war der Weg für die Ausdehnung der Bürger- und Menschenrechte auf das weibliche Geschlecht geebnet.
Nicht nur die weibliche Rechtsfähigkeit, auch die soziale Gleichstellung der Frau erwuchs aus dem familiären Mikrokosmos. Die Zuständigkeit der Frauen in der häuslichen Sphäre gerade in den Kreisen des gehobenen Bürgertums beschränkte sich nicht auf die einfache Ausübung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Neben der Überwachung des Haushalts – für die alltäglichen Verrichtungen gab es die Dienstboten – war die Bürgersfrau vor allem auch für die Organisation des häuslichen sozialen Lebens und für die Kindererziehung zuständig (auch wenn dabei häufig genug Kindermädchen, Hauslehrer oder Gouvernanten halfen). Beides jedoch erforderte einen gewissen Bildungsstand, gerade auch im Sinne einer Anerkennung durch das soziale Umfeld, nicht zuletzt aber auch deshalb, weil den Frauen ja schliesslich auch die Erziehung der männlichen Kinder, zumindest im frühen Alter, oblag. Wenn schon Erziehung an sich, dem aufgeklärten Denken zufolge, nicht einfach der Willkür folgen, sondern sich an “wissenschaftlichen Erkenntnissen” orientieren sollte, dann war natürlich insbesondere die Erziehung der Jungen eine Aufgabe, die man nicht einfach einem ungebildeten und nicht zum Denken befähigten Geschöpf überlassen konnte. Schon Rousseau sprach dies deutlich aus: “Vom Bemühen der Frauen hängt die erste Erziehung der Männer ab; von den Frauen hängen ausserdem ihre Sitten ab” (zit. nach Badinter 1984, S. 143). Es war daher auch nur konsequent, wenn die Forderung nach systematischer Schulbildung für Frauen zunächst in erster Linie mit deren Pflichten als Mutter und Ehegattin begründet wurde. Dies stand in keinem Widerspruch zu der Auffassung von der natürlichen Geschlechterungleichheit, denn wenn auch die Frauen “von Natur” aus mit anderen “Eigenschaften” ausgestattet waren, so mussten diese doch ausgebildet, entfaltet und verfeinert werden 6. Mit zunehmender Anhebung des weiblichen Bildungsniveaus wurde aber der Grundstock für einen Ausbruch der Frauen aus der privaten Sphäre gesetzt.
3.
Es ist nur allzu verständlich, wenn die Frauenrechtsbewegung sich zunächst im wesentlichen affirmativ auf die eigene “Weiblichkeit” bezog und nur auf der rechtlichen Besserstellung der Frauen insistierte. Zwar gab es schon sehr früh, zu Zeiten der französischen Revolution, Stimmen, die sich dagegen erhoben, der Frau bestimmte Eigenschaften als “natürliche” anzuheften, doch blieben sie deutlich in der Minderheit 7. Vorerst dominierte die vom rousseauistischen Denken geprägte Strömung, die sich nicht zuletzt um die Durchsetzung der Hausfrauen- und Mutterideologie verdient machte. Auch das erste Herausdrängen aus der Sphäre des Hauses geht keinesfalls einher mit einer Infragestellung des an der “natürlichen Weiblichkeit” orientierten Frauenbildes, sondern verlängert diese Vorstellung lediglich in die öffentliche Sphäre hinein. Wenn die bürgerliche Frauenbewegung gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts fordert, die Berufswelt stärker für Frauen zugänglich zu machen, so dachte sie dabei vor allem an die Erschliessung bestimmter “weiblicher Tätigkeitsfelder”. Dieses Bestreben hatte natürlich seine reale Grundlage in der fortschreitenden Vergesellschaftung, die nun auch zunehmend Bereiche erfasste, die bisher in die Zuständigkeit der privaten Reproduktion gefallen waren. Wo damit begonnen wurde, eine erste sozialstaatliche Grundlage zu legen, wo Pflegetätigkeiten und Kindererziehung in fortschreitendem Masse zu öffentlichen Aufgaben wurden, da eröffneten sich mit einem Male Möglichkeiten beruflichen Engagements, die dem “weiblichen Wesen” wie massgeschneidert zu passen schienen.
Wenn es zunächst im wesentlichen der proletarischen Frauenbewegung vorbehalten blieb, den Gedanken der Geschlechtergleichheit radikal zu vertreten 8 dann liegt das wohl daran, dass in den unterständischen Schichten öffentliche und private Sphäre sich vorerst nur rudimentär ausdifferenziert hatten. Schon aus schlichter materieller Notwendigkeit mussten sich die Frauen in aller Regel als Lohnarbeiterinnen verdingen und von einem auch nur annähernd in sich geschlossenen Familienleben konnte nicht die Rede sein. Oftmals konnte aus finanzieller Not überhaupt nicht geheiratet werden, jedenfalls aber war es für verheiratete wie unverheiratete Paare keinesfalls selbstverständlich, einen eigenen Raum zur Verfügung zu haben. “Schlafburschen” bzw. “Bettgeher”, die sich gemeinsam ein Bett teilten, waren die Regel, uneheliche Kinder der Normalfall; von familiärer “Intimität” keine Spur 9. Was sich in der Retrospektive als Vor- oder Zwischenstadium entpuppt, erschien allerdings in den ideologischen Reflexen der Zeitgenossen und Zeitgenossinnen als Gegenmodell zur bürgerlichen Familie. In der “proletarischen Familie” schien die “Gleichheit der Ehegatten” ansatzweise verwirklicht, wenn auch durch den ökonomischen Zwang verkrüppelt. Damit wurden allerdings nicht nur die realen Lebensverhältnisse auf Biegen und Brechen idealisiert 10, der ideologische Zuckerguss täuschte auch darüber hinweg, dass das bürgerliche Familienmodell mitsamt den von ihm transportierten Geschlechterrollenidentitäten sich immer stärker im Bewusstsein der Unterschichten sedimentierte. Selbst in der Programmatik der sozialdemokratischen Frauenbewegung dominierte keineswegs uneingeschränkt das androgyne Menschenbild. Besonders auf dem reformistischen Flügel, der zwar weniger theoretischen, dafür aber durchaus praktischen Einfluss ausübte, setzte sich das bürgerliche Frauenbild durch, auch wenn es nicht immer offen biologistisch begründet wurde, sondern unter dem pädagogischen Mäntelchen “notwendiger Entwicklungsschritte” daherkam:
“Die öffentliche Tätigkeit unserer Frauen muss zunächst in den Kommunen beginnen. Auf diesem Feld eröffnen sich ihnen erspriessliche und doch weit ausschauende Aufgaben. Haben sie hier festen Fuss gefasst, haben sie die Leiden und Freuden der Kommunalbürgerin von Grund auf kennengelernt, dann werden sie ihre Blicke auch in die Ferne schweifen lassen und sie auf das Reich richten. In der Armen-, Waisen- und Krankenpflege, Dinge, die ihrer bisherigen Tätigkeit und daher ihrem Gesichtskreis naheliegen, wird die Arbeiterfrau ihre Erfahrungen trefflich verwerten können, wird sie sicherer, wissender, vielseitiger und weiterblickender werden, wenn sie nur selbstlos genug (!) ist und richtig angeleitet wird. Von dieser Vorschule aus führt dann der Weg zur Gewährung des aktiven und passiven Kommunalrechts” (Ludwig Radlof 1914, zit. nach Richebächer 1982, S. 162; Hervorheb. N.T.).
Das bürgerliche Familienmodell rückte in der Folge weitgehend zum allgemeinen Ideal auf und die Forderung nach dem “Familienlohn”, der es ermöglichen sollte, die Proletarierin von der Notwendigkeit zur Lohnarbeit zu befreien, fand breiten Anklang. Obwohl im grossen Massstab nie durchgesetzt – die Masse der Arbeiterfrauen musste sich zumindest über grössere Zeiträume hinweg immer “nebenbei” verdingen (neben der Hausarbeit, versteht sich) -, blieb es doch der Traum fast jeden Arbeiters, sich den “Luxus” einer “Nur-Hausfrau” leisten zu können, und auch viele Frauen standen, schon allein wegen der unerträglichen Doppelbelastung, diesem Ziel nicht ablehnend gegenüber.
So kann man historisch also von zwei gegenläufigen Bewegungen zu Beginn des Jahrhunderts sprechen. Während auf der einen Seite ein nicht unbedeutender Teil proletarischer Frauen sich vom Zwang zur Lohnarbeit zu befreien suchte, drängten auf der anderen Seite zunehmend mehr Frauen aus bürgerlichen Schichten in neu entstehende und sich ausbreitende Berufe im Sozialbereich, aber auch in Büro und Verwaltung. Die folgenden Jahrzehnte der Kriegswirtschaft und der fordistischen Nachkriegsakkumulation lösten diese beiden Trends dahingehend auf, dass sich die Frauenerwerbstätigkeit, quer durch alle Schichten, verallgemeinerte und unter dem Titel des “Nebenerwerbs” mit der Ideologie der bürgerlichen Familie versöhnte. Im statistischen Durchschnitt lag zwar die Frauenerwerbsquote schon im vergangenen Jahrhundert relativ hoch, dies war jedoch in erster Linie auf den hohen Anteil proletarischer Frauen zurückzuführen. In den bürgerlichen Schichten dagegen dominierte die strikte Bindung der Frauen an den Haushalt. Die spezifische Leistung des zwanzigsten Jahrhunderts bestand darin, die bürgerliche Familie zu verallgemeinern, gerade indem es damit kompatible Formen von Frauenlohnarbeit hervorbrachte. Im Zuge der Auflösung der Sozialmilieus glichen sich die Lebensverhältnisse der Frauen: genauer, die familiären Lebensverhältnisse überhaupt, weitgehend an. Im gleichen Masse, wie die klassische frühbürgerliche Familie immer weiter erodierte und auf ihre elementarsten Bestandteile zusammenschrumpfte (Vater-Mutter-Kind), wurde sie erst richtig funktional für den modernen Verwertungsprozess und konnte sie sich so zur allgemeinen gesellschaftlichen Norm aufschwingen. Nicht zufällig kulminiert diese Entwicklung auf dem Zenit des fordistischen Booms, in den sechziger Jahren:
“Nie zuvor hat in Europa ein so grosser Teil der Bevölkerung geheiratet und Kinder in die Welt gesetzt”, schreibt Sieder (1987, S. 256). “Erstmals war es in den Jahren des sog. `Wirtschaftswunders` jedem als erwachsen und mündig geltenden Bürger möglich, ohne ökonomisch bedingte ‘Verspätung` zu heiraten und Kinder zu haben. Von den zwischen 1930 und 1945 Geborenen heirateten an die 90 %, fast ebenso viele bekamen Kinder” (ebd.).
Doch das Schicksal aller “goldenen Zeitalter” ereilte auch dieses “goldene Zeitalter der Familie”. Es währte nicht lange. Auf dem Kulminationspunkt angelangt geriet es nicht nur zunehmend mit sich selbst ins Gehege, sondern zog im gleichen Zuge auch die eigenen Kritiker und vor allem Kritikerinnen gross. Die auf der Grundlage der weitgehend normierten Lebensverhältnisse entstandene Frauenbewegung kann sich schon deshalb zu Recht als “neu” bezeichnet werden, weil sie zum ersten Mal wirklich im Namen aller Frauen sprach, ohne an den “Klassenschranken” zu scheitern 11. Die Rede von der Frau sans phrase war nun nicht mehr nur Zukunftsvision oder Ideologie, sondern beruhte auf höchst realen Gegebenheiten: Lebensperspektiven und Konfliktkonstellationen hatten sich strukturell weitgehend angeglichen. Eine Bedingung der Gleichheit war so bereits erfüllt, nämlich die Gleichheit der Frauen untereinander 12.
Spätestens der fordistische Vergesellschaftungsschub der Nachkriegsära hatte alle Lebensbereiche unter das Diktat des Werts subsumiert und damit einen einheitlichen gesellschaftlichen Funktionsraum geschaffen. Die sozialen Binnenräume waren zunehmend ausgehöhlt, die reproduktiven Funktionen im grossen Massstab direkt ins gesellschaftliche Aggregat hinein verlagert worden. Mit dem Ausbau des Sozial- und Gesundheitswesens, der Mechanisierung der Hausarbeit und der Industrialisierung der Lebensmittelverarbeitung in Verbindung mit einer relativen Anhebung des Kaufkraftniveaus der Massen, etablierte sich ein einziges verallgemeinertes Bezugssystem, in dessen Rahmen sich die “Familiarisierung” der Gesellschaft vollzog 13.
Doch der gleiche Prozess, der die familiale Lebensform vermasste untergrub auch gleichzeitig deren Fundament. Einerseits erodierte im Zuge der weitgehenden Vergesellschaftung der Reproduktionstätigkeiten die identitätsstiftende Potenz der familialen Sphäre zunehmend, andererseits warf auch die weitverbreitete “Nebenerwerbs-Lohnarbeit” von Frauen fast naturwüchsig die Frage nach einer Ausweitung der weiblichen Berufstätigkeit auf. Der fordistische Vergesellschaftungsschub hatte einen hohen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, vor allem in den dem Produktionsprozess vor- und nachgelagerten Sektoren, produziert, und so konnte es nicht ausbleiben, dass nun auch bald die brachliegenden “weiblichen Ressourcen” ins Visier der Verwertungslogik rückten. Symptomatisch dafür waren die Diskussionen um die Bildungspolitik vor allem in den sechziger und siebziger Jahren. Sie insistierten nicht zuletzt darauf, dass der nationale Bestand auf dem Weltmarkt nur erhalten werden kann, wenn in der Konkurrenz alle vorhandenen Reserven und Potenzen mobilisiert und genutzt werden, und das schliesst natürlich die weibliche Hälfte der Bevölkerung mit ein 14. Damit aber war der Boden für die massive Orientierung der Frauen auf die öffentliche Sphäre weitgehend bereitet.
4.
Die sich im Gefolge von 1968 formierende Neue Frauenbewegung war Reflex und Vehikel jenes in der Nachkriegsepoche sich vollziehenden Modernisierungsschubes. Reflex, weil sie auf dem von ihm bereiteten Boden herangereift war, Vehikel, weil sie ihm selbst noch einmal neue Impulse verlieh. Sie trug entscheidend dazu bei, das überkommene Frauenbild in der Öffentlichkeit in Frage zu stellen und sekundierte so der Eroberung bisheriger männlicher Domänen. Nie zuvor wurde die angebliche “Natürlichkeit” der männlichen und weiblichen Rolle radikaler attackiert als in den Anfängen der Neuen Frauenbewegung. “Wir werden nicht als Mädchen geboren – wir werden dazu gemacht”. Dieser Titel des populären Buches von Ursula Scheu (1977) zieht das damalige feministische Selbstverständnis in einem Satz treffend zusammen. Nichts lag den Feministinnen der frühen Siebziger ferner, als sich positiv auf eine irgendwie verklärte “Weiblichkeit” zu beziehen, vielmehr kritisierten sie die “grossen Folgen” des “kleinen Unterschieds” (Schwarzer) radikal. Damit artikulierten sie das kollektive Selbstbewusstsein einer ganzen Generation von Frauen, die nicht länger daran glauben wollten, dass sie den Männern unterlegen waren, und verhalfen so dem Gedanken der Gleichheit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, auf breiter Ebene zum Durchbruch. Bald konnte es sich kein als aufgeklärt sich verstehender Mensch mehr leisten, die prinzipielle Fähigkeit der Frauen, auf allen Gebieten “ihren Mann zu stehen”, anzuzweifeln 15. Zwanzig Jahre später gilt es als allgemein gesellschaftlich anerkannt, dass auch Frauen die Karriereleiter erklimmen, auch wenn es immer noch wenige sind, die den Sprung wirklich schaffen 16. Für einen grossen, wenn nicht den grösseren Teil heutiger in der Ausbildung sich befindlicher Frauen, ist das “berufliche Schiene” zumindest eine mögliche Perspektive, eine selbstverständliche Denkalternative zum Dasein als Hausfrau und Mutter.
Das Herausdrängen aus dem angestammten Umfeld von Heim und Herd verwies jedoch auch bald auf die Grenzen dieser Bewegung. Im gleichen Masse, wie die traditionellen sexistischen Barrieren – rechtliche Diskriminierung sowie versperrte Bildungs- und Ausbildungswege – eine nach der anderen fielen, taten sich neue Hürden auf, die den Zutritt in das männliche Revier behinderten, weit schwerer zu fassen , geschweige denn zu beseitigen, denn sie waren grösstenteils unsichtbar. Nicht zuletzt erwiesen sich die psycho-sexuellen Rollenfixierungen auf beiden Seiten der Geschlechterfront als erstaunlich resistent, auch wenn sie zusehends aufgeweicht wurden.
Für die Verfechterinnen des Gleichheitsgedankens war die Zähigkeit, die die alte geschlechtliche Segmentierung an den Tag legte, nur ein weiterer Beweis für die Inkonsequenz der bürgerlichen Gesellschaft ihren eigenen Idealen gegenüber. Je weniger das Gleichheitsparadigma die realen Probleme des gesellschaftlichen Prozesses adäquat zu erfassen vermochte, desto inflationärer wurde sein Gebrauch. Was immer auf der Erscheinungsebene der bürgerlichen Gesellschaft kritisierenswert erschien, es wurde als Indiz dafür gewertet, dass die Gleichheit immer noch unzureichend verwirklicht sei. Bevorstehende Rationalisierungswellen in typischen Frauenberufen, hohe Frauenarbeitslosigkeit, durchschnittlich (gegenüber den Männern) niedrigere Einkommen von Frauen, all dies erscheint im gängigen kritischen Diskurs als Verletzung des zentralen bürgerlichen Grundprinzips 17. Der Grund für diese verquere Frontstellung gegen die vorgefundene Faktizität liegt in einem unreflektierten Bezug auf den Begriff der Gleichheit. “Gleichheit” wird nicht als gesellschaftliche Form, als das Strukturprinzip der bürgerlichen Gesellschaft begriffen, sondern erscheint als bestimmter empirisch zu verwirklichender Zustand. Dieser Zustand wird zwar nicht näher bestimmt – aus gutem Grund, denn es handelt sich dabei um eine schlechte Abstraktion -, doch zumindest implizit ist intendiert, dass darin alle Gesellschaftsmitglieder an Reichtum, Macht und gesellschaftlicher Arbeit gleichermassen beteiligt wären. Die gemässigtere Variante dieses Denkens, meist in den akademischen Gefilden der Soziologie anzutreffen, begnügt sich damit, die “Gleichheit” in der statistischen Verteilung herstellen zu wollen. Der angestrebte Zustand wäre demnach wohl dann erreicht, wenn alle an irgendwelchen äusseren Merkmalen zu identifizierenden sozialen Gruppen sich gleichmässig über alle gesellschaftlichen Sphären und Bereiche verteilen: Wenn also sowohl unter den Obdachlosen wie den Topmanagern, unter den Alkoholikern wie den Bahnschaffnern der Anteil der Frauen, derjenige der körperlich Behinderten wie der von Kindern türkischer Abstammung in dritter Generation exakt deren jeweiligem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht, dann wäre endlich die “Gleichheit” hergestellt. Da dies aber längst nicht der Fall ist und nie der Fall sein kann, scheint noch ein unendliches Betätigungsfeld für die “Verwirklichungspraktiker” jeglicher Couleur vorhanden zu sein.
Die Fixierung auf jenen fiktiven empirischen Endzustand umfassend hergestellter Gleichheit versperrt aber den Blick für die bereits herausgebildete Struktur der Gleichheit, in deren virtuellem Zentrum das monadisierte Individuum oder, anders ausgedrückt, das abstrakte Ich der Rechtsperson steht. Soweit dies eben möglich ist, sind die Schranken gefallen, die den Frauen bisher den Zugang zur Sphäre der Öffentlichkeit und der abstrakten Arbeit versperrten. Die Selbstverständlichkeit der Rollenzuweisungen ist aufgebrochen, aber nun macht sich die Schwerkraft der vorausgesetzten Sphärentrennung umso stärker bemerkbar. Nichts ist jedoch falscher, als die Gleichheit gegen die Aufspaltung des bürgerlichen Zusammenhangs in abstrakte Öffentlichkeit und abstrakte Privatheit ausspielen zu wollen. Beides sind zusammengehörige Momente der durch den Wert konstituierten gesellschaftlichen Struktur und können insofern nicht für sich betrachtet werden. Die fortschreitenden Entfaltung jener Struktur löst die durch sie gesetzten getrennten Sphären keinesfalls ineinander auf, auch wenn sie dem Inhalt nach immer weiter ausdünnen. Vielmehr wird die Spannung zwischen den Sphären zunehmend unmittelbar in die abstrakt einzelnen zurückgenommen und damit bis zur Unerträglichkeit verschärft. Wenn die eindeutige Zuordnung zu den sozialen Funktionen qua Geschlecht aufgebrochen wird, dann müssen die Individuen unmittelbar in ihrer Person die aufbrechende Kluft überbrücken. Das heisst, sie müssen permanent zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Funktionen und sozialen Rollen hin- und herwechseln, ohne sich auf eine davon je endgültig festlegen zu können. Von den monadisierten Individuen der Moderne wird das Unmögliche verlangt, nämlich in ihrer abstrakten Einzelheit das gesamte gesellschaftliche Universum zu vereinen. Nichts ist verständlicher, als dass immer mehr Menschen an dieser Zumutung zerbrechen.
Es ist daher kein Zufall, dass das Infragestellen von Geschlechteridentität und Familie eine tiefe Verunsicherung quer durch alle sozialen Segmente auslöst. Wenn das private Refugium zerfällt, wird die Eiseskälte der negativen Vergesellschaftung endgültig unerträglich. Das moderne Individuum mag sich aus der Palette des breiten Angebots an Identitätssurrogaten vorübergehend eine ganz individuelle “Single-Privatheit” zurechtzimmern, auf die Dauer wird es dies wohl kaum aushalten . Zur “Privatheit” gehören letztlich mindestens zwei; doch auch die Zweisamkeit ist heute nur noch eine auf Abruf. Das gegenseitige Misstrauen ist gewissermassen institutionalisiert. Sich einfach in die “Kiste” hineinfallen zu lassen ist gefährlich, denn niemand garantiert für ihre Stabilität. Auch der Umgang miteinander ist seiner vorausgesetzten Selbstverständlichkeiten beraubt. Männlein und Weiblein mögen immer wieder in alte Rollenklischees verfallen, die Tatsache, dass diese aber immer schon als solche erkannt oder zumindest erahnt und damit auch explizit oder implizit hinterfragt werden, raubt der gemeinsamen Höhle ihre Heimeligkeit. Insofern ist auch der Sekundär-Familienkitsch, der in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, nicht viel mehr als ein mühsam-unwirkliches Remake der fünziger Jahre. Die Scheidungs- und Trennungsraten (letztere werden ja nirgendwo statistisch erfasst) sprechen Bände. Kein noch so krampfhaftes Beschwören der Vergangenheit kann die alten Gewissheiten wieder herstellen, und dennoch reproduzieren sich deren gespenstische Schatten immer wieder.
5.
Es entspricht der Durchsetzungslogik der Gleichheit, dass es zunächst einmal vor allem die Frauen sind, denen besondere Leistungen beim Spagat zwischen den Sphären abverlangt werden. Da sie es waren, die aus der Exklusivität der häuslichen Sphäre ausbrachen, mussten sie sich in der Folge nun nicht nur den Anforderungen des Arbeits- und Berufslebens stellen, sondern obendrein in aller Regel auch noch alle bisherigen “typisch weiblichen” Aufgaben mit sich herumschleppen. Nicht nur sah (und sieht) die übergrosse Mehrheit der Männer zunächst einmal keinen Anlass dafür, sich selbst der “Doppelbelastung” (die in Wirklichkeit eine Dreifach- und Vierfachbelastung ist) auszusetzen, auch die ansozialisierte weibliche “Opferbereitschaft” trug dazu bei, dass dieser Zustand zunächst weitgehend klaglos akzeptiert wurde. Das in der weiblichen Sozialisation transportierte Selbstbild passte sich an und reflektierte zunehmend die Bestimmung zur auf allen Gebieten perfekten “eierlegenden Wollmilchsau”.
Im Verständnishorizont der Kämpfer und Kämpferinnen für die Gleichheit ist diese vielfach thematisierte “Doppelbelastung” nichts als ein Ausdruck dafür, dass es immer noch einen hohen “Verwirklichungsbedarf” gibt. So sehr diese Betrachtungsweise auf den ersten Blick Evidenz für sich beanspruchen mag, so sehr entpuppt sie sich bei genauerem Hinsehen als Produkt einer verschobenen Optik. Was hier als unzureichend hergestellte Gleichheit erscheint, ist nicht mehr und nicht weniger als die Sekundärfolge der durchgesetzten Gleichheitsstruktur. Die in Gestalt der weiblichen “Doppelbelastung” auftretenden Probleme und Widersprüche verweisen darauf, dass die “Verwirklichung” der “Gleichheit” zunehmend mit ihren eigenen Bedingungen in unversöhnlichen Konflikt gerät. Einerseits drängt die abstrakte Verwertungslogik dahin, die geschlechtsspezifische Zuordnung zu bestimmten sozialen Rollen aufzulösen, andererseits war aber gerade das einigermassen reibungslose Funktionieren dieser Zuordnung das schamhaft verdrängte Geheimnis ihres eigenen historischen Erfolges.
Der Widerspruch zwischen den Anforderungen und Zwängen von öffentlicher und familialer Sphäre liess sich in der Vergangenheit nur dadurch überbrücken, dass die jeweilige Zuständigkeit quasi naturwüchsig geregelt war. Soweit Frauen neben der Hausarbeit beruflich tätig waren, handelte es sich um weniger qualifizierte Tätigkeiten, zumindest aber waren an die Berufsarbeit in der Regel keine karriereorientierten Ambitionen geknüpft. Die Frau wurde über ihre Rolle als Hausfrau und Mutter definiert, alles andere galt als Zusatz. Vom Markt her betrachtet war die Frau das Anhängsel des Mannes, die nicht nur für die häusliche Behaglichkeit zu sorgen hatte, sondern auch im Prinzip dazu bereit sein musste, dem Mann bei beruflich bedingtem Ortswechsel zu folgen. Dieses “Gleichgewicht” gerät durcheinander in dem Augenblick, wo die Frauen beginnen, an dieser Verteilung der Zuständigkeiten zu rütteln. Indem sie sich verstärkt auf die berufliche Sphäre hin orientieren, stellen sie einerseits die geschlechtliche Arbeitsteilung in Frage, vor allem wird dadurch aber auch eine Neudefinition des weiblichen wie des männlichen Selbstverständnisses erzwungen. Dieser Prozess setzt natürlich zunächst bei den Frauen an, parallel zu ihrem Ausbruch aus dem Gefängnis der Privatheit, doch mit einer gewissen Zeitverzögerung werden auch die Männer davon erfasst. So sehr sie sich auch gegen die scheinbar von aussen – nämlich von den Frauen – an sie herangetragene Zumutung, die Versorgungsmentalität in puncto häuslicher Reproduktion und Emotionalität aufzugeben, mehr oder minder erfolgreich zur Wehr setzen mögen, die alte unreflektierte Selbstgewissheit ist zu Ende.
Die dadurch induzierten Konflikte gären unter der Beziehungsoberfläche jedes modernen Paares, zumal dann, wenn beide “Partner” (das Wort sagt schon alles) höher qualifiziert sind. Allerdings sind es in der Regel äussere Zwänge und Anlässe, die diese Konflikte virulent werden lassen. Ist es schon schwer genug bis unmöglich, zwei “Arbeitsmarktbiographien” (Ulrich Beck) unter einen Hut zu bekommen (dazu weiter unten noch ein paar Bemerkungen), so zwingt doch spätestens die Frage nach dem Kinderkriegen zu einer Entscheidung, welcher der beiden Partner nun beruflich zurückstecken muss 19. Denn der Erhalt beruflicher Qualifikation bzw. das Sichern von Aufstiegsmöglichkeiten erlauben keine längere Unterbrechung der Berufstätigkeit. Die Entscheidung für Kinder macht aber eine berufliche Karenzperiode de facto unumgänglich, zumal gerade die modernen Individuen immer weniger dazu bereit sind, ihre Kinder einfach morgens bei einer der dafür vorgesehenen öffentlichen Erziehungs- und Verwahranstalten abzugeben und abends nach der Arbeit dort wieder abzuholen. Abgesehen davon, dass sich der von deren Öffnungszeiten diktierte Rythmus nur schwer mit den Flexibilitätsanforderungen zumindest der qualifizierteren Tätigkeiten vereinbaren lässt, widerspräche ein solcher Umgang mit dem Kind den inzwischen weitverbreiteten Ansprüchen an die Eltern-Kind-Beziehung.
Gerade weil das Kinderkriegen kein Schicksal mehr ist, sondern, in aller Regel, Produkt einer bewussten Entscheidung, wäre es widersinnig, die tägliche Sorge um das Kind (zumindest das Kleinkind) und seine Erziehung vollständig an eine Institution zu delegieren. Keine Frage, dass die hierin zum Ausdruck kommenden Bedürfnisse keine irgendwie gearteten “natürlichen” sind, sondern selbst genuin von der bürgerlichen Form konstituierte. Die Zwanghaftigkeit, mit der das “eigene Kind” besonders im letzten Jahrzehnt immer mehr in den Rang der Sinngebungsinstanz schlechthin aufgerückt ist, entziffert sich leicht als reaktive Fluchtbewegung auf den fortschreitenden Verlust identitätsstiftender Potenz des öffentlichen Raums. Zwar ist die Privatsphäre dem an sie gestellten immens übersteigerten Erwartungs- und Kompensationsdruck in keiner Weise gewachsen – im Gegenteil, sie zerbricht selbst daran -, doch welche andere Alternative stellt sich dem monadisierten Individuum, als immer wieder sein “Glück” zu versuchen? So taumelt es zwischen den beiden Sphären hin und her, fühlt sich in keiner auf Dauer zuhause und versucht vergeblich, die zwar spiegelbildlich zusammengehörigen, aber real unvereinbaren Ansprüche und Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Wächst der berufliche Druck, so wünscht es sich nichts sehnlicher, als sich mit Kind und Kegel in die Toscana zurückzuziehen, hat es zwei Jahre Windelwechseln hinter sich, erscheint der alte Beruf mit einem Mal als Hort von Freiheit und Abenteuer. Die neu errungene Wahlmöglichkeit offenbart mit einem Schlag, dass in Wirklichkeit die Wahl selbst sinnlos ist. Es ist das grosse Pech der Frauen gerade zu dem Zeitpunkt den öffentlichen Raum zu erobern, indem es, in Folge der prozessierenden Versachlichung, zunehmend schwerer fällt, diesem noch einen dauerhaften “Sinn” abzupressen. Den langen Kampfanstrengungen folgt die Enttäuschung auf dem Fuss und so ist es nicht nur dem Beharrungsvermögen der “Männergesellschaft” geschuldet, wenn die eben aus dem Gefängnis der Privatheit ausgebrochenen Gefangenen nicht selten wieder freiwillig in die alten Gemäuer zurückkehren.
Nichts ist hilfloser, als diesem Trend mit der Forderung nach einer noch konsquenteren Durchsetzung des Gleichheitsgedankens entgegentreten zu wollen. Frauenförderpläne und Quotenregelung, Betriebskindergärten und Elternurlaub mögen im einzelnen und für einzelne im Sinne einer Alltagsbewältigung hilfreich sein, als vorwärtstreibende gesellschaftliche Errungenschaften können sie beim besten Willen nicht mehr bezeichnet werden, denn am Kern des Problems zielen sie allesamt vorbei. Sie setzen die getrennten Sphären voraus und wollen diese mit Hilfe sozial-technischer Mittelchen miteinander vereinbar machen. Was diesen Konzepten als “androgyner Mensch” vorschwebt, ist ein Hybridkonstrukt aus dem Baukasten des spätbürgerlichen “Eigenschafts”-Universums, eine Art die Anforderungen der verschiedenen Sphären in sich vereinigender Frankenstein. Damit wird die Brisanz der durch die Sphärentrennung gesetzten Widersprüche schlicht und einfach wegeskamotiert. Die sich mitten durch die Subjektivität der einzelnen hindurchziehende Konfliktlinie mag durch äussere institutionelle Regelungen zeitweise entschärft werden, aufgelöst wird sie dadurch mit Sicherheit nicht 20.
Tatsächlich macht schon ein nüchterner Blick auf die Zwänge und Imperative des Berufs- und Arbeitsmarktes deutlich, dass diese strukturell unvereinbar mit den Anforderungen und Bedürfnissen der familialen Sphäre ist. Um es in den Worten Ulrich Becks auszudrücken:
“Das Marktsubjekt ist in letzter Konsequenz das alleinstehende, nicht partnerschafts-, ehe- oder familien¯behinderte® Individuum. Entsprechend ist die durchgesetzte Marktgesellschaft auch eine kinderlose Gesellschaft – es sei denn, die Kinder wachsen bei mobilen, alleinerziehenden Vätern und Müttern auf” (Beck 1990, S. 53) 21.
Es ist schlicht naiv zu meinen, das von der Selbstbewegung des Werts gesetzte Arbeitsvolumen liesse sich fein säuberlich in Portionen sagen wir a 30 Stunden aufteilen und dann gleichmässig über die gesamte Personage, womöglich noch unter Berücksichtigung individueller Flexibilitätswünsche, ausgiessen, um auf diese Weise die “Vereinbarkeit von Beruf und Familie” (Pfarr 1991) zu erreichen. Die Aufteilung des gesellschaftlichen Arbeitsquantums ist nun einmal dem Diktat des Werts unterworfen und orientiert sich demzufolge nicht an den menschlichen Bedürfnissen, sondern folgt dem blinden Zwang der Marktgesetze. Diese aber haben gerade in den letzten Jahren die Anforderungen an die einzelnen in puncto Flexibilität, Mobilität und Verfügbarkeit für den Betrieb eher verschärft als abgemildert. Dies gilt natürlich insbesondere für qualifiziertere Tätigkeiten, fängt aber bereits auf der untersten Stufenleiter der Hierarchie an. Dass die Auslastung des konstanten Kapitals und die schnelle Reaktion auf die Bewegungen der Nachfrage immer mehr zum entscheidenden Erfolgsfaktor werden, bekommen schon die simplen Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen immer stärker zu spüren (Überstunden “ausser der Reihe”, Kapovaz 22 etc.). Wer aber auch nur im kleinsten Massstab “weiterkommen” will, muss sich der verschärften Konkurrenzsituation in besonderem Masse stellen und wird sich den aus den betrieblichen Verwertungszwängen resultierenden “Erwartungen” an seine Arbeitskraft nicht entziehen können.
Nicht zuletzt das unter dem wachsenden Druck des Marktes immer rasantere Tempo der technischen Innovation lässt Atempausen, Gemächlichkeit des Arbeitstempos und ein Verschieben auf “morgen” immer weniger zu. Es liegt sicher nicht nur am (weitverbreiteten) workaholics-Syndrom oder der Überstundengeilheit, dass die tarifliche Arbeitszeitverkürzung in weiten Bereichen nur auf dem Papier stattgefunden hat. Bis in die unteren Ränge der Hierarchie hinein setzt sich der Zwang durch, den einmal erworbenen Kenntnis- und Erfahrungsstand möglichst schnell im Sinne des Marktgeschehens nutzbar zu machen, bevor er wertlos geworden ist. Hinzu kommt natürlich noch die Notwendigkeit, den Anschluss nicht zu verlieren, sprich, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bei den rapide abnehmenden Halbwertszeiten verwertbaren Fachwissens ist dies nicht in 30 Stunden, selten genug in 40 Stunden zu leisten.
Man glaube nicht, dass diese Beschreibung nur für ein verschwindend kleines Segment höherer Managementtätigkeiten zutrifft. Schon der simple Verkäufer von Computer Hard- und Software, der Produktionsfacharbeiter an der automatisierten Produktionsstrasse, der Assistent im Entwicklungslabor etc. kann sich keine Ruhe auf dem Kissen des einmal individuell angeeigneten Erfahrungswissens mehr gönnen. Morgen schon könnte es überholt sein und er wäre seine Stelle los. Schon das Wissen um die Allgegenwart dieser Möglichkeit produziert eine ständige Atemlosigkeit auch bei denjenigen, die nicht in wirkliche Schlüsselpositionen aufgerückt sind und vielleicht auch niemals aufrücken werden. Im gleichen Masse sehen sich natürlich auch die Betriebe und Unternehmen der Notwendigkeit ausgesetzt, ihre “Mitarbeiter” permanent weiterzuqualifizieren. Diese “Investition” in das “Humankapital” muss sich selbstverständlich rechnen, d.h. in einer möglichst kurzen Zeitspanne so viel Nutzen wie möglich abwerfen 23. Auch wird es sich kaum ein Betrieb leisten können und wollen, regelmässig für eine Funktion zwei Personen statt einer der Qualifikation nach auf dem neuesten Stand zu halten 24. Schon allein daran scheitern also alle blauäugigen Konzepte von “jobsharing” oder (was dem Effekt nach praktisch auf das Gleiche hinausläuft) 30-Stunden-Woche für qualifizierte Stellen. Ohnehin ist in diesem “Konzepten” immer eine Flexibilität, gerade in puncto zeitlicher Präsenz der Betroffenen impliziert, die von sich aus bereits mit den Imperativen der Kinderbetreuung kollidiert. Es ist weder Zufall noch böser Wille, dass etwa das “jobsharing” seit über 25 Jahren in der betriebswirtschaftlichen Literatur angepriesen wird, in der Praxis aber kaum Anwendung gefunden hat. Den immer offensichtlicher werdenden Widersprüchen der spätbürgerlichen Gesellschaft ist mit Modellhuberei nunmal nicht beizukommen.
6.
Das Gleichheitsparadigma greift aber nicht nur einfach zu kurz, insofern es sich innerhalb des vorausgesetzten Universums der Sphärentrennung bewegt, es versagt vollends, wo es auf die sexistischen Sekundärerscheinungen angewandt wird, die der Zerfall der bürgerlichen Form massenhaft hervorbringt. Zwar zerfranst die alte geschlechtliche Rollenzuweisung zusehends krisenhaft, doch weder wird dadurch der Geschlechtergegensatz wirklich aufgehoben, noch erschliesst sich daraus, innerhalb des geltenden Bezugssystems, eine neue Perspektive. Unter der Oberfläche gärt der Geschlechterkonflikt weiter und sucht sich neue Darstellungsformen. Wenn aber, nach allen anderen, dem modernen Individuum nun auch diese letzte Gewissheit abhanden kommt, wenn nach dem Verlust der Nationalidentität, der Klassenidentität und der Berufsidentität nun auch die Geschlechtsidentität verloren geht, dann bleibt nur noch grauenhafte Leere zurück. Ich bin Ich? Aber was denn? Noch nicht einmal “Mann” oder “Frau”, wenn schon nicht “Deutscher” und “Arbeiter”?! Die krisenhafte Erosion dieser letzten Fluchtburg bürgerlicher Identität treibt ihre eigenen Reaktionsformen hervor.
Der Sexismus verschwindet nicht, sondern erlebt eine Renaissance auf veränderter Grundlage. Wie die Krise der Moderne noch einmal alle Gespenster der bürgerlichen Form an die Oberfläche spült und zombiehaft zu neuem Leben erweckt, so auch eine spezifische Art von Sexismus. Es ist nicht mehr die Selbstverständlichkeit der Rollentradierung, die den Individuen Gewalt antut, indem sie ihnen qua Geschlecht ihr Lebensschicksal im wahrsten Sinne des Wortes auf den Leib schreibt, es ist der Verlust dieser Selbstverständlichkeiten, der seinen gewaltsamen Ausdruck findet. Noch das dumpfeste Gegeifere der Biertischmachos über die “Emanzen” reflektiert, dass die Welt nicht mehr in Ordnung ist. Wenn alle bisherigen männlichen Domänen zunehmend von Frauen erobert werden (sei es nur der Möglichkeit nach), dann gerät die Heimchen-am-Herd-Ideologie in die Defensive. Wenn das “eigene Heimchen” dann auch noch Haus und Herd verlässt, weil sie den bornierten Haustyrannen nicht mehr erträgt – und es sind vor allem die Frauen, die aus den Ehen ausbrechen -, dann verliert dieser nicht nur eine billige Haushälterin, sondern auch den letzten Rest selbstgewissen Überlegenheitsgefühls. Die Blindwütigkeit, mit der gerade Männer aus dem sozialen Verlierersegment auf diese Verunsicherung reagieren, trägt alle Züge eines Verzweiflungskampfes, dessen Aussichtslosigkeit schon geahnt wird.
Der Hass über den als solchen empfundenen weiblichen Verrat brutalisiert nicht nur die unmittelbaren Beziehungen, er kanalisiert sich auch in einem Anstieg öffentlich ausgeübter Gewalt gegen Frauen einschliesslich exzessiv ausgeübter Ersatzhandlungen per Video und Computerspiel. Der Charakter der sexistischen Gewalt wandelt sich. Denn wo die “eigene Frau” nicht mehr lebenslang zur Verfügung steht und in dieser Eigenschaft nicht nur als Sexualobjekt , sondern auch als Blitzableiter für die täglich akkumulierte Aggressivität fungiert, da richtet sich das Ressentiment gegen “die Frauen” schlechthin. Dass sich die Frauen individuell, zumindest der gewussten Möglichkeit nach, der Gewalt entziehen können, stachelt diese erst richtig an. Gerade dass sich die einzelnen nicht mehr ein Leben lang von einem Mann schikanieren lassen wollen (obwohl “beim nächsten Mann” keinesfalls immer “alles anders wird”), erscheint ja als ihre grosse Schuld. Das weibliche Geschlecht wird kollektiv für den Verlust der letzten trügerischen Geborgenheiten, die der versachlichte Zusammenhang noch zu bieten hatte, verantwortlich gemacht und muss dafür büssen 25. Die zunehmende sexistische Gewalttätigkeit ist daher weder die modernisierte Variante einer zeitenüberdauernden “patriarchalen Herrschaft”, noch gar Ausdruck fortbestehender “Ungleichheit”. Vielmehr ist sie das genuine Kind der durchgesetzten Gleichheitsstruktur und daher auch nur gemeinsam mit dieser wirklich abzuschaffen.
7.
Wenn der Kampf für die Gleichheit in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren zunehmend an seine Grenzen gestossen ist, dann konnte dies nicht ohne Reaktionsbildungen innerhalb der feministischen Bewegung bleiben. Immer lauter erhob sich die Kritik an der traditionellen Emanzipationsperspektive, immer deutlicher wurde, dass es sich dabei um eine theoretische wie praktische Sackgasse handelte. Angesichts der durchgesetzten Gleichheit des allgegenwärtigen Marktes konnten der vormaligen Ungleichheit mit einem Mal auch positive Seiten abgewonnen werden. Gegenüber dem im wahrsten Sinne des Wortes gleichmacherischen Zwang zu kaufen und (sich zu) verkaufen, gegenüber den “männlichen” Imperativen von Flexibilität, Mobilität und instrumentellem Denken, stellte sich die “Weiblichkeit” nun wieder in einem völlig neuen Licht dar. Einem wachsenden Teil der Frauenbewegung erschien nun nicht mehr die “Ungleichheit” als ein den Frauen Aufgezwungenes, sondern die “Gleichheit” als gegen ihr “Wesen” verstossend.
So sehr dabei allerdings mit dem Finger auf die verdrängten Schattenseiten der Gleichheitsideologie gezeigt wurde, so wenig konnte doch deren Bezugsrahmen selbst gesprengt werden. Stattdessen wechselten die Kritikerinnen lediglich von einem Pol der Gleichheits-Ungleichheits-Dichotomie zum anderen. Was auf der praktischen Ebene in dem Hin- und Hergerissensein zwischen privater und beruflicher Sphäre sich ausdrückt, fand auch seinen ideologischen Niederschlag. Soweit davon überhaupt theoretisch anspruchsvollere Impulse ausgingen, handelte es sich allerdings nicht um genuine Produkte der feministischen Theoriebildung selbst, sondern im wesentlichen um versatzstückhafte Anleihen bei der klassischen Zivilisationskritik und Lebensphilosophie. Die “Frau” in ihrer “Eigenschaft” als Mutter steht dann für “das Leben”, der “Mann” dagegen für das Zerstörerische, die kalte Logik etc. Ob den einschlägigen Feministinnen diese “Eigenschaften” als angeboren erscheinen, ob als präformiert durch Jahrtausende patriarchaler Herrschaft oder die “koloniale Unterwerfung” durch den “weissen Mann” (Maria Mies), ist gegenüber der grundsätzlichen Stossrichtung dieser Argumentation sekundär 26. Theoretische und praktische Perspektiven können diese Neofeministinnen ebensowenig aufweisen wie ihre gleichheitsbegeisterten Schwestern. Ob – wie von Maria Mies – die nicht nur reaktionäre, sondern ebenso illusionäre Rückkehr zur “Subsistenzproduktion” gefordert oder wie etwa von den Mailänder Feministinnen und gewissen autonomen Kreisen der Bezug auf rein “weibliche Strukturen” propagiert wird 27, in beiden Fällen handelt es sich ganz offensichtlich um Rückzugsgefechte 28. Zwar drückt sich darin eine Ahnung aus, dass es keinen gesellschaftlichen Bedarf an noch mehr “Gleichheit” mehr gibt, doch die Kritik zielt am Kern des Problems, dem bürgerlichen Konstitutionszusammenhang, meilenweit vorbei.
Anstatt die Gleichheit als gesellschaftliches Formprinzip zu attackieren, wird gegenüber der enttäuschenden Realität eine angebliche ontologische “sexuelle Differenz” geltend gemacht. Die durch die Sphärentrennung konstituierten sozialen “Eigenschaften” werden zu überzeitlichen männlichen und weiblichen “Prinzipien” hypostasiert. Eine Seite des widersprüchlichen Verhältnisses von Gleichheit und Geschlechterverhältnis wird gegen die andere ausgespielt, ohne dies begriffen zu haben. In der betreffenden Ideologie verwandelt sich so ein Problem der “zweiten Natur” der Wertvergesellschaftung in eines der Biologie, respektive in den Gegensatz von (weiblicher) “Natur” und (männlicher) “Gesellschaft”.
Diese Wendung der Argumentation ist im Gleichheitsdiskurs selbst angelegt. Jahrzehntelang hatte der radikale Flügel der Frauenbewegung darauf insistiert, dass es keinerlei angeborene Differenz zwischen den Geschlechtern gebe (abgesehen natürlich von der Gebärfähigkeit) und dass deshalb die sozialen Unterschiede nicht zu rechtfertigen seien. Spiegelbildlich dazu verhielt sich bekanntermassen die Argumentation der Gegner, die die gegebene Rollen- und Funktionszuweisung mit angeblich natürlichen geschlechtlichen Präformierungen legitimierten. Mindestens implizit akzeptierte die feministische Emanzipationsrethorik damit die Prämisse, dass sich die gesellschaftlichen Zustände aus Vorgaben der Natur ableiten liessen. Wenn die Frauen unterdrückt wurden, dann verstiess dies (so zumindest explizit die direkt aufklärerisch inspirierten Frühfeministinnen) gegen die “natürliche Gleichheit” der Menschen 29. Ganz nebenbei wird damit der Streit um die Gesellschaftlichkeit auf die Ebene der Naturwissenschaft verlagert. Erbittert wird darum gefeilscht, welche Anteile von Individualität auf genetische Vererbung und welche auf Sozialisation zurückzuführen sind 30, ob sich die Intelligenzquotienten von Frauen und Männern unterscheiden etc. Da diese Fragen aber nie entschieden werden können, dreht sich auch der daran angehängte gesellschaftliche Diskurs im Kreise und es entspricht seiner eigenen Logik, dass die Fronten ohne viel Federlesens gewechselt werden können. Der affirmative Rückgriff der Neo-Feministinnen auf offen biologistische Argumentationsmuster, der positive Bezug auf sogenannte “weibliche Eigenschaften” wie “Friedfertigkeit”, “Naturverbundenheit” etc., ist deshalb auch nicht ein bedauernswerter Rückfall in voraufklärerische Zeiten, sondern im Gleichheitsdiskurs selbst angelegt. Strenggenommen ist es ohnehin nicht nur der eine Pol der Debatte, der biologistisch argumentiert, sondern der ganze Bezugsrahmen verharrt innerhalb des naturalistischen Denkens. Ob Gleichheit oder Ungleichheit aus der “Natur” abgeleitet werden, macht von der Argumentationslogik her betrachtet keinen prinzipiellen Unterschied 31.
Tatsächlich ist die Frage nach einer “sexuellen Differenz” völlig sekundär. Oder genauer gesagt, sie lässt sich unter den Bedingungen fetischistischer Gesellschaftlichkeit schlicht und einfach nicht beantworten. Nur ex negativo kann konstatiert werden, dass das was heute als “Männlichkeit” und “Weiblichkeit” erscheint, keine ontologische Gegebenheit ist, sondern vielmehr genuines Produkt der blinden Gesetzmässigkeiten der Wertform. Erst wenn die Menschen ihrem gesellschaftlichenm Zusammenhang nicht mehr unterworfen sind wie einer “zweiten Natur”, sondern ihre Angelegenheiten bewusst regeln, wird sich feststellen lassen, ob (im Durchschnitt betrachtet) wie auch immer geartete Differenzen zwischen den Geschlechtern bestehen. Dann allerdings, in einer Gesellschaft entfalteter Individualität, hätten diese keine Bedeutung mehr. Um es mit den Worten Rosa Mayreders auszudrücken, die um die Jahrhundertwende folgendes schrieb: “Man wird erst wissen, was die Frauen (und die Männer; N.T.) sind, wenn ihnen nicht mehr vorgeschrieben wird, was sie sein sollen” (zit. nach Knapp 1988, S. 24). Die neuere Frauenforschung hat sich diesen Satz ins Programm geschrieben. So formuliert etwa Gudrun-Axeli Knapp:
“Das Spezifische bestünde nicht in feministischen Neudefinitionen unserer Selbst, unserer Arbeit, unserer Eigenschaften usw., solange sie nur die überkommenen Vorzeichen und Wertungen durch uns genehmere ersetzen, sondern in der Anstrengung der Kritik, der Arbeit der “bestimmten Negation” (Hegel/Marx), im langen Atem des “Offenhaltens”, des Aushaltens von noch Ungewissem und in der ausschweifenden und doch disziplinierten Erkenntnislust” (Knapp 1988, S. 25).
Wenn dies mehr als eine blosse Absichtserklärung sein soll, dann müsste die Kritik allerdings bis zur “bestimmten Negation” des Werts selbst vorstossen, um von dort aus das Problem des Geschlechterverhältnisses neu aufzurollen. Andernfalls ist eine Verstrickung in den alten Aporien präjudiziert 32. Gleichheit und Ungleichheit sind beide als Ausdruck ein und desselben abstrakten gesellschaftlichen Formprinzips zu begreifen. Wenn Ungleichheit unter dem Diktat des Werts (unter anderen Bedingungen macht das Begriffspaar Gleichheit-Ungleichheit ohnehin keinen Sinn) heisst, die Individuen unter den Funktionsraum einer bestimmten gesellschaftlichen Sphäre zu subsumieren und damit auch darauf zu reduzieren, dann steht Gleichheit für die Abstraktheit der spätbürgerlichen Monade. Das ideologische Changieren zwischen der Pest der Ungleichheit und der Cholera der Gleichheit relativiert sich nur insofern, als sich historisch diese Alternative gar nicht stellt, denn ein Zurück zu der aus heutiger Perspektive fast schon wieder gemütlich sich darstellenden Verschmelzung von Person und Funktion kann es glücklicherweise nicht geben. Die Aufhebung der Gleichheits-Ungleichheits-Dichotomie setzt die Aufhebung der Sphärentrennung voraus oder, positiv ausgedrückt, die Herstellung des konkret gesellschaftlichen Ganzen. Unter den Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft ist nicht erfüllbar (ja schon die Vorstellung davon fällt schwer), was Adorno einmal aphoristisch genannt hat “in Frieden ungleich sein.”
LITERATUR:
– Elisabeth Badinter: Die Mutterliebe, München 1984
– Ulrich Beck: Freiheit oder Liebe, in Beck/Beck-Gernsheim: Das ganz normale Chaos der Liebe, Frankfurt/M. 1990
– Shulamith Firestone: Frauenbefreiung und sexuelle Revolution, Frankfurt/M 1987
– Hildegard Heise: Flucht vor der Widersprüchlichkeit – Kapitalistische Produktionsweise und Geschlechterbeziehung,
Frankfurt/New York 1986
– Gudrun-Axeli Knapp: Die vergessene Differenz, in Feministische Studien 1/1988
– Libreria delle donne di Milano: Wie weibliche Freiheit entsteht, Berlin 1988
– Maria Mies: Konturen einer ökofeministischen Gesellschaft, in Taz 9.5.1987
– Ilona Ostner; Kapitalismus, Patriarchat und die Konstruktion der Besonderheit “Frau”, in Soziale Welt, Sonderband 1983
– Heide Pfarr: Das Recht und die verschiedenen Lebenswelten von Mann und Frau, in Frankfurter Rundschau 26.1.1991
– Sabine Richebächer: Uns fehlt nur eine Kleinigkeit, Frankfurt/M 1982
– Hannelore Schröder (Hg): Die Frau ist frei geboren, Band I, München 1979
– Alice Schwarzer: Der “kleine Unterschied” und seine grossen Folgen (1975) in Schwarzer (Hg.): So fing es an!, München 1983
– Reinhard Sieder: Sozialgeschichte der Familie, Frankfurt/M 1987
1Zu der gängigen Vorstellung, Freiheit und Gleichheit seien ein empirischer Zustand, den es zu verwirklichen gelte, werde ich weiter unten noch einige Bemerkungen machen. Ich kann dies im Rahmen dieses Artikel allerdings nur kursorisch tun und verweise daher auf die einschlägigen Aufsätze von Peter Klein in der “Marxistischen Kritik” Nr. 7 sowie der vorliegenden Ausgabe der “Krisis”.
2Wenn die proletarische Schwesterströmung die im Geschlechtergegensatz angelegten spezifischen Widersprüche kaum thematisierte, dann liegt das daran, dass sie gewissermassen noch aus einem “vorbürgerlichen” Raum heraus agierte. Solange die bürgerliche Familienform innerhalb des proletarischen Millieus eher die Ausnahme als die Regel war, konnte sie auch noch nicht zum Problem werden. Hierzu weiter unten noch weitere Ausführungen.
3Es versteht sich von selbst, dass bei der Eheschliessung auch in der bürgerlichen Epoche real keinesfalls nur der “freie Wille” der beiden betroffenen Personen waltete. Der Form nach war dies jedoch der Fall und daraus ergab sich auch die Notwendigkeit, die Frau als Rechtssubjekt anzuerkennen.
4Diese Entwicklung zeichnet sich bereits im Mittelalter ab. Im gleichen Masse wie sich die soziale Stellung der Frau verschlechtert, wird andererseits ihre rechtliche Position schrittweise verbessert.
5Ausführlich hat dies Elisabeth Badinter in ihrem Buch “Die Mutterliebe” beschrieben.
6Wie wenig selbstverständlich die Schulbildung für Frauen war, lässt sich beispielsweise daran ermessen, dass noch Ende des 18. Jahrhunderts selbst Professorentöchter oft nicht des Lesens und Schreibens mächtig waren.
7So schreibt etwa Jean Antoinne de Condorcet im Jahre 1789: “Es wird gesagt, dass Frauen zwar besser als die Männer, sanfter, sensibler und weniger den Lastern unterworfen seien, die auf Egoismus und Hartherzigkeit zurückzuführen sind, dass sie aber kein richtiges Gerechtigkeitsgefühl hätten, dass sie eher ihrem Gefühl als ihrem Gewissen gehorchten. Diese Beobachtung ist schon richtiger, aber sie beweist nichts: nicht die Natur sondern die Erziehung, die soziale Existenz verursachen diesen Unterschied” (in Schröder 1979, S. 58 f.). In einem ähnlichen Sinne äussert sich auch seine Zeitgenossin Olympe Marie de Gouges (vgl. ebd., S. 35 ff.).
8Daneben natürlich, nicht zu vergessen, war es der radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, der diesen Gedanken mit Vehemenz vertrat.
9Sieder (1987, S. 183 f.) spricht in diesem Zusammenhang von einer “halboffenen Familienstruktur”, die im übrigen noch wesentliche Elemente des ländlichen Zusammenlebens im “ganzen Haus” transportiert. Von “der Arbeiterfamilie” kann ohnehin nicht gesprochen werden, da sich unter diesem Begriff die unterschiedlichsten von lokalen und branchenspezifischen Faktoren geprägten Lebensverhältnisse verbergen (vgl. a.a.O., S. 148 ff.). Erst die breite Durchsetzung der modernen spätbürgerlichen “Kernfamilie” schafft annähernd homogene Lebensverhältnisse in den westlichen Ländern.
10Von dem idyllischen Bild, das etwa Engels von der proletarischen Familie zu zeichnen beliebt, und das lange Zeit hartnäckig überlebte, stimmt bekanntlich kein Wort (vgl. etwa Richebächer 1982).
11Das Problem der “Klassenzugehörigkeit” und des Verhältnisses von “Geschlecht und Klasse” nahm zwar zeitweise breiten Raum in der feministischen Diskussion ein, doch handelte es sich hier mehr um eine Auseinandersetzung auf ideologischer Ebene, als um den Ausdruck materiell differierender Interessen und Lebensverhältnisse.
12Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen, das sich an dieser Stelle einstellen könnte: Gleichheit wird hier als die Struktur verstanden unter die die Menschen subsumiert sind. Innerhalb dieser Struktur, man könnte auch von “Rahmenbedingungen” sprechen, sind die Lebensbedingungen der einzelnen natürlich nicht “gleich” in dem strengen empirischen Sinne, dass etwa alle das gleiche Einkommen hätten, den gleichen sozialen Status etc. (dies wäre das naive Verständnis von Gleichheit, wie es das “kritische” demokratische Bewusstsein transportiert). Allerdings findet insofern eine Angleichung statt, als sie innerhalb eines einheitlichen gesellschaftlichen Funktionsraums agieren und innerhalb dessen prinzipiell jede Stellung einnehmen können. Dies ist der entscheidende Unterschied zu allen der entfalteten bürgerlichen Verkehrsform vorangegangenen gesellschaftlichen Formationen (vgl. hierzu auch den Beitrag von Peter Klein in dieser Ausgabe der “Krisis”).
Wenn ich hier also davon spreche, die Gleichheit der Frauen untereinander sei im Zuge des fordistischen Vergesellschaftungsschubs hergestellt worden, dann meint dies, dass die überwiegende Mehrzahl der Frauen unter eine einheitliche Struktur, nämlich die der “Kernfamilie”, subsumiert wurde.
13Hinzu kam noch, dass im Zuge der Durchsetzung der modernen Massendemokratie auch die Barrieren rechtlich fixierter Geschlechterdiskriminierung weitgehend beiseite geräumt worden waren. Die letzten Reste juridischer Geschlechtsdiskriminierung wurden zwar – in der Bundesrepublik – erst im Jahre 1977 abgeschafft, doch handelte es sich hierbei nur um die kläglichen Überbleibsel einer ehemals umfassenden sexistischen Gesetzgebung (sicherlich findet sich auch heute noch das ein oder andere Relikt aus der frühbürgerlichen Zeit in dem unübersehbaren Wust an Gesetzestexten).
14Die Notwendigkeit einer Förderung der allseitigen Konkurrenz unter den Individuen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes wird gerade von liberaler Seite immer wieder betont. Werden nämlich einmal erlangte Privilegien festgeschrieben, so führen die hierdurch entstehenden Verkrustungserscheinungen zwangsläufig zu sogenannten “Wohlstandsverlusten”, heisst es da. Eine wesentliche “ordnungspolitische Funktion” des Staates bestehe demnach darin (analog der Verhinderung von Marktmonopolen), durch gezielte Förderung die individuelle Konkurrenz immer wieder zu entfachen. In diesem Sinne äussert sich etwa der VWL-Professor und Mitglied des “Wissenschaftlichen Beirats” beim Bundes-Wirtschaftsministerium, Manfred Neumann, in der Wirtschaftswoche vom 5.4.91: “Gleichzeitig muss der Zugang zur höheren Bildung offen sein. Wäre er auf bereits wohlhabende Kreise beschränkt, so würde die Gegenwartsorientierung unserer Gesellschaft allmählich zunehmen. Diese Tendenz kann nur dadurch vermieden werden, dass immer aufs neue aufstiegswillige Individuen eine Chance erhalten, in wirtschaftliche Führungspositionen zu gelangen. Aus diesem Grunde ist ein Staat gut beraten, wenn er in die Ausbildung seiner Bürger investiert und weniger begüterte und begabte junge Menschen fördert”. Die hier geschlechtsneutral formulierte Aussage gilt natürlich ebenso in bezug auf das “menschliche Investitionsobjekt” Frau.
15Die in der feministischen Bewegung immer schon transportierte Kritik an der “Männlichkeit”, bzw. an der Geschlechtsrollenzuweisung als Zwangsstruktur überhaupt, sickerte sehr viel langsamer ins allgemeine Bewusstsein ein. Trotz aller Kritik daran, dass in der öffentlichen Sphäre die männliche Rolle als die Norm galt (und gilt), an der das weibliche Verhalten gemessen wird, mussten (und müssen) sich diejenigen Frauen, die sich dorthin orientieren, nach eben dieser Norm ausrichten, wenn sie Erfolg haben wollen, letztlich “männlicher” als die Männer sein.
16Wie sehr sich das öffentliche Bewusstsein gewandelt hat, lässt sich auch daran ermessen, dass es mittlerweile höchst imagefördernd für moderne Unternehmen ist, das weibliche Geschlecht zu umwerben. So startet etwa die weltbekannte Unternehmensberatung McKinsey Anfang dieses Jahres eine Anzeigenkampagne, in der sie sich gezielt an Frauen mit Karriereambitionen wendet: “Wenn Sie einen hervorragenden Hochschulabschluss als Wirtschafts-, Rechts, Natur- oder Geisteswissenschaftlerin in eine eben so anspruchsvolle Karriere umsetzen wollen, sollten Sie also bald Kontakt aufnehmen” (Anzeige im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 22.2.91). Den Hintergrund bildet natürlich auch die Sorge um den sogenannten “Führungskräftemangel” in den neunziger Jahren. Nicht dass es an Akademikern bzw. Akademikerinnen fehlte, doch die Ansprüche an Leistungsfähigkeit und -bereitschaft steigen permanent. Dies geht teilweise so weit, dass offene Stellen schon auf der Ebene qualifizierter Sachbearbeitung monatelang nicht besetzt werden obwohl massenhaft Bewerbungen vorliegen. In einer solchen Situation, so wird in den einschlägigen Wirtschaftsmagazinen immer wieder betont, kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, eine ganze Hälfte der Arbeitsbevölkerung nicht in die Auswahl mit einzubeziehen.
17So etwa Ulrich Beck (1990, S. 28 – 31). Weiter oben (S. 24) konstatiert er in diesem Sinne für die achtziger Jahre “fortbestehende und … sich verschärfende Ungleichheiten”, die sich in einer “Konstanz im Verhalten und der Lagen von Männern und Frauen (insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, aber auch der sozialen Sicherung)” ausdrückten. All dies sind Standardvorwürfe des Gleichheitsflügels der Frauenbewegung und der dazugehörigen einschlägigen Soziologie (vgl. etwa auch Ostner 1983, S. 279 – 283, die in die gleiche Kerbe wie Beck schlägt). Wenn ich hier exemplarisch Ulrich Beck herausgreife, dann verdankt sich das eher dem Zufall. Tatsächlich stösst gerade Beck mit seinen streckenweise sehr scharfsinnigen Beobachtungen der Empirie bis an die Grenzen der Gleichheitsideologie vor, scheut aber immer wieder davor zurück, sie wirklich zu durchbrechen.
Alice Schwarzer betreibt die Inflationierung des Gleichheitsbegriffs besonders exzessiv. Ihr gilt selbst die weite Verbreitetung als “Frigidität” Beweis dafür, dass “Ungleichheit die Geschlechterbeziehungen bestimmt” (Schwarzer 1975/1983, S. 173). Damit verfehlt sie aber nicht nur den Begriff der Gleichheit meilenweit, sondern bekommt auch das konkrete Problem, um das es ihr geht, nicht zu fassen.
18Mittlerweile reicht das Angebot für “Singles” von der Ein-Portionen Tiefkühlpackung über den Single-Urlaub bis hin zu Anleitungen zum “Sex-for-one”. Dass die Hölle der totalen Monadisierung in aller Regel nur ein Durchgangsstadium sein kann, dürfte auf der Hand liegen.
19Ich behandle die Frage hier zunächst prinzipiell. Dass es, empirisch betrachtet, in den überwiegenden Fällen die Frauen sind, die zugunsten der Kindererziehung die Berufstätigkeit unterbrechen, ist ja kein Geheimnis.
20Es ist bemerkenswert, mit welchen verbalen Verrenkungen die zeitgenössischen Gleichheitsfetischistinnen versuchen, gegen jede Evidenz, die wertkonstituierte Struktur mit ihren Widersprüchen zu versöhnen. Exemplarisch sei hier Heide Pfarr (1991) zitiert: “Jede, ich betone jede Arbeitskraft müsste danach so behandelt werden, als sei sie für sich selbst und darüber hinaus für eine Familie verantwortlich. Dabei darf die zu schaffende Struktur nicht zwei Elternteile für die Bewältigung der Familienarbeit vorsehen. Dies würde den Bedürfnissen der grossen und wachsenden Zahl der Alleinerziehenden nicht gerecht.” Sie fordert dann eine Arbeitszeitverkürzung auf generell 30 Stunden und postuliert weiterhin, es müsse “ermöglicht werden, dass auch solche Personen Führungspositionen bekleiden, die nicht frei von Familienarbeit sind.” Abgesehen davon, dass sie die strukturellen Zwänge der Berufs- und Arbeitssphäre schlicht leugnet, ist es nur lächerlich, wenn Pfarr für ihr Allerweltskonzept, das die Sphärentrennung an sich überhaupt nicht in Frage stellt, in Anspruch nimmt, es laufe auf die “Auflösung der Trennung beider Welten” hinaus.
21Wie aber sollen sich diese alleinerziehenden Väter und Mütter um ihre Kinder kümmern, wenn sie beruflich in hohem Masse absorbiert sind?
22Für diejenigen, die mit dieser neudeutschen Fachchiffre nichts anzufangen wissen, hier das komplette Wortmonstrum: Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Gemeint ist natürlich die Orientierung an der Kapazitätsauslastung der Unternehmen (vor allem der Kassen in den Kaufhäusern und Supermärkten).
23Natürlich kann, je höher die Qualifikation, diese “Nutzenmaximierung” nicht mit den klassischen Mitteln des direkten Zwangs abgepresst werden. Dafür gibt es ja inzwischen eine bunte Palette differenzierterer “Motivationsstrategien”.
24Wer die horrenden Preise auf dem boomenden Markt für Management- und EDV-Seminare kennt (1.000 DM, in Worten eintausend, pro Tag und Kopf sind eher der Durchschnitt), kann sich leicht ausrechnen, was eine “Doppelinvestition” ins betriebliche “Humankapital” bedeutet.
25Die Erosion der geschlechtlichen Identitäten kippt natürlich nicht nur in “sekundären Sexismus” um, sondern drückt sich auch in einer Reflexion und einem Infragestellen geschlechtsspezifischer Verhaltensweisen und Rollenmuster auch bei Männern aus. Dies wird noch separat zu untersuchen sein; hier versuche ich nur ein Schlaglicht auf die Ursachen der anschwellenden sexistischen Gewalt zu werfen und vernachlässige daher andere parallell dazu verlaufende Trends.
26Vgl. dazu auch die treffende Kritik von Knapp, die nachweist, dass Mies “trotz gegenteiliger Beteuerung eine übergeschichtliche Konstante im Verhältnis (weiblicher) Körper-Natur zugrundelegt” (Knapp 1988, S. 22). Ich kann hier nur sehr kursorisch auf den Neofeminismus eingehen, möchte mich aber in einem Folgeprojekt ausführlicher damit auseinandersetzen.
27Das Gemisch aus Vulgärpsychologie und gesundem Menschenverstand, das die Mailänderinnen präsentieren, kann wohl kaum als Theorie bezeichnet werden. Umso kruder frönen sie dem Biologismus: “Die sexuelle Differenz ist eine ursprüngliche Differenz im Menschsein. Wir … müssen sie zusammen mit unserem Körper-Sein akzeptieren” (Libreria delle donne di Milano 1988, S. 150). Auch die angebotene praktische Perspektive fällt ziemlich blass aus: “Die weibliche Freiheit entsteht nicht dadurch, dass die Frauen in die Männergesellschaft eingelassen werden oder Forderungen an diese stellen (!), sondern durch jenen elementaren Tauschhandel, in dem eine Frau von anderen Frauen die Anerkennung der eigenen Existenz im Austausch gegen die Anerkennung der gemeinsamen Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht erhält (!)” (a.a.O., S. 169). Frauen aller Länder vereinigt Euch in Selbsterfahrungsgruppen!
28Bei Maria Mies wird das insbesondere deutlich, wo sie eine “Vermittlung” zwischen der “Utopie” und der derzeitigen Alltagspraxis zu konstruieren versucht. Es fällt ihr nicht viel mehr ein als ein wüstes Sammelsurium an banalsten Alltagsforderungen: “Zu solchen Schritten zähle ich z.B. alle Versuche, die Männer schon jetzt und nicht erst nach Erreichung der 35-Stunden Woche an Hausarbeit und Kinderaufzucht zu beteiligen. Dazu gehören auch alle Initiativen, die durch ihre Kaufentscheidungen (!) und andersweit die Kleinbauern und die Ökobauern in ihrem Kampf unterstützen. Hier sind auch Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften ebenso zu nennen wie Boykottaufrufe gegen die Chemie- und Pharmamultis” (Mies 1987).
29Wie beliebig sich das “Natur”-Argument drehen und wenden lässt, illustrieren sehr schön folgende Beispiele. Hören wir zunächst die französische Pionierin der Frauenbewegung Olympe Marie de Gouges zu Zeiten der Französischen Revolution: “Durchlaufe die Natur in all ihrer Majestät, die Natur, der du (gemeint ist der Mann; N.T.) dich nähern zu wollen scheinst, und leite daraus, wenn du es wagst, ein Beispiel für diese tyrannische Herrschaft ab. Geh zu den Tieren, befrage die Elemente, studiere die Pflanzen, ja wirf einen Blick auf den Kreislauf der Natur … Suche, untersuche und unterscheide, wenn du es kannst, die Geschlechter in der Ordnung der Natur. Überall findest du sie ohne Unterschied zusammen, überall arbeiten sie in einer harmonischen Gemeinschaft an diesem unsterblichen Meisterwerk” (in Schröder 1979, S. 35). Die der Zeit der Französischen Revolution gemässe Begeisterung für “die Natur” kann dagegen Shulamith Firestone in ihrem weitverbreiteten Buch “Frauenbefreiung und sexuelle Revolution” aus dem Jahr 1970 nicht mehr teilen. Sie sieht die Frauenunterdrückung vielmehr gerade in der Natur angelegt und plädiert daher auch für eine Befreiung von der Naturhaftigkeit mittels konsequenter Anwendung der modernen (Reproduktions-) Technologie: “Für die feministische Revolution werden wir eine Analyse des Kampfes der Geschlechter entwickeln müssen, die genauso gründlich ist wie die Analyse des Klassenwiderspruches von Marx und Engels für die ökonomische Revolution. Sogar eine noch vollständigere. Denn wir haben es mit einem weit grösseren Problem zu tun, mit einer Unterdrückung, die über jede Geschichtsschreibung hinaus geht, denn sie reicht sogar bis in das Tierreich (!)”(Firestone 1987, S.10).
30Bis weit in die siebziger Jahre hinein war dies ja überhaupt einer der zentralen Streitpunkte in der sogenannten Sozialisationsforschung, nicht nur in bezug auf das Geschlechterverhältnis. Empirische Untersuchungen, die sich dieser Fragestellung widmen (natürlich vor allem aus den USA) füllen ganze Bücherregale in den einschlägigen Bibliotheken.
31Wie der Biologismus-Vorwurf umgedreht werden kann, verdeutlicht folgende Äusserung der Professorin Birgit Meyer aus Esslingen auf der Frauenmesse “Top 91”: Frauenförderung und Karriereförderung gleichzusetzen erscheint ihr als eine “zu biologistische Sichtweise”, denn “Macht und Karriere sind den meisten Frauen weniger wichtig, ihnen kommt es auf das Inhaltliche an, das Arbeiten mit den Menschen etwa (!)” (Nürnberger Nachrichten, 22./23.6.91).
32Das scheint Hildegard Heise zu widerfahren, die zwar einerseits ausdrücklich das Gleichheitspostulat als ungeeignet kritisiert, das Geschlechterverhältnis zu erfassen (Heise 1986, S. 249 f. sowie S. 322 f.), andererseits aber doch nach einer “Spezifik des weiblichen Geschlechts” (a.a.O., S. 251) sucht und dabei letzten Endes wieder ganz traditionell einen besonderen Bezug zwischen Frau und Kind konstruiert: “Man sah, dass das geschlechtsspezifisch bedingte Handeln der Frau nicht in der eigenen Person, sondern in der dritten Person wurzelt: dem Kind. Folglich unterliegt es auch nicht den besonderen kapitalistischen Formen, die die Subjektivität schwergewichtig zur Individualität vereinseitigen und das Gleichheitsprinzip vor allem als individualbezogenes Gleichwerden zur Wirkung kommen lassen” (a.a.O., S. 160).