31.12.1996 

Perspektiven und Konsequenzen der Europäischen Währungsunion

Eine Studie von Ernst Lohoff und Norbert Trenkle im Auftrag der PDS-Bundestagsgruppe November 1996

Inhaltsverzeichnis

1. Europäische Währungspolitik nach dem Ende des Bretton Woods-Systems S. 2

1.1 Die Europäische Währungsschlange und ihr Scheitern S. 2

1.2 Der paradoxe Erfolg des EWS unter der Hegemonie der D-Mark S. 7

1.3 Der Zusammenbruch des EWS als Auftakt der EWU S. 11

2. Die Verschärfung der Standortkonkurrenz durch die EWU S. 15

2.1 Das innereuropäische Wechselkursproblem aus der Perspektive der transnationalen Unternehmen S. 16

2.2 Die realwirtschaftliche Konkurrenz nach dem Ausbau des Wechselkursventils S. 17

2.3 Regionale Polarisierung innerhalb der ehemaligen Nationalökonomien und der Mythos vom Wachstumsschub S. 22

2.4 Die Standortkonkurrenz der öffentlichen Hände: Sozial-, Öko- und Steuerdumping in Europa S. 24

3. Wie die Währungsunion die wirtschaftspolitische Spaltung Europas festschreibt S. 26

3.1 Zum Problem der Redistribution innerhalb des EWU-Raumes S. 26

3.2 Das “Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten”: Zum Verhältnis von “Ins” und “Outs” S. 28

4. Die Fiktion von der “Stabilitätsgemeinschaft” S. 31

4.1 Was besagen die Konvergenzkriterien? S. 31

4.2 Das unlösbare Problem der Staatsverschuldung S. 36

4.3 Die Inkongruenz von einheitlichem Währungsgebiet und nationalstaatlicher Wirtschaftspolitik S. 41

4.4 Die Europäische Zentralbank: Ein Stabilitätshüter in der Zwickmühle S. 46

5. Der Euro und die internationalen Finanzmärkte S. 50

5.1 Das Erbe der D-Mark als Fluch für den Euro S. 50

5.2 Das Schrumpfen der europäischen Währungsreserven S. 55

6. Perspektiven einer emanzipatorischen EWU-Kritik S. 57

6.1 Der DM-Nationalismus: die andere Seite des Marktradikalismus S. 58

6.2 Was taugen die linkskeynesianischen Konzepte für Europa? S. 61

Die Befürworter der Europäischen Währungsunion (EWU) werden nie müde, die immer gleiche Argumentation zu wiederholen, wenn sie versuchen, die Vorzüge des geplanten Projekts auszumalen. Wie Stefan Collignon, seines Zeichens Direktor für Forschung und Kommunikation der Assoziation für die Europäische Währungsunion, Paris, so behandeln auch die meisten seiner Kollegen die Einführung einer “europäischen Einheitswährung als die logische Konsequenz aus dem mikroökonomischen Kalkül der europäischen Firmen” (Collignon 1993, S.108). Sie nehmen also vorbehaltlos den Standpunkt der großen transnationalen Unternehmen ein, listen die “Transaktionskosten” auf, die die monetäre Zersplitterung des EU-Raums für diese mit sich bringt, und behaupten, eine vom Währungshindernis befreite und somit “optimierte Allokation der (betriebswirtschaftlichen) Ressourcen” würde ganz automatisch auch “Wohlstandseffekte” für alle Bewohner dieses Kontinents induzieren.

Indem sie diesen marktharmonistischen Grundgedanken gebetsmühlenhaft wiederholen, zeigen sich die EWU-Befürworter nicht nur blind für die unübersehbaren sozialen und ökologischen “Nebenwirkungen” einer unbedingten Zurichtung der Gesellschaft auf die Verwertungsbedürfnisse der weltweit operierenden Unternehmen. In ihrer rein modellplatonischen Argumentation abstrahieren sie gleichzeitig auch vom makroökonomischen und historischen Entwicklungszusammenhang, in dem die geplante EWU selber steht und aus dem heraus sie nur verstanden werden kann. Die Nachkriegsgeschichte der europäischen Währungsbeziehungen mit all ihren Krisen und Verwerfungen findet allenfalls Erwähnung, wird jedoch nicht ernsthaft strukturell analysiert. Einem solchen unhistorischen Blick bleiben zugleich auch die neuartigen makroökonomischen Widersprüche verborgen, die der Globalisierungsprozeß auf der Ebene der internationalen monetären Ordnung hervorgerufen hat, und die mit der Europäischen Währungsunion nicht gelöst, sondern nur weiter zugespitzt werden. Wer die Bedeutung und Tragweite der EWU einschätzen will, muß sich aber erst einmal die währungspolitischen Probleme vergegenwärtigen, die dieses Projekt aus der Welt schaffen soll – aber nicht kann.

Die vorliegende Studie setzt daher gerade auf der Problemebene an, die die EWU-Befürworter wohlweislich meiden. Sie nimmt drei eng zusammengehörige erkenntnisleitende Fragestellungen zum Ausgangspunkt: (1) Welche Auswirkungen hat die laufende Globalisierung der Finanz- und Devisenmärkte auf die währungspolitischen Beziehungen der EU-Mitgliedsländer? (2) Welches sind die Ursachen der zunehmenden Paralyse des nationalstaatlichen geldpolitischen Steuerungsmechanismus? Und (3) welches sind die Konsequenzen des Versuchs, diese Paralyse durch eine Verlagerung der monetären Steuerungskompetenz auf eine metastaatliche Ebene zu beheben?

1. Europäische Währungspolitik nach dem Ende des Bretton Woods-Systems

1.1 Die Europäische Währungsschlange und ihr Scheitern

Die inneren Widersprüche der derzeitigen monetären Ordnung in Europa lassen sich nur begreifen, wenn wir uns zunächst einmal in groben Zügen die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Erinnerung rufen. Bei diesem historischen Rekurs ist es nicht notwendig, allzuweit in der Geschichte zurückzugehen. Die grundlegenden Schwierigkeiten, von denen die EWU die Europäer befreien soll, entstanden allesamt erst in den letzten dreißig Jahren mit der sukzessiven Entfesselung des internationalen Kapitalverkehrs. Die dramatische Gewichtsverschiebung im Verhältnis von spekulativ-kreditären Geldern und Realkapital sowie die vorauseilende Unterwerfung der nationalen Geldpolitik unter das Diktat der Finanzmärkte sind noch weit jüngeren Datums.

In den fünfziger Jahren warf die Regulation der innereuropäischen Währungsverhältnisse noch keine nennenswerten Probleme auf. Die nationale Kontrolle der Kapitalströme und ein entwickeltes multinationales Clearingsystem ermöglichten es den nach dem 2. Weltkrieg daniederliegenden westeuropäischen Volkswirtschaften nicht nur im Wettbewerb mit der zunächst haushoch überlegenen amerikanischen Konkurrenz zu bestehen und beständig Boden gut zu machen. In Verbindung mit der festen Ankopplung aller westeuropäischen Währungen an die Gold-Dollar-Parität stellten die Devisenbewirtschaftungssysteme gleichzeitig ein hohes Maß an innereuropäischer Wechselkursstabilität sicher. In den Verträgen und Vereinbarungen, die den Prozeß der europäischen Einigung auf den Weg brachten, spielten Währungsfragen dementsprechend faktisch keine Rolle. Soweit die Geldpolitiker der westeuropäischen Einzelstaaten während dieser Phase in Absprache mit dem IWF überhaupt zum Mittel von Auf- und Abwertungen griffen, handelte es sich dabei immer nur um Anpassungsmaßnahmen, mit denen sie die Verschiebungen in der relativen Wettbewerbsposition der am Festkurssystem beteiligten Volkswirtschaften nachvollzogen und die Wechselkursrelationen in der Nähe der Kaufkraftparitäten hielten. Diese Maßnahmen fielen aus dem Zuständigkeitsbereich der innereuropäischen Kooperation heraus und beeinträchtigten diese nicht weiter. Auch nach dem Übergang zur allgemeinen Konvertibilität im Dezember 1958 funktionierte dieses System zunächst im wesentlichen störungsfrei.

Das änderte sich indes grundlegend seit der Mitte der sechziger Jahre. Das System internationaler Festkurse, und damit auch die innereuropäische Währungsordnung, wurde prekär, weil sein außereuropäischer Fixpunkt immer deutlichere Aufweichungstendenzen zeigte. Hatten die USA in der Wirtschaftswunderzeit als Hort geldpolitischer Stabilität firmiert, so ging die amerikanische Führung, die den Vietnamkrieg finanzieren mußte und überdies mit dem allmählichen Auslaufen des Nachkriegsbooms konfrontiert war, im Laufe der sechziger Jahre erstmals zu einer Defizitpolitik über. Das gemessen an heutigen Proportionen äußerst bescheidene Minus in der amerikanischen Leistungsbilanz und die Vermehrung der internationalen Liquidität über die Ausgabe zusätzlicher Dollarmassen durch das Federal Board (die amerikanische Zentralbank) hielt zwar die Konjunktur in den USA und in den anderen westlichen Ländern auf Touren, diese Form von internationalisiertem deficit spending hatte aber ihren Preis. Solange die europäischen Zentralbanken ihren Verpflichtungen aus dem Bretton Woods-Systems nachkamen, den offiziellen Kurs der Leitwährung zum Gold und zu den anderen Währungen durch Stützungskäufe sicherzustellen, waren sie genötigt, beständig die vom Federal Board in Umlauf gebrachten überschüssigen Dollarmassen aufzukaufen, die die gerade aus dem staatlichen Regiment entlassenen jungen Devisenmärkte überschwemmten. Mit dieser Aufschatzung von Dollarreserven bei den Zentralbanken finanzierten die europäischen Partner faktisch das Defizit der amerikanischen Vormacht. Praktisch schlug dies vor allem als Import eines erheblichen Inflationspotentials zu Buche. Der beständige Aufkauf amerikanischer Währung zwang die stützenden Notenbanken nämlich zur Schaffung zusätzlicher Landeswährungsliqudität und führte zu einer Aufblähung der internen Geldmenge, die sich zusehends vom Wachstum der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung zu entkoppeln begann (1).

Die beständige Abwälzung der amerikanischen Leistungsbilanzdefizite auf die Zentralbanken der Partnerländer stellte auf Dauer das bestehende, die gesamte westliche Weltwirtschaft umgreifende System fester dollargeeichter Wechselkurse in Frage und führte schließlich zu dessen Zusammenbruch. Angesichts der fortdauernden Schwäche der US-Währung vollzog sich auf den mit der Dollarschwemme überhaupt erst entstandenen transnationalen Geldmärkten (z.B. dem Eurodollarmarkt) zusehends eine Absetzbewegung aus dem Greenback. Der Dollar büßte in der Folge nach und nach sein bis dahin unumstrittenes Weltgeldmonopol ein. Diese Entwicklung veränderte nicht nur die Beziehung der europäischen Währungen zu ihrem amerikanischen Pendant radikal, die anhaltende Dollarschwäche leitete darüber hinaus auf der monetären Ebene eine neuartige Differenzierung innerhalb Europas ein. Die Flucht aus dem Dollar hatte nämlich kurz- und langfristig durchaus unterschiedliche Konsequenzen für die verschiedenen westeuropäischen Währungen. Während Franc und Lira “lokale” Währungen blieben und das britische Pfund im Windschatten der Dollarmisere sogar endgültig seine traditionell starke Position im internationalen Geldverkehr einbüßte, avancierte die D-Mark aufgrund der besonders starken realwirtschaftlichen Position der BRD, die unter anderem in beständigen Handelsbilanzüberschüssen und einem vergleichsweise geringen inneren Inflationspotential seinen Niederschlag fand, zur internationalen Ausweichwährung par excellence. Die Sonderstellung der Deutschen Mark als Hauptreservewährung neben dem amerikanischen Dollar wurde seitdem immer mehr zum entscheidenden Faktor für die monetäre Binnenentwicklung Europas.

Nach vielen Spekulationswellen und etlichen Dollarabwertungen kam das Ende des Bretton Woods-Systems und der Übergang zum allgemeinen Währungsfloating nicht gerade aus heiterem Himmel. Als im März 1973 die US-Währung erneut unter Druck geriet und die westlichen Notenbanken vornehmlich auf Betreiben der Deutschen Bundesbank, die trotz vorangegangener Aufwertung in den zuströmenden Dollarmassen zu versinken drohte (2), endgültig von ihrer Dollar-Ankaufspflicht entbunden wurden, hatten die Regierungen der EG-Mitgliedsstaaten denn auch reichlich Zeit gehabt, sich über eine Neuordnung der innereuropäischen Währungsbeziehungen ohne Rückkopplung an den Dollar Gedanken zu machen. Schon in den Jahren des Niedergangs des Bretton Woods-Systems hatte der beständige Aufwertungsdruck auf die D-Mark nicht nur an den europäischen Devisenmärkten regelmäßig für Unruhe gesorgt, sondern auch der EG bei ihren Kooperationsbemühungen zu schaffen gemacht. Das betraf zunächst einmal vor allem die gemeinsame Agrarpolitik. Jede Paritätenveränderung zwischen den europäischen Währungen zog immer auch unweigerlich eine Modifizierung der Austauschrelationen zum sogenannten “Grünen Dollar”(3) (der allgemeinverbindlichen Meßgröße für die Festlegung von Interventions-, Richt- und Schwellenpreisen) nach sich und brachte so das Gefüge der Marktordnungspreise ein ums andere Mal durcheinander.

Angesichts dieser Sachlage waren die Regierungen der damaligen sechs EG-Mitgliedsstaaten bemüht, die störenden Wechselkursschwankungen zumindest im Verkehr untereinander nach Möglichkeit auszuschalten und die Schaffung eines neuen, vom US-Dollar unabhängigen Festkurssystems anzupeilen. Schon beim Raymond- Barre-Plan, der im Februar 1967 vorgelegt wurde, ging es im wesentlichen um die Bewältigung dieser Aufgabe. Doch wollten sich weder Barre und seine Mitarbeiter noch die Staats- und Regierungschefs der EG, die sich Ende 1969 in Den Haag zur Gipfelkonferenz trafen, damit begnügen. Sie strebten nicht nur eine bessere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitiken und die Schaffung kurz- und mittelfristiger Währungsbeistandsfazilitäten an, sie träumten gleich von der Schaffung einer Europäischen Währungsunion (vgl. AUME/NIESR 1992, S. 30), um Währungsturbulenzen ein für allemal auszuschließen. Eine Arbeitsgruppe um den luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner erhielt den Auftrag, einen konkreten Stufenplan zur Verwirklichung dieses hehren Ziels vorzulegen. Der “Werner-Plan”, der im Oktober 1970 erstmals in seinen Grundzügen präsentiert und zwei Jahre später vom Pariser Gipfeltreffen im wesentlichen bestätigt wurde, ähnelte in seiner Grundkonstruktion in vielerlei Hinsicht bereits dem Maastricht-Vertrag. Er sah die Errichtung einer Währungsunion in drei großen Schritten vor, wobei der endgültige Übergang zur Einheitswährung am 31.12.1980 erfolgen sollte.

Erfolg war dem ehrgeizigen Projekt indes nicht beschieden. Schon während der Ausarbeitung des Werner-Plans prallten unterschiedliche Vorstellungen über den Weg zur Einheitswährung aufeinander, die sich sehr schnell als unvereinbar erwiesen. Während die deutsche Seite und die Niederlande (die sogenannten “Ökonomisten”) in einer möglichst vereinheitlichten Geld- und Wirtschaftspolitik die Voraussetzung für das Zustandkommen der Währungsunion sahen, erwarteten die “Monetaristen” (Frankreich und Belgien) umgekehrt, daß ein rascher Fortschritt bei der Währungsunion per se den Übergang zu einer gleichgerichteten Wirtschaftspolitik einleiten würde. Auf den ersten Blick mag diese Meinungsverschiedenheit vielleicht ein wenig wie der Streit um die Präexistenz von Henne oder Ei anmuten. Näher besehen standen dahinter jedoch durchaus ernste Interessengegensätze. Die Durchsetzung der “ökonomistischen” Option hätte de facto bedeutet, Frankreich, Italien und Belgien im Vorfeld einer Währungsunion (zu Lasten ihrer Binnenkonjunktur) die im europäischen Vergleich rigide antiinflationäre Politik der Bundesrepublik aufzuzwingen. Zu diesem Opfer waren die dortigen Regierungen aber ebensowenig bereit, wie die BRD-Führung gewillt war, die Einheitswährung mit zusätzlicher Geldentwertung zu bezahlen. Dieser Grundkonflikt verunmöglichte aber nicht nur die Währungsunion, er ließ auch bereits deren erste Vorstufe, die “Währungsschlange”, die für eine Stabilisierung der Wechselkurse innerhalb der EG sorgen sollte, kläglich scheitern.

Die Geschichte der “Währungsschlange” begann am 18.9.1971. An diesem Tag einigten sich die Finanzminister und Notenbankpräsidenten der zehn wichtigsten IWF-Mitgliedsländer im “Smithsonian Agreement” darauf, die Wechselkursbandbreite zu vergrößern, um so das Bretton Woods-System wenigstens in einer abgespeckten Form zu erhalten. Die dem Festkurssystem angeschlossenen Währungen sollten von der festgesetzten Dollarparität nicht mehr wie bisher nur 1 Prozent nach oben oder unten abweichen dürfen, sondern um 2,25 Prozent. Für die Austauschrelationen der europäischen Währungen bedeutete dies eine Erweiterung der Schwankungsbreite von bisher maximal 2 auf bis zu 4,5 Prozent. Insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für den Agrarmarkt erschien das dem EG-Ministerrat als zu viel. Er vereinbarte daher im März 1972 eine Begrenzung der Schwankungsbreite der EG-Währungen auf 2,25 Prozent.

Die “Währungsschlange” war zunächst als Währungsverbund aller EG-Staaten konzipiert, doch war ihr in dieser Gestalt kein allzu langes Leben beschieden. Das lag in erster Linie an den stark auseinanderlaufenden Teuerungsraten, durch die sich in den siebziger Jahren die realwirtschaftlichen Divergenzen innerhalb der EG ausdrückten. Angesichts der hohen Preissteigerungen in den schwächeren Volkswirtschaften mußte die Schaffung eines innereuropäischen Festkurssystems sehr schnell zu einer grotesken Überbewertung der besonders inflationsträchtigen Währungen führen. Für die im Produktivitätswettlauf hinterherhinkenden Länder lief die Teilnahme an der Währungsschlange so gesehen also unweigerlich auf Deflationsimport hinaus. Eine solche Währungspolitik hätte aber die herrschende wirtschaftspolitische Praxis, die Wirkungen der bestehenden Konkurrenznachteile für Wachstum und Beschäftigung durch massives deficit spending wenigstens teilweise zu kompensieren, ad absurdum geführt.

Als erste zog die britische Regierung die Konsequenz aus dieser wenig erbaulichen Perspektive. Großbritannien schied kaum drei Monate nach dessen Installation aus dem europäischen Währungsverbund schon wieder aus. Auch Italien, das Land mit der höchsten Teuerungsrate in der EG, war alsbald gezwungen, diesem Vorbild zu folgen. Im Februar 1973 meldete sich auch dieses Mitglied ab. Der Ölpreisschock spitzte die Situation noch weiter zu. Die europäischen Regierungen suchten in sehr unterschiedlichem Maße wiederum mit keynesianischen Programmen den konjunkturellen Folgen dieses externen Preisschubs zu begegnen, was eine weitere Aufspreizung der Inflationsraten nach sich zog. Als angesichts dieser Situation auch noch Frankreich gezwungen war, sich aus dem Währungsverbund zu verabschieden, degenerierte er endgültig zu einem reinen DM-Block, der lediglich die Bundesrepublik, die Beneluxländer, Dänemark und mit Schweden und Österreich zwei weitere kleinere Nicht-EG-Länder umfaßte. Die in sie gesetzten Erwartungen konnte die Währungsschlange so in keiner Weise erfüllen. Nach diesem Fehlschlag dauerte es bis zum Ende des Jahrzehnts, bis die EG-Staaten auf Initiative des französischen Präsidenten Giscard d’ Estaing und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt im März 1979 einen zweiten Versuch starteten, die europäischen Währungsverhältnisse neu zu ordnen. Dem Europäischen Währungssystem (EWS) war vorderhand wesentlich mehr Erfolg beschieden als der Währungsschlange. Es fiel nicht binnen Jahresfrist wieder auseinander, sondern überlebte immerhin 13 Jahre und ging erst in den Währungsturbulenzen der Jahre 1992/1993 unter.

1.2 Der paradoxe Erfolg des EWS unter der Hegemonie der D-Mark

Wenn das EWS zunächst einmal im Gegensatz zu seinem verblichenen Vorgänger seine Funktion zu erfüllen schien, dann war das sowohl institutionellen Verbesserungen geschuldet als auch – und das ist für unseren Zusammenhang noch wichtiger – gründlich veränderten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Institutionell unterschied sich das EWS von der Währungsschlange vornehmlich in dreierlei Hinsicht. Zunächst einmal wurde eine neue Rechnungseinheit eingeführt, die als Referenzgröße für die Abweichungen der am EWS beteiligten Währungen vom Leitkurs diente: der ECU. Zweitens regelte das EWS, anders als etwa im Rahmen des IWF, wo die Interventionslast allein dem jeweiligen Weichwährungsland zufällt, erstmals auch die Verpflichtungen der Hartwährungsnotenbanken in Sachen Kursstabilisierung. Diese mußten über die Finanzierung von Kreditmechanismen die Stützungsaktionen für jeweils schwächelnde Währung mittragen. Drittens, und das fällt zweifellos am meisten ins Gewicht, verzichtete das EWS wohlweislich auf die Festschreibung starrer Paritäten. Das Europäische Währungssystem sah stattdessen von vornherein die Möglichkeit vor, die Wechselkurse der europäischen Währungen untereinander immer wieder neu anzupassen. Dieses Instrument (realignment) existierte nicht allein auf dem Papier, sondern wurde in den ersten Jahren des EWS auch rege angewendet. Bis 1987 gab es elf größere und noch einmal so viele kleinere realignments, die den Aufbau stärkerer innereuropäischer Spannung an den Finanzmärkten von vornherein verhinderten. Vom März 1979 bis Mitte 1987 wurde die D-Mark innerhalb des EWS gegenüber der Lira um rund 62 Prozent aufgewertet, gegenüber dem Franc um etwa 48 Prozent und gegenüber den übrigen Mitgliedswährungen um 30-40 Prozent. Allein der holländische Gulden bewegte sich in etwa im Gleichmaß mit der D-Mark und verlor im Vergleich zur deutschen Währung weniger als 5 Prozent seines Ausgangswertes von 1979. Insofern berücksichtigte das EWS in dieser Zeit die länderspezifischen Differenzen bei den Inflationsraten und darüber vermittelt indirekt und zumindest partiell auch die unterschiedliche Produktivitätsentwicklung.

Diese institutionellen Modifikationen allein hätten den Zusammenhalt des EWS indes nie sicherstellen können, hätten sich nicht gleichzeitig auch die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Geld- und Währungspolitik gründlich verändert. Vor allem zwei eng zusammengehörige Momente ermöglichten das Funktionieren des EWS. Zum einen verringerte sich in den achtziger Jahren der Auf- und Abwertungsdruck zwischen den europäischen Währungen, weil mit dem allmählichen Absinken der manifesten Inflation (4)in den westlichen Ländern auch die Differenzen in der Teuerung zwischen den EG-Mitgliedsstaaten schrumpften (5). Zum anderen sorgte die Abkopplung der Kapitalversorgung von der internen Spartätigkeit und die wachsende Abhängigkeit der westlichen Staaten vom transnationalen Kredit dafür, daß die Abwertungsoption für die schwächeren Staaten zusehends unattraktiver, weil kostspieliger wurde. In den siebziger Jahren, als Geldkapital im Überfluß vorhanden und entsprechend zu äußerst günstigen Konditionen zu haben war (6), konnten es sich die Regierungen und Währungshüter in den ökonomisch schwächeren westeuropäischen Länder leisten, eine am Binnenwachstum ausgerichtete Geldpolitik zu betreiben, die zu Lasten des Außenwerts der Währung ging. Auch bei teilweise negativen Realzinsraten war damals eine hinlängliche Versorgung mit Geldkapital kein Problem. Als im Laufe der achtziger Jahre transnationales Geldkapital zu einem knappen aber gleichzeitig unverzichtbaren “Gut” wurde, war dieser Strategie jedoch der Boden entzogen.

Die Stellung eines Landes auf den transnationalen Kreditmärkten wurde nun zu einem entscheidenden Faktor für die Finanzierung des Staatsdefizits und die binnenwirtschaftliche Entwicklung, und daraus ergab sich ein neuer Zwang zur unbedingten Verteidigung des Außenwerts der nationalen Währung. Nur durch den glaubwürdigen demonstrativen Verzicht auf augenblickliche und künftige Abwertungen gegenüber der tonangebenden europäischen Währung, der D-Mark, konnten die westeuropäischen Staaten überhaupt noch halbwegs tragbare Zinsmargen sicherstellen. Länder, deren Geldpolitiker und Regierungen auch nur in den Verdacht gerieten, das Ziel der Außenwertstabilität nicht um jeden Preis anzusteuern, mußten mit einer sofortigen Bestrafung durch die Finanzmärkte rechnen. Kapitalflucht und “Risikoprämien” erinnerten sie gegebenenfalls sofort an die neuen geldpolitischen Prioritäten. Was eine Abwertung an binnenkonjunktureller Belebung auch bringen konnte, bei einer Antizipation durch die Finanzmärkte bestand die Gefahr einer Überkompensation der Positiveffekte durch entsprechende Zinssteigerungen

Dieser Widerspruch bestimmte nachhaltig die Binnenentwicklung des EWS, seit die Reagansche Hochzinspolitik auf die Weltfinanzmärkte durchschlug und eine neue, von der spekulativen Bewegung bestimmte Phase weltwirtschaftlicher Entwicklung eingeläutet wurde. Paradoxerweise sorgte das zunächst einmal für die Stabilisierung der europäischen Währungsverhältnisse. In den ersten Jahren nach 1979 funktionierte das EWS zwar im Grunde nur “als eine verbesserte Währungsschlange” (Collignon 1993, S.110): bis 1983 fanden allein sieben von insgesamt elf größeren Paritätsneufestsetzungen statt. Das durch die amerikanische Hochzinspolitik induzierte Steigen der nominellen Zinssätze bei rückläufigen Inflationsraten, zwang die westeuropäischen Partner der Bundesrepublik (die besonders unter dieser Entwicklung litten) zu einer währungspolitischen Neuorientierung (7). Die dringend erforderliche Verringerung des Zinsabstandes zum bundesdeutschen Niveau führte zu einer strikten Ausrichtung der Geldpolitik auf die Fixierung des Außenwerts gegenüber der D-Mark. Die EG-“Partner” waren also allesamt genötigt, jene Praxis zu übernehmen, der sich Länder wie Österreich und die Niederlande aus Gründen der Inflationsbekämpfung schon länger unterworfen hatten (8).

An die Schaffung des EWS und des ECU hatten die Beteiligten teilweise weitreichende Hoffnungen geknüpft. Die Schöpfer der europäischen Korbwährung erwarteten zuversichtlich deren allmähliches Hineinwachsen in die Rolle eines verbindlichen Währungsmaßstabs, sie hofften also, daß der ECU nach und nach als eine Art Parallelwährung neben die nationalen Währungen treten und auf diese Weise zur Stabilisierung der monetären Ordnung innerhalb der EU beitragen würde. Indes nahm die reale Entwicklung einen ganz anderen, viel verrückteren Verlauf. Nicht wie vorgesehen der ECU, sondern die D-Mark etablierte sich als europäische Ankerwährung. Während in den siebziger Jahren gerade die realwirtschaftliche Überlegenheit der Bundesrepublik zusammen mit dem Echo, das ihr Übergewicht an den Devisenmärkten hervorrief, das Zustandekommen stabiler innereuropäischer Währungsverhältnisse verhindert hatte, wurde paradoxerweise in den Achtzigern die unbedingte Hegemonie der D-Mark zur Grundlage der europäischen Währungsordnung! Das gilt insbesondere für die Zeit ab 1987. Seit dem Januar dieses Jahres verzichteten die am EWS beteiligten Regierungen in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Geboten der Finanzmärkte auf weitere realignments. Die EU-Länder konnten einen starren Wechselkurs zur D-Mark allerdings nur durchhalten, indem sie auf eine eigenständige Geldpolitik verzichteten und brav dem Kurs der Bundesbank folgten. Im Sog der starken D-Mark mußten sie sich fürderhin auch dann der “Stabilitätsorientierung” der Frankfurter Währungshüter fügen, wenn diese, vorsichtig ausgedrückt gesprochen, sich nicht mit den eigenen binnenkonjunkturellen Erfordernissen deckte.

Die neue europäische Währungsordnung war also asymmetrisch strukturiert. Die Konkurrenz der Währungen auf den Finanzmärkten hatte die geldpolitische Handlungsfreiheit in das Sonderprivileg einer nationalen Notenbank verwandelt. Die Bundesbank war de facto in die Rolle einer gesamteuropäischen Zentralbank hineingerutscht, ohne der Verpflichtung zu unterliegen, bei der Festlegung ihrer Zielvorgaben gesamteuropäische Aspekte adäquat mit zu berücksichtigen. Mit dieser Konstellation konnten sich die EU-Partner auf Dauer natürlich kaum anfreunden. Vor allem Frankreich wollte den fast völligen währungspolitischen Souveränitätsverlust nicht hinnehmen. Unter den herrschenden Bedingungen bot sich aber nur ein Weg an, um zumindest wieder eine Hand ans geldpolitische Steuer zu bekommen. Die Hegemonialwährung mußte zugunsten einer kollektiv kontrollierbaren Gemeinschaftswährung verschwinden. Wenn die Deutsche Mark und die Bundesbank außer Kurs gesetzt und an ihre Stelle eine gemeinsame Währung und eine Europäische Zentralbank rücken würden, dann könnten Frankreich und die anderen EU-Länder die europäische Geldpolitik (und damit auch ihre eigene) wieder partiell mitgestalten (9). Genau diesen Weg beschritten Frankreich und Italien, als sie 1988 den verblichenen Werner-Plan exhumierten, und auch in den vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors im April 1989 vorgelegten Dreistufenplan, der schließlich zur Grundlage des Maastrichtvertrages vom Februar 1992 wurde, ging der Wunsch nach Rückgewinnung nationalstaatlichen Einflusses auf die europäische Geldpolitik als Motiv ein.

Auf Seiten der Bundesbank erregte die Initiative für eine Europäische Währungsunion gemischte Gefühle. Die Frankfurter DM-Verwalter hatten sich nie in die Hegemonialrolle hineingedrängt – sie war ihnen zugefallen. Von daher hatten sie nicht unbedingt den Ehrgeiz, diese Position um jeden Preis zu verteidigen. Überdies hegten sie die Hoffnung, eine europäische Nachfolgewährung könnte aufgrund der größeren realwirtschaftlichen Aufprallfläche deutlich weniger spekulationsbedingten Wechselkursausschlägen unterworfen sein als die D-Mark in den achtziger Jahren insbesondere gegenüber dem US-Dollar. Andererseits befürchtete die Bundesbank aber auch, eine Europäisierung der Geldpolitik könnte zur Abkehr von der hochgelobten neuen europäischen “Stabilitätskultur” führen. Von daher überwog (und überwiegt) die Skepsis gegenüber einer Währungsunion. Wenn die Bundesregierung sich darüber hinwegsetzte und den Maastricht-Vertrag unterzeichnete, dann waren dafür letztlich politische Motive ausschlaggebend (10). Sie wußte, daß eine uneingeschränkte Hegemonie der D-Mark auf Dauer enorme, unlösbare Spannungen zwischen Deutschland und den anderen EG-Staaten provozieren und damit den Prozeß weiterer europäischer Integration empfindlich stören würde. Daran konnte der Bundesregierung, insbesondere nach der Wiedervereinigung, die alte Ängste vor einer erneuten deutschen Großmachtpolitik in den Nachbarländern provoziert hatte, politisch nicht gelegen sein. Darüberhinaus würde aber auch eine Störung des europäischen Integrationsprozesses der sehr stark auf die EG orientierten deutschen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Insofern folgt der vehemente Einsatz Kohls und Waigels für die EWU durchaus politisch und ökonomisch rationalen Motiven, die sich spiegelbildlich zu denen der anderen europäischen Regierungen verhalten.

1.3 Der Zusammenbruch des EWS als Auftakt der EWU

Als Anfang 1992 die Außen- und Finanzminster der EG die Weichenstellung in Richtung EWU besiegelten, diente die relative Ruhe im EWS seit 1987 als Beleg dafür, daß Europa für die monetäre Fusion mittlerweile reif sei. Schon der Werner-Plan hatte als zentrale Voraussetzung für eine Währungsunion längerfristige fixe Wechselkurse genannt. Fünf Jahre lang hatte das EWS diese Bedingung nun bereits erfüllt, und die Befürworter der EWU nahmen dies als Indiz für die Fortschritte auf dem Weg der notwendigen wirtschaftspolitischen Harmonisierung. Das Dementi ließ nicht lange auf sich warten. Zwar hatten die Finanzmärkte die Wechselkursfixierung und damit die Folgsamkeit der westeuropäischen Staaten gegenüber den Bedürfnissen des spekulativen Kapitals mit dem Schrumpfen der Zinsdifferenz zur Bundesrepublik honoriert. Damit waren aber natürlich keineswegs die realwirtschaftlichen Diskrepanzen aus der Welt geschafft, die vormals über das Wechselkursventil ihren Ausgleich gefunden hatten. Das betraf zunächst einmal die Inflationsdifferenzen. Die Verbraucherpreise kletterten in den am EWS beteiligten Ländern zwar in den Jahren nach 1987 deutlich langsamer als in der vorhergegangen Dekade, sie bewegten sich aber deswegen noch lange nicht im Gleichmaß mit der Teuerung im Ankerwährungsland. Während in der Bundesrepublik die Verbraucherpreise zwischen 1985 und 1992 um insgesamt 15 Prozent stiegen, legten sie im gleichen Zeitraum in Großbritannien um 46 Prozent, in Italien um 47 Prozent, in Spanien um 53 Prozent und in Portugal sogar um 106 Prozent zu (vgl. Handschuch, 1994 S. 94). Dieser Unterschied machte sich natürlich auch in der länderspezifischen Stücklohnkosten-Entwicklung bemerkbar. Inbesondere in Großbritannien, Italien und auf der iberischen Halbinsel führte die Verteidigung des Außenwerts der Währungen letztlich zu einer grotesken Überbewertung, die die Wettbewerbsposition der in diesen Ländern beheimateten Anbieter auf dem europäischen wie außereuropäischen Markt nachhaltig untergrub.

Die an sich schon prekäre realwirtschaftliche Lage spitzte sich noch zu, als die Bundesbank 1991/92 einen besonders restriktiven Geldkurs einschlug, um den möglichen inflationären Folgen des über eine gewaltige Steigerung der deutschen Staatsverschuldung finanzierten Einigungsbooms entgegenzusteuern. Die Hochzinspolitik der Frankfurter Banker bescherte den westeuropäischen Partnern erst recht exorbitante Zinssätze und würgte im gesamten EG-Raum die Konjunktur ab. Zu allem Überfluß geriet die D-Mark im Gefolge einer anhaltenden Dollarflucht, die aus der Niedrigzinspolitik des Federal Board resultierte, auf den internationalen Finanzmärkten unter Aufwertungsdruck (11). In dieser höchst angespannten Situation wirkten absonderlicherweise gerade die spekulativen Märkte als eine Art “Realitätsprinzip”. Nachdem das dänische Maastricht-Referendum erste Zweifel an der baldigen Währungsvereinigung aufkommen ließ, antizipierten sie die überfällige Wechselkurskorrektur, zu der sich die in ihrer Handlungsfähigkeit gelähmten Geldpolitiker nicht durchringen konnten, und verabschiedeten sich zunächst einmal von Pfund und Lira.

Die gewaltsame Korrektur nahm dramatische Formen an, und ihr Verlauf dokumentiert sehr plastisch die Ohnmacht der Notenbanken dem Selbstlauf der spekulativen Bewegung gegenüber, wo dieser aufgestauten realwirtschaftlichen Problemen zum Durchbruch verhilft. Am 16.7.1992 hatte die Bundesbank entschieden, die Leitzinsen zu erhöhen: der Diskontsatz stieg auf 8,75, der Lombardsatz auf 9,75 Prozent. Dies war der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte. Ende August fiel das britsche Pfund erstmals seit seinem Eintritt in das EWS bis auf den unteren Interventionskurs. Daraufhin nahm das britische Schatzamt, wie in solchen Fällen vorgesehen, Fremdwährungskredite auf und erhöhte seine Währungsreserven in Höhe von 44,5 Mrd. US-Dollar noch einmal um volle 13 Mrd. US-Dollar. Doch selbst in Verbindung mit den 92 Mrd. D-Mark (12), die die Bundesbank während der nun einsetzenden Währungsturbulenzen im September 1992 auf den Markt warf, war diese stattliche Summe nur ein Tropfen auf den heißen Stein gegenüber der Macht der Devisenspekulation (13). Am 13.9. mußten die EWS-Mitgliedsländer zunächst mit einer siebenprozentigen Abwertung der Lira reagieren. Weitere Abwertungen sollten folgen.

Trotz der Rücknahme der deutschen Leitzinsen am folgenden Tag war die Flucht aus Lira und Pfund aber nicht mehr zu stoppen. Selbst nachdem der britische Leitzins (“minimum lending rate”) am 16.9. von 10 auf 15 Prozent erhöht und am gleichen Tag innerhalb von zwei Stunden (!) ein Viertel des Fremdwährungskredits auf den Markt geworfen wurde, ging die Absetzbewegung aus dem Pfund ebenso weiter, wie die aus der Lira, der spanischen Peseta und dem portugiesischen Escudo. Noch am gleichen Tag schied Großbritannien aus dem EWS aus und am nächsten Tag zog auch Italien nach. Spanien, Portugal und Irland konnten diesen Schritt nur durch massive Abwertungen und durch die temporäre Einführung von Kapitalverkehrskontrollen (wenige Wochen vor dem Beginn des europäischen Binnenmarktes!) vermeiden. Aber auch nachdem die erste große Spekulationswelle endlich verebbt und die Überbewertung der südeuropäischen Währungen mit insgesamt fünf Leitkurskorrekturen im Zeitraum vom 12.9.1992 bis zum 13.5.1993 beseitigt wurde, war dem EWS keine längere Atempause vergönnt. Im Frühsommer 1993 geriet nunmehr der französische Franc unter Druck. Angesichts der neuerlichen Zuspitzung sahen sich die EG-Regierungen zur bedingungslosen Kapitulation gezwungen. Am 1.8.1993 wurden die Bandbreiten, in denen die Außenwerte der EWS-Währungen zum ECU schwanken dürfen, von 4,5 auf 30 Prozent erweitert. Damit war das Festkurssystem de facto aufgegeben.

Diese Ereignisse trafen nicht nur das EWS in seinen Grundfesten, sie blamierten auch gründlich die harmonistische Vorstellung vom Hinübergleiten in eine gesamteuropäische Währung. Es wurde sichtbar, daß sich hinter dem apologetisch gefeierten, scheinbar erfolgreichen währungspolitischen Integrationsprozeß realiter ein grundlegendes Dilemma verbarg. Die europäische Wirtschaft litt schwer unter dem zinstreibenden Alpdruck der DM-Hegemonie, doch waren die nationalen Währungspolitiker nicht in der Lage, sich davon zu befreien. Als mit der deutschen Vereinigung die Bundesrepublik schlagartig vom weitaus größten Nettokapitalexporteur Europas (14) zum Kreditstaubsauger mutierte, trug dies in keiner Weise zur Beseitigung der herrschenden Ungleichgewichte bei. Zwar war die absolute Dominanz der D-Mark realwirtschaftlich gesehen nun erst recht nicht mehr fundiert, doch auf der monetären Ebene stellte sich die substantielle Schwächung der deutschen Wettbewerbsposition gerade umgekehrt dar. Die Bundesrepublik galt (und gilt) international als besonders sicherer Schuldner und konnte daher zu vergleichsweise günstigen Konditionen Geldkapital an sich ziehen. Ähnlich wie der gigantische Verschuldungsschub der Reagan-Administration den Kurs des US-Dollars für einige Jahre in schwindelnde Höhen trieb, verhalf gerade der erhöhte deutsche Kreditbedarf der D-Mark zu einer Scheinblüte. Der Druck auf die anderen EG-Länder erhöhte sich dadurch aber noch, und die alten währunspolitischen Widersprüche erfuhren eine weitere Verschärfung.

Die Krise des EWS hatte zwar überdeutlich die Unhaltbarkeit eines Systems fester Wechselkurse zwischen den ungleichen europäischen Partnern offengelegt. Doch waren mit der gewaltsamen Korrektur der Währungsrelationen und mit der Erweiterung der Schwankungsbreiten die Zwänge keineswegs verschwunden, die Frankreich, Italien etc. dazu genötigt hatten, ihre eigene Geldpolitik unter die der Bundesbank zu subsumieren. Denn die strukturelle Dominanz der Finanzmärkte war ja dadurch keinesfalls gebrochen. Das führte zu einer paradoxen Konstellation, die sich im wesentlichen bis heute erhalten hat. Das EWS war seit 1993 faktisch tot und doch lebte es auf der Basis der in der Krise neu festgesetzten Wechselkurse fort. Das Ankerland, die Bundesrepublik, war der Verpflichtung ledig, die Kurse der europäischen Partnerwährungen mit zu stützen; die Nicht-D-Mark-Länder taten aber von sich aus alles, um ihre Währungen, nachdem sich die Lage beruhigt hatte, im Bereich des ausgesetzten engen Bandes zu halten, um auf diese Weise die anfallenden “Risikoprämien” zu minimieren. Die notorisch gedächtnisschwachen Finanzmärkte reagierten wie erwartet. Als die Bundesbank nach den Währungswirren bei einer weniger rigiden Zinspolitik blieb, und kurzfristige Verwerfungen nicht mehr zu erwarten waren, schrumpften die Zinsabstände zur Bundesrepublik alsbald wieder (15).

Dieses postmortale Fortleben des EWS sicherte auch dem Projekt EWU in doppelter Hinsicht hohe Attraktivität. Erstens reproduzierte die einseitige freiwillige Zwangsankopplung an die D-Mark all die Probleme, von denen eine europäische Einheitswährung die Nicht-D-Mark-Länder erlösen sollte. Und folglich blieb auch die Motivation erhalten, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Zweitens bot die erneuerte Wechselkursfixierung im langen Schatten der D-Mark die Basis für eine oberflächliche währungspolitische Stabilität, die für den technischen Übergang zu einer Gemeinschaftswährung unerläßlich ist. Doch diese Stabilität trügt, denn sie beruht auf denselben ungelösten Widersprüchen, die sich 1992/93 schon einmal gewaltsam entluden. Das scheint auch der stellvertretende Generaldirektor für Wirtschaft und Finanzen der EG-Kommission Heinrich Matthes zu ahnen, wenn er die gefährliche Dominanz der D-Mark im erneuerten EWS als “Damokles Shadowing” bezeichnet. Die EWU kann als Ausbruchsversuch aus dieser prekären Situation gewertet werden, als eine Flucht nach vorne, die katastrophal enden könnte.

2. Die Verschärfung der Standortkonkurrenz durch die EWU

Angesichts weitverbreiteter Ängste in der Bevölkerung vor einer Abschaffung der nationalen Währungen betonen die EWU-Befürworter immer wieder, daß es sich beim Übergang zum Euro in keiner Weise um eine “Währungsreform” handelt. Was die währungstechnische Umstellung angeht, ist diese Aussage zweifellos richtig. Aber auch auf makroökonomischer Ebene gilt sie, wenn auch allerdings in einem ganz anderen, den Beruhigungsformeln der EWU-Manager diametral entgegengesetzten Sinne. Denn die Zusammenfassung mehrerer europäischer Staaten unter einem gemeinsamen Währungsdach wird viel tiefergehende Veränderungen nach sich ziehen, als es der Ersatz einer abgewirtschafteten Landeswährung durch eine neu geschaffene je könnte. Die Umsetzung des EWU-Projekts, zu dem es von der deutsch-deutschen Währungsunion einmal abgesehen keine historische Parallele gibt (16), wird sowohl die monetären Rahmenbedingungen für sämtliche europäische Staaten als auch die innereuropäischen Konkurrenzverhältnisse grundlegend umwälzen. Wer abschätzen will, welche Wirkungen der Übergang zu einem europäischen Einheitsgeld im Kredit- und Finanzüberbau zeitigen wird, hat mit vielen Unwägbarkeiten zu rechnen. Die Folgen hängen nicht nur vom Ob, sondern auch vom Wie der Währungsumstellung ab. Weit weniger Schwierigkeiten bereitet es hingegen, zu antizipieren, wie das Euro-Regiment die Gewichte beim realwirtschaftlichen Wettbewerb innerhalb des Währungsraums verschieben wird.

2.1 Das innereuropäische Wechselkursproblem aus der Perspektive der transnationalen Unternehmen

Aus der Perspektive der großen marktbeherrschenden Einzelkapitale bietet die europäische Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten ein zwieschlächtiges Bild. Während der innereuropäische Handel seit den siebziger Jahren beschleunigt wuchs und der europäische Markt für sie immer mehr zum entscheidenden Bezugsrahmen avancierte (und gleichzeitig zum größten Binnenmarkt auf der Welt überhaupt), blieb dieser Raum wirtschaftspolitisch zersplittert. Nicht nur in den benachbarten Nicht-EG-Ländern trafen die transnationalen Unternehmen auf recht unterschiedliche Sozial- und Steuersysteme, abweichende technische Normen und gesetzliche Auflagen, abgeschwächt galt das trotz fortgesetzter Vereinheitlichungsanstrengungen in vielerlei Hinsicht auch für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Die Ausdifferenzierung bot den grenzüberschreitend operierenden Unternehmen zwar die Möglichkeit, bestehende Gefälle in ihrem Sinne zu nutzen, indem sie teilweise in Länder mit niedrigeren sozial- und umweltpolitischen Standards auswichen. Vornehmlich wurden die Unterschiede aber als lästige Handels- und Kapitaltransferhemmnisse wirksam. Sowohl beim Warenexport wie bei den Realinvestitionen in den Nachbarländern kam es immer wieder zu kostenträchtigen Anpassungsproblemen (17). Die vergleichsweise niedrige innereuropäische Sachkapitalmobilität, die nie auch nur annähernd das zwei- bis dreimal höhere US-amerikanische Niveau erreichte, spiegelt diese Schwierigkeiten wider.

Die Vollendung des Binnenmarktes 1993 mit seiner Angleichung der Normensysteme räumte die meisten der übriggebliebenen nichttarifären Hürden beiseite und verschaffte in dieser Beziehung den großen transnationalen Anbietern einen deutlich erweiterten Bewegungsspielraum auf den ehemals nationalen Märkten. Eine von der EG in Auftrag gegebene Studie ermittelte, daß in Europa immerhin mehr als die Hälfte der industriell Beschäftigten in unmittelbar von der Binnenmarktöffnung betroffenen Sektoren tätig sind (vgl. Kommission 1989). Wenn sich auch die Wachstumserwartungen nicht erfüllten, die die Enthusiasten des Binnenmarkts an ihn geknüpft hatten, so verbesserte sich doch die Wettbewerbsposition der großen Konzerne.

Die Ausdehnung des innereuropäischen Marktwettbewerbs hatte indes einen der wichtigsten Störfaktoren im betriebswirtschaftlichen Kalkül der gesamteuropäischen Konkurrenten noch nicht aus der Welt geschafft. Auch nach der Vollendung des Binnenmarktes existierte in Europa kein längerfristig stabiler monetärer Rahmen. Schlimmer noch, die Beseitigung der letzten Kapitalverkehrskontrollen auf den Finanzmärkten erhöhte die potentielle Wechselkursvolatilität noch zusätzlich. Die von den großen Konzernen nur schwerlich voraussehbaren Währungsschwankungen konnten aber immer wieder jede betriebswirtschaftliche Gesamtrechnung zur bloßen Makulatur machen. So trug insbesondere die plötzliche Aufwertung ihrer Bezugswährung den im DM-Block angesiedelten Unternehmen immer wieder Verluste ein, weil diese in die Kalkulation der Fremdwährungspreise nicht eingegangen war. Das Damoklesschwert von Verschiebungen in den Wechselkursparitäten hing dabei nicht nur über der Exportwirtschaft, es schwebte auch beständig über den potentiellen Investoren. Jede Abwertung einer Landeswährung bedeutete (gemessen in D-Mark oder ECU) die partielle Entwertung des in dem betreffenden Währungsgebiet angelegten Betriebskapitals. Nur teilweise lassen sich solche Risiken durch Finanzmarktinstrumente wie Devisenoptionen ausschalten, und überdies ist dieser partielle Schutz nicht kostenlos zu haben. Es ist daher kein Zufall, daß die Vertreter der transnational operierenden Unternehmen zu den vehementesten Befürwortern der EWU gehören.

2.2 Die realwirtschaftliche Konkurrenz nach dem Ausbau des Wechselkursventils

Aus der Perspektive der transnationalen Unternehmen erscheinen die innereuropäischen Wechselkurskapriolen lediglich als lästiger exogener Unsicherheitsfaktor und als Mobilitätshindernis. Die neoliberale Lehre, die sich vorbehaltslos auf den betriebswirtschaftlichen Standpunkt stellt, behandelt dementsprechend die monetäre Vielgliedrigkeit Europas mit ihren Wechselkursanpassungen als Anachronismus, der der Modernisierung des Wirtschaftsraums im Wege steht. Wer diesen engen Standpunkt verläßt, dem bietet sich allerdings ein gänzlich anderes Bild. Die währungspolitische Zersplitterung innerhalb der EU, dieses vermeintliche Überbleibsel aus dem 19. Jahrhundert, und die periodische Neufestlegung von Wechselkursen waren über Jahrzehnte hinweg die Voraussetzung dafür, daß die Mitgliedsstaaten überhaupt wirtschaftlich nebeneinander und miteinander bestehen konnten.

Die EU umfaßt Nationalstaaten, die sich traditionell auf unterschiedlichen Produktivitätsniveaus bewegen, und die Entwicklung des Binnenmarktes hat diese Gefälle eher noch verschärft als eingeebnet (18). Im selben Maße, wie die innereuropäischen Grenzen in den letzten Jahrzehnten durchlässiger wurden und sukzessive tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse fielen, traten die ungleichen Konkurrenten auf allen Märkten in Wettbewerb zueinander. Ohne jeden Filter oder Puffer hätte dies zur Vernichtung sämtlicher unterlegener Wettbewerber und damit makroökonomisch zur weitgehenden Konzentration der Schlüsselsektoren der europäischen Industrie an wenigen privilegierten Standorten führen müssen. Wenn der EU dieses Schicksal einer radikalen regionalen Polarisierung bislang erspart blieb, dann verdankt sie das allein dem Umstand, daß die Währungsschranken den von der unbedingten Konkurrenz ausgehenden Vernichtungsdruck zumindest partiell auffingen. Solange in Europa ein gemeinsamer Wertmaßstab fehlt, also unterschiedliche Währungen nebeneinander existieren, steht den unterproduktiven Volkswirtschaften die Möglichkeit offen, ihre Wettbewerbsnachteile durch Abwertungsbewegungen teilweise zu kompensieren. Damit sind sie aber in die Lage versetzt, sich den Zugang zu Marktsegmenten offenzuhalten, von denen sie ansonsten von vornherein ausgeschlossen wären.

Dem Wechselkursmechanismus kam und kommt in der Konkurrenz höchst ungleicher Partner die Funktion eines Schutzventils zu. Allein die periodischen Wechselkursanpassungen sorgten für die notwendige nationalstaatliche Terrassierung des innereuropäischen Produktivitätsgefälles und schufen so die Voraussetzungen für die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes, der nicht nur der Markt einiger weniger Gewinner war. Unter dem Einfluß der Transnationalisierung der Finanzmärkte begann dieses Ventil in den achtziger und frühen neunziger Jahren zu klemmen, weil, wie im ersten Abschnitt bereits gezeigt, der steigende Zinsdruck Abwertungen immer kostspieliger machte. Mit dem Übergang zur Währungsunion würde das verstopfte Ventil aber nicht wiederhergestellt sondern endgültig und ersatzlos ausgebaut. Es steht wohl kaum zu erwarten, daß eine solche Maßnahme zur Integration der europäischen Wirtschaft führen wird. Vielmehr ist mit wachsenden Disproportionen, ja im schlimmsten Fall sogar mit einer Sprengung des europäischen Gefüges zurechnen.

Die kompensatorische Funktion, die dem Wechselkursmechanismus traditionell zukommt, ist natürlich auch den Befürwortern der Währungsunion nicht einfach entgangen. Die offiziösen Verlautbarungen gehen zwar im allgemeinen achtlos darüber hinweg, in den volkswirtschaftstheoretisch unterfütterten Abhandlungen zur EWU wird aber durchaus überlegt, wie die (allerdings zumeist auf das Problem von unterschiedlicher Inflation und unterschiedlicher Lohnstückkostenentwicklung verkürzte) Anpassungsfunktion des Wechselkursmechanismus zu ersetzen sei. Die neoliberale Antwort darauf fällt eindeutig aus. Mit dem endgültigen Verzicht auf jede Wechselkursflexibilität, so der Konsens in der wissenschaftlichen Gemeinde der Marktvergotter, verlagert sich der volkswirtschaftliche Anpassungsdruck auf die “Produktionsfaktoren”. Theoretisch könnte das sowohl die Reduktion der Profite als auch die der Löhne bedeuten, faktisch wird aber selbstverständlich das erstere ausgeschlossen: “Da die Unternehmungen allerdings nicht bereit sind, ihre Renditeansprüche unter eine bestimmte Mindestrendite zu verringern, die zumindest so hoch liegt, wie die Rendite festverzinslicher staatlicher Wertpapiere, sind die Renditeansprüche nur begrenzt flexibel. Damit muß aber die Hauptlast der Anpassung nach Datenänderungen über die Lohnsätze erfolgen” (Berthold 1993, S. 16).

Den gleichen Standpunkt bezieht auch Horst Siebert, der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel. In einem Interview mit der “Welt” am 4.12.95 meinte er: “Wenn man auf den Wechselkurs als Puffer verzichtet, müssen andere Mechanismen den Ausgleich zwischen real sich unterschiedlich entwickelnden Volkswirtschaften übernehmen, etwa im Fall, daß in einzelnen Ländern eine Wachstumsschwäche auftritt oder wenn ein Schock von außen einwirkt… Entweder müssen die Arbeitnehmer mobil sein zwischen den europäischen Ländern, oder aber die Löhne müssen zwischen den Ländern in Europa sehr stark ausdifferenziert werden, damit sie solche räumlich unterschiedlichen Schocks auffangen können” (19).

Diese hier in aller Offenheit vorgetragene Argumentation verrät, wohin die Reise des währungsvereinten Europas gehen wird. Der zynische Gedankengang ist für eine sozial verpflichtete Politik selbstverständlich inakzeptabel, und zwar schon deshalb, weil er nur auf die Forderung nach einem innereuropäischen Lohndumping-Wettlauf hinauslaufen kann (Vgl. Renate Ohr 1993, S.3 f.). Die neoliberale Lösung bleibt darüber hinaus aber auch ökonomie-immanent gesehen kurzschlüssig und könnte selbst dann nicht funktionieren, wenn die Arbeitnehmer in den wettbewerbsschwächeren EWU-Mitgliedsstaaten allesamt bereitwillig zu Hungerkünstlern mutierten. Der basale innereuropäische Gegensatz ist nämlich nicht im Nebeneinander unterschiedlicher “Stabilitätskulturen” zu suchen, wie die neoliberalen Lohndrücker behaupten, also in der angeblichen Bereitschaft insbesondere “der Südeuropäer”, mit höheren Teuerungsraten zu leben und ihren angeblich zu hohen Lohnansprüchen; diese dauernd kolportierte, immer schon nationalistisch-rassistisch gefärbte Argumentation verwechselt schlicht und einfach Ursache und Wirkung.

Beim traditionellen Auseinanderlaufen der Inflationsraten, der klassischen südeuropäischen Lohn-Preis-Spirale und der Tendenz zu einem relativen Steigen der Lohnstückkosten handelt es sich bereits um sekundäre Phänomene. Sie sind das Resultat der zugrundeliegenden gewaltigen Produktivitätsunterschiede innerhalb Europas. Diese Gefälle lassen sich durch Lohnzurückhaltung aber niemals bereinigen. Die eingeklagte “Flexibilität” der Arbeitnehmer wird dementsprechend nicht zu einem organischen Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft führen, sondern einzig und allein zu ihrer Zerklüftung, zu einem Europa, das in wenige High-tech Kernregionen und eine riesige, unterbeschäftigte, nur mehr via Billigarbeit an der Wertschöpfung beteiligte Peripherie zerfällt. Fand bislang das innereuropäische Produktivitätsgefälle in erster Linie in den höheren Inflationsraten der schwächeren Länder seinen Ausdruck, so würde es sich dort unter den Bedingungen einer Währungsunion als extremes Anwachsen der Massenarbeitslosigkeit bemerkbar machen.

Welche verheerenden Folgen der Verzicht auf das Kompensationsinstrument des Wechselkurses für Länder wie Portugal, Spanien und Griechenland sowie für Süditalien haben würde, liegt auf der Hand. Dort konzentrieren sich fast alle Niedrigproduktivitäsregionen Europas (20), mit einem BIP pro Kopf (gemessen in Kaufkraftstandards) unter 75 Prozent des europäischen Durchschnitts. Dagegen liegen fast alle Regionen mit einem BIP pro Kopf (in KKS) von mehr als 125 Prozent des europäischen Durchschnitts in Westdeutschland, Norditalien, Österreich, den Niederlanden und der Ile de France (vgl. Eurostat 1995, S. 353). Der Eintritt in einen gemeinsamen europäischen Währungsraum würde aber auch große Teile der französischen, britischen und belgischen Wirtschaft, deren Produktivitätsabstand zur Bundesrepublik weit geringer ausfällt als der der EU-Mittelmeerländer, zumindest mittelfristig vor ernste Probleme stellen und letztlich zu einer Auszehrung der industriellen Substanz führen.

Unbestreitbar ist jedenfalls, daß die Produktivitätsunterschiede innerhalb der EU um sehr viel größer sind als in den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst. Diese bieten immer noch ein relativ homogenes Bild. Die stärksten Diskrepanzen finden sich in Italien und im wiedervereinten Deutschland, wo die produktivitätsstärksten mit den -schwächsten Regionen koexistieren (vgl. Eurostat 1995, S. 353). Die daraus resultierenden ökonomischen, politischen und sozialen Probleme (bis hin zu separatistischen Tendenzen in Norditalien) sind hinlänglich bekannt und können als Warnung für die zu erwartenden Spannungen im vereinheitlichten Währungseuropa aufgefaßt werden. Zwar lassen sich zukünftige Gewinner- und Verliererregionen nicht exakt prognostizieren, doch ihre Verteilung gemäß dem existierenden Produktivitätsgefälle ist höchst wahrscheinlich (vereinzelte Ausnahmen in beide Richtungen sind natürlich möglich).

Die polarisierende Wirkung wird übrigens unabhängig davon zum Tragen kommen, ob der Euro selber eine “starke” oder eine “schwache” Währung sein wird. Entscheidend ist für diesen Zusammenhang allein, daß die unterschiedlich produktiven ehemaligen europäischen Nationalökonomien unter einem gemeinsamen Währungsdach in unmittelbare Konkurrenz zueinander treten. Die Vernichtungswirkung würde allerdings noch deutlich verschärft, wenn der Euro tatsächlich, wie die Enthusiasten träumen, außenwirtschaftlich die Rolle der D-Mark übernehmen könnte. Unter diesen Bedingungen wären die ehemaligen “Weichwährungsländer” nicht nur der innereuropäischen Konkurrenz, sondern auch außereuropäischen Anbietern aus Ländern mit weniger hoch bewerteten Währungen schutzlos preisgegeben. In diesem Fall könnte die EWU realwirtschaftlich ähnliche Folgen zeitigen wie die deutsch-deutsche Währungsunion für die ehemalige DDR, die bekanntlich die Aufnahme ins DM-Reich mit dem flächendeckenden Verlust ihrer industriellen Substanz büßen mußte.

Wenn für das Gros der DDR-Wirtschaft die Wiedervereinigung trotz Subventionierung den Bankrott bedeutete, während die auf einem deutlich niedrigeren Produktivitätsniveau arbeitende tschechische und polnische Industrie ohne derartige Transferleistungen den Zusammenbruch des Realsozialismus immerhin im Kern überlebte, dann ist der Grund dafür im wesentlichen in den unterschiedlichen Währungsverhältnissen zu suchen. Es ist die niedrige Bewertung der tschechischen Krone und des polnischen Zloty (also de facto Währungsdumping), die es der Wirtschaft dieser Länder erlaubt, in bestimmten Niedriglohnsektoren auf ausländischen Märkten zu bestehen und auf dem inneren Markt gegen die durch den Wechselkurs verteuerten Importe Marktanteile zu halten. Die DDR-Wirtschaft dagegen war durch die Währungsunion nicht nur ungeschützt der westdeutschen Konkurrenz ausgesetzt, sie stand gleichzeitig im Wettbewerb mit wechselkursbedingt billigen Importgütern. Diesem doppelten Druck konnte sie nicht standhalten und kollabierte. Eine Eurowährung mit dem Außenwert der D-Mark würde diese Konstellation unweigerlich auf EU-Ebene reproduzieren.

2.3 Regionale Polarisierung innerhalb der ehemaligen Nationalökonomien und der Mythos vom Wachstumsschub

Die von der EWU freigesetzten realwirtschaftlichen Desintegrationtendenzen werden nicht allein die Beziehungen zwischen den ehemaligen Währungsräumen betreffen. Vielmehr ist auch mit einer nachhaltigen Verstärkung der regionalen Disparitäten innerhalb der zunehmend sich auflösenden Nationalökonomien zu rechnen. Gerade die weltmarktfähigen Fertigungssektoren, auf deren Förderung die Regierungen heute überall einseitig setzen, tragen nirgends zu einer flächendeckenden Landesentwicklung bei. Globales Investivkapital siedelt sich stattdessen ausschließlich in wenigen verkehrsgünstig gelegenen Regionen an, in denen es die nötige entwickelte Infrastruktur bereits vorfindet, und es reagiert äußerst allergisch, wenn ihm zugemutet wird, den kostenintensiven Ausbau infrastruktureller Produktionsvoraussetzungen außerhalb dieser Modernisierungsinseln mit zu finanzieren.

Gabriele Werner, die eingehender die regionalpolitischen Konsequenzen der europäischen Integration untersucht hat, spricht daher von einem “doppelten Polarisierungseffekt”: “Die Polarisierung auf der Ebene der Gemeinschaft findet gewissermaßen noch einmal auf der Länderebene statt. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Gebiete erfolgt primär durch eine selektive Stimulierung und Modernisierung bereits bestehender, national relativ starker wirtschaftlicher Aktivitäten und führt dadurch zu einer tendenziellen Ausgrenzung der eher schwächeren Sektoren. Damit werden die auf der internationalen Ebene modernen oder modernisierbaren Teile der jeweligen lokalen Ökonomien in den europäischen Wirtschaftskreislauf eingebunden, während die nationalen Wirtschaftsstrukturen des Landes Gefahr laufen zu zerfallen” (Werner 1992, S.588).

Angesichts dieser ziemlich klar erkennbaren Perspektive räumt selbst die Kommission der Europäischen Gemeinschaft implizit ein, daß ein Zielkonflikt zwischen der Orientierung auf die Verwertungsbedürfnisse der “global players” und der Beseitigung regionaler Disparitäten besteht, und sie macht auch klar, was letztlich im Kampf der widerstreitenden Interessen den Vorrang hat: “Unter dem Gesichtspunkt europäischer Wettbewerbsfähigkeit wäre eine Nivellierung wirtschaftlicher Entwicklungsunterschiede, wenn sie zu Lasten stärkerer Industrieregionen geht, eher schädlich.” (Kommission 1992, S. 28). Es bleibt jedoch ein neoliberales Geheimnis, wie unter diesen Umständen das Versprechen gewaltiger Beschäftigungszuwächse durch die EWU eingelöst werden soll. Wenn sich nach dem Wegfall der Währungsgrenzen die produktiveren Betriebe in der Konkurrenz durchsetzen, dann bedeutet dies zwar aufs Ganze der verbleibenden Standorte gerechnet einen Produktivitätsschub. Doch führt es selbstverständlich zur Vernichtung von Arbeitsplätzen erstens über das Ausscheiden der unterlegenen (und arbeitsintensiveren) zumeist wohl kleineren und mittleren Betriebe und zweitens über die Mobilisierung von Rationalisierungspotentialen bei den Gewinnern.

Für die Einrichtung eines einzigen industriellen Arbeitsplatzes in den Weltmarktsektoren sind mittlerweile Kapitalinvestitionen zwischen 500.000 und 1,5 Mio. DM notwendig. Es bedarf keiner besonderen Rechenkunst, um zu erkennen, daß damit nur mehr ein Bruchteil der potentiellen Arbeitsbevölkerung in den Verwertungsprozeß einbezogen werden kann (21). Selbst während einer konjunkturellen Boomphase reicht bekanntlich das jährlich neu investierte Kapital bestenfalls dazu aus, die jeweils freigesetzte Arbeitskraft zu reabsorbieren, nicht aber den Arbeitslosensockel zu verkleinern (“jobless growth”). Das unterscheidet die heutige, technologisch wesentlich von der Einführung der Mikroelektronik bestimmte Umstrukturierung der Produktion grundlegend von allen historischen Innovationsschüben. Bei den großen technologischen Umwälzungen der Vergangenheit stand die Produktinnovation im Vordergrund. Noch die tragenden Sektoren des fordistischen Schubs entstanden ursprünglich aus handwerklicher Fertigung und fügten damit dem Spektrum industrieller Verwertung neue, vergleichweise arbeitsintensive Sektoren hinzu (z.B. Automobilindustrie). Diese Bereiche unterlagen zwar einem Rationalisierungsprozeß, die Verdrängung lebendiger Arbeit wurde jedoch durch die Verbreiterung der industriellen Fertigungspalette kompensiert und überkompensiert. Bei der mikroelektronischen Revolution liegt das Hauptgewicht hingegen bei der Prozeßinnovation. Die in den neuenstehenden Produktionssektoren benötigte lebendige Arbeit steht in keinem Verhältnis zu den durch die Anwendung der Mikroelektronik gleichzeitig vernichteten Arbeitsplätzen nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Verwaltung und vielen Dienstleistungsbereichen. Reale Beschäftigungszuwächse werden dagegen allenfalls in den deregulierten, entqualifizierten und schlecht entlohnten Segmenten des tertiären Sektors erzielt.

Daher können die High-Tech-Sektoren auch nur überleben, soweit sie den größeren Teil ihrer Produkte außerhalb ihrer eigenen Produktionsstandorte absetzen, also Kaufkraft abschöpfen können, die sie nicht selbst geschaffen haben. Der notwendig damit einhergehende Prozeß der Konzentration und der regionalen sowie sozialen Polarisierung hat die EU bisher noch in vergleichsweise (gemessen an den Entwicklungen auf Weltebene) geringem Ausmaß erfaßt, weil die Negativeffekte externalisiert werden konnten, aber auch aufgrund der bestehenden Hindernisse für die totale Konkurrenz. Die Einführung der europäischen Einheitswährung wird ihn deutlich beschleunigen.

2.4 Die Standortkonkurrenz der öffentlichen Hände: Sozial-, Öko- und Steuerdumping in Europa

Die Schaffung eines europäischen Währungraums wird zweifellos die Bindung der Unternehmen an bestimmte nationalstaatliche und nationalökonomische Bezugsräume weiter auflösen. Parallel dazu werden dann aber auch die staatlichen Redistributionsinstanzen, die den nationalökonomischen Zusammenhang bisher garantieren, in immer größere Schwierigkeiten geraten. Wo alle Kapitalverkehrsbeschränkungen einschließlich des Wechselkurshindernisses wegfallen, sind die betriebswirtschaftlichen Einheiten strukturell aus der Verantwortung gegenüber “ihrem” Staat entlassen. Sie stehen nun vielen Anbietern “öffentlicher Güter” gegenüber und verfügen über das Privileg, zwischen ihnen wählen zu können. Die Einzelstaaten geraten damit in einen neuartigen Wettbewerb um die Gunst von Investoren und Geldanlegern. Das wird zunächst einmal vor allem auf der Ebene des Steuerwesens spürbar. Wenn es sich Betriebe und Geldbesitzer dank geschickter Verlagerungsstrategien aussuchen können, in welchem europäischen Land sie ihre Abgaben entrichten wollen, haben es die Staaten zunehmend schwerer, den hochmobilen Faktor “Kapital” überhaupt noch in angemessenem Maße zu besteuern. Im Zugriff des Fiskus verbleibt langfristig nur mehr die naturgemäß weniger flexible Ware Arbeitskraft und der Konsum (indirekte Steuern).

Mit den “Steuerreformen”, die im Vorfeld der EWU in vielen europäischen Ländern durchgeführt werden (sollen), unterwerfen sich die europäischen Regierungen bereits freudig dem selber geschaffenen “Sachzwang”. All diese Verzichtsmaßnahmen sind aber erst ein Vorgeschmack. Sie könnten der Auftakt zu einem regelrechten Steuerdumpingwettlauf sein. Ein einheitlicher Währungsraum, der kein homogenisiertes Steuersystem kennt (und von einer Homogenisierung auf diesem Gebiet ist die EU noch weit entfernt) lädt zum Ausnutzen der bestehenden Differenzen förmlich ein. Insbesondere für kleinere europäische Länder wie Luxemburg, Belgien und Österreich wird es auch weiterhin äußerst attraktiv sein, durch besonders günstige Bedingungen, massenhaft ausländische Steuerzahler und Geldanleger zu rekrutieren. Bei einer vergleichsweise geringen Bevölkerung werden die relativ niedrigen Steuersätze nämlich schnell durch entsprechende Geld- und Kapitalzuflüsse kompensiert, ja überkompensiert (22). In den großen bevölkerungsreichen Flächenstaaten, vor allem in der Bundesrepublik, dürften die Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen in den kommenden Jahren dagegen dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne. Die fehlenden fiskalischen Einnahmen müssen dann durch weitere Kredite oder rigide Sparmaßnahmen kompensiert werden.

Tendiert die Standortkonkurrenz dazu, die Grundlagen des Steuerstaates zu zerstören, so treibt sie gleichzeitig und vor allem auch eine soziale und umweltpolitische Dumpinglogik voran, die die europäischen Sozialstaaten in ihrer Substanz trifft. Zwar kann die geplante EWU für diese Entwicklung nicht allein verantwortlich gemacht werden, die sich unabhängig davon schon seit zehn bis fünfzehn Jahren auf immer breiterer Front durchsetzt, doch steht sie in engem Zusammenhang zur laufenden neoliberalen Offensive in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die absehbare Verschärfung des Konkurrenzdrucks gibt den Marktfundamentalisten alle Argumente an die Hand, jene Deregulierungsmaßnahmen endlich durchzusetzen, die sie schon seit Jahren fordern. Und wer die Marktlogik akzeptiert, kann dem wenig entgegensetzen – dies macht die fundamentale Schwäche der bisherigen Proteste gegen die Einschnitte ins soziale Netz aus. Die Aufweichung der ohnehin viel zu niedrigen umweltpolitischen Standards geht noch leiser über die Bühne. So ist etwa in der für 1999 anvisierten deutschen Steuerreform von einer “ökologischen Komponente” in Form höherer Energiesteuern etc. nicht mehr die Rede, ohne daß dies in der Öffentlichkeit besonderen Widerspruch erregt hätte. Die räumliche Zergliederung der Produktionsprozesse kann somit nach dem Fallen der Währungsschranken ungehindert beschleunigt werden, und das heißt, der Transportaufwand und damit das Straßenverkehrsvolumen werden weiter zunehmen.

Dem in Europa frei flottierenden Kapital steht nicht allein der Abgaben-, sondern auch der Auflagenstaat letztlich hilflos gegenüber. Unter den Bedingungen hoher Arbeitslosigkeit, leerer Staatskassen und grenzenlosen Wettbewerbs wird sich der Drang, durch die Demontage der sozialen Sicherungssysteme und den Verzicht auf notwendige Umwelt-Auflagen die eigene Position in der innereuropäischen Standortkonkurrenz zu verbessern, auch dann als ziemlich stark erweisen, wenn absehbar ist, daß es letztlich nur Verlierer in diesem Spiel gibt. Die Ideologen, die dieser Entwicklung applaudieren und die Selbstzerstörung der Gesellschaft als Einsicht in höhere marktwirtschaftliche Notwendigkeiten verkaufen, sind längst schon am Werk. Was Norbert Berthold vom renommierten Walter Eucken Institut über die Zukunft des Sozialversicherungswesens heute schon zum Besten gibt, spricht Bände über die zu erwartenden “Reformen des Sozialstaats” im währungsvereinigten Europa: “Die These, wonach offenere Faktorenmärkte und mobilere Produktionsfaktoren in der EG den “Tod” der europäischen Versicherungsstaaten bedeuten, ist sicher richtig. Dies ist allerdings nicht negativ zu bewerten, sondern vielmehr erwünscht, kann doch das Gut “Sicherheit” wesentlich effizienter auf privaten Märkten als durch den Staat produziert werden” (Berthold, 1993, S.30).

3. Wie die Währungsunion die wirtschaftspolitische Spaltung Europas festschreibt

3.1 Zum Problem der Redistribution innerhalb des EWU-Raumes

Kapitalistische Entwicklung ist per se ungleichgewichtige Entwicklung. Sie erzeugt und reproduziert beständig regionale Disparitäten. In den klassischen Nationalökonomien fungiert traditionell der Staat mit seiner Redistributionspotenz als Korrektiv und sorgt für die notwendige Homogenisierung der Lebens- und Verwertungsverhältnisse. Unabhängig von jeder speziellen regionalen Förderung zeitigt dabei allein schon die schiere Masse der vom Staat und den angegliederten Körperschaften eingezogenen und im ganzen Land verausgabten Mittel eine ausgleichende Wirkung. Selbst in Ländern, wo der Staatssektor traditionell eine vergleichsweise schwache Rolle spielt, wie etwa in den USA, geht immerhin rund ein Drittel des gesamten Bruttosozialprodukts durch die öffentliche Hand, und dementsprechend werden in diesem Umfang Einkommen und Verdienstmöglichkeiten relativ gleichmäßig über die verschiedenen Bundesstaaten verteilt. “Nach Schätzungen gleicht der US-Bundeshaushalt über automatische Stabilisierungseffekte fast 40 Prozent der konjunkturellen Schwankungen in den einzelnen US-Staaten aus” (Rhein 1994, S. 374 f.; vgl. auch Menkhoff/Sell 1992 und Tichy 1992). In den verschiedenen europäischen Ländern liegt die Staatsquote bekanntlich deutlich höher, nämlich zwischen 40 und 60 Prozent. Ohne diese umfängliche staatlich vermittelte Ausgleichsleistung kann sich kein kohärenter hochintegrierter Wirtschafts- und Währungsraum reproduzieren.

Ein Blick auf die Verhältnisse in der EU zeigt sofort, daß ein auch nur annähernd vergleichbares Pendant auf der gesamteuropäischen Ebene völlig fehlt. Der Etat der Europäischen Gemeinschaft wuchs zwar in den letzten Jahrzehnten stetig, nach wie vor umfaßt er aber gerade einmal 1,2 Prozent des BIP der Mitgliedsstaaten: Im Jahr 1995 waren es 76 Mrd. ECU (vgl. Eurostat 1995, S.58 ff.). Bezogen auf die potentiellen EWU-Länder schrumpft dieser bescheidene Anteil noch weiter zusammen. Die Ausgaben für Strukturförderungsmaßnahmen, die neben der Subventionierung des Agrarmarktes den Hauptposten im EU-Haushalt ausmachen, sind nicht (oder jedenfalls nicht hauptsächlich) dazu da, die schwächeren Regionen innerhalb der EWU-Teilnehmer-Staaten gegenüber den Negativwirkungen der Währungsvereinigung zu stützen. Und auch der “Kohäsionsfonds” kommt vornehmlich Ländern zugute, die wahrscheinlich von der EWU ausgeschlossen bleiben werden. Er war nie etwas anderes als der Preis (23), mit dem die Zustimmung der künftigen Outs erkauft wurde, und die auf dem Brüsseler Sondergipfel im Februar 1988 beschlossene Konzentration der Förderung auf Ziel Nr. 1-Regionen hat diese Funktion noch festgeschrieben (24). Unabhängig davon (und auch wenn alle EU-Mitglieder an der EWU teilnehmen sollten) sind die für europaweite Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Mittel noch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sie beispielsweise an den gewaltigen Summen mißt, die im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung in die neuen Bundesländer geflossen sind (weit über 1.000 Mrd. DM). Das jährliche Volumen des Strukturfonds beträgt zwischen 1994 und 1999 gerade einmal 21,3 bis 29 Mrd. ECU, und für den Kohäsionsfonds sind in diesem Zeitraum insgesamt nur 13,77 Mrd. ECU vorgesehen (vgl. Eurostat 1995, S. 65 und 70).

Zahlreiche Beobachter aus unterschiedlichen politischen Lagern, die einer Währungsunion prinzipiell aufgeschlossen gegenüberstehen, sehen in dem Fehlen eines gesamteuropäischen Umverteilungsmechanismus ein grundlegendes Manko der bisherigen Pläne. Rudolf Hickel etwa betont, daß die Lücke zwischen Geldpolitik und fehlender Redistribution auf EU-Ebene geschlossen werden müsse. Er leitet daraus die Forderung nach einer Ergänzung der Währungsunion durch eine Sozialunion ab und visiert letztlich die Errichtung eines gesamteuropäischen keynesianischen Interventionsstaates an. Markus Lusser, der Präsident der Schweizer Nationalbank, zeigt sich etwas bescheidener, aber auch er insistiert darauf, daß “eine Währungsunion einen umfänglichen innereuropäischen Finanzausgleich bedingt” (Baseler Zeitung vom 23.9.1992) und rekurriert in diesem Zusammenhang auf das Modell des bundesdeutschen Länderfinanzausgleichs. Beide sind sich jedenfalls mit dem Mainzer Volkswirtschaftsprofessor Rolf Peffekoven in zweierlei Hinsicht einig: Erstens wird die Umsetzung der Währungsunion einen erheblichen europaweiten Transferbedarf hervorrufen, und zweitens sind die dafür zu mobilisierenden Mittel “als Kosten für den Wegfall des Ausgleichsinstruments Wechselkurs anzusehen” und zu akzeptieren. (Peffekoven 1994, S. 104).

So berechtigt dieser Standpunkt gegenüber dem offiziellen Glauben an die ausgleichende Wirkung der “invisible hand” des Marktes ist, es liegt ihm doch ein entscheidendes Mißverständnis zugrunde. Wer die sukzessive Übertragung aller wesentlichen nationalstaatlichen Redistributionsfunktionen auf die europäische Ebene fordert, der überschätzt das Leistungsvermögen sowie die Praktikabilität meta-etatistischer Umverteilung bei weitem. Mit den Mitteln des Steuer- und Abgabenstaates lassen sich nicht beliebig große regionale Diskrepanzen überbrücken. Die innereuropäischen Entwicklungsgefälle übersteigen bei weitem die potentielle staatliche Regulationsfähigkeit. Die infrastrukturelle Aufrüstung der europäischen Partner auf bundesdeutsches Niveau wäre nicht nur unfinanzierbar, sondern gleichzeitig vom Standpunkt der reicheren Regionen aus unerwünscht, da damit ihre Wettbewerbsvorteile vernichtet würden. Insofern ist eine umfassende europäische Redistribution schon aus politischen Gründen nicht durchsetzbar, denn die Wähler in den Geberländern würden sie nie akzeptieren. Dieses Grundproblem stellt sich nicht nur kurz- sondern auch langfristig. Gerade weil Währungseuropa eine neue Konkurrenzdynamik freisetzen und damit die regionale und soziale Polarisierung in Europa verschärfen wird, kann es nie jenes Maß an Homogenität erreichen, das notwendig wäre, um als Bundesstaat zu funktionieren, der einheitliche soziale, ökonomische und umweltpolitische Rahmenbedingungen garantiert.

So gesehen ist die für die geplante Währungsvereinigung charakteristische schreiende Diskrepanz zwischen geldpolitischer Vereinheitlichung und wirtschaftspolitischer Zersplitterung nicht einfach ein Konstruktionsfehler, der mit dem nötigen politischen Willen behoben werden könnte. Vielmehr ist die EWU nur so oder eben gar nicht denk- und umsetzbar. Und dies spricht natürlich nicht gerade für ihre Stabilität. Wenn mit dem Übergang zur EWU das Sicherheitsventil Wechselkurs endgültig ausgebaut wird, gleichzeitig aber kein redistributiver Ausgleichsmechanismus installiert werden kann, dann müssen sich die notwendig produzierten Spannungen andersweitig entladen.

3.2 Das “Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten”: Zum Verhältnis von “Ins” und “Outs”

Der Vertrag von Maastricht trägt dem innereuropäischen Produktivitätsgefälle nur insofern Rechnung, als er die Option eines (vorläufigen) Ausschlusses einzelner Mitgliedstaaten aus der EWU vorsieht. Zwar sind die Konvergenzkriterien (wie wir im nächsten Abschnitt noch ausführlich erläutern werden) kein adäquater Maßstab für die realwirtschaftliche Homogenität, doch grenzen sie letztlich genau jene Länder aus, die dem verschärften Konkurrenzdruck am wenigsten gewachsen sein werden. Doch ist das Problem mit ihrem Ausschluß aus der Währungsunion selbstverständlich nicht gelöst, sondern wird nur auf eine andere Ebene verlagert. Die EU wäre damit in eine Zweiklassengesellschaft verwandelt, mit gewaltigen Spannungen zwischen “Kern” und “Peripherie”. EU-Kommissar Yves Thibault de Silguy mag sich noch so sehr in Wortgymnastik üben und die künftigen “Outs” beschönigend als “Pre-Ins” bezeichnen (Die Welt, 18.3.96), die mit der Bestimmung der Erstteilnehmer gezogene Demarkationslinie wird auf unabsehbare Zeit Bestand haben und umso undurchdringlicher werden, je rücksichtsloser die EWU versucht, ihr selbstgestecktes Ziel einer “Stabilitätsgemeinschaft” zu erreichen.

Schon im Vorfeld der Währungsvereinigung, wenn deutlich wird, welche Länder nicht partizipieren dürfen, werden aller Wahrscheinlichkeit nach die als zu leicht befundenen Währungen unter Abwertungsdruck geraten. Mit den dann fälligen “Risikoprämien”, also einer sprunghaften Verteuerung der Versorgung mit Geldkapital, verengen sich in der Folge die Handlungsspielräume der betroffenen Regierungen entscheidend. Der drohende Zinsschock wird nicht nur die Finanzierung der Staatsdefizite erschweren, sondern auch die realwirtschaftliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen und eine Rezession provozieren. Unter diesen Umständen dürfte wohl kaum mehr Platz für die Fortsetzung einer wie auch immer gearteten “Konvergenzpolitik” bleiben. Der Abstand zu den “Kernländern” wird sich damit immer weiter vergrößern. Insofern trifft die Feststellung Horst Sieberts vom Kieler Institut für Weltwirtschaft zweifellos zu: “Mit der EWU wird es für die Weichwährungsländer, die nicht Mitglieder der Teilwährungsunion werden können, noch schwieriger aufzuschließen.” (Die Welt, 4.12.95)

Die Zweiteilung der EU stellt aber nicht nur für die potentiellen Qutsider ein gravierendes Problem dar. Auch die “Kernstaaten” stehen vor einem letztlich unauflöslichen Dilemma. Werden wichtige europäische Handelspartner wie Italien und Spanien ausgeschlossen, verfehlt die EWU das anspruchsvolle Ziel: “Ein Binnenmarkt – eine Währung”. Die absehbaren Währungsturbulenzen zwischen “Kern” und “Peripherie” dürften die realwirtschaftlichen Beziehungen noch weit mehr stören als die bisherigen Wechselkursschwankungen innerhalb der Gesamt-EU und bestehende Produktionsverflechtungen auseinanderreißen. Sollten andererseits aber Italien, Spanien und Belgien in die EWU aufgenommen werden, dann könnte dies das ohnehin schwach ausgeprägte Vertrauen in die “Stabilität” des Euro an den Finanzmärkten noch weiter erschüttern und die EWU gleich nach dem Start (oder sogar noch davor) in eine schwere Krise stürzen.

Es sieht ganz so aus, als wollten die europäischen Regierungen die Augen vor diesem grundlegenden Dilemma verschließen. Denn in den Planungen haben die absehbaren Probleme einer Spaltung in “Ins” und “Outs” bislang keine angemessene Berücksichtigung gefunden. Wenig deutet darauf hin, als würde sich daran noch etwas ändern, ebenso wie es bisher noch unklar ist, wie die Währungsbeziehungen zwischen “Kern” und “Peripherie” ausgestaltet werden sollen. Am ehesten dürfte wohl noch ein zweites EWS-System geeignet sein, dem Mißtrauen der Finanzmärkte gegenüber der Stabilität der ausgeschlossenen Nicht-Euro-Währungen zumindest kurzfristig entgegenzuwirken, auch wenn sich damit längerfristig die wachsenden Diskrepanzen kaum übertünchen lassen werden. In einem Punkt allerdings sind sich fast alle Entscheidungsträger vom Präsident des Europäischen Währungsinstituts (EWI) Lamfalussy bis Bundesbankpräsident Tietmeyer einig: Die Stabilisierungskosten sollen, anders als beim alten EWS, allein den “Outs” zufallen. Eine solche einseitige institutionelle Regelung muß aber von vornherein die Zweifel an der Haltbarkeit der EWS II-Paritäten nähren, und für diese Unsicherheit werden die “Outs” dauerhaft mit einem entsprechend vergrößerten Zinsabstand bezahlen müssen.

Selbst das zu höchster diplomatischer Diskretion verpflichtete Direktoriumsmitglied der Deutschen Bundesbank Peter M. Schmidhuber bestätigt dies, wenn er feststellt, “daß sich im Währungsgebiet der dritten Stufe die Marktintegration verbessern werde, die übrigen Staaten dagegen mit den gegenteiligen Effekten zu kämpfen haben würden, in deren Folge die Wechselkurse ihrer Währungen unter Druck kommen könnten” (Süddeutsche Zeitung, 31.1.96). Wichtiger als die absehbare Misere der “Outs” ist aber nach dem Willen der Bundesbank und ihres Präsidenten die Handlungsautonomie der künftigen Europäische Zentralbank: “Es muß sichergestellt sein, daß die Geldpolitik der EZB durch die Kurseingriffe am Devisenmarkt nicht untergraben wird. Das bedeutet, die EZB darf nicht zu Interventionen gezwungen werden, die Anpassungslast haben die Nicht-EWWU-Länder zu tragen” (Handelsblatt, 27.2.96).

Angesichts dieser für die Outsider alles andere als erfreulichen Perspektive wird der Eifer erklärlich, mit dem sich die Regierungen aller EU-Mitgliedsländer auf die Start-Teilnahme an der EWU eingeschworen haben. Wenn selbst der griechische Ministerpräsident Simitis, dessen Land streng genommen kaum Chancen zu einer Aufnahme in die EWU hat, Stein und Bein schwört, daß er “die Kriterien von Maastricht zur Richtlinie seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik machen will” (FAZ, 16.3.96), dann ist dies in gewisser Hinsicht durchaus rational. Auch wenn es letztlich der Wahl zwischen Pest und Cholera gleichkommt: die Nachteile eines Ausschlusses aus der EWU dürften insgesamt gravierender sein als die einer Teilnahme. Das gilt auch für ein hochverschuldetes Land wie Belgien. Wenn der Zentralbankchef des Landes, Verplaetse, wider besseres Wissen die vollkommen unrealistischen Pläne der belgischen Regierung zur Defizitreduktion (das laufende Haushaltsdefizit soll in den nächsten drei Jahren von 6,7 auf 3 Prozent des BIP, die akkumulierte Staatsschuld von 137,9 auf 132 Prozent des BIP sinken; Neue Züricher Zeitung, 17.2.96) für bare Münze nimmt, dann ist dies vor allem propagandistischer Zweckoptimismus. Sobald die Finanzmärkte ernsthaft mit der Möglichkeit des Ausschlusses Belgiens von der EWU zu rechnen beginnen, kann der Europarekordler in Sachen Staatsverschuldung alsbald, aufgrund sprunghaft steigender Zinsen, an den Rand des Staatsbankrotts geraten (25). Von daher kann es nicht überraschen, daß Verplaetse zu der Vorstellung, Belgien könne möglicherweise nicht zu den Erstmitgliedern der EWU gehören, nur eine Wort einfällt: “terrible”.

Mitunter verraten Metaphern mehr als deren Urheber eigentlich sagen wollen – manchmal entlarven sie sogar unfreiwillig Beschönigungen. Die Formel vom “Europa der beiden Geschwindigkeiten” ist dafür ein Musterbeispiel. Wenn zwei Gruppen von Ländern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vom währungspolitischen Status quo aufbrechen, dann werden sie sich einander nicht annähern, sondern sich immer weiter auseinander bewegen. Eine Spaltung der EWU in “Kern” und “Peripherie” birgt daher die unübersehbare Gefahr eines Auseinanderbrechens Europas entlang der neuen Währungsgrenzen.

4. Die Fiktion von der “Stabilitätsgemeinschaft”

Als größte Gefahr für die EWU gilt, insbesondere in der deutschen Öffentlichkeit, die mögliche Instabilität der künftigen europäischen Einheitswährung. Angesichts dieser weitverbreiteten Befürchtungen, die in den in Deutschland tief verwurzelten Inflationsängsten Nahrung finden, wiederholt die Bundesregierung geradezu gebetsmühlenhaft, die EWU sei als “Stabilitätsgemeinschaft” konzipiert und der Euro werde so “stark wie die Mark” (26) sein. Garantieren sollen dies erstens die im Vertrag von Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien, die in der vertraglichen Selbstverpflichtung der Teilnehmerstaaten zur “Stabilitätspolitik” auch nach der EWU-Gründung ihre Fortsetzung finden sollen, sowie zweitens die nach dem Vorbild der Bundesbank institutionell verankerte Unabhängigkeit der zukünftigen Europäischen Zentralbank (EZB). Gegner der Währungsunion bezweifeln dagegen die Durchsetzbarkeit der Konvergenzkriterien und der Stabilitätsvereinbarungen für die “Zeit danach” oder halten diese für unzureichend und glauben nicht, daß die EZB tatsächlich in der Lage sein wird, eine unabhängige, auf Geldwertstabilität orientierte Geldpolitik zu betreiben.

Besonderes Mißtrauen hegen sowohl Befürworter wie Gegner der EWU gegenüber den angeblich wirtschafts- und fiskalpolitisch “undisziplinierten” Ländern Südeuropas. Schon im Vorfeld der Währungsunion müssen sie als Sündenböcke für ein mögliches Scheitern herhalten, während sich die Bundesregierung als Gralshüterin einer gediegenen stabilitätsorientierten Politik präsentiert. Wir wollen diese ebenso gängige wie verdächtig einfache Interpretation genauer durchleuchten und fragen: Erstens, wie ist es tatsächlich um die “Stabilität” der künftigen europäischen Währung bestellt? Und zweitens, was ist von der ständig suggerierten Rollenverteilung zu halten: Stellen tatsächlich die traditionellen “Weichwährungen” die hauptsächliche Gefahr für den Euro dar oder ist nicht gerade umgekehrt die hochgelobte D-Mark die eigentliche Achillesferse des europäischen Währungssystems?

4.1 Was besagen die Konvergenzkriterien?

Betrachten wir zunächst einmal die im Zentrum der öffentlichen Diskussion stehenden Konvergenzkriterien. Sie sollen gewährleisten, daß nur diejenigen Länder an der EWU teilnehmen, die sich einer strikten geld- und fiskalpolitischen Disziplin unterworfen und sich dabei soweit einander angenähert haben, daß die Aufgabe der nationalen Währungen – so zumindest die offizielle Version – nur mehr eine technische Operation darstellt. Zentrales Anliegen ist es dabei, mögliche Inflationsgefahren für den gemeinsamen europäischen Währungsraum schon im Vorfeld zu neutralisieren und die ausufernde Staatsverschuldung zu begrenzen.

Die vier Konvergenzkriterien fordern bekanntlich von den potentiellen Teilnehmerländern in den beiden Jahren vor dem Start der Währungsunion (also 1997 und 1998) die Erfüllung folgender Bedingungen:

1. Die Preissteigerungsrate der Anwärter darf die der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigen.

2. Das laufende Budgetdefizit darf maximal 3 Prozent des BIP betragen und die akkumulierte Verschuldung aller öffentlichen Haushalte des betreffenden Landes nicht über 60 Prozent des BIP liegen.

3. Die langfristigen Zinssätze dürfen höchstens zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.

4. Die nationale Währung muß sich ohne Abwertung innerhalb der “normalen” Bandbreiten des EWS bewegt haben.

Viele Kritiker des EWU-Projekts haben die einseitige Ausrichtung der Konvergenzkriterien auf die Geld- und Fiskalpolitik kritisiert und die Nichtberücksichtigung realwirtschaftlicher Faktoren, wie Produktivitätsentwicklung, Arbeitslosenzahlen, Wachstumsraten und unterschiedliche Sozialstandards moniert (27). Die Aussagekraft der Konvergenzkriterien sei grundsätzlich fragwürdig, denn sie erlaubten die Währungsvereinigung von wirtschaftlich und sozial völlig unterschiedlich strukturierten Ländern – mit den entsprechend verheerenden Folgen insbesondere für die schwächeren Länder. Umgekehrt würden nach mehr oder minder formalen Merkmalen Länder ausgeschlossen, die realökonomisch prinzipiell kompatibel seien. Dieser Einwand trifft sicher etwas Richtiges und Wesentliches. Schlaglichtartig deutlich wird dies daran, daß beispielsweise Argentinien ein hypothetischer EWU-Anwärter wäre, der im Jahr 1995 alle Konvergenzkriterien erfüllte, obwohl das Land einen Prozeß extremer Deindustrialisierung durchgemacht hat, unter einer negativen Handelsbilanz, hoher Arbeitslosigkeit und dem völligen Zusammenbruch des sozialen Sicherungssystems leidet. In Osteuropa würde ausgerechnet das in Not und Elend versinkende Rumänien immerhin das Schuldenkriterium erfüllen – dank der brutalen Sparpolitik Ceausescus und seiner Erben -, wogegen die USA und Japan aufgrund ihrer hohen Staatsverschuldung glatt durchfallen würden (vgl. Die Welt, 4.1.96)(28).

Die Kovergenzkriterien sind aber nicht nur als Index für die realwirtschaftliche Konvergenz untauglich, ihre Aussagekraft bleibt auch auf geldpolitischem Terrain äußerst beschränkt. So ist bereits die Definition der Zielvorgaben und Abweichungskorridore der einzelnen Indikatoren sehr willkürlich. Es gibt, wie vielfach angemerkt wurde, keinen objektiven oder theoretisch eindeutigen Grund dafür, das Budgetdefizit ausgerechnet bei 3 Prozent und den Schuldenstand bei 60 Prozent des BIP zu deckeln. Genausogut hätte man 4 oder 2 respektive 70 oder 50 Prozent oder auch andere Werte festlegen können. Und was die Inflation angeht, wären ohne weiteres auch Abweichungen von den drei niedrigsten Teuerungsraten um 3,5 Prozent, oder auch mehr, durchaus begründbar (29).

Dennoch haben das Budget-, das Schulden- und das Inflationskriterium durchaus eine gewisse Berechtigung, denn sie beziehen sich auf fraglos wesentliche volkswirtschaftliche Zusammenhänge. Wir werden uns daher in den nächsten beiden Abschnitten noch ausführlicher damit beschäftigen. Anders verhält es sich indes mit dem Zins- und dem Wechselkurskriterium. Wechselkurs und Zins verlieren notwendigerweise im Vorfeld der Währungsunion ihren ursprünglichen volkswirtschaftlichen Gehalt und taugen von daher nicht mehr als objektives Trennkriterium. Diese Größen drücken nämlich in erster Linie die Erwartungen der Finanzmärkte aus, und das heißt an der Schwelle zur EWU-Gründung vor allem Erwartungen über die EWU-Teilnahme oder Nichtteilnahme des jeweiligen Landes. Es handelt sich damit also um zirkuläre, tautologisch angelegte Indikatoren (vgl. auch Kenen 1995, S. 129 ff. und Jochimsen 1994, S. 115). Staaten, die an den Finanzmärkten als sichere Kandidaten gelten, werden allein aufgrund der spekulativen Dynamik automatisch das Zins- und das Wechselkurskriterium erfüllen. Alle anderen sind aus dem gleichen Grund dazu verurteilt, die Meßlatte zu verfehlen.

Dem Wechselkurskriterium könnte man noch eine gewisse Sinnhaftigkeit abgewinnen, wenn man seine Einhaltung als Ausdruck der Fähigkeit interpretiert, unterschiedliche Produktivitätsentwicklungen auch ohne Abwertungen abzufedern. Doch erstens drückt sich, wie erläutert, in den Wechselkursen keinesfalls einfach das Produktivitäts- und Kaufkraftgefälle zwischen den verschiedenen Nationen aus, sondern diese werden maßgeblich von den Finanzmärkten und der staatlichen Verschuldungsdynamik bestimmt. Zweitens kann umgekehrt das strikte Verbot von realignments in den Jahren 1997/98 als Schuß nach hinten losgehen, weil eventuell notwendige Wechselkursanpassungen unterbleiben und dadurch Spekulationswellen gegen die betreffende Währung geradezu provoziert werden. Schließlich werden drittens solche Spekulationen auch dann automatisch ausgelöst, wenn sich abzeichnet oder gemutmaßt wird, daß ein Land nicht an der EWU teilnehmen kann. Ob begründet oder nicht, der Verdacht allein genügt, um eine Flucht aus der betreffenden Währung in Gang zu setzen. Auf diese Weise würde das Wechselkurskriterium zu einer typischen sich selbst erfüllenden Prophezeiung.(30)

Mit dem Zinskriterium verhält es sich analog. Die langfristigen Zinssätze hängen normalerweise hauptsächlich davon ab, wie die Finanzmärkte die zukünftige Entwicklung der Inflation, der Staatsverschuldung (also der öffentlichen Kreditnachfrage) und des Wechselkurses einschätzen. Diese Faktoren sind aber nicht nur bereits mit den anderen drei Konvergenzkriterien abgedeckt (31); in den nächsten anderthalb bis zwei Jahren wird darüber hinaus die Zinsentwicklung in den verschiedenen europäischen Ländern entscheidend davon bestimmt, ob sie zum EWU-Teilnehmerkreis gehören werden oder nicht. Verstärken sich, aus welchen Gründen auch immer, die Zweifel daran, so wird dies die Zinsen sofort in die Höhe schnellen lassen und damit möglicherweise den Beitritt tatsächlich vereiteln.

Die “Konvergenzkriterien” verdienen also ihren Namen nicht. Sie sind außerstande, den Erfolg der EWU zu garantieren, weil sie von den meisten zentralen realwirtschaftlichen Gesichtspunkten konsequent abstrahieren. Dennoch ist die Beschränkung auf die geld- und fiskalpolitische Ebene im Vertrag von Maastricht alles andere als bloße Willkür oder volkswirtschaftliche Ignoranz. Darin reflektiert sich vielmehr der grundsätzliche Widerspruch, in dem sich das Projekt der Währungsunion bewegt. Würden realwirtschaftliche Faktoren ernsthaft in Rechnung gestellt, wie das von den verschiedensten Seiten gefordert (32) wird, dann müßte das gesamte Vorhaben gleich begraben werden. Denn die basale ökonomische Entwicklung strebt, wie erläutert, nicht in Richtung auf größere Homogenität, und keine wie auch immer geartete Wirtschaftspolitik wird dagegen ankommen. Im Gegenteil, der Trend zur Globalisierung verschärft noch die bestehenden Diskrepanzen innerhalb der EU und innerhalb der einzelnen Länder selbst. Gleichzeitig legen die durch Entgrenzung der spekulativen Bewegung zunehmend unkontrollierbar gewordenen Währungsverhältnisse aber eine rasche Währungsvereinigung nahe. Erst wenn eine europäische Einheitswährung an die Stelle von Franc, Mark, Pfund und Lira tritt, gehören wenigstens innerhalb des EWU-Raums Wechselkursturbulenzen der Vergangenheit an, und die drückende Vormacht der D-Mark wäre gebrochen.

Ist die EWU als der Versuch zu begreifen, einen an sich ausweglosen Widerspruch nach der Währungsseite hin aufzulösen (“Flucht nach vorne”), so reflektieren die Konvergenzkriterien nur, was bei dem Versuch einer währungspolitischen Quadratur des Kreises notwendigerweise ignoriert werden muß. Ihre wesentliche Funktion besteht darin – in einer Epoche zunehmender Abhängigkeit der Staaten und der Realwirtschaft von der Finanzmarktentwicklung -, jene geldpolitische Stabilität zu simulieren, die einen europäischen Währungsraum für potentielle Anleger attraktiv macht. Währungseuropa ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, wenn es nicht gelingt, den Finanzmärkten plausibel zu machen, daß die EWU-Mitglieder entschlossen sind, aus dem Euro um jeden Preis eine “Hartwährung” zu machen. Die Konvergenzkriterien sollen diese Entschlossenheit signalisieren und so den gefährlichen Abzug des spekulativ und kreditär in Europa angelegten Finanz- und Geldkapital, das in einer paradoxen Verkehrung längst zur Überlebensvoraussetzung der Realwirtschaft geworden ist, verhindern.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß dieser Versuch, durch die Festsetzung recht strikter geldpolitischer Kriterien “Stabilität” zu simulieren, nun an sich selber zu scheitern droht. Inzwischen ist offensichtlich geworden, daß kein Land außer Luxemburg alle Konvergenzkriterien wird erfüllen können. Insbesondere das Budgetdefizit- und das Schuldenkriterium erweist sich trotz aller statistischen Verschleierungen als unüberwindbare Hürde. Die europäischen Regierungen sind dadurch in einen Zwiespalt geraten. Lassen sie die selbst gesetzten Stabilitätsmaßstäbe einfach fallen, oder beginnen sie, sie aufzuweichen, so ist eine Absetzbewegung aus dem Euro an den Finanzmärkten fest vorprogrammiert, die nicht nur die EWU scheitern lassen, sondern die europäische Wirtschaft in den Abgrund stoßen würde. Eine Verschiebung der Währungsvereinigung allerdings käme einem faktischen Verzicht gleich, da die Vertrauensbasis in der Öffentlichkeit erst einmal zerstört wäre und sich im übrigen die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen vorhersehbar noch verschlechtern werden. Daher soll nun als politischer Kraftakt durchgesetzt werden, was ökonomisch schon im Vorfeld sein Scheitern ankündigt. Der politische Wille dazu ist insbesondere bei der deutschen und der französischen Regierung extrem ausgeprägt, teils aus währungspolitischen Erwägungen, teils wegen des (allerdings wohl vergeblich) erwarteten Prestigegewinns und schließlich auch wegen einer ungeheuren marktwirtschaftsgläubigen Betriebsblindheit.

Daraus erklärt sich das gegenwärtige Taktieren auf europäischer Regierungsebene. Einerseits wird der eiserne Wille verkündet, die Konvergenzkriterien in den kommenden beiden Jahren zu erfüllen, nur die Länder zur EWU zuzulassen, denen dies auch gelingt und auch nach 1999 auf strikte geld- und fiskalpolitische Disziplin bei allen Teilnehmern zu achten. Andererseits weiß jeder (und am besten wissen es die Finanzminister), daß diese Ziele schlechterdings nicht eingehalten werden können und die EWU daher nur starten kann, wenn die Konvergenzkriterien massiv aufgeweicht werden – der Maastrichter Vertrag läßt hierfür bekanntlich allerlei Hintertürchen offen. Offenbar vertrauen die Regierungen aber darauf, daß sich die Finanzmärkte langsam an diesen Gedanken gewöhnen und sich mit Willensbekundungen und zweckoptimistischen Prognosen für eine angeblich goldene Zukunft der EWU werden abspeisen lassen. Nun haben wir es also nicht mehr nur mit regierungsoffizieller Stabilitätssimulation zu tun, sondern diese wird selbst noch einmal simuliert. Auf Dauer wird sich eine solche Strategie jedoch kaum als tragfähig erweisen.

4.2 Das unlösbare Problem der Staatsverschuldung

Wir bemerkten weiter oben bereits, daß die Defizit- und Schuldengrenzen von 3 respektive 60 Prozent vom BIP relativ willkürlich definiert sind. Sie entsprechen in etwa dem europäischen Durchschnitt zur Zeit des Maastrichter Vertragsabschlusses. Dennoch stellt aber die Staatsverschuldung, wie sie in den letzten Jahrzehnten in allen Ländern Europas (und der übrigen Welt) aufgehäuft wurde, tatsächlich ein ungeheures Krisenpotential dar. Beim gegenwärtigen Verschuldungstempo werden in absehbarer Zeit nach den östlichen auch die westlichen Staaten bald vor dem Bankrott stehen. Rein rechnerisch wäre die absolute Obergrenze der Verschuldung dort erreicht, wo der gesamte Staatshaushalt für die Bedienung der Altschulden aufgewandt werden muß – in Europa sind es immerhin schon zwischen 20 und 30 Prozent. Realiter tritt der Staatsbankrott jedoch viel früher ein, nämlich dort, wo die Finanzmärkte weitere Kredite verweigern oder unbezahlbare “Risikoprämien” verlangen. Dieser Punkt läßt sich nicht genau vorherbestimmen, er könnte jedoch bald erreicht sein. Die neoliberalen Konzepte vom “schlanken Staat”, wie sie jetzt im Windschatten der EWU und mit den Konvergenzkriterien als Legitimation noch offensiver als bisher vorangetrieben werden, sind allerdings auch kein Ausweg aus der Verschuldungssackgasse. Denn spätestens seit der fordistischen Nachkriegsphase ist der Staat zu einem strukturell entscheidenden Faktor der volkswirtschaftlichen Reproduktion geworden und kann sich daher nicht ungestraft aus dieser zurückziehen. Wo er dies tut, schlägt es auf ihn selbst zurück, weil er die eigenen Revenuequellen zuschüttet und damit letztlich auch das vielbeschworene Vertrauen der Finanzmärkte verspielt. Insofern drückt sich im Dauerstreit um die Bedeutung der Staatsverschuldung, aus dem der Neoliberalismus momentan als Punktsieger hervorgegangen ist, ein realer und unlösbarer Widerspruch fortgeschrittener kapitalistischer Vergesellschaftung aus. Dieser Widerspruch wird in der EWU auf ein neues Niveau gehoben.

Wenn vor allem die südlichen Länder der EU in der Vergangenheit höhere Budgetdefizite aufwiesen als etwa die Bundesrepublik Deutschland, so erklärt sich dies in erster Linie aus ihrer schwächeren internationalen Konkurrenzposition. Der Staat besaß hier weit weniger Möglichkeiten zur steuerlichen Abschöpfung, mußte aber gleichzeitig für den Ausgleich der großen sozialen und regionalen Diskrepanzen sorgen. Umgekehrt drückt sich in der immer noch relativ guten Plazierung der Bundesrepublik im Konvergenz-Ranking deren (inzwischen allerdings geschwächte) Stellung als eine der führenden Weltmarktnationen aus. Eine besondere Position nimmt Italien insofern ein, als es zwar zu den G7-Staaten, also den sieben wichtigsten Industrieländern der Welt zählt, seine südlichen Landesteile aber gleichzeitig zu den strukturschwächsten und größten Problemregionen innerhalb der EU gehören. Diese extreme regionale Polarisierung führte zu großen finanziellen Transferleistungen, die sich als ungeheurer Schuldenberg objektiviert haben. Jegliche deutsche Überheblichkeit gegenüber einer angeblich mangelnden “Stabilitätskultur” in den Mittelmeerländern ist deshalb vollkommen unangebracht. Gerade die deutsche Wiedervereinigung hat gezeigt, in welchem Maße strukturelle Zwänge die Fiskalpolitik bestimmen, wenn der Anspruch verfolgt wird (und ein Staat muß ihn verfolgen) die Lebensbedingungen innerhalb eines nationalen Territoriums wenigstens annähernd zu homogenisieren. Allerdings war die deutsche Staatsverschuldung auch schon vor 1990 zu einem strukturell unlösbaren Problem geworden – nicht anders als in allen anderen Staaten Europas (und der Welt) auch. Dies wird heute gerne unter den Teppich gekehrt. Schon damals wuchs der Zins- und Tilgungsanteil an den öffentlichen Haushalten in rasantem Tempo, und es war leicht auszurechnen, wann diese Entwicklung Regierung und Verwaltung handlungsunfähig machen mußte.

Auch die neoliberalen Sparkonzepte, wie sie schon seit Mitte der siebziger Jahre gehandelt und teilweise praktiziert wurden, waren und sind dieser Entwicklung gegenüber letztlich unwirksam. Zwar kann eine konsequente Austeritätspolitik – soweit sie sich politisch durchsetzen läßt – kurzfristige Erfolge beim Abbau der Staatsverschuldung erzielen. Doch geht dies immer und notwendig einher mit schweren sozialen Einbrüchen, dem Hochschnellen der Arbeitslosenzahlen und mit einer längerfristigen Beschädigung der realwirtschaftlichen Strukturen. Selbst an den eigenen Kriterien gemessen ist der Neoliberalismus daher alles andere als erfolgreich. Das beste Beispiel hierfür bietet Großbritannien, das mittlerweile bereits auf 16 Jahre “Sanierungs- und Deregulierungspolitik” zurückblicken kann. Diese hat nicht nur zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und zu einer gewaltigen Einkommens- und sozialen Polarisierung geführt. Auch ökonomisch hat sich das Land nie wieder von den Folgen der im Thatcherismus eingeleiteten Deindustrialisierung erholen können. Dies drückt sich u.a. in einer anhaltend stark negativen Handelsbilanz aus (vgl. OECD 1996, A50). Ein gewisses industrielles Wachstum in den letzten Jahren basiert wesentlich auf der Ansiedlung von Teilproduktionsstätten global operierender (häufig japanischer) Unternehmen, die sich den Zugang zum europäischen Markt sichern wollen und Großbritannien wegen seiner relativ niedrigen Arbeitskosten und Steuerlast als Standort wählen. Aus der einstigen wirtschaftlichen Weltmacht ist also ein Billiganbieter in der Standortkonkurrenz geworden.

Schließlich aber blieb auch der eigentlich angestrebte Zweck, die Senkung der Staats- und Schuldenquote, längerfristig unerreicht. So gelang es zwar zunächst, die öffentliche Verschuldung bis 1990, nicht zuletzt durch die Veräußerung sämtlicher gewinnbringender staatlicher Unternehmen, auf 39,3 Prozent des BIP zu reduzieren; nach dem Ausverkauf des staatlichen Tafelsilbers stieg aber die Schuldenquote wieder steil an und lag bei 57,6 Prozent im Jahr 1995, also nahe dem Rekord des Jahres 1984 mit 60,3 Prozent (vgl. OECD 1996, A37). Auch die Staatsausgaben stiegen, seitdem sie im Jahr 1989 ihren Tiefpunkt erreicht hatten (37,6 Prozent des BIP), wieder kontinuierlich an und lagen 1994 mit 43,4 Prozent vom BIP bereits über dem Niveau von 1979 (40,9 Prozent; vgl. OECD 1996, A31). Genauer betrachtet basierten die Anfangserfolge der Thatcherregierung im Kern bloß auf dem Verzehr volkswirtschaftlicher Substanz. Während die Steuersenkungen kurzfristig durch den Verkauf von Staatsunternehmen kompensiert wurden, ging die Reduktion der öffentlichen Ausgaben zu Lasten des Bildungs- und Sozialwesens sowie der flächendeckenden Infrastruktur. Eine solche autokannibalistische Politik läßt sich indes nur über einen begrenzten Zeitraum betreiben, ohne den Wirtschaftsstandort strukturell zu schädigen, wachsende Teile der Bevölkerung aus dem “formellen Sektor” auszuschließen und damit schließlich auch den territorialen Zusammenhalt zu gefährden (33).

Diese “Dritte-Welt-Option” ist in Europa (vorerst) noch nicht konsequent durchsetzbar, auch wenn bereits deutliche Schritte in diese Richtung unternommen werden. Die EWU ist dabei für die Vertreter des Neoliberalismus in Politik und Wirtschaft ein höchstwillkommener Anlaß, um die Widerstände gegen ihre Kahlschlagkonzepte zu neutralisieren, ohne in allzu große Rechtfertigungszwänge zu geraten. Sie versuchen jeglichen Protest erstens durch den Appell an die “europäische Einheit” moralisch zu diskreditieren und zweitens durch den Verweis auf unhintergehbare ökonomische Sachzwänge zu lähmen. Die nationalen Regierungen können sich auf diese Weise aus der Verantwortung für ihre Politik ziehen – und sie gerade deshalb umso leichter durchsetzen. Trotz der verheerenden sozialen, ökologischen und ökonomischen Konsequenzen kann aber auch eine massive neoliberale Offensive die Erfüllung des Defizit- und Schuldenkriteriums nicht herbeiführen. Schon rein rechnerisch ist das in den hochverschuldeten Staaten unter welchen Opfern auch immer in der bis zum 1.1.1999 verbleibenden Zeit nicht möglich.

Ausgehend von einer akkumulierten Verschuldung von 100 Prozent des BIP würden selbst unter den völlig unrealistischen Annahmen eines jährlichen Budgetdefizits von 1 Prozent und einem Wachstum des BIP um jährlich 5 Prozent 14 Jahre benötigt, um den Schuldenstand auf 60 Prozent herunterzufahren. Legt man ein Budgetdefizit von 2 Prozent zugrunde, wären es sogar 21 Jahre (vgl. Kenen 1995, S. 106). Doch die Schuldenquoten sind in allen Ländern der EU mit Ausnahme von Irland und Luxemburg trotz aller Sparbemühungen in den letzten Jahren nicht etwa gefallen, sondern im Gegenteil geradezu explodiert. Von 1990 bis 1995 stiegen nach Berechnungen der OECD die öffentlichen Schulden in Deutschland von 45,5 auf 61,6 Prozent des BIP, in Frankreich von 40,2 auf 57,9 Prozent, in Großbritannien von 39,3 auf 57,6 Prozent und in Italien von 106,4 auf 123,0 Prozent. Die Prognosen weisen allesamt nach oben (vgl. OECD 1996, A37) (34). Allein der dadurch anfallende Finanzierungsaufwand, der in der Bundesrepublik mittlerweile über 20 Prozent des laufenden Haushalts umfaßt, setzt den Einsparungsmöglichkeiten enge Grenzen. Vor allem aber wird eine stark restriktive Fiskalpolitik gerade in der derzeitigen Situation erheblich negative Konsequenzen für die Konjunkturentwicklung haben und so ihrerseits über rückläufige Steuereinnahmen, erhöhte Ausgaben für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld/-hilfe etc. zu einem Schuldenwachstum beitragen, während gleichzeitig der Vergleichsindikator BIP sinkt oder zumindest stagniert.

Soweit es aber trotz allem unter Inkaufnahme schwerer sozialer und volkswirtschaftlicher Negativeffekte gelingen sollte, kurzfristige Erfolge beim Abbau der Schuldenberge zu erzielen (wie derzeit in Irland), ist nach dem 1.1.1999 mit deren neuerlichem und beschleunigten Wachstum fest zu rechnen. Denn der verschärfte Standortwettbewerb und der wachsende Transferbedarf nach dem Wegfall der Währungsgrenzen wird sicherlich den Übergang zu einer ausgabenfreudigeren nationalen Haushaltspolitik einleiten. Die Einsparungen im Hinblick auf die Erfüllung der Konvergenzkriterien könnten diese Entwicklung sogar noch verschärfen, wenn sie schon vorab zu einer Schwächung der Wirtschaftskraft und einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen führen, wie auch der Mainzer Professor für Volkswirtschaftslehre Rolf Peffekoven feststellt: “Die zur Verwirklichung der Konvergenzkriterien erforderliche restriktive Geld- und Finanzpolitik bringt vor allem für strukturschwache Regionen und Branchen Beschäftigungsprobleme, die zu Forderungen nach zusätzlichen Mitteln aus den Strukturfonds (Agrarfonds – Abteilung Ausrichtung -, Regionalfonds, Sozialfonds und Fischereifonds) führen werden” (Peffekoven 1994, S. 104).

Selbst wenn für die besonders von der absehbaren “Vereinigungskrise” betroffenen Regionen und Bevölkerungsgruppen auch nur Minimalstandards aufrechterhalten werden sollen, die deutlich unter dem bisherigem Niveau liegen, werden enorme zusätzliche (und notgedrungenermaßen kreditfinanzierte) Summen für Subventionen und soziale Unterstützung aufgewendet werden müssen. Wenn die deutsche Wiedervereinigung bisher weit über 1.000 Mrd. DM an direktem staatlichen Transfer verschlang und die Schuldenquote der BRD innerhalb von 5 Jahren um mehr als 16 Prozentpunkte hochschnellen ließ, so wirft dies ein Schlaglicht auf die zu erwartende Entwicklung in der EWU. Zwar läßt sich die deutsche Situation seit 1990 nicht einfach auf Europa hochrechnen, weil zuviele Unbekannte in die Rechnung eingehen. Auch besteht innerhalb der EU nicht die grundgesetzliche Verpflichtung zur Angleichung der Lebensverhältnisse. Dennoch werden zumindest die Einzelstaaten die wachsenden regionalen und sozialen Diskrepanzen und die Folgen einer aufgrund der neoliberalen Sparpolitik erlahmenden Konjunktur nolens volens intern abfedern müssen. Setzen wir den Anstieg der Schuldenquote in den fünf Jahren ab 1999 nur halb so hoch an wie in der BRD nach 1989 (also um 8 Prozentpunkte) so würden die Gesamtschulden der EU vom heutigen Stand aus gerechnet um rund 380 Mrd. ECU ansteigen. Dies entspricht einem Drittel der gesamten öffentlichen Verschuldung Deutschlands (35).

Bei dieser neuerlichen Verschuldungswelle werden die gesamteuropäischen Institutionen nur eine Nebenrolle spielen. Auch eine weitere Aufstockung der Kohäsionsfonds über den bis 1999 gesetzten Rahmen (immerhin eine Verdoppelung gegenüber 1994) würde aufgrund des geringen absoluten Volumens und der geographischen Verteilungsstruktur nicht allzu stark ins Gewicht fallen. Es ist zwar durchaus denkbar, ja wahrscheinlich, daß die EU bei der Finanzierung notwendiger Maßnahmen massiv in Nebenhaushalte ausweicht. Beispielsweise könnte die Europäische Investititonsbank (EIB), die als Kreditgeberin vor allem für die wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU fungiert, ihre Kreditgewährung sprunghaft ausweiten, was im offiziellen EU-Haushalt keinen Niederschlag finden würde. Da die EIB rechtlich eine selbständige juristische Person ist, die ihre Mittel an den Kapitalmärkten aufnimmt (wegen ihrer hohen Bonität zu sehr günstigen Zinsen, die sie dann an die Kreditnehmer weitergibt), erscheinen diese nicht im Gesamthaushalt der EG. Dennoch ist sie politisch keinesfalls unabhängig, denn die Mitgliedstaaten kontrollieren sie über den Rat der Gouverneure und den Verwaltungsrat. De facto handelt es sich also bei der EIB “um einen Schattenhaushalt der EU, über den Aufgaben vor allem im Bereich der Regionalförderung und der Energiepolitik wahrgenommen werden” (Peffekoven 1994, S. 93). Nicht nur auf nationalstaatlicher Ebene, sondern auch direkt auf EU-Ebene setzt sich also der Trend fort, die wirkliche Höhe der fiskalischen Aufwendungen zu verschleiern. “Für den Gesamthaushalt wird eine stringente Sparpolitik postuliert, aber durch die Schaffung immer neuer Nebenhaushalte wird die Ausgabendisziplin unterlaufen” (ebd.). Gegenüber den haushaltsinnovatorischen Kunststückchen, mit denen die Nationalstaaten ihre beständig weiterwachsende Verschuldung heute schon kaschieren, wird diese Entwicklung auf EU-Ebene allerdings nur von sekundärer Bedeutung sein.

4.3 Die Inkongruenz von einheitlichem Währungsgebiet und nationalstaatlicher Wirtschaftspolitik

Im Gefolge der EWU-Umsetzung ist also mit einem neuerlichen massiven Verschuldungsschub zu rechnen, der in erster Linie von den Nationalstaaten ausgehen wird. Diese Tendenz resultiert nicht allein aus der verschärften regionalen Polarisierung und der konjunkturellen Schwäche, die die Ausrichtung der nationalen Wirtschaftspolitiken auf die Maastricht-Kriterien nach sich ziehen muß, sie hat auch ihre strukturell-institutionelle Seite. Durch die Festlegung auf das “Subsidiaritätsprinzip”, also den Verzicht auf eine umfängliche gesamteuropäische Redistribution, konnten die Unterzeichner des Maastricht-Vertrages nicht verhindern, daß Währungseuropa als eine Haftungsgemeinschaft funktioniert. Sie haben nur die Ebene verschoben, auf der die Lasten vergemeinschaftet werden. An die Stelle der nicht durchsetzbaren EWU-weiten Umverteilungsgesellschaft tritt unter den Bedingungen eines auf der monetären Ebene vereinheitlichten, wirtschaftspolitisch jedoch zersplitterten Währungsraums die indirekte und blinde Haftung in der Form einer Verschuldungs- und Inflationsgemeinschaft.

Vor allem zwei Gründe machen eine solche Entwicklung in hohem Maße wahrscheinlich. Zum einen drängt sich der Weg zusätzlicher Verschuldung den nationalen Regierungen insofern auf, als die Umsetzung der EWU sie von ihren traditionellen Möglichkeiten zur Konjunktursteuerung via Geldschöpfung abschneidet und jeder beschäftigungspolitische Ansatz nur mehr über Kreditaufnahme finanziert werden kann. Zum anderen gewinnt die Verschuldungsoption eine neue Attraktivität, da die direkten Negativeffekte einer verstärkten staatlichen Kreditaufnahme, nämlich steigende Zinsen an den Kapitalmärkten, unter den Bedingungen einer Einheitswährung sämtliche Mitgliedsländer treffen. Die positiven Effekte dagegen (Ankurbelung der Konjunktur, Subventionen, soziale Unterstützungsmaßnahmen etc.) kommen in erster Linie dem Land zugute, das sich an den Finanzmärkten bedient. Diese mit der Inkongruenz von einheitlichem Währungsgebiet und zersplitterten wirtschafts- und haushaltspolitischen Bezugsräumen einhergehende Form der Kostenexternalisierung kann auch dann noch greifen, wenn die Zinsen im europäischen Währungsraum bereits anziehen und das heutige Durchschnittsniveau deutlich übersteigen. Denn in jedem Fall beeinflußt die Kreditaufnahme der einzelnen Regierung die Zinssätze auf dem von ihrem engen nationalen Bezugsrahmen entkoppelten Kapitalmarkt nur in relativ geringem Maße – insbesondere, wenn es sich um kleinere Länder handelt. Spieltheoretisch gesehen ist es also durchaus rational, sich möglichst dann zu verschulden, wenn die nächste Runde im Karussell der Zinssteigerungen noch nicht eingeläutet ist.

Die Befürworter der EWU wenden gegen ein solches Szenario gern ein, daß auch nach der Errichtung der Währungsunion übermäßig verschuldete Staaten mit entsprechend höheren Zinsen bestraft und auf diese Weise die Kosten internalisiert würden. Dafür spricht indes nur wenig. Die bisherigen nationalen Zinsdifferenzen in Europa reflektieren nicht unmittelbar die unterschiedliche Höhe der Staatsverschuldung, sondern sind “Risikoprämien” für zu befürchtende Währungsabwertungen und verschwinden daher mit der Einheitswährung. Zinsaufschläge für stärker verschuldete Staaten mag es zwar geben, doch werden sie sich in engen Grenzen bewegen, denn sie machen nur dann Sinn, wenn die Haftung eindeutig auf den Schuldner begrenzt werden kann (36). Damit kann aber niemand ernsthaft rechnen. Trotz des vertraglich fixierten wechselseitigen Haftungsausschlusses werden die EWU-Länder im Zweifelsfall einem von der Zahlungsunfähigkeit bedrohten Mitglied unter die Arme greifen müssen, denn diese wird angesichts der großen ökonomischen Verflechtung alle beteiligten Staaten empfindlich bedrohen.

Dies stellt auch der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi fest: “Der Haftungsausschluß ist von größter Bedeutung, weil er die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für unsolide Finanzpolitik festschreibt. Allerdings ist nicht sicher, daß die Mitgliedsländer jede Hilfe verweigern könnten, wenn es bei übermäßiger Verschuldung eines größeren Landes zu einer plötzlichen Vertrauenskrise an den Finanzmärkten käme, die die Solvenz von Kreditinstituten aller Unionsländer bedrohte. Für diesen Fall müßte nicht nur mit Forderungen nach besonderen Garantien und Finanztransfers gerechnet werden, sondern auch mit erheblichem politischen Druck auf die Europäische Zentralbank, das Ziel der Preisstabilität hintanzusetzen. Insofern ist die Glaubwürdigkeit des Haftungsausschlusses infrage gestellt” (BMWi 1994, S. 75). Damit entbehrt aber die Vorstellung, es könne innerhalb von Währungseuropa ein für die verschiedenen Staaten ausdifferenziertes Zinsniveau geben, jeder Grundlage.

Die getroffenen institutionellen Absicherungen können daran nichts ändern. Zwar ist es der Europäischen Zentralbank (EZB) laut Artikel 104 EG-Vertrag ausdrücklich untersagt, direkt Kredite an die nationalen Regierungen zu vergeben (und darüber die Geldmenge aufzublähen). Doch bleibt ihr im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik immer noch die Möglichkeit, Staatspapiere des ins Schleudern geratenen Landes aufzukaufen, um so deren Kurse zu stützen und den Zinsdruck zu verringern. In einer Krisensituation und bei entsprechendem politischen Druck wird diese Möglichkeit sehr schnell zum Zwang. Das gilt auch für das Gebiet der Geldpolitik. Wenn eines oder mehrere EWU-Migliedsländer in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, wird sich die EZB schwerlich – Stabilitätsschwüre hin, Stabilitätsschwüre her – dem Zwang zu einer allgemeinen Lockerung der Geldpolitik entziehen können, die zusätzliche Liquidität in den Markt schleust und auf diese Weise indirekt zur Entlastung des Schuldners beiträgt. Das steht umso mehr zu erwarten, als auch die Interessen der Partnerstaaten in diese Richtung weisen werden. Kenen (1995, S. 95 f.) bemerkt, daß die EZB sich im Ernstfall schon deshalb von einer “stabilitätsorientierten” Geldpolitik wird verabschieden müssen, weil sie nur auf diese Weise das Banken- und Finanzsystem der EWU schützen kann, das den finanziellen Zusammenbruch in einem Teilnehmerland (jedenfalls in einem größeren Teilnehmerland) nicht unbeschadet überstehen würde.

Das Fehlen einer einheitlichen politischen Verantwortung unter dem gemeinsamen Währungsdach schafft auf der Ebene staatlicher Verschuldung strukturelle Mechanismen “negativer Konkurrenz”, die sich vornehmlich als Verschuldungsspirale bemerkbar machen dürfte. Die in Art. 104 c EG-Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen über die Haushaltspolitik nach Realisierung der Währungsunion sollen Stabilitätswillen demonstrieren und eine solche Entwicklung schon im Keim ersticken. Mit ihrer Wirksamkeit dürfte es indes nicht allzu weit her sein. Die Sanktionsmöglichkeiten des Europäischen Rates bzw. der EU-Kommission gegenüber Ländern mit “übermäßigem Defizit” sind sehr begrenzt. Zunächst einmal können die europäischen Institutionen nur “Empfehlungen” aussprechen, die dann nach einer bestimmten Frist veröffentlicht werden. Konkrete Maßnahmen, die Regierungen zu einer restriktiven Sparpolitik zu zwingen, müssen aber im Rat von Fall zu Fall beschlossen werden. Da sich dort nur aktuelle und potentielle Sünder versammeln, sind ernsthafte Schritte wohl kaum durchsetzbar, denn jede Regierung, die den ersten Stein auf ihren Nächsten wirft, müßte damit rechnen, bald in eine ähnliche Situation zu geraten. Der viel beschworene “Stabilitätspakt”, von der Bundesregierung schon länger gefordert und auf dem informellen Treffen des ECOFIN am 20. September 1996 in Dublin grundsätzlich beschlossen, hat daran nichts wesentliches geändert. Danach soll der Haushalt aller EWU-Teilnehmer möglichst ausgeglichen oder sogar leicht im Überschuß sein. Weiterhin sind beim Überschreiten der Höchstgrenze “sofort und immer” Bußgelder vorgesehen, die zunächst als unverzinsliche Einlage bei der EZB hinterlegt werden müssen und bei andauerndem Defizit nach zwei Jahren verfallen (37). Was ist von dieser zumindest auf dem Papier sehr strikten Vereinbarung zu halten?

Schon die Tatsache, daß die europäischen Finanzminister sich ohne größere Kontroversen darauf einigten, obwohl die entsprechenden Vorschläge Waigels noch auf dem EU-Gipfel im Juni 96 auf heftigen Widerstand gestoßen waren, sollte zu denken geben. Wenn man einen plötzlichen tiefgreifenden Sinneswandel ausschließt und gleichzeitig bedenkt, daß sich die Aussichten zur Erfüllung der Stabilitätskriterien für die meisten Aufnahmekandidaten in den letzten Monaten nicht gerade verbessert haben, bleibt nur ein Schluß übrig: die Teilnehmer rechnen offensichtlich nicht mit irgendwelchen praktischen Konsequenzen aus den Dubliner Beschlüssen. Denn erstens sind sie kein Bestandteil des Maastrichter Vertrages und können es auch nicht werden, ohne diesen ganz neu zu verhandeln. Zweitens aber würde auch dies wohl eine politisch entschlossene Regierung nicht davon abhalten, sich darüber hinwegzusetzen, wenn das eigene Land in einer schweren Rezession und/oder Strukturkrise steckt. Drittens schließlich wurde in Dublin wohlgemerkt kein automatisches Inkrafttreten der Sanktionen beschlossen, und das bedeutet, sie sind im Ernstfall im ECOFIN verhandelbar (38).

Die rasche Einigung in Dublin galt insofern nur der Zuschauertribüne. Sie ist als der verzweifelte Versuch zu werten, wenigstens politische Entschlossenheit vorzuführen und Stabilitätspolitik zu simulieren. Die verschärfte Interpretation der Maastrichtkriterien, die derzeit ausgerechnet einer der größten Haushaltssünder Europas fordert, ordnet sich ebenfalls in diesen Zusammenhang ein. Wenn der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi vor zwei Jahren noch 1 Prozent Defizit vom BIP bei “konjunkturellen Normallagen” und 3 Prozent in Rezessionen durchaus akzeptabel fand, Bundesfinanzminister Waigel heute aber von künftigen Haushaltsüberschüssen schwadroniert, dann hält er sich offenbar an die Devise: je schwieriger die Lage, desto optimistischer die Prognosen. Irgendwie, so hofft er wohl, werden diese schon von den tatsächlichen Problemen ablenken.

Die Diskrepanz zwischen offizieller neoliberaler Stabilitäts-Doktrin und Realpolitik könnte man zunächst einmal fast positiv werten. Vor allem die Festschreibung eines Sanktionsautomatismus wäre gleichbedeutend mit der absoluten Unterwerfung unter den Selbstlauf der Marktbewegung und daher mit der vollständigen Ausschaltung politischer Einflußnahmemöglichkeit. Der Staat und die Parlamente würden so endgültig zu bloßen Verwaltern und Exekutoren marktförmiger Sachzwänge degradiert, die diese mit aller Konsequenz auch gegen den Widerstand breiter Bevölkerungsschichten durchsetzen müßten. Die autoritäre Grundtendenz des Neoliberalismus, die Gesellschaft immer stärker nach den Gesetzen des Marktes zu formieren und alle Mechanismen des “Selbstschutzes der Gesellschaft” (Karl Polanyi) zu untergraben, würde auf diese Weise noch weiter beschleunigt und verschärft. Andererseits werden die Verhandlungen im ECOFIN auch nicht gerade Ausdruck einer umfassenden gesellschaftlichen Selbstbestimmung sein. Mit der Verhandlungsregelung (39) ist zunächst einmal nur ein institutioneller Rahmen abgesteckt, in dem sich die innereuropäischen Interessenkonflikte nach Einführung der EWU auf der politischen Ebene entfalten werden.

Diese verrückte Konstruktion, die zur Externalisierung monetärer Kosten auf das größere Ganze, also alle anderen Beteiligten, förmlich einlädt und den Verlauf der weiteren politischen Entwicklung in Europa prägen wird, kennt historisch nur eine einzige Vorläuferin. Nur in einem, ebenfalls von enormen Produktivitätsgefällen geprägten Land, war schon einmal die Trennung von wirtschaftspolitischem Bezugsfeld und einheitlichem Währungsgebiet verfassungsmäßig und institutionell festgeschrieben: im ehemaligen Jugoslawien der 70er und 80er Jahre (Vgl. Lohoff 1996). Die EWU-Väter kommen natürlich nicht auf die Idee, die eigentlich naheliegende Parallele zwischen der geplanten Währungsunion und dem jugoslawischen “Modell” zu ziehen. Das wird allerdings kaum verhindern, daß angesichts der institutionellen Strukturähnlichkeiten sich auch beim Modus der Konfliktregulation fatale Analogien mit diesem unerkannten Vorbild ergeben dürften. Der “Egoismus der Teilrepubliken”, der den gesamtjugoslawischen Staat paralysiert und schließlich zerstört hat, wird auch in der EWU sein Pendant finden, und die gesamteuropäischen Institutionen werden sich in eine Arena partikularistisch orientierter Interessenkämpfe verwandeln, die den Zusammenhalt wie die Legitimation der EWU in Frage stellen. Wenn das Scheitern der neoliberalen Option deutlich wird, ist die nationalistische Besetzung der Interessenkonflikte vorhersehbar und zu befürchten, die zuerst die wechselseitige Blockade bedeuten und schließlich den ressentimentgeladenen Zerfall Europas einleiten könnte.

4.4 Die Europäische Zentralbank: Ein Stabilitätshüter in der Zwickmühle

Das wichtigste Konfliktfeld auf europäischer Ebene wird natürlich die vergemeinschaftete Geld- und Währungspolitik sein. Daher wird mit Sicherheit das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) im Mittelpunkt sich zuspitzender Interessenkonflikte stehen. Formell soll die EZB fast völlig unabhängig in ihren Entscheidungen und vorrangig dem Ziel der Geldwertstabilität verpflichtet sein: die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft muß sie nur soweit unterstützen, als sie diesem primären Ziel nicht zuwiderläuft (Art. 105 Abs. 1 EG-Vertrag). Dem Wortlaut des Vertrags nach hat sie damit eine mindestens ebenso starke, quasi-autonome Stellung wie heute die Deutsche Bundesbank (bekanntlich diente das Bundesbankgesetz als Vorbild). Allerdings wird sich diese formelle Unabhängigkeit in der geldpolitischen Praxis kaum durchhalten lassen. Dies schon allein deshalb, weil das anvisierte europäische Währunsgebiet (je nach Größe) sechs bis fünfzehn weitgehend autonome staatliche Subjekte umfassen wird. Damit wären selbst unter den Bedingungen einer weitgehend krisenfreien ökonomischen Entwicklung heftige (und oft unlösbare) Konflikte vorprogrammiert, aus denen die EZB keinesfalls immer als Siegerin hervorgehen würde. Reimut Jochimsen bemerkt dazu: “Schon auf einzelstaatlicher Ebene bleibt es in jedem Falle eine permanente Gestaltungsaufgabe aller dort beteiligten Akteure, den richtigen Policy Mix zwischen den verschiedenen Politikbereichen zu realisieren. In einer Europäischen Währungsunion komplizieren sich die Verhältnisse jedoch erheblich: Die Rollen- und Kompetenzverteilung erfolgt dort ja nicht nur zwischen verschiedenen europäischen Handlungsträgern, sondern auch zwischen verschiedenen Ebenen der Gemeinschaft. […] Die Konsequenz ist klar: Das Risiko stabilitätswidrigen Verhaltens einzelner Politikbereiche und damit auch die Ansprüche an das ESZB potenzieren sich angesichts der Zahl der wirtschaftspolitischen Handlungsträger. Schließlich fehlt eine hinreichende Querverantwortlichkeit für das gemeinsame Ganze der Stabilitätspolitik auf der europäischen Ebene” (Jochimsen 1994, S. 126).

Produziert die EWU aber, wie vorhersehbar, tiefgreifende ökonomische und soziale Verwerfungen, wird die EZB als dann machtvollstes, zentrales europäisches Entscheidungsorgan und Vertreterin einer rigiden Geldpolitik sicherlich zum ersten Ziel politischer, populistischer und nationalistischer Attacken werden. Nun besteht zwar im Vorfeld der EWU prinzipiell ein europaweiter politischer Konsens über das Ziel der Geldwertstabilität. Selbst die strenge Grenze von jährlich maximal 2 Prozent Geldentwertung, wie sie von der Bundesbank propagiert wird, ist vor dem Hintergrund einer scheinbar besiegten Inflation zumindest formell weitgehend akzeptiert. Ohnehin ist es sachlich gesehen völliger Unsinn, die Inflationsgefahr in einer EWU in “unterschiedlichen Stabilitätskulturen” zu verorten. Natürlich hat die Bevölkerung in keinem europäischen Land Interesse an permanent steigenden Inflationsraten, auch wenn vielleicht eher als in Deutschland jährliche Preissteigerungen von sagen wir 5 oder 6 Prozent akzeptiert werden. Diese aber sind, nimmt man die realwirtschaftliche Entwicklung für sich, solange sie sich verstetigen und nicht beschleunigen, weit weniger dramatisch als gemeinhin dargestellt (40).

Allerdings spielt die Inflationsrate in den Kalkulationen auf den Finanzmärkten eine wichtige Rolle. Jede Abweichung nach oben kann als Alarmsignal für eine beginnende Geldentwertungsspirale interpretiert werden und eine Flucht aus der betreffenden Währung einleiten. Gerade der Euro, als neue und keineswegs gesicherte Währung, wird diesbezüglich sicher ganz besonders genau beobachtet werden. Erste Anzeichen von Schwäche könnten fatale Reaktionen nach sich ziehen und das ganze EWU-Projekt scheitern lassen. Insofern steht die EZB unter einem enormen Erfolgsdruck. Das Konvergenzkriterium der Geldwertstabilität ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Für sich genommen sagt natürlich eine niedrige Inflationsrate vor der Währungsunion nichts über die Entwicklung nach ihrer Durchsetzung aus, denn hier werden zwei vollkommen unterschiedliche Zustände verglichen, und die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen setzen Inflationspotentiale frei, die zuvor nicht existierten. Das Inflationskriterium dient daher vor allem zwei Zwecken: Erstens demonstriert es, wie die übrigen Kriterien auch, politische Entschlossenheit zur “Stabilität”. Zweitens soll die europäische Bevölkerung an eine rigide Geldpolitik gewöhnt werden, die alle gesellschaftlichen Belange dem Ziel der Inflationsbekämpfung unterordnet. Die nationalen Regierungen sollen in die Verantwortung dafür gezogen werden und so den Boden für den Monetarismus der EZB bereiten.

Auch wenn es zunächst einmal so scheinen mag, als sei die Inflation in der EU fast überall besiegt, sagt dies nicht viel über die zukünftige Entwicklung nach dem 1.1.1999 aus. Dann nämlich werden die Vektoren im politischen Kräfteparallelogramm grundsätzlich verschoben. Paradoxerweise gewinnen nämlich die Regierungen gerade durch die Verlagerung der geldpolitischen Verantwortung auf die europäische Ebene wieder einen gewissen politischen Handlungsspielraum zurück – allerdings in einem partikularistischen Sinne. Ob nun die jetzigen Regierungen umschwenken oder neue an die Macht gewählt werden, in jedem Fall werden sie auf den unweigerlich wachsenden Druck aus der Bevölkerung reagieren müssen, Maßnahmen gegen die ökonomischen und sozialen Verwerfungen im Gefolge der “Vereinigungskrise” zu ergreifen. Und dies wird sie notwendigerweise in Frontstellung zur EZB und ihrer rigiden Geldpolitik bringen, gerade weil diese fast völlig dem Gefüge politischer Kontrolle enthoben ist. Zwei wesentliche Inflationspotentiale können dabei ausgemacht werden.

Erstens wird, wie bereits erörtert, die vorhersehbare expansive Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten die EZB indirekt zu einer Aufblähung der Geldmenge zwingen. Schon bevor der Ernstfall eines Staatsbankrotts sich unmittelbar abzeichnet, werden steigende Zinsen einen enormen Druck produzieren, die Geldpolitik zu lockern und so die EZB in die Zwickmühle bringen. Beharrt sie dann dogmatisch auf dem Ziel der Geldwertstabilität und zieht die monetäre Bremse, so würgt sie endgültig die private Investitionstätigkeit ab, erschwert den staatlichen Schuldendienst und verschärft dadurch die Krise. Außerdem zerstört sie dann gleich in der Startphase der EWU die Basis für einen breiten geldpolitischen Konsens, auf den sie durchaus angewiesen ist (41). Schleust sie allerdings zu viel Liquidität in den Markt, beschwört sie jene Inflationsgefahr herauf, die dem Euro an den Finanzmärkten die Vertrauensbasis entziehen würde. Damit zeichnet sich ein strukturell unlösbarer Widerspruch ab, in dem sich die europäische Geldpolitik nach dem Start in die EWU bewegen wird. Prinzipiell unterscheidet er sich nicht von dem Dilemma, in dem jede Geldpolitik in Zeiten exorbitanter Staatsverschuldung und des aufgeblähten Finanzsektors steckt. Doch sind die zentrifugalen Kräfte in der EWU sowohl auf der institutionellen als auch strukturell-ökonomischen Ebene erheblich größer als in einem durchschnittlichen Nationalstaat.

Ein zweites wesentliches Inflationspotential liegt in der Wechselkurspolitik verborgen. Der Maastrichter Vertrag beläßt die Zuständigkeit hierfür nämlich nicht etwa bei der EZB, sondern überträgt sie dem europäischen Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN). Dieser kann nach Anhörung der EZB und des Europäischen Parlaments einstimmig “förmliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für den ECU gegenüber Drittlandswährungen treffen” und mit nur qualifizierter Mehrheit “die ECU-Leitkurse innerhalb des Wechselkurssystems festlegen, ändern oder aufgeben” (Art. 109 Abs. 1 EG-Vertrag). Zwar soll die Anhörung der EZB in dem “Bemühen” erfolgen, “zu einem mit dem Ziel der Preisstabilität im Einklang stehenden Konsens zu gelangen” (ebd.), doch dürfte diese unverbindliche Empfehlung im Zweifelsfall kaum großes Gewicht haben.

Hier ist jede Menge Konfliktstoff angehäuft. Erstens geht aus dem Vertragstext nicht eindeutig hervor, wie weit die Kompetenzen des ECOFIN eigentlich reichen, zumal die Aussagen der einzelnen Absätze des Artikels 109 untereinander widersprüchlich, zumindest aber unklar sind (vgl. Kenen 1995, S. 122). Kann der ECOFIN nur allgemeine Orientierungen vorgeben oder die Wechselkurspolitik in allen Einzelheiten bestimmen? Über dieser Frage wird sich sicherlich sehr bald der erste Streit entzünden. Zweitens aber ist kaum mit einem stabilen Konsens über die Wechselkurspolitik im ECOFIN zu rechnen. Zu unterschiedlich sind die nationalen Interessen. Die bundesdeutschen EWU-Protagonisten mögen noch so oft betonen, daß der künftige Euro eine starke Währung sein soll, mit diesem Wunsch werden sie innerhalb der Währungsunion ziemlich allein stehen (42). Prinzipiell werden die Regierungen der durchschnittlich weniger produktiven Länder kein großes Interesse an einem hohen Euro-Kurs (etwa auf dem Niveau der heutigen D-Mark) haben, denn dies würde ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Weltmarktanbietern schwer beschädigen (Exporte aus dem EWU-Raum würden verteuert, Importe verbilligt). Die deutsche Wirtschaft dagegen, die schon auf ein hohes Wechselkursniveau eingestellt ist, würde im Fall eines niedrigen Eurokurses eher unter den verteuerten Importen (vor allem Rohstoff- und Energieimporten) leiden.

Gegen einen hohen Außenwert des Euro spricht weiterhin, daß er aufgrund seiner mangelnden realwirtschaftlichen Fundierung nur über ein geldpolitisch hochgedrücktes Zinsniveau gehalten werden kann. Das aber wäre nicht nur Gift für die Konjunktur (Verdrängung von Produktivinvestitionen etc.), sondern würde auch die Kosten der Staatsverschuldung weiter in die Höhe treiben. Der gleiche Effekt tritt allerdings auch dann ein, wenn die europäische Währung in einen permanenten Abwertungssog gerät; in diesem Fall muß das erhöhte Währungsrisiko für ausländisches Geldkapital durch höhere Zinsen ausgeglichen werden. Hinzu käme ein dauernder Inflationsimport. Daher wäre eine Stabilisierung des Euro-Außenwerts auf einem relativ zur D-Mark niedrigeren Niveau sicherlich die am ehesten konsensfähige Lösung. Doch bleibt es mehr als fraglich, ob sich dieser “Mittelweg” wird durchhalten lassen. Denn die vorprogrammierten Dauerkonflikte innerhalb des ECOFIN und zwischen diesem und der EZB werden permanenten Anlaß zu Spekulationen gegen den Euro geben, die in jedem Fall inflationsträchtig sind. Gerät der Euro unter zu starken Aufwertungsdruck, so könnte sich die EZB dazu gezwungen sehen (oder vom ECOFIN dazu gezwungen werden), die Leitzinsen zu lockern und zusätzliche Liquidität auf den Markt zu schleusen. Bedenkt man, welche Größenordnungen solche Interventionen unter den Bedingungen der spekulativ aufgeblähten Devisenmärkte haben, wird deutlich, wie schnell die Anti-Inflationspolitik von dieser Seite her unterminiert werden kann. Setzen umgekehrt Spekulationen auf eine Abwertung des Euro ein (und dies wird zunächst wohl die Regel sein), dann ziehen ausländische Anleger ihr Geld aus Europa zurück, flüchten in Devisen und lösen auf diese Weise eine gewaltige Liquiditätslawine aus. Euros, die bisher im Spekulationsüberbau gebunden waren, treten nun als zusätzliche, inflationsträchtige Geldmenge auf den europäischen Markt.

Dieses letztere, seinem Volumen nach gewaltige Inflationspotential ist zwar kein ureigenes Produkt der EWU, sondern hat sich unabhängig davon in den letzten zwanzig Jahren aufgetürmt. Die europäische Währungsvereinigung birgt aber genug inneren Konfliktstoff, um es zu aktivieren und so wahrscheinlich gleichzeitig zum Auslöser eines großen Finanzmarktcrashs zu werden, der nicht nur Europa, sondern auch die übrige Welt in eine Krise riesigen Ausmaßes stürzt. Wir wollen uns mit diesem zentralen Aspekt im nächsten Abschnitt ausführlicher auseinandersetzen.

5. Der Euro und die internationalen Finanzmärkte

5.1 Das Erbe der D-Mark als Fluch für den Euro

Die Eigendynamik der Finanzmärkte und ihre Reaktionen auf die Schaffung einer europäischen Einheitswährung werden in den meisten vorliegenden Analysen völlig unzureichend untersucht. Es wird so getan, als handle es sich dabei um eine abhängige Variable und wirtschafts- und finanzpolitische Entschlossenheit würden allein schon hinreichen, um den Euro als eine neue starke (Reserve-)Währung international zu etablieren. Die Befürworter der EWU mögen aber noch so oft beschwören, der Euro sei der legitime Erbe der stabilen D-Mark und der neue europäische Währungsraum werde schon allein aufgrund seiner schieren Größe (43) äußerst attraktiv für Kapitalanleger aus aller Welt sein: das heißt noch lange nicht, daß sich die Finanzmärkte diese Einschätzung zu eigen machen müssen. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß der Euro in einem ganz anderen, höchst fatalen Sinne das Erbe der längst nur mehr scheinstabilen D-Mark antreten wird und daß die EWU an dieser Hinterlassenschaft schon in ihrer Gründungsphase zerbricht. Was das heißen kann, wird deutlich, wenn wir das wundersame Erbe der D-Mark, das die EWU-Enthusiasten so gerne vergemeinschaften möchten, näher betrachten.

Ein Blick auf die Aufstiegsgeschichte der D-Mark nährt starke Zweifel, ob dem europäischen Einheitsgeld eine vergleichbare Karriere vergönnt sein kann. Die BRD-Währung ist nicht aufgrund irgendeiner im deutschen Wesen verankerten “Stabilitätskultur”, die eine lernwillige EWU kopieren könnte, in ihre heutige privilegierte Position geraten. Sie verdankt ihre Karriere als Weltfluchtwährung Nr.1 ursprünglich allein der realwirtschaftlichen Überlegenheit der Bundesrepublik. Die D-Mark trat als Ersatzweltgeld neben den Dollar, weil es für die Anleger angesichts der amerikanischen Defizite, die lange Zeit mit inflationären Tendenzen gekoppelt waren, einfach nahe lag, in die Währung eines Landes auszuweichen, das mit sehr niedrigen Teuerungsraten und beständig hohen Leistungsbilanzüberschüssen glänzte. Dieser anhaltende Zuspruch für die D-Mark war dabei aber – und das ist für unseren Zusammenhang entscheidend – nicht nur eine Bestätigung des deutschen Weltmarkterfolgs. Er verschaffte der Bundesrepublik auch Privilegien, die ihre Weltmarktstellung weiter stärkten und in der Form positiver Rückkopplung insbesondere den weiteren Aufstieg ihrer Währung garantierten.

Diese Sonderstellung läßt sich aber nicht auf den Euro übertragen. Denn erstens wird die EWU eine weit schwächere Außenhandelsposition innehaben als die Bundesrepublik. Die Handelsbilanz der EU mit der übrigen Welt ist negativ und auch die Leistungsbilanz befindet sich seit dem Jahr 1989 im Minus (vgl. Eurostat 1995, S. 369 und 378). Vor allem aus den ost- und südostasiatischen Ländern werden erheblich mehr Produkte eingeführt als Warenströme in umgekehrter Richtung fließen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der größte Teil des Außenhandels der europäischen Länder verbleibt innerhalb der EU und gilt damit vom Standpunkt des europäischen Ganzen als Binnenhandel; so sind Frankreich und Deutschland wechselseitig füreinander die wichtigsten Handelspartner. Rund 50 Prozent des deutschen Imports stammt aus EU-Ländern und ein ebenso hoher Anteil des Exports fließt dorthin. Etwa die Hälfte der deutschen Exportüberschüsse stammt also aus dem Handel innerhalb Europas und entfällt somit als mögliche Stütze des Euro-Außenwerts. Die meisten anderen EU-Staaten weisen schon jetzt Defizite in der Handelsbilanz ebenso wie in der Zahlungsbilanz auf. Vor diesem Hintergrund fällt das Minus in der deutschen Zahlungsbilanz seit Beginn der neunziger Jahre umso stärker ins Gewicht.

Schon insofern kann der Euro das Erbe der D-Mark gar nicht antreten. Zweitens kann er aber auch nicht jene zweite Phase der DM-Erfolgsgeschichte wiederholen, die eng mit dem Aufstieg des globalen fiktiven Kapitals in den 80er und 90er Jahren verwoben ist. Im selben Maße, wie die deutsche Währung weltweit als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel Karriere machte, und vom expandierenden internationalen Finanzüberbau neben dem Dollar vor allem gigantische DM-Massen angesaugt wurden (44), konnte die Bundesbank fleißig Geld schöpfen, das zwar hierzulande konjunkturfördernd zu Buche schlug, nicht aber die (innere) Geldmenge aufblähte. Über die Jahre hinweg hat sich so ein beträchtliches Volumen an ausgewanderten D-Mark akkumuliert. Die deutsche Bundesbank schätzt, daß allein 40% des bundesdeutschen Bargeldbestandes mittlerweile außerhalb der Bundesrepublik zirkuliert (Bundesbankbericht vom Juli 95). Was die anderen Geldformen angeht, so liegen meist nur unzuverlässige Schätzungen vor. Immerhin veranschlagt der BIZ-Bericht 1995 den Anteil von Auslandsforderungen internationaler Banken, die auf D-Mark lauten, auf rund 14 Prozent. Insgesamt addiert sich der Anteil der deutschen Währung an der Weltliquidität auf rund 20 – 25 Prozent. Es besteht also offensichtlich eine ziemliche Disproportionalität zwischen dem Anteil der Bundesrepublik am Welthandel (circa 11 Prozent) und erst recht an der globalen Wertschöpfung einerseits und dem derzeit in DM-Form gebundenen Teil der weltweiten Liquidität.

Dieses Mißverhältnis verschafft der Bundesrepublik zunächst ein doppeltes Privileg. Öffentliche wie private Schuldner können sich hierzulande nicht nur zu weit günstigeren Konditionen als andernorts Geldkapital beschaffen und haben Zugang zum Geldkapital der ganzen Welt. Darüberhinaus stattet die Spekulationsbewegung durch das beständige Absaugen von DM-Massen das gesamte Land mit einem kostenlosen Quasikredit aus. Das gilt ebenso für die meisten Zentralbanken dieser Welt. Wenn der Anteil der DM-Forderungen an den Währungsreserven 1994 bei 15,5 Prozent lag und in absoluten Zahlen bereits 104 Mrd. Sonderziehungsrechte überschritt (IWF 95, S.161), dann genießt der DM-Raum damit einen freiwillig eingeräumten Billigstkredit (Währungsreserven werden minimal verzinst) in dieser Höhe.

Das bundesdeutsche Doppelprivileg an den Finanzmärkten hat in den letzten Jahren zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Als im Zuge der Wiedervereinigung der staatliche Kreditbedarf in die Höhe schnellte, die Zahlungsbilanz mit einem Schlag in die roten Zahlen geriet und die realwirtschaftlichen fundamentals sich nachhaltig verschlechterten, erwies sich die D-Mark-Stärke als eine Art Selbstläufer, der die Bundesrepublik zunächst noch gegenüber den Unbilden und Turbulenzen der realwirtschaftlichen Entwicklung abpufferte. Das Erbe der starken Weltmarktstellung, nämlich eine mit Sonderkonditionen ausgestattete Kreditnehmerposition, schafft so eine von den grundlegenden Wirtschaftsdaten längst nicht mehr gedeckte (relative) Scheinstabilität. Die Stellung der Bundesrepublik in den neunziger Jahren ähnelt strukturell, wenn auch auf niedrigerem Niveau, der des Weltgeldemittenten USA. Ganz so, wie die durch die Reagan-Administration ausgelöste große Verschuldungswelle in den USA den Dollarkurs zunächst in schwindelnde Höhen jagte, wurde auch die D-Mark an den Devisenmärkten durch den neuen Kreditbedarf nicht etwa geschwächt, sondern sogar noch gestärkt (45).

Dieser Mechanismus der Pseudostabilisierung kann zwar durchaus etliche Jahre, aber eben nicht auf Dauer funktionieren. Sobald die Finanzmärkte die durch den Verschuldungstrip verursachte fundamentale Schwäche der D-Mark realisieren, fallen indes nicht nur die Vergünstigungen weg, deren sich die Bundesrepublik bislang erfreuen durfte. Diese erweisen sich vielmehr nachträglich als Fluch. Die gleiche Reise, die die D-Mark in ungeahnte Höhen trieb, muß sie dann noch einmal rückwärts durchmachen. Die Weltliquidität kann jederzeit die ungeheuren akkumulierten DM-Massen wieder ausspeien und die Bundesrepublik damit überschwemmen. Das exportierte Inflationspotential würde in einem solchen Fall als manifeste Geldentwertung heimkehren – mit entsprechend katastrophalen Folgen – und außerdem den Kurs der D-Mark in den Keller drücken.

Hätte nun – hypothetisch gedacht – die EWU auf eine Teilnahme der Bundesrepublik verzichtet, bliebe die D-Mark also als selbständige Währung erhalten, dann würde diese Problematik den neuen Euro-Raum nicht unmittelbar tangieren. Daß der Euro kein Wirtschaftsgebiet mit ähnlichen Merkmalen wie einst das “Modell Deutschland” repräsentiert, wäre an sich noch keine Katastrophe. Der Bundesrepublik wiederum wäre ohne die EWU möglicherweise noch eine gewisse Gnadenfrist von fünf oder zehn Jahren vergönnt, bevor eine fortgesetzte defizitäre Entwicklung die D-Mark-Herrlichkeit in die Luft sprengt. Die Umsetzung des EWU-Projekts wird diese Entwicklung aller Wahrscheinlichkeit nach aber radikal beschleunigen. Die Scheinstärke der D-Mark wird dann nicht nur dem ehemaligen Weltmarkt-Musterschüler, sondern auch den anderen Euro-Ländern zum Verhängnis (46).

Zwei Verlaufsformen dieser Krise sind denkbar. Wenn die Stabilitätssimulation der EWU-Enthusiasten die Finanzmärkte nicht überzeugt, wird noch vor dem Startschuß zur Währungsunion eine abrupte und dramatische Flucht aus der D-Mark einsetzen. In einer solchen Situation wäre die Bundesbank gezwungen, sich der selbstverstärkenden Abwärtsspirale von Abwertung und Kapitalflucht entgegenzustemmen, indem sie einen großen Teil ihrer Währungsreserven und wahrscheinlich auch ihrer Goldreserven auf den Markt wirft und außerdem das Zinsniveau deutlich anhebt. Daß dies eine Panikreaktion zum Stillstand bringen kann, ist angesichts des Volumens, um das es hier geht, nicht wahrscheinlich, zumal die binnenwirtschaftlichen Negativeffekte (Abwürgen der Konjunktur und Bankrottwelle bei gleichzeitg verstärkten inflationären Tendenzen) kaum dazu angetan sein dürften, das Vertrauen in die Stabilität der D-Mark bzw. ihres europäischen Nachfolgers wiederherzustellen.

Daher werden die deutschen Währungsreserven wohl genauso wirkungslos verpuffen wie die Zentralbankinterventionen im Verlauf der EWS-Krise 1992/93 – wobei die Krise der “Ankerwährung” allerdings noch ganz andere Dimensionen annehmen wird. Hilfe könnte prinzipiell nur von außerhalb Europas kommen. Das heißt konkret: vor allem die USA und Japan müßten massiv intervenieren und gewaltige Summen an kreditärer Liquidität in den europäischen Markt pumpen. Allerdings sind auch die Erfolgschancen einer solchen Feuerwehraktion sehr gering einzuschätzen, denn der Absturz der Weltreservewährung Nummer 2 läßt sich nun einmal nicht mit Mitteln aus der Portokasse verhindern. Bedenkt man, daß allein zur Stützung des mexikanischen Peso während des Crashs Ende 1994 innerhalb kürzester Zeit 50 Mrd. US-Dollar auf den Markt geworfen werden mußten (und es große Schwierigkeiten gab, diese Summe aufzubringen), so wird ungefähr deutlich, von welchen Dimensionen hier die Rede ist. Letztlich wird nur ein rascher Notausstieg aus dem EWU-Projekt die Spekulationswelle vielleicht noch stoppen können. Doch auch dafür könnte es zu spät sein, wenn die Lawine an den Finanzmärkten erst einmal ins Rutschen gekommen ist und die in den letzten zwanzig Jahren dort aufgestauten Krisenpotentiale aktiviert werden.

Wie real diese Gefahr ist, erschließt sich aus dem Studium des Anlageteils in der Wirtschaftspresse. Regelmäßig stößt man dort derzeit auf Empfehlungen für den Kapitalflüchtling in spe, der sein Vermögen vor der drohenden Einheitswährung in anderen Währungsräumen in Sicherheit bringen will. Neben dem favorisierten Finanzstandort USA (der ja im übrigen nun auch nicht gerade als sicherer Hafen gelten kann) werden immer wieder auch skurrile Optionen (Lateinamerika etwa) gehandelt. Wenn die D-Mark bislang noch nicht unter Druck geraten ist, dann liegt das, wie ebenfalls der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, nur daran, daß die Finanzmarktakteure bislang noch nicht ernsthaft mit einer fristgerechten Umsetzung der EWU-Pläne rechnen. Das scheint sich im Augenblick (Herbst 1996) indes gerade zu ändern. Das leichte Nachgeben der D-Mark gegenüber dem Dollar in den letzten Wochen könnte bereits der Anfang einer fundamentalen Verschiebung sein.

Ein Währungs-Crash im Vorfeld der Währungsunion in Form einer Flucht aus der D-Mark ist allerdings nicht fest vorprogrammiert. Die absehbare, durch die EWU ausgelöste Finanzmarktkrise kann auch eine andere Verlaufsform nehmen. Falls die Stabilitätssimulation zunächst einmal Wirkung zeigt und die ehrenwerten DM-Besitzer vom kolumbianischen Drogenbaron über den schwäbischen Zahnarzt bis zum New Yorker Broker der EWU einstweilen ihr Vertrauen schenken und ihre DM-Vermögen als Euro-Guthaben weiterhalten, so ist erst, wenn die Widersprüche und Interessengegensätze innerhalb des währungsvereinten Europas unübersehbar aufbrechen, mit schubweisen Absetzbewegungen aus dem Euro zu rechnen. Die dauernden Motive und Anlässe für Spekulationswellen gegen den Euro haben wir bereits in den vorherigen Abschnitten benannt: Neben den realwirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen und dem vorhersehbaren Scheitern des “Stabilitätspakts”, werden es vor allem die im Vergleich zur D-Mark wesentlich schlechteren außenwirtschaftlichen Basisbedingungen des EWU-Raums und die ständigen Interessenkonflikte über den Außenwert des Euro sein. Wann genau und unter welchen Umständen diese Spekulationswellen in einem Finanzmarktzusammenbruch großen Ausmaßes kulminieren, läßt sich natürlich nicht prognostizieren. Angesichts der inneren Widersprüche des EWU-Projekts und des bereits aufgehäuften Sprengstoffs ist eine solche Entwicklung jedoch prinzipiell unvermeidbar.

5.2 Das Schrumpfen der europäischen Währungsreserven

Gegen die ruhige und abgefederte Entwicklung des Euro-Wechselkurses spricht noch ein weiterer Faktor, der in der öffentlichen Diskussion bisher kaum beachtet wurde: Der Interventionsspielraum der EZB an den Devisenmärkten wird trotz (oder vielmehr wegen) des erweiterten Währungsraums nicht etwa größer, sondern kleiner als der der Bundesbank sein. Der Grund hierfür sind zunächst einmal wesentliche Veränderungen in der Struktur und im Umfang der Währungsreserven. Diese sind neben der Zinspolitik das wichtigste Instrument einer Zentralbank zur Absicherung ihrer Währung. Sie drücken die internationale Zahlungsfähigkeit des betreffenden Landes bzw. Währungsraums aus und geben der Zentralbank die Möglichkeit, durch Verkäufe an den Devisenmärkten zu intervenieren, wenn Abwertungen verhindert werden sollen. Solche Interventionen haben zwar angesichts der riesigen Spekulationsbewegungen im Ernstfall einer heftigen Währungskrise kaum noch quantitative Bedeutung (wie etwa die vergeblichen Stützungsversuche im Rahmen der EWS-Krise 1992/93 gezeigt haben), üben aber immer noch einen psychologischen Effekt aus: Ist eine Währung nur unzureichend durch Devisen- und Goldreserven gedeckt, so gilt dies an den Märkten als Zeichen der Schwäche und kann spekulative Angriffe und/oder Fluchtbewegungen auslösen.

Das Besondere innerhalb des EWS ist nun, daß sich die starke innereuropäische Verflechtung, was nicht sonderlich überraschen kann, auch auf der Ebene der Währungsreserven niederschlägt. Die europäischen Zentralbanken halten in sehr hohem Maße andere europäische Währungen in ihren Depots: Ihr Anteil an den Gesamtwährungsreserven der EWU-Aufnahmekandidaten liegt zwischen 25 und 55 Prozent (vgl. Kenen 1995, S. 114) (47). Alle EWS-Währungen stützen sich auf diese Weise also wesentlich gegenseitig. Doch dies hört mit der Einführung der europäischen Einheitswährung schlagartig auf. Sämtliche Depots, die von den beteiligten nationalen Zentralbanken in Währungen anderer EWU-Länder gehalten werden (dabei handelt es sich natürich inbesondere um D-Mark) verlieren ihre Reservefunktion und verwandeln sich in der Sylvesternacht 1998/99 in einen Bestandteil der inneren Liquidität des neuen Währungsraums. Die damit einhergehende inflationsträchtige Aufblähung der Euro-Geldmenge kann auf zwei Wegen vermieden werden. Entweder setzen die Zentralbanken des ESZB ihre ehemaligen Reserven außer Kurs, dann stellt sich allerdings die bescheidene Frage, auf wessen Kosten diese Liquiditätsvernichtung vollzogen wird. Oder man versucht diese Euro-Bestände sukzessive gegen Nicht-EWU-Währungen (also vornehmlich Dollar und Yen) zu tauschen, um die zusätzliche innere Liquidität wieder in Währungsreserven zurückzuverwandeln. Eine solche Ankauf-Politik verbietet sich indes angesichts des leicht zu erregenden Mißtrauens der Finanzmärkte, denn sie könnte dort als Signal für eine strukturelle Schwäche des Euro gedeutet werden. Das ESZB könnte so selber eine Spekulationslawine gegen die eigene Währung lostreten.

Dies ist aber nicht das einzige Problem. Der Verlust von 25 bis 50 Prozent der Devisenreserven verkleinert ausgerechnet in der problematischen Startphase der EWU natürlich auch das potentielle Interventionsvolumen der EZB. Soweit die EWU-Protagonisten dies überhaupt realisieren, beruhigen sie sich mit der Aussage, ein Schrumpfen der Währungsreserven sei nicht weiter problematisch, denn es verringere sich ja auch der Interventionsbedarf, weil die Wechselkursschwankungen des EWS entfielen. Die EU-Kommission schätzte zumindest im Jahr 1990 aus diesem Grund die verbleibenden Währungsreserven sogar noch immer um 200 – 230 Mrd. US-Dollar zu hoch ein und überlegte, wie diese Gelder anderweitig besser angelegt werden könnten (vgl. Kenen, 95, S.114). So wenig es sich nun objektiv festlegen läßt, wie hoch die Währungsreserven sein müssen, damit eine Währung als abgesichert gelten kann, so fragwürdig mutet doch dieser Optimismus an. Wenn die EU-Kommission (und mit ihr alle Befürworter der EWU) in ihrer Argumentation unterstellt, die schiere Größe und Tiefe des zukünftigen, unter einer Währung vereinten europäischen Finanzmarkts sei eine Garantie für seine relative Stabilität, dann ist dies eine glatte Fehleinschätzung. Gerade die Erweiterung des Währungsgebiets birgt vielmehr erhebliche Risiken.

Gerät nämlich der Euro unter Druck, so hat dies eine ganz andere Qualität als die Spekulation gegen eine oder zwei europäische Landeswährungen. Erstens verbleibt als Ventil dann nicht mehr die Flucht von einer europäischen Währung in die andere, was gleichzeitig Möglichkeiten der Korrektur und der Abpufferung innerhalb Europas einschließt, sondern nur noch die Orientierung auf eine andere Weltreservewährung wie insbesondere den US-Dollar und den japanischen Yen (48). Zweitens werden dabei gerade wegen der Größe der Währungsräume ganz andere Volumina bewegt und insofern die Wechselkursausschläge eher verschärft. Denn jede Veränderung in den Anlagekonditionen oder auch nur in den Erwartungen der Kapitalanleger wird sofort riesige Kapitalströme in die eine oder andere Richtung lenken. Die These, daß ein tripolares Weltwährungssystem aus Euro, US-Dollar und Yen in sich stabiler wäre als das gegenwärtige Währungssystem, ist daher nicht viel mehr als Wunschdenken. Realistischer erscheint uns die Einschätzung von Jochimsen: “In Anbetracht besserer Anlagealternativen könnten in Zukunft zugleich Volatilität und Sensibilität bei den Präferenzen der Anleger noch steigen, also wahrscheinlicher werden als heute. Dies dürfte eine zunehmende Instabilität bei den internationalen Kapitalströmen und entsprechende Wechselkursreaktionen zur Folge haben” (Jochmisen 1994, S. 188). Die EZB und die Regierungen der EWU-Staaten werden dieser Entwicklung, die sie selbst gerade in Gang setzen, nicht viel entgegensetzen können.

6. Perspektiven einer emanzipatorischen EWU-Kritik

Wie deutlich geworden sein dürfte, ist der Plan für eine europäischen Einheitswährung keine isolierte, rein währungstechnische oder finanzpolitische Angelegenheit, sondern muß vielmehr vor dem Hintergrund längerfristiger basaler Entwicklungen verstanden werden, die das Antlitz der modernen Gesellschaft radikal verändert haben und weiter verändern. Er ordnet sich in die neoliberale Offensive ein, welche die gesamte Gesellschaft bedingungslos den Gesetzen des Marktes zu unterwerfen trachtet und dabei keinerlei Rücksichten auf Mensch und Natur nimmt.

Die EWU ist als Versuch zu verstehen, eine marktradikale Antwort auf die inneren Widersprüche des “Kasinokapitalismus” zu finden, die daraus resultieren, daß die Währungsverhältnisse in Europa immer unhaltbarer werden, während gleichzeitig die Transnationalisierung der Produktion zur Schaffung eines gemeinsamen Bezugsrahmens der Verwertung drängt. Daß diese Widersprüche dadurch nicht gelöst, sondern zum Eklatieren gebracht werden, gibt allerdings keinen Anlaß zur Freude. Denn die sozialen und ökologischen Folgen werden verheerend sein und alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen. Die EWU markiert den Umschlagspunkt, an dem der Vormarsch des Neoliberalismus zum Amoklauf wird und letztlich die gesellschaftliche Reproduktionsfähigkeit zur Disposition steht.

Daher muß eine emanzipatorische Politik sich grundsätzlich und kompromißlos gegen die europäische Währungsvereinigung stellen. Allerdings darf sie sich angesichts der Reichweite dieses Projekts und der globalen Dimension der neoliberalen Offensive nicht damit begnügen. Erfolgreich kann eine Anti-EWU-Bewegung nur werden, wenn sie eine weiterreichende, offensive Strategie von gesellschaftlicher Emanzipation entwickelt, die sich gegen die neoliberale Umgestaltung insgesamt richtet. Das gilt umso mehr, als es angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Land und der Entschlossenheit von CDU/CSU/FDP und SPD, die Währungsunion um jeden Preis durchzusetzen, sehr schwer werden dürfte, noch einen rechtzeitigen Ausstieg aus dem Projekt zu erzwingen.

Eine rein negatorische Haltung zur EWU und die Beschränkung auf deren Ablehnung als “Ein-Punkt-Programm” wäre aber auch deshalb fatal, weil sich der Widerstand gegen die Währungsvereinigung sehr unterschiedlich besetzen läßt. Eine an emanzipatorischen Zielen ausgerichtete Anti-EWU-Bewegung darf nicht den kritischen Blick für das politische Umfeld verlieren, in dem sie sich positioniert. Sie kann sich nur in klarer Abgrenzung zu reaktionären Formen der Euro-Ablehnung herausbilden, deren Umrisse sich heute schon abzeichnen und die im Zuge einer europäischen Vereinigungskrise sicherlich starken Auftrieb erhalten werden. Es stellt sich also die nicht ganz einfache Aufgabe, eine Strategie zu entwickeln, die der EWU-Kritik von rechts nicht unfreiwillig Futter liefert, sondern ihr den Wind aus den Segeln nimmt, indem sie offensiv die gesellschaftlichen Konfliktlinien gegenüber dem neoliberalen Marktfundamentalismus einerseits und dem reaktionären Wohlstandschauvinismus und (Sozial-) Nationalismus andererseits formuliert. Wir erheben nicht den Anspruch, eine solche Strategie hier präsentieren zu können, doch möchten wir umreißen, in welche Richtung weitergedacht werden sollte.

6.1. Der DM-Nationalismus: die andere Seite des Marktradikalismus

Ginge es nur darum, Mehrheiten gegen das EWU-Projekt zu sammeln, dann könnten die vorliegenden Meinungsumfragen äußerst zufrieden stimmen. Inbesondere in der Bundesrepublik erfreut sich die Währungsunion keiner besonderen Popularität. Zu Beginn des Jahres 1996 sprachen sich gerade einmal 28 Prozent der hiesigen Wahlbevölkerung für die Einführung des Euro aus. Die Bundesregierung kann sich glücklich schätzen, daß das Grundgesetz kaum plebiszitäre Momente vorsieht, denn der Maastricht-Vertrag würde bei einer Volksabstimmung schwerlich eine Mehrheit finden.

Ein wenig erfreuliches Bild bietet sich allerdings, wenn wir uns die wesentlichen Motive dieser Anti-EWU-Stimmung vergegenwärtigen, die deutliche nationalistische Züge trägt. Die meisten Gegner des Euro klammern sich verbissen an die angeblich starke D-Mark, die ihnen als Ausdruck von “harter Arbeit” und einer (im weltweiten Vergleich) relativ “soliden” Wirtschafts- und Finanzpolitik “der Deutschen” erscheint und wollen diese nicht mit anderen teilen. Das ebenso Ekelhafte wie Gefährliche daran ist der mehr oder weniger offene Aus- und Abgrenzungsimpuls des national-ökonomischen Besitzerstolzes gegenüber allen als “Ausländern” oder “fremd” definierten Menschen, der gerade in Krisenzeiten besonders aggressive Züge annimmt. Seine relative Popularität verdankt der DM-Nationalismus dabei der Tatsache, daß er diffuse und für sich genommen nicht unbegründete Ängste in der Bevölkerung vor den katastrophischen Folgen der Währungsunion aufgreift und ihnen auf seine Weise Ausdruck verleiht. Er stellt insofern die blinde und irrationalistische Gegenreaktion auf den bedingungslosen Marktfundamentalismus dar, der die Währungsunion ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen will.

Ökonomisch gesehen ist der DM-Nationalismus nicht weniger haltlos als sein neoliberaler Gegenpart. Erstens beruhte die Stärke der D-Mark (und der relative “deutsche Wohlstand”) nie einfach auf “harter Arbeit”, sondern immer schon wesentlich auf der Externalisierung von Kosten an die Verlierer in der Weltmarktkonkurrenz. Und zweitens ist, wie gezeigt, die D-Mark längst nicht mehr so “stark” wie behauptet wird. Die EWU würde sie also nicht in den Strudel der “unsoliden” europäischen Finanzpolitik hinabziehen, sondern nur ihre tatsächliche Schwäche ans Licht bringen (was früher oder später ohnehin geschehen muß). Insofern sind es nicht eigentlich die “schwachen” europäischen Währungen, die den geplanten Euro destabilisieren werden. Die größte Gefahr geht vielmehr von der D-Mark selbst aus, genauer gesagt, von dem massiven Abzug des spekulativen und kreditären Kapitals, das die D-Mark trotz ihrer substantiellen Aushöhlung bisher noch stützt.

Die Fragwürdigkeit der DM-nationalistischen Deutung dürfte ihrer Wirksamkeit indes kaum im Wege stehen. Kommt es zu einem großen ökonomischen Einbruch im Vorfeld oder im Gefolge der EWU, so wird dies sicherlich dem DM-Nationalismus einen großen Aufschwung bescheren. Eine Stimmung, die sich bisher nur diffus in Meinungsumfragen ausdrückt und noch keinen Rahmen politischer Artikulation gefunden hat, weil die großen Parteien auf Pro-EWU-Kurs fahren, könnte dann sehr schnell die Öffentlichkeit beherrschen und wahrscheinlich auch den Ausgang der nächsten Wahlen entscheiden. Möglicherweise warten die rechtspopulistischen Kreise (nicht nur in der CDU/CSU) schon begierig auf die europäische “Vereinigungskrise”, weil sie nicht zu Unrecht hoffen dürfen, als politische Gewinner aus ihr hervorzugehen. Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Stoiber scharren jedenfalls schon unüberhörbar in den Startlöchern. Aber auch die außerparlamentarische Rechte hat sich wohlweislich längst auf den Euro eingeschossen, kapriziert sich als Gralshüter der starken D-Mark, des gemünzten Kernstücks der deutschen Nachkriegsidentität, und bedient damit das nationale Vorurteil. Der in Tübingen erscheinende “Euro-Kurier” des Grabert-Verlages vom Dezember 1995 intoniert schon die Themamelodie der rechts-populistischen Anti-EWU-Kampagne: “Maastricht, das ist Versailles ohne Krieg. Offenbar soll noch einmal in diesem unglückseligen Jahrhundert der in Jahrzehnten erneut in schwerer Arbeit geschaffene Wohlstand Deutschlands von den Nachbarstaaten abgeschöpft und auf ganz Europa verteilt werden, auf daß alle gleicher werden”.

Argumentativ haben die großen Parteien dem schrillen Nationalismus nichts entgegenzusetzen, ja sie haben ihm selber nach Kräften den Weg geebnet. Sowohl die Bonner Koalition als auch die Bundestags-SPD stützen sich auf das Konstrukt der “starken D-Mark” und verorten die “unsicheren Kantonisten” – die man in der EWU allerdings an der Kette habe – insbesondere in Südeuropa. Die Sündenböcke sind also ausgemacht, lange bevor das größte Währungsexperiment aller Zeiten in seine entscheidende dritte Phase eintritt, in der es scheitern muß. Unverhohlen klingt der national-ökonomische Besitzerstolz etwa aus den Worten Theo Waigels heraus, wenn er in der Propagandabroschüre zur EWU “Der Euro stark wie die Mark” zu Protokoll gibt: “Niemand braucht sich zu sorgen, wir hätten die Mark geopfert oder an Europa >verschenkt<. Die D-Mark steht international für die bewährte deutsche Stabilitätspolitik. Sie ist das Symbol unseres wirtschaftlichen Erfolges, unseres Wohlstands. Wir bringen sie in eine Gemeinschaft ein, in der Stabilität gesichert sein wird wie in Deutschland. Damit machen wir Europa zu einer größeren Stabilitätsgemeinschaft, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist” (BMF 1996, S. 52 f.). Was aber, wenn die schöne neue Euro-Welt sich als überhaupt nicht stabil und erfolgreich erweist? Dann gilt nach dieser Argumentation der Umkehrschluß, daß nämlich die D-Mark doch “geopfert”, daß sie von den anderen europäischen Ländern “kaputt gemacht” wurde. Und dann kann der gockelhafte Besitzerstolz sehr schnell in Hysterie und blinde Wut umschlagen.

Eine ähnlich fatale Position wie Waigel bezieht auch die SPD-Fraktion. In ihrer Großen Anfrage zur EWU – dem sehr mühsamen Versuch einer Kritik an der Bundesregierung – stellt sie fest: “Die Fraktion der SPD wird einer gemeinsamen europäischen Währung nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, daß diese genau so stabil sein wird wie die Deutsche Mark” und wirft dann die populistische Frage auf: “Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine ausreichende Unterstützung für eine restriktive Währungspolitik bei allen, insbesondere den südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt?” (Bundestags-Drucksache 13/3984, S. 2 f.). Sie SPD-Fraktion setzt hier nicht nur alles daran, den restriktiven wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung von rechts zu überholen, sie demonstriert auch eindrücklich, daß Neoliberalismus und DM-Nationalismus innerhalb eines Bezugssytems angesiedelt sind und unvermittelt ineinander umkippen können. Indem sie den in der Bevölkerung weitverbreiteten Affekt gegen die vorgeblich “schludrigen Südländer” schürt, öffnet sie dem Rechtspopulismus Tür und Tor. Hier sind, ähnlich wie in der Asyldebatte, gefährliche Brandstifter am Werk, die anschließend vermutlich ihre Hände in Unschuld waschen werden (49).

Die nationalistische Lunte kann sich umso leichter entzünden, als sich in den europäischen Nachbarländern ganz ähnliche, spiegelbildliche Reaktionsbildungen abzeichnen. Der D-Mark-Nationalismus hat in allen europäischen Ländern sein potentielles Pendant. Auch in Spanien, Frankeich oder Italien stehen Demagogen Gewehr bei Fuß, denen es nicht schwer fallen dürfte, die Schuld an Arbeitslosigkeit und Hungerlöhnen bei den Deutschen und ihrem Einfluß auf die gesamteuropäischen Institutionen (vor allem die EZB) und bei der “Brüsseler Zentrale” zu finden. Wenn sich diese Tendenzen im Zuge der europäischen Vereinigungskrise zuspitzen und heftigere Formen annehmen, könnten sie den Zusammenhalt nicht nur der EWU, sondern Europas überhaupt sprengen.

6.2 Was taugen die linkskeynesianischen Konzepte für Europa?

Eine emanzipative Kritik am EWU-Projekt muß ausdrücklich einen Standpunkt außerhalb des gemeinsamen Bezugssytems von neoliberalem Marktfundamentalismus und aggressivem Abgrenzungs-Nationalismus beziehen.Auf den ersten Blick scheint dazu am ehesten die linkskeynesianische Kritik an der EWU in der Lage zu sein. Grund genug, um diesen Ansatz etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die linkskeynesianische Kritik an der EWU, die in Deutschland maßgeblich von der Bremer “Memorandumgruppe” vertreten wird, richtet sich nicht per se gegen die Wirtschafts- und Währungsintegration Europas, sondern allein gegen das neoliberale Vorzeichen, unter dem sie derzeit vollzogen wird. In ihrer Fixierung auf die Verteidigung der staatlichen Regulationsfähigkeit sind die linken Neokeynesianer sogar geneigt, eine Wirtschafts- und Währungsunion grundsätzlich zu begrüßen. In Zeiten der Globalisierung des Kapitals, so ihre Grundüberlegung, könnte ein solches Projekt die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit wiederherstellen, indem es die Kluft zwischen erweitertem marktwirtschaftlichen Bezugsfeld und nationalstaatlichem Regulationsraum wenigstens partiell überwindet. Joachim Bischoff bringt diese Argumentation auf den Punkt: “Prinzipiell eröffnet sich damit [gemeint ist die EWU] die Möglichkeit, in bestimmten Wirtschaftsräumen zu einer neuen Stufe der ökonomischen Regulation überzugehen” (Bischoff 1996, S. 23). Jörg Huffschmid schlägt in die gleiche Kerbe: “Es kann sogar argumentiert werden, daß alternative Wirtschaftspolitik in Europa einfacher ist als für einzelne Mitgliedsländer, weil das Problem der außenwirtschaftlichen Absicherung für einen großen Wirtschaftsblock einfacher zu lösen ist als für ein einzelnes, insbesondere ein kleines Land” (Huffschmid 1996a, S. 110).

Ganz anders, so meinen Huffschmid und Bischoff übereinstimmend, sei allerdings die derzeitige im Maastricht-Vertrag festgelegte “Integrationspolitik” einzuschätzen. Sie ziele nicht auf die Herstellung einer größeren gesellschaftlichen Kohäsion in Europa, um so die Voraussetzungen für eine vereinheitlichte Wirtschaftspolitik zu schaffen. Vielmehr sei sie einseitig auf eine strikt restriktive geldpolitische Linie fixiert, die zu Deflation, Arbeitslosigkeit und sozialem Elend bei großen Teilen der Bevölkerung führen müsse (vgl. Huffschmid 1996a, S.111 f.). Sicherlich beschreiben Huffschmid und Bischoff die Konsequenzen einer Währungsunion durchaus richtig, doch jagen sie mit ihrer Gegenvision einer Chimäre nach. Angesichts einer unter dem Druck der “Standortkonkurrenz” verschärften regionalen und sozialen Polarisierung wird sich – unabhängig vom politischen Willen – das klassische Muster einer fordistischen Nationalökonomie und ihres Umverteilungsstaates niemals auf die europäische Ebene heben lassen. Daher entbehrt auch die “Krönungstheorie”, wonach zunächst die realwirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa angeglichen werden sollen und dann zum glorreichen Abschluß eine gemeinsame Währung installiert werden kann, jeder Grundlage (50). Die EWU nach dem Vertrag von Maastricht ist (von Detailfragen abgesehen) nicht Ausdruck einer falschen oder einseitig ausgerichteten Integrationspolitik, sondern grundsätzlich die einzig mögliche Form europäischer Währungsvereinigung, und sie muß gerade deshalb kompromißlos abgelehnt werden. Das linkskeynesianische “Ja aber” lügt sich darüber hinweg und versperrt so den Weg für weitergehende Überlegungen über gesellschaftliche Alternativen.

Die Konzepte einer angeblich “alternativen Wirtschaftspolitik”, wie sie die Memorandum-Gruppe und andere Linkskeynesianer für Europa vorschlagen, sind ebenso altbacken wie perspektivlos. Das gilt zunächst einmal und vor allem für die öffentlichen Investitions- und Beschäftigungsprogramme, mit denen die arbeitsplatzvernichtende Wirkung der EWU ausgeglichen werden soll. Auch ohne weitergehende theoretische Analyse erhellt schon ein flüchtiger Blick auf die Verhältnisse in Ostdeutschland, was mit derartigen Maßnahmen unter den Bedingungen der mikroelektronischen Revolution, der Globalisierung und des jobless growth allenfalls zu erreichen ist. Sie können das völlige Ausbluten von Regionen verhindern und temporäre konjunkturelle Strohfeuer entfachen, jedoch keinesfalls einen selbsttragenden Aufschwung in Gang setzen. Selbst aber diese vergleichsweise bescheidene Wirkung wird sich auf gesamteuropäischer Ebene kaum erzielen lassen. Wir hatten weiter oben darauf hingewiesen, welche gewaltigen Summen für eine solche, bloß auf Symptome gerichtete Umverteilungspolitik im europäischen Maßstab aufgewendet werden müßten. Dagegen entspricht die von Huffschmid vorgeschlagene Summe (” … ein öffentliches Investitionsprogramm in Höhe von 100 Mrd. ECU jährlich für die nächsten 10 Jahre”, Huffschmid 1996, S. 114) gerade einmal ungefähr den jährlichen Transferleistungen von West- nach Ostdeutschland und ist daher selbst an den eigenen Maßstäben gemessen noch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Selbst dieser Betrag könnte aber nicht ohne die weiter oben beschriebenen negativen Rückkopplungseffekte (Hochschnellen der Staatsdefizite, Abwürgen der Konjunkturentwicklung, Kapitalflucht aus Europa etc.) aufgebracht werden. Wenn die Politik des defizit spending auf nationalstaatlicher Ebene längst an die Grenzen der Finanzierbarkeit gestoßen ist, dann gilt dies natürlich auch und erst recht für die europäische Ebene (was wie gesagt nicht bedeutet, die neoliberalen Konzepte vom “schlanken Staat” könnten ihrerseits aus der Sackgasse herausführen).

Nicht viel besser ist es um die in linkskeynesianischen Kreisen sehr populäre regulationstheoretische Illusion bestellt, man könne Wechselkursschwankungen durch eine Steuer auf Währungsspekulationen verhindern oder zumindest dämpfen (Huffschmid 1996a, S. 111). Wir können uns hier nicht ausführlicher mit diesem Konzept auseinandersetzen, möchten aber zwei prinzipielle Einwände anführen. Erstens müßte eine solche Steuer schon technisch gesehen hoch genug sein, um überhaupt wirken zu können. In diesem Fall aber würde sie zugleich auch negativ auf die Realwirtschaft (Investitionen und Handelsströme) zurückschlagen (51). Zweitens aber wäre der Erfolg einer solchen Steuer gleichbedeutend mit dem Zusammenbruch des Finanz- und Spekulationsüberbaus und daher mit dem Ende aller etatistischen wie neoliberalen Illusionen.

Das linkskeynesianische Programm krankt aber nicht nur an mangelnder Umsetzbarkeit. Es ist gegenüber der populistischen Ausgrenzungslogik keineswegs so immun, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheinen mag. Allein der Versuch einer etatistischen Regulation auf europäischer Ebene würde seiner inneren Logik nach, auch wenn die Linkskeynesianer das nicht intendieren mögen, die weitgehende Abschottung Europas von der übrigen Welt voraussetzen, also die Perfektionierung der “Festung Europa”. Um Sicker- und Mitnahmeeffekte bei Subventionen und Investitionsprogrammen sowie Lohn- und Sozialdumping durch Billiglohnimporte zu verhindern, müßten an Europas Grenzen Kapitalverkehrskontrollen installiert und die Einfuhrbeschränkungen verschärft werden. Und schließlich wäre es nur konsequent, die zuwanderungswilligen Menschen aus den umliegenden und außereuropäischen Elendsregionen mit noch strikteren Grenzkontrollen als bisher auszusperren, um die “europäischen Arbeitsplätze” nicht zu gefährden. Insofern handelt es sich beim europäischen Etatismus nur um die Großraumvariante des westlichen Sozialnationalismus, und er taugt von daher schwerlich als Richtschnur einer emanzipativen Politik.

Dem Vorschlag Huffschmids u.a., das EWS beizubehalten bzw. neu zu installieren, können wir hingegen aus pragmatischen Gründen zustimmen, denn es handelt sich dabei sicherlich um das kleinere Übel, gemessen an dem vorhersehbaren Schaden einer Währungsunion. Zwar wird auch dieser Schritt letztlich das Zerplatzen der Spekulationsblase und den entsprechenden Rückschlag auf Wirtschaft und Gesellschaft nicht verhindern können. Doch immerhin würden die unterschiedlichen Währungen in Europa noch ein von Land zu Land differenzierteres Reagieren auf die Krise erlauben, und damit wären auch die Spielräume für eine Gegenwehr “von unten” etwas größer. Die Beibehaltung des EWS kann allerdings keinesfalls als Teil einer Gesamtperspektive wirtschaftspolitischer Regulation in Europa gesehen werden, die schließlich doch noch in einer Währungsunion mündet (“Krönungstheorie”), sondern gewährt allenfalls eine Atempause.

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Fußnoten

1) Eine ausführliche Darstellung dieser Zusammenhänge und der Geschichte des Bretton Woods-Systems findet sich bei Lohoff 1995. (Die harte Landung des Dollar)

2) Die Deutsche Bundesbank mußte im Februar 1973 23 Mrd. DM für Stützungskäufe aufbringen. Am 1.3. flossen innerhalb von 24 Stunden noch einmal Devisen im Wert von 7,5 Mrd. DM in ihre Tresore – der weltweit höchste Betrag, der bis dahin jemals von einer Notenbank an einem Tag gekauft oder verkauft wurde.

3) Die Bezeichnung “Grüner Dollar” verweist darauf, daß der Wert dieser internen Rechnungseinheit ursprünglich an den Goldgehalt der amerikanischen Währung gekoppelt war.

4) Unter manifester oder offener Inflation verstehen wir die Preissteigerung an den Gütermärkten innerhalb einer bestimmten Periode, wie sie von der Ökonometrie gemessen wird (im allgemeinen wird die Steigerung der Lebenshaltungskosten als Maßstab herangezogen). Dieses sehr kurzfristige Konzept erfaßt jedoch nicht die strukturellen Inflationspotentiale, die sich auch in Perioden scheinbarer Geldwertstabilität aufbauen (können) und erst mit größerer oder kleinerer Zeitverzögerung manifest werden. Empirisch drücken sie sich u.a. in einer Aufblähung des Staatskredits und der spekulativen Preissteigerung an den Finanzmärkten aus. Wir werden hierauf weiter unten noch zurückkommen. Außerdem möchten wir auf eine leider wenig beachtete Analyse von Paul Mattick (1976) verweisen, die das Phänomen der zurückgestauten Inflation für die sechziger und siebziger Jahre untersucht.

5) In der Bundesrepublik lag die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 1973 und 1979 bei 4,7 Prozent, sank im folgenden Dezennium (1979-1989) auf 2,9 Prozent und stieg dann wieder leicht an. In den übrigen Ländern fiel der Rückgang der manifesten Inflation weit drastischer aus und setzte sich überdies bis in die neunziger Jahre hinein fort. Frankreich etwa verzeichnete zwischen 1973 und 1979 eine durchschnittliche Jahresinflationsrate von 10,7 Prozent. In den achtziger Jahren sank dieser Satz auf 7,3 und fiel schließlich zwischen 1989 und 1993 auf 2,8 Prozent. Damit lag die Inflationsrate Frankreichs unter der seines östlichen Nachbars. In den übrigen europäischen Ländern sah, mit Ausnahme Griechenlands, die Grundtendenz ganz ähnlich aus. Auch dort schrumpfte der Abstand zur bundesdeutschen Inflationsrate erheblich. In Großbritannien verringerte sich die durchschnittliche Inflationsrate von 16,7 (1973-79) auf 11,2 (1979-89) und 5,5 Prozent (1989-1993), in Italien nahm sie von 15,6 über 11,2 auf 5,5 Prozent ab (Vgl. OECD, Historical Statistics, 1995, S.91)

6) Zwischen 1974 und 1979 lagen die langfristigen Zinsen in den westeuropäischen Ländern kaum über, in Frankreich und Italien sogar durchschnittlich unter der laufenden Inflationsrate. In den achtziger Jahre stiegen die Realzinsen dagegen stark an. In Belgien z.B. von 0,9 auf 6,0 Prozent, in Frankreich von -0,2 auf 4,8 Prozent und in den Niederlanden von 1,3 auf 5,6 Prozent. (OECD, Historical Statistics, 1995, S.108)

7) Die langfristigen Nominalzinsen lagen 1982 in der BRD bei 8,9, in Frankreich bei 16,0, in Italien bei 20,2, in Großbritannien bei 13,1, in Belgien bei 13,4 und in Dänemark bei 21,4 Prozent (OECD-Wirtschaftsausblick 55, Juni 1994 A37).

8) In diesen beiden Ländern blieben die langfristigen Zinsen 1983 denn auch unter 10 Prozent, und der Zinsabstand gegenüber der BRD lag schon in der ersten Hälfte der 80er Jahre stets unter einem Prozentpunkt.

9) Die Vertreter der Bundesbank sind sich über dieses Motiv natürlich völlig im klaren. So schreibt Reimut Jochimsen, der Präsident der nordrheinwestfälischen Landeszentralbank: »Allem Anschein nach geht es Frankreich und anderen […] um die Vergemeinschaftung der D-Mark und folglich um den Versuch einer Rückgewinnung faktisch schon verlorener währungspolitischer Souveränität« (Jochimsen 1994, S.135) – also eben nicht um den Verzicht auf nationale Sonderinteressen zugunsten einer gesamteuropäischen Perspektive.

10) Zu dieser Einschätzung kommt auch Reimut Jochimsen. Er schreibt: »In Maastricht wurde der politische Nutzen schlicht höher als die möglicherweise auftretenden ökonomischen Kosten gewichtet« (Jochimsen 1994, S. 81)

11) Der Dollar erreichte gegenüber der D-Mark im August 1992 den historischen Tiefststand von 1,38 DM.

12) Das war immerhin das Vierfache der Interventionssumme, die die Bundesbank in den dramatischen Monaten vor dem endgültigen Zusammenbruch des Bretton Woods-Systems bei Interventionskäufen auf den Markt geworfen hatte.

13) Angesichts der Tatsache, daß an den internationalen Devisenmärkten pro Arbeitstag mittlerweile Devisen im Werte von 1.000 Billionen US-Dollar umgeschlagen werden, kann das auch nicht überraschen. Zentralbank-Interventionen haben längst nur mehr demonstrativen Charakter.

14) 1989 wies die bundesdeutsche Zahlungsbilanz noch einen Überschuß von 57,2 Mrd. US-Dollar auf. Mit Ausnahme Japans, das in diesem Jahr exakt gleichauf lag, konnte kein anderes Land auch nur einen annähernd vergleichbaren Überschuß verzeichnen. Die Bundesrepublik figurierte dementsprechend als der Hauptkapitalexporteur in Europa und versorgte die europäischen Partner, die mit Ausnahme der Beneluxstaaten allesamt mehr oder minder beträchtliche Defizite zu verzeichnen hatten, mit den notwendigen Kapitalzuflüssen. 1991 wies die bundesdeutsche Zahlungsbilanz bereits ein Defizit von 19,2 Mrd. Dollar auf, und 1994 stieg die Bundesrepublik erstmals zum größten Nettokapitalimporteur des Kontinents auf (Vgl. OECD-Wirtschaftsausblick 58, Dezember 95, A52)

15) Für die »Hartwährungsländer« – Belgien, die Niederlande, Dänemark und Frankreich – fiel der Abstand bei den kurzfristigen Zinsen von fast drei Prozentpunkten Ende 1992 auf weniger als einen halben. Bei den »Weichwährungsländern« – Italien, Portugal und Spanien – verringerte er sich von mehr als neun auf sechs Prozentpunkte.

16) Die Befürworter der EWU schweifen hierzulande gerne in die Geschichte zurück und stellen das anvisierte Projekt mit der Schaffung einer einheitlichen Währung in Deutschland nach der Reichsgründung von 1870 auf eine Stufe. Diese Gleichsetzung geht an der Sache indes vollkommen vorbei. Damals, in der Zeit der Golddeckung, figurierten sämtliche Währungen nur als landesspezifische Bezeichungen für bestimmte Quanta des Edelmetalls. Damit waren nicht nur die Außenwerte immer schon fixiert, sondern es konnte gleichzeitig per se keine Form aktiver Geldpolitik geben. Von der nationalökonomischen Funktion her existierten im Zeitalter der Golddeckung gar keine unterschiedlichen Währungen, sondern nur der eine universale Maßstab, das Gold. Ein Währungszusammenschluß war damals also ein rein münztechnischer Akt. Die Verschmelzung verschiedener geldpolitisch regulierter Währungen wirft ganz andere, viel weiterreichendere Probleme auf.

17) Das Grünbuch der Europäischen Union »Eine Währung für Europa« beziffert diese Kosten mit 20 – 25 Mrd. ECU jährlich, was in etwa 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU entspricht.

18) Das landesspezifische Produktivitätsniveau läßt sich nicht unmittelbar messen. Als Hilfswert dient für gewöhnlich das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Legt man diesen Maßstab an, so ergibt sich für die europäische Entwicklung ein recht eindeutiges Bild. Die Abweichung beim BIP pro Einwohner lag 1960 bei den zur EG gehörigen Regionen bei 22 Prozent, stieg bis 1973 kontinuierlich auf 30 Prozent, fiel dann während der 70er Jahre auf 26 Prozent und wächst seit 1980 langsam aber kontinuierlich. Schließt man die drei ökonomisch schwächeren südeuropäischen Staaten Griechenland, Portugal und Spanien aus, so liegt die Streuung seit 1960 bei knapp 12 Prozent mit leicht steigender Tendenz. In den USA lagen die entsprechenden Werte bei 3 – 4 Prozent (vgl. de la Dehesa/Krugmann 1992 sowie Weise 1995).

19) Identische Argumentationen finden sich z.B. auch bei IW (1994, S. 11) oder Jochimsen (1994, S. 71)

20) Wenn wir in diesem Zusammenhang den Begriff des Produktivitätsniveaus verwenden, dann tut sich eine grundsätzliche Schwierigkeit auf. Es existiert kein Maßstab, an dem sich das Produktivitätsniveau verschiedener Länder statistisch exakt messen läßt. In die gängigen Indikatoren, wie die Lohnstückkosten oder das BIP pro Kopf, geht die Wechselkursrelation immer schon ein. Eine ungefähre Annäherung bietet das BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards (KKS), wie es Eurostat (1995, S. 352 ff.) berechnet. Allerdings gibt auch dieser Maßstab keine Auskunft über die effektive Produktivität der einzelnen Industrie- und Dienstleistungsstandorte, da einerseits auch nicht erwerbstätige Personen und andererseits auch die unterschiedlichsten Transferleistungen (sowie andere nicht die Produktivität betreffenden Faktoren) in die Berechnung einfließen. Dennoch wollen wir uns hier behelfsmäßig an diesen Index halten.

21) Der pro Beschäftigtem notwendige Kapitalstock ist in den letzten 20 Jahren in den führenden Industrienationen explosionsartig gestiegen. In Japan betrug er 1973 39.689 US-Dollar und stieg wechselkurs- und inflationsbereinigt bis 1992 auf 113.378 US-Dollar. Die deutsche Entwicklung bietet ein nicht ganz so dramatisches Bild. Die Vergleichsziffern für 1973 und 1992 lagen dort 1973 bei 58.228 bzw. 1992 bei 101.855 US-Dollar. Bei Neuinvestitionen liegen die notwendigen Kapitalvorschüsse allerdings um ein Vielfaches höher (vgl. OECD 1995a).

22) Nur aus diesem Grund erfüllt Luxemburg als einziges Land die Konvergenzkriterien für die EWU.

23) Bei den schwächeren Mitgliedstaaten der EU, also Griechenland, Portugal und Irland gehen mitlerweile 6½ Prozent des Sozialprodukts auf Mittelzuflüsse aus den EG-Kassen zurück. (Vgl. Jochimsen 1994, S.160).

24) Als Ziel Nr. 1-Regionen gelten solche, in denen das BIP pro Kopf in den letzten drei Jahren weniger als 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts erreicht hat. In diese Rubrik fällt das gesamte Staatsgebiet Portugals, Griechenlands und Irlands, sowie Süditalien, Ostdeutschland, große Teile Spaniens und andere kleinere Gebiete (Eurostat 1995, S. 68 f.; vgl. auch Ridinger 1992, S. 51 f.).

25) Die Staatsschuld ist derzeit noch refinanzierbar, da der aktuelle Zinsabstand zur BRD lediglich bei 0,5% liegt.

26) So der Titel einer Propagandabroschüre des Bundesministeriums für Finanzen (1996).

27) Diese Kritik wird teilweise auch von Befürwortern des EWU-Projekts, wie etwa von Altbundeskanzler Helmut Schmidt (in der Frankfurter Rundschau vom 30.3.96), geübt.

28) Die akkumulierte Staatsschuld Japans lag nach regierungsamtlichen Zahlen 1995 bei 83,1 Prozent des BSP. Realistische Schätzungen, die die diversen Schattenhaushalte zu berücksichtigen versuchen, gehen von 90-120 Prozent aus.

29) Das Inflationskriterium ist ohnehin unscharf definiert, denn es geht aus dem Maastrichter Vertrag nicht hervor, ob die niedrigste oder die höchste der drei als Referenz dienenden Inflationsraten oder deren Durchschnitt zum Maßstab genommen werden soll.

30) Im übrigen ist auch keinesfalls eindeutig, was mit den »normalen« Bandbreiten gemeint ist: Handelt es sich dabei um die derzeit gültigen Bandbreiten von +/- 15 Prozent, so ist die Aussagekraft des Wechselkurskriteriums schon allein durch den enormen Schwankungsspielraum fast gleich Null.

31) Über das selbst von Erwartungen abhängige Wechselkurskriterium spiegelt das Zinskriterium so Erwartungen in zweiter Potenz.

32) Vgl. exemplarisch für viele Jochimsen 1994, S. 115 oder Bündnis 90/Die Grünen in Bundestags-Drucksache 13/4530, S. 1.

33) Ein Zerfall Großbritanniens erscheint angesichts der Zunahme des schottischen, walisischen und sogar englischen Nationalismus – Nordirland stellt ohnehin einen Sonderfall im Empire dar – nicht mehr unwahrscheinlich.

34) Diese Zahlen liegen um 4 bis 6 Prozentpunkte über den offiziellen Angaben der EU-Kommission, die den Konvergenzmaßstab abgeben. Dies liegt an einem unterschiedlichen Berechnungsmodus, der letztlich eine Form der Schönrechnerei darstellt (zum Berechnungsmodus vgl. OECD 1994, S. 17).

35) Die gesamten Staatsschulden in der EU betrugen 1995 nach Schätzungen der EU-Kommission 4,737 Billionen ECU (FAZ, 23.3.1996).

36) Da außerdem der Zeitpunkt nicht formell bestimmbar ist, an dem die Zahlungsunfähigkeit eines Staates eintritt (anders als im Fall von privaten Unternehmen, wo dies rechtlich geregelt ist), sondern dieser vielmehr selbst von den Reaktionen der Kreditgeber/Finanzmärkte abhängt, kommt es nicht zu einer kontinuierlichen Zinssteigerung in Relation zum jeweiligen Verschuldungsstand, sondern nennenswerte Strafzinsen sind bereits das Alarmsignal, das die Zahlungskrise einläutet. Kenen (1995, S. 93) hält dies für eine mangelnde Antizipationsfähigkeit der Finanzmärkte, die oft viel zu spät reagierten, wie z.B. im Fall der Mexiko-Krise von 1982 und der Zahlungsunfähigkeit New Yorks einige Jahre zuvor. Tatsächlich aber ist die »späte Reaktion« nur Ausdruck eines logischen Zirkels von auf sich selbst fußenden Erwartungshalrungen, die die Eigendynamik des fiktiven Kapitals ausmachen.

37) Diese Sanktionen hat der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi (BMWi 1994, S. 76 ff.) schon länger gefordert. Allerdings sollten sie automatisch in Kraft treten.

38) EWU-Skeptikern wie Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer ist das nicht entgangen. Er fand zwar lobende Worte für Waigel, ließ aber keinen Zweifel daran, wie wenig er von der Tragfähigkeit der Vereinbarung hält: »Allerdings, so Tietmeyer, seien noch >wichtige Details< offengeblieben. Bis >wir zu einem wirklich effizient wirksamen Stabilitätspakt kommen<, gab der Frankfurter Währungshüter zu bedenken, >gibt es noch viel zu tun<. Dann aber >kommt es darauf an, wie der Stabilitätspakt in der Praxis angewandt wird39) Bundesbankpräsident Tietmeyer spricht von einer »Quasi-Automatik« Damit setzt er aber offensichtlich nur den Kampf um die Vereinbarungen von Dublin durch Uminterpretation fort.

40) Der Harvard-Professor Robert J. Barro stellt in einer für die Bank of England erstellten Untersuchung fest: »Ein signifikanter negativer Einfluß von Inflation auf Wachstum zeigt sich nur für hohe Inflationsraten, die Beziehung ist bedeutungslos, wenn man jährliche Inflationsraten von weniger als zehn Prozent betrachtetSoweit uns ökonomische Analyse aufklären kann, schadet eine stetige Inflationsrate von drei oder vier Prozent sehr wenig – und sogar eine Rate von zehn Prozent hat nur geringe Kosten« (Krugmann zit. nach Noé 1995, S. 9).

41) Auch ist nicht anzunehmen, daß die Mitglieder des EZB-Rats – des höchsten Entscheidungsorgans, das sich aus dem Direktorium der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammensetzt – frei von politischen Verpflichtungen werden entscheiden können. Abgesehen von informellen Verpflichtungen wird sie wohl auch die Rücksicht auf die eigene Stellung und Karriere von einer zu harten Linie gegenüber den Regierungen abhalten. Zwar können die auf acht Jahre eingesetzten Mitglieder des Direktoriums nicht wiedergewählt werden, doch dies gilt nicht für die Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Ihre Amtszeit beträgt (mindestens) fünf Jahre, allerdings ist eine Wiederbestellung möglich. Der Anreiz, sich politisch zu exponieren, dürfte dadurch stark gedämpft werden.

42) Außer der Bundesregierung und der EZB dürfte sich in Europa nur noch die Schweizer Zentralbank wildentschlossen zeigen, den Euro nach oben zu beten. Denn die Schweiz wird bei einer permanenten Schwäche der europäischen Währung an den zufließenden Fluchtgeldern ertrinken, die den Kurs des Franken in schwindelnde Höhen treiben und damit die Realwirtschaft völlig konkurrenzunfähig machen würden.

43) Ein Argument, das angesichts des traditionellen Elends der Schweizer und Liechtensteiner und der Dauerblüte von Finanzplätzen wie Indien ungemein überzeugen kann.

44) Teilweise wurde das auch durch die periodischen Stützungsaktionen zugunsten anderer Währungen erzwungen.

45) Zur Geschichte vom Aufstieg und Fall des Dollars vgl. Lohoff 1995.

46) Professor Wilhelm Hankel thematisiert zwar wohlweislich nicht die fundamentale Schwäche der pseudostabilen Defizit-D-Mark. Dafür ist er sich durchaus im klaren, was die Währungsumstellung auslösen kann: »Rund 40 Prozent aller deutschen Wertpapiere (vor allem bei Festverzinslichen) werden von Ausländern gekauft bzw. gehalten, rund 20 Prozent aller Weltwährungsreserven fremder Zentralbanken bestehen aus DM. Daraus errechnet sich ein DM-Portefeuille allein des Auslands von weit über einer Billion DM. Selbst wenn nur ein Bruchteil dieser Gelder zeitweilig eine andere Anlage sucht, um abzuwarten, was aus dem Euro wird, kommt dieser mit einem gewaltigen Kurssturz auf die Welt« (Neues Deutschland, 27.3.96.).

47) Exakte Zahlen sind pikanterweise nicht verfügbar. Kenen, dem wir diese Schätzziffern verdanken, beruft sich bei seinen Angaben auf unveröffentlichte IWF-Daten.

48) Aus der Kybernetik ist der Effekt bekannt, daß ein System instabil wird, wenn es eine gewisse Größe überschreitet, ohne Subsysteme und sich selbst regelnde Unterstrukturen herauszubilden. Die EWU könnte als fulminante Bestätigung dieser formalen Erkenntnis auf dem Gebiet der Währungspolitik in die Geschichte eingehen, wobei allerdings, wie gezeigt, letztlich nur die endogene Instabilität der jetzigen Systemhierarchie ans Tageslicht käme.

49) Die Anfrage der SPD mag »taktisch« in einem parlamentarischen Sinne gemeint sein, doch eine solche »Taktik« verbietet sich, wenn sie weitverbreitete Ressentiments schürt.

50) »Bei der Ablehnung der Währungsunion á la Maastricht handelt es sich nicht um eine Frage der zeitlichen Verschiebung, sondern primär um eine Frage der inhaltlichen Ausrichtung europäischer Wirtschaftspolitik. Sie sollte an einem umfassenderen Konzept wirtschaftlicher Stabilität ausgerichtet werden: stabile Beschäftigung, stabile soziale Verhältnisse und stabile Umwelt – und in diesem Zusammenhang spielt natürlich auch die Verhinderung übermäßiger Preissteigerungen eine wichtige Rolle. Wenn diese Änderung der wirtschaftspolitischen Linie durchgesetzt wird und positive Wirkungen zeigt, ist der Zeitpunkt für eine Währungsunion – als >Krönung51) Vgl. dazu Peter B. Kenen (1995, S. 171), der zu Recht argumentiert, daß eine Steuer auf Währungstransaktionen zwar kurzfristige Kapitalbewegungen immer relativ stärker trifft als langfristige, gleichzeitig aber die Gewinnerwartungen bei der Spekulation auf Wechselkursveränderungen auch viel höher sind. Von daher wirkt eine niedrige Steuer nicht abschreckend.

52) In Europa liegt ein Schwerpunkt ökonomisch-sozialer Selbsthilfe in Großbritannien, da dieses Land schon seit den siebziger Jahren eine besonders tiefgreifende Krisenentwicklung durchgemacht hat. Einen exemplarischen Überblick über verschiedene Ansätze im »Dritten Sektor« in Europa vermittelt das Buch »Wirtschaft von unten« (Stiftung Bauhaus Dessau u.a. 1996).