Grundlagen einer Politischen Ökonomie des Informationskapitalismus
erschienen in: Krisis 31 (2007)
Ernst Lohoff
„Der Begriff des Wertes im ökonomischen Sinne als Tauschwert lässt sich
nur auf Waren anwenden, das heißt auf Güter und für Dienstleistungen,
die im Hinblick auf ihren Tausch produziert wurden. Was nicht durch
menschliche Arbeit produziert ist sowie a fortiori was nicht
produzierbar oder nicht tauschbar oder nicht für den Tausch bestimmt
ist, hat keinen ökonomischen Wert. Das gilt … ebenso für
Allgemeingüter die, wie etwa überliefertes Kulturgut, weder geteilt
noch gegen andere ausgetauscht werden können. … (Sie) können
allerdings beschlagnahmt werden. Es genügt, ihre Zugangsmöglichkeiten
zu privatisieren, um Zugangsrechte erheben zu können. Auf diese Weise
werden Allgemeingüter in Scheinwaren verwandelt, die den Verkäufern der
Zugangsrechte eine Rente verschaffen.“1
1.
Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformationen wälzt die kapitalistische Gesellschaft die stoffliche Reichtumsproduktion rastlos um. Der sprichwörtliche Erfindungsreichtum, den sie bei der Schaffung immer neuer Fertigungsverfahren und Gebrauchsgüter an den Tag legt, steht indes in einem krassen Gegensatz zum immer gleichen bornierten Zweck, dem dieser dient. In der kapitalistischen Gesellschaft geht es immer nur um die Schaffung und Aneignung von Profit, und diesem Ziel aller Ziele ordnet sich die Revolutionierung der stofflichen Reichtumsproduktion stets unter. Auf dem Boden des Kapitalismus haben nur solche Innovationen eine Zukunft, die entweder durch Kostenminimierung für die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität (Prozessinnovation) sorgen, oder die der einzelkapitalistischen Profitproduktion neue Betätigungsfelder eröffnen (Produktinnovation).
Vom einzelkapitalistischen Standpunkt aus betrachtet sind beide Typen technischer Neuerung gleichermaßen vielversprechend. Was die gesamtkapitalistische Entwicklungsperspektive angeht, wirken sie allerdings diametral entgegengesetzt. Die Rationalisierungsinnovation führt zur Freisetzung produktiv vernutzter lebendiger Arbeit und droht damit letztlich die gesamtkapitalistische Verwertungsbasis zu schmälern. Im Gefolge von Produktinnovation können dagegen zusätzliche Sektoren der produktiven Arbeitskraftvernutzung entstehen. Sie versprechen eine Kompensation für die durch die laufenden Rationalisierungsprozesse eintretenden Wertschöpfungsverluste. Das System der Wertverwertung wird sich selber zur Schranke und beginnt seinen eigenen Fortbestand zu untergraben, wenn die erste Tendenz langfristig über die zweite die Oberhand behält. Das System der Wertverwertung blüht und gedeiht, solange die Erweiterung der Verwertungsbasis qua Produktinnovation das bestimmende Moment bleibt.
Diese Kompensation bzw. Überkompensation greift allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Zunächst einmal reicht es keineswegs aus, dass überhaupt irgendwelche neuen mehr oder minder nützlichen Erzeugnisse erdacht und hergestellt werden. Diese Erzeugnisse müssen schon, zumindest wenn man der Darstellung in der Marxschen Kritik der Politischen Ökonomie Glauben schenkt, eine ganz spezifische gesellschaftliche Form annehmen, die Gestalt von Waren. An der „Waare“ hat der kapitalistische Reichtum nämlich „seine Elementarform“. Reichtum, der diese Metamorphose nicht hinter sich bringt, zählt im genuin kapitalistischen Sinn gar nicht als solcher und bildet keinen Teil der gesellschaftlichen Wertmasse.
Eine weitere, quantitative Voraussetzung muss zu dieser unerlässlichen qualitativen hinzutreten. Die Gebrauchswerte der Waren bilden keineswegs den Inhalt des kapitalistischen Reichtums, sie stellen diesen, die Fetischbeziehung des Werts, lediglich als etwas von ihr verschiedenes Dingliches dar. Weil sich im Gefolge der Produktivkraftentwicklung der gleiche Wert in immer höheren Warenbergen „verkörpert“, genügt es nicht, dass der als Waren produzierte Güterkosmos überhaupt expandiert; er muss vielmehr genauso schnell oder am besten noch schneller expandieren, wie der Wert der vielen einzelnen Waren abnimmt, aus denen sich das Warenuniversum zusammensetzt.
Über einen langen historischen Zeitraum, vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die 1970er Jahre hinein, blieb die Expansion des Warenkosmos gegenüber der Verdrängung lebendiger Arbeit durch Prozessinnovation die stärkere und damit bestimmende Kraft. Der Siegeszug der Wertverwertung in dieser historischen Phase lässt sich als gigantischer Kommodifizierungsprozess beschreiben, der zwei Momente in sich vereinte. Zum einen dehnte sich das kapitalistische Warenuniversum auf Kosten älterer Formen der Reichtumsproduktion aus. Für den Zweck kapitalistischer Verwertung hergestellte Waren verdrängten die Erzeugnisse des traditionellen Handwerks und der überkommenen Selbstversorgungsökonomie. Der industrielle Landbau trat an die Stelle der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die Schuhfabrik ersetzte den Schuster usw. Zum anderen produzierte das Kapital in immer neuen Schüben einst unbekannte Gebrauchsgegenstände, brachte sie auf den Markt und machte sie dem Massenkonsum zugänglich. Diese zweite Entwicklung erreichte im fordistischen Nachkriegsboom ihren Höhepunkt. Damals wurde insbesondere die Automobilmachung der Gesellschaft, aber auch die arbeitsintensive Produktion anderer neuartiger technischer Geräte (Fernseher, Kühlschränke usw.) zur Grundlage eines historisch einmaligen sich selber tragenden Akkumulationsschubs.
Mittlerweile gehört das goldene fordistische Zeitalter der Geschichte an. Schon seit einigen Jahrzehnten ist mit Händen zu greifen, dass im Bereich der klassischen, industriell-seriellen Fertigung die Erfindung neuer Produkte mit der Verdrängung lebendiger Arbeit durch Prozessinnovationen nicht mehr Schritt halten kann. Angesichts dieser Entwicklung setzen die Apologeten des Kapitals auf einen neuen großen technologischen Schub, der im großen Stil neue Produktionszweige generiert und damit die Verluste in den traditionellen Zweigen der Wertverwertung ausgleicht. Darüber, wo der neue Hoffnungsträger zu suchen sei, herrschte weitgehend Einigkeit. Lange bevor die Krise der industriellen Arbeit ihre ganze Wucht entfalten konnte, schien die Nachfolgefrage bereits geregelt zu sein. Frei nach dem Motto „Der industrielle Kapitalismus ist tot – es lebe der Informationskapitalismus“ galt und gilt es als ausgemacht, dass die mikroelektronische Revolution die für einen weiteren kapitalistischen Frühling unerlässlichen neuen Verwertungsfelder generiert, und zwar in erster Linie im immateriellen Raum der Wissensgüter. Der Kommodifizierungsprozess hat sich 200 Jahre lang an der gesellschaftlichen „Hardware“ ausgetobt, die nächste große Etappe kapitalistischer Entwicklung soll von der Kommodifizierung der gesellschaftlichen „Software“ geprägt sein. Diese, so das Ergebnis vorauseilender Geschichtsschreibung, würde ökonomisch den Part übernehmen, den die Überführung der materiellen Produktion in Warenproduktion auf einer früheren Entwicklungsstufe der kapitalistischen Produktionsweise ausfüllte. Dem Kapital stünde eine Terra nova mit schier unermesslichen Akkumulationsmöglichkeiten offen.
Die vom Anbruch des „Informationszeitalters“ in den 1980er und 1990er Jahren geweckte überschwängliche Wachstumseuphorie hat unter dem New-Economy-Crash von 2000 gelitten. Mit dem damaligen massiven Einbruch wurde handgreiflich, dass nicht jede lauthals angepriesene kommunikationstechnische Innovation hält, was sie verspricht. Die Anleger auf den „neuen Märkten“ mussten feststellen, dass sie ihr Kapital überwiegend in heiße Luft investiert hatten. Auch den im Segment der Informationsgüter agierenden Einzelkapitalien sind weder exorbitante Profitraten noch die Amortisation der Vorauskosten von vornherein garantiert. Die Ernüchterung, zu der diese schmerzhafte Erfahrung führte, betrifft allerdings vornehmlich die Geschwindigkeit, mit der die Informationsgüter zum Markterfolg gelangen und bei besonders skeptischen Beobachtern den absoluten Umfang, den das Geschäft mit ihnen auf absehbare Zeit erreichen kann. Die grundlegende, für die gesamtkapitalistische Entwicklungsperspektive entscheidende Grundannahme blieb davon unberührt und wird weiterhin als selbstverständlich vorausgesetzt: Im Prinzip taugen die neuen Informationsgüter genauso gut als Träger eines neuen historischen Wachstumsschubs wie einst die klassischen Industriegüter.
Nicht nur apologetische Absicht treibt das herrschende Bewusstsein zu dieser Sicht, sie ergibt sich auch zwingend aus den theoretischen Vorgaben der Volkswirtschaftslehre. Für alle etablierten ökonomischen Lehrgebäude ist es selbstverständlich, keinen Unterschied zwischen Wert und Preis zu machen und – wie der Alltagsverstand – einzelkapitalistische und gesamtkapitalistische Perspektive zu identifizieren. Wenn Informationskapitalisten ihren Erzeugnissen Preise verpassen und diese auch erfolgreich realisieren können, dann ist das bereits ein hinlänglicher Beweis für Wertschöpfung. An der Gleichsetzung von Preis und Wert finden marxistische Ökonomen keinen Gefallen. Sie halten an der alleinigen Wertschöpfungspotenz der Arbeit fest. Trotz dieses Vorbehalts kommt der marxistisch inspirierte Seitenarm der Debatte um den Informationskapitalismus in der Sache indes zum gleichen Resultat wie die Konkurrenz. Wertschöpfung kann im Prinzip genauso gut auf der Produktion von Informationsgütern wie auf der von klassischen Industriegütern gründen. Und auch die „akkumulationstheoretische“ Grundargumentation deckt sich mit der des Mainstreams. Ob „immaterielle Waren“, als Waren gehandelte Dienstleistungen oder handfeste konventionelle Wald- und Wiesenwaren die Märkte bevölkern, ist piepegal: Ware ist Ware.
2.
Zweifellos stellen Microsoft und Co ihre Produkte nicht aus Altruismus her. Sie wollen mit ihnen Geld verdienen. Weist das allein aber bereits diese Erzeugnisse als Waren aus?
Beim Stichwort Ware hat der Alltags- und Ökonomenverstand noch nie etwas anderes als Tauschgegenstände vor Augen gehabt, und auch jeder Neueinsteiger in die Marxsche Ökonomiekritik lernt heute noch, was er immer gelernt hat: „Als Waren bezeichnet man nur etwas, das getauscht wird.“2 Vollzieht sich auch die Verbreitung von Informationsgütern als Tausch und gehorcht die Beziehung von Käufer und Verkäufer den Gesetzen des Äquivalententauschs? Handelt es sich bei den neuen Informationsgütern also tatsächlich um Tauschgüter? Solange man nur die „Hardware“ betrachtet und den materiellen Datenträger, lässt sich diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten. Der Kauf eines Computers funktioniert genauso als Tauschbeziehung wie der eines Autos oder einer Waschmaschine. Sobald es um das eigentliche Informationsgut geht, bietet sich indes ein völlig anderes Bild. Was diese Produkte angeht, kann von Tausch bestenfalls in einem diffus-metaphorischen Sinn die Rede sein, aber nie und nimmer, wenn der Begriff eine präzise ökonomische bzw. ökonomiekritische Bedeutung haben soll. Damit Güter zueinander in eine Tauschbeziehung treten und Tauschgut-Charakter annehmen, müssen nämlich zwei Bedingungen zusammenkommen. Zum einen müssen beide Warenbesitzer nach vollbrachtem Tauschakt jeweils das Gut in Händen halten, das vor dem Tausch dem Gegenüber gehört hat. Zum anderen müssen beide Tauschpartner das, was sie zu Markte tragen, definitiv weggeben. Der zweiten grundlegenden Bedingung tun zwar die Nutzer Genüge, die ihr Geld für kommerzielle Software oder für Musik- und Videodateien ausgeben, nicht aber die Vertreiber dieser Produkte. Die Kunden überlassen ihr gutes Geld ein für alle mal den Anbietern, Letzteren bleibt indessen erhalten, was sie geben! Die monetäre Transaktion vermittelt keineswegs den Händewechsel der entsprechenden Güter, sondern vermehrt lediglich die Anzahl der Menschen, die dasselbe Produkt legal nutzen dürfen. Die Produzenten digitaler Informationsgüter können etwas, was noch kein seriöser Warenproduzent je gekonnt hat und je können wird, etwas, was mit Tauschbeziehungen strikt unvereinbar ist: Sie sind in der Lage dasselbe Produkt, denselben Klingelton oder dieselbe Software, beliebig oft an den Mann oder die Frau zu bringen, und das, ohne wegen Betrugs vor Gericht zu landen!
Um Missverständnisse zu vermeiden: Dass das gleiche Produkt an viele verschiedene Kunden veräußert wird, ist ein wohlvertrautes Phänomen und steht selbstverständlich in keiner Weise im Widerspruch zu dessen Warencharakter. Bei der industriell-seriellen Fertigung ist das gang und gäbe und die Massenfabrikation gleichartig durchnormierter Güter bildete überhaupt die Voraussetzung für die Kommodifizierung und Durchkapitalisierung der materiellen Produktion. Tabakkonzerne fabrizieren Millionen von ununterscheidbaren Zigaretten und Automobilunternehmen Hunderttausende von Fahrzeugen, die einander noch weit mehr gleichen als ein Ei dem anderen. Das ist aber wohlgemerkt nicht mit dem zu verwechseln, womit wir es bei der kommerziellen Verbreitung digitaler Informationsgüter zu tun haben. In Hinblick auf den materiellen Datenträger lässt sich zwar durchaus auch bei ihnen vom gleichen Produkt sprechen; ob Hunderttausende von Menschen die gleiche Fertigpizza und das gleiche Auto erwerben oder Millionen den gleichen CD-Rom-Rohling usw., macht natürlich keinerlei Unterschied. Was das eigentliche Informationsgut angeht, den immateriellen Informationsinhalt, geschieht indes beim Vertrieb kommerzieller Informationsgüter etwas, wozu sich in der Welt der materiellen Produkte keine Parallele finden lässt. Die Produzenten von Informationsgütern sind nicht gezwungen, ihr Gut neu zu produzieren, um das Ergebnis ihrer Informationsarbeit außer an Müller auch noch an Meier, Schulze und eine Milliarde anderer potenzieller Kunden zu veräußern. Sie produzieren einfach und verkaufen mehrfach. So etwas ist kein Tausch, und der Gegenstand, der auf diesem Weg verbreitet wird, ist kein Tauschgegenstand und damit auch keine Ware.
Die stoffliche Reichtumsproduktion hat im Gefolge ihrer Unterwerfung unter das Kapital in den letzten 200 Jahren zahllose Umwälzungen durchgemacht. In Hinblick auf die gesellschaftliche Form beinhalteten alle Innovationen bis zur mikroelektronischen Revolution immer das Gleiche: die Schaffung neuer Tauschgüter. Der Siegeszug der digitalen Informationsgüter sprengt diese Monoformie auf. Die digitalen Informationsgüter unterscheiden sich nicht einfach nur stofflich und in der Art ihrer Nutzung von konventionellen Gütern. Der technologische Unterschied impliziert in diesem besonderen Fall einen Unterschied in der Beziehungsform von Produzent und Produkt und Produzent und Benutzer. Dass sowohl digitale Informationsgüter als auch singuläre Güter und Dienstleistungen des Profits wegen hergestellt werden, verschleiert nur die besondere Qualität des Vorgangs: Erstmals in der Geschichte des Kapitalismus drängen Bezahlgüter3 auf den Markt, die ihrer beliebigen Reproduzierbarkeit wegen nicht einfach die Warenwelt erweitern, sondern dem Universum der Bezahlgüter eine zweite Abteilung hinzufügen. Neben die Ware, neben die alteingesessene „Elementarform des kapitalistischen Reichtums“ (Marx) tritt eine einst unbekannte und bis heute unerkannte zweite „soziale Hieroglyphe“ (Marx). Die „Kritik der Politischen Ökonomie“ kommt nicht umhin, ihr eine eigene Analyse zu widmen.
Aus einer krisentheoretischen Perspektive ist vor allem eine Frage von zentraler Bedeutung. Kann die neue „soziale Hieroglyphe“ wie ihre Schwester die Ware Wert „verkörpern“ oder nicht? Konstituiert die zur Schaffung dieses neuen Typus von Bezahlgut notwendige „Informationsarbeit“ Wert, oder handelt es sich bei dieser um im kapitalistischen Sinne „unproduktive Arbeit“?
Marx hat in seinen Schriften einen ganz engen Zusammenhang zwischen der Ware und dem Wertverhältnis hergestellt. Marx kannte zwar durchaus Waren ohne Wert4; umgekehrt insistierte er aber darauf, dass sich Wert stets notwendigerweise als Ware darstellen muss. Wert, der keine Warengestalt annimmt, war in seinen Augen eine logische Unmöglichkeit. „Capitalbildung kann nicht stattfinden ausser auf der Grundlage der Waarenproduction und Waarencirculation“5, heißt es bei ihm dementsprechend, oder apodiktisch an anderer Stelle: „Das Capital … produciert nothwendig Waare, sein Product als Waare oder es produciert nichts.“6
Macht das Auftreten digitaler Informationsgüter diese eindeutige Aussage revisionsbedürftig, oder ist das einzig Anachronistische an diesen Sätzen – diese These soll dieser Beitrag im Weiteren plausibel machen – die etwas aus der Mode gekommene Orthographie? Hat sich mit den digitalen Informationsgütern eine neuartige, zweite Darstellungsform von Wert herausgebildet, oder ist der Unterschied zwischen der Ware und der neuen sozialen Hieroglyphe identisch mit dem Unterschied von Wert und Nicht-Wert?
3.
Nicht Jux und Tollerei haben das kapitalistische System zum Bruch mit der Monoformie der Ware getrieben. Mit der Ausbildung einer neuen, an diesem Punkt unserer Untersuchung noch namenlosen „sozialen Hieroglyphe“ hat die kapitalistische Gesellschaft auf eine der einschneidendsten technologischen Revolutionen der Geschichte reagiert. Diese noch unergründete gesellschaftliche Beziehungs- und Reichtumsform lässt sich schwerlich ohne Rekurs auf den Inhalt dieser Umwälzung dechiffrieren. Dem muss auch der hier vorliegende Entzifferungsversuch Rechnung tragen. Er kreist zunächst das Kernmerkmal ein, das der Sonderstellung der informationskapitalistischen Güter in der Welt der Artefakte zugrunde liegt, um sich dann den werttheoretischen Implikationen anzunähern.7
Für den durch die mikroelektronische Revolution ausgelösten großen Umbruch hat sich die Formel „Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft“ eingebürgert. Gegen die Selbstbezeichnung des postfordistischen Kapitalismus als „Wissensgesellschaft“ lässt sich vor allem zweierlei einwenden. Zunächst einmal zeugt diese von einem gerüttelt Maß an Hybris. Indem sich der Informationskapitalismus zur „Wissensgesellschaft“ schlechthin stilisiert, reserviert er etwas allen menschlichen Gesellschaften Gemeinsames für sich. Der Begriff suggeriert, vor der Erfindung des Computers habe das Menschengeschlecht mehr oder minder kenntnislos vor sich hinvegetiert, was natürlich grober Unfug ist. Solange Menschen Gesellschaften bilden, organisieren sie dabei auch Wissen – wie immer dessen Inhalt im Einzelnen aussehen mag. Im alten Ägypten war für die soziale Ordnung ein völlig anderer Wissenstypus bestimmend als der in der Moderne vorherrschende, nämlich religiös-astronomisches Wissen. Das macht aus dem Pharaonenreich aber noch lange keine „Unwissensgesellschaft“. Und auch auf der Grundlage der falschen Reduktion von Wissen auf die moderne naturwissenschaftliche Erkenntnisform handelt es sich beim beschworenen Übergang zur „Wissensgesellschaft“ um eine fragwürdige Vorstellung. Die Produktivkraft Wissenschaft spielte selbstverständlich auch schon in früheren Phasen kapitalistischer Entwicklung eine Schlüsselrolle.
Fernerhin schwingen bei der Idee der „Wissensgesellschaft“ anthropomorphistische Vorstellungen mit. Wissen existiert immer nur als menschliche Praxis. Diese Praxis findet zwar seit jeher in Artefakten ihren Niederschlag, weder Faustkeil noch Raumschiff noch Stethoskop sind deswegen aber Wissen, sondern lediglich das Resultat der Anwendung menschlichen Wissens. Auch die speziellen Wissensartefakte machen da keine Ausnahme. Ob Schriftrolle, Druckwerke und Blaupausen, sie alle halten geistige Anstrengungen zwar fest und sichern ihre Wiederverfügbarkeit, keiner dieser Artefakte vollbringt deswegen aber selber eine Wissensleistung oder verfügt über Wissen – auch digitale Informationsgüter nicht. Das tun allein die Menschen, die Wissensartefakte produzieren oder bei ihren geistigen Bemühungen auf solche Wissensartefakte zurückgreifen. Bewusstseinsunabhängiges Wissen ist ein Widerspruch in sich. Kein handelsübliches Softwareprogramm verwandelt meinen PC in ein denkendes Wesen. Das Zusammenspiel von Software und Hardware erlaubt lediglich die Reproduktion und Anwendung von speziell zugerichtetem, nämlich in bloße Rechenoperationen transformiertem menschlichen Wissen. Im Begriff der Wissensgesellschaft verwischt dieser Unterschied, und etwas genuin Menschliches wird in die Artefakte verlegt.
Die Differenz zwischen einer Partitur und einem realen Konzert, zwischen aufgeschriebenen Noten und der musikalischen Leistung des Virtuosen hat noch niemand übersehen. Jeder weiß, dass Musik lesen und Musik hören nicht das Gleiche ist. Und auch der Unterschied zwischen mit Schriftzeichen versehenem Papier, das Gedanken festhält und zugänglich macht, und den festgehaltenen und zugänglich gemachten Gedanken entgeht dem aufgeklärten westlichen Menschen normalerweise eher selten. In Hinblick auf die neuen Informationsgüter ist dagegen die Verwechslung von menschlichem Wissen und Wissensartefakt gang und gäbe. Das inflationäre Gerede von „künstlicher Intelligenz“ spricht in dieser Hinsicht Bände. Alle Welt schwadroniert mittlerweile von „intelligenten Stoffen“ und meint damit Hosen und Hemden, die ihren Träger nicht nur kleiden, sondern sich auch selber reinigen und Gesundheitsdaten überwachen und weiterleiten. Solche Innovationen künden zwar keineswegs von der tatsächlichen Beseitigung der Differenz von Wissen und Wissensartefakt. Trotzdem kommt die falsche Identifikation aber auch nicht von ungefähr. Auf verquere Weise reflektiert sie die besondere Position der digitalen Informationsgüter in der Artefaktenwelt. Eine bestimmte Eigentümlichkeit, die bis dato allein dem menschlichen Wissen vorbehalten war und insofern mit ihm identifiziert wird, greift in Gestalt der digitalen Informationsgüter erstmals auf Artefakte über – daher letztlich die Begriffsverwirrung. Von der Entdeckung des Feuers bis zum Beginn der mikroelektronischen Revolution war die Demarkationslinie zwischen dem menschlichen Wissen und den menschlichen Artefakten mit der Grenze zwischen der Welt des Universellen und des Singulären identisch. Seit dem Auftreten der digitalen Informationsgüter fallen die beiden Trennlinien nicht mehr zusammen. Mit den digitalen Informationsgütern treten erstmals Artefakte auf den Plan, denen – wie bisher nur dem menschlichen Wissen – ein universales Dasein zukommt. Alle konventionellen Güter sind singuläre Güter. Bei den digitalen Informationsgütern handelt es sich dagegen um universelle Güter. Dieses Gegensatzpaar bedarf der Erläuterung.
4.
Gerade die moderne, im Gefolge der cartesianischen Revolution entstandene Wissensform zeichnet sich durch den Anspruch auf kontextübergreifende Bedeutung aus. Auf das Ideal universeller Geltung programmiert, entspricht es seinem Begriff umso mehr, je konsequenter es sich vom besonderen Zusammenhang ablöst, um bei der Lösung unterschiedlichster Fragen und Aufgaben eine Rolle zu spielen. Die traditionellen Artefakte mit ihrem beschränkten Anwendungshorizont haben nichts, was mit dieser Vielseitigkeit in irgendeiner Weise vergleichbar wäre. Zwar kam auch in der Vergangenheit immer wieder dasselbe Gerät für verschiedene Zwecke zum Einsatz, und je weiter man in der Geschichte zurückgeht, desto vielseitiger fällt im Durchschnitt die Nutzung des gleichen Instruments aus; für diese Multifunktionalität waren aber die vielseitigen technischen Fertigkeiten und der Erfahrungsreichtum der tätigen Menschen verantwortlich, während die Geräte selber völlig starr blieben. Im 18. Jahrhunderts wurde die Axt nicht nur zum Fällen von Bäumen verwendet, sondern für alle möglichen, zum Teil erstaunlich filigranen Arbeiten; die Mühlenbauer dieser Zeit waren in der Lage, in erster Linie mit Hilfe dieses groben Instruments und anderer simpler Werkzeuge hochkomplexe mechanische Wunderwerke herzustellen. Das Werkzeug war hier aber nur anorganische Fortsetzung der geübten Hand. Multifunktional wurde es erst durch das vielseitige Können und das entwickelte Erfahrungswissen des Handwerkers.
Mit dem PC kam demgegenüber erstmals so etwas wie eine Universalmaschine auf den Schreibtisch, und mittlerweile haben sich solche Universalmaschinen in Gestalt der modernen Handys mit Internetanschluss, die im Zweitberuf als Fotoapparat, und im Drittjob als Minifernseher und Musikwiedergabegerät dienen, sogar schon in die Hosen- und Handtaschen gemogelt. Diese neuen informationstechnisch aufgerüsteten bis überrüsteten multifunktionalen Apparate stellen die klassische Beziehung von Instrument und handhabenden Menschen auf den Kopf. Als starr und einseitig erscheint nicht mehr das Gerät, sondern höchstens dessen belebtes Anhängsel, das sich oft genug außerstande zeigt, mehr als nur einen Bruchteil der seinen Geräten innewohnenden technischen Möglichkeiten zu aktivieren. Wer schon einmal beim Abrufen der diversen Speicherfunktionen von Mobiltelefonen jämmerlich gescheitert ist oder das ungleiche Duell mit dem Fintenreichtum von Videorecordern verloren hat, weiß wovon ich spreche. Der mit zwei linken Händen ausgestattete Heimwerker mag sich früher den geschickten Nachbarn unterlegen gefühlt haben, er hat aber nie Minderwertigkeitskomplexe gegenüber Schraubenschlüssel, Kelle, Hammer oder Schraubstock ausgebildet. Der Übergang zur „Wissensgesellschaft“ bereichert den Schatz menschlicher Erfahrungen um ein neues Trauma: Handtellergroße Geräte – vierbändige Gebrauchsanweisungen, eine Technik, die im Prinzip alles Mögliche kann, und ein Mensch auf der Suche nach der richtigen Tastenkombination, um dem Möglichen zur Wirklichkeit zu verhelfen.
Mit den neuen digitalen Informationsgütern hat indes nicht nur etwas von der menschlichen Vielseitigkeit Einzug in die Welt der Geräte gehalten. Diese Artefakte übernehmen gleichzeitig Aufgabenkomplexe, in denen der (mit)denkende Mensch vor der mikroelektronischen Revolution noch unersetzbar erschien, nämlich Kontrolle, Steuerung und Vernetzung. Mit der Entwicklung digitaler Informationsgüter entsteht eine Artefaktenwelt, die auf Rechenoperationen herunteraggregiertes Wissen abrufen kann. Der Mensch muss daher nicht mehr beständig präsent sein und sich dazwischenschieben, um den störungsfreien Ablauf von Maschinenprozessen zu überwachen und für die Koordination verschiedener Apparate zu sorgen.
Beide Schritte, sowohl der indirekte Zugriff von Maschinen auf Wissen als auch die Entwicklung von Universalmaschinen, wären ohne eine entscheidende mediale Innovation nicht denkbar: der Übersetzung von Wissensinhalten in eine Darstellungsform, die deren verständnisfreie Verarbeitung erlaubt. Die Schrift und ihre Verwandten haben sich über viele Jahrhunderte bewährt, wenn es darum ging, den geistigen Reichtum für Menschen festzuhalten und zugänglich zu machen – bei der Wissensaneignung dürfte dieses Medium denn auch in der Zukunft eine Schlüsselrolle spielen. Wissensaneignung beinhaltet stets, dass Menschen die Bedeutung von Texten erfassen, interpretieren, bewerten, umdeuten usw. Maschinen sind dagegen außerstande, die niedergelegten Bedeutungen auf der Ebene von Schriftzeichen zu erreichen.8 Bewusstlose Informationsverarbeitung setzt voraus, dass aus Zeichenketten bestehende Datensätze das Wissen über die Wirklichkeit sowie die klassischen Wissensartefakte vertreten.
Bei den digitalen Informationsgütern tritt an die Stelle von realem Wissen und erfahrungsgesättigter Kunstfertigkeit eine schier endlose Kombination zweier elektronischer Zustände. In der Geschichte der medialen Vermittlung bedeutet diese neue Form von Transkription in zweierlei Hinsicht einen tiefen entscheidenden Einschnitt. Zum einen bildet sich erstmals ein von der menschlichen Sprache abgelöstes universelles Darstellungssystem heraus, das völlig unterschiedlichen Aspekten von Wirklichkeit gleichermaßen unterlegt werden kann. Es macht keinen Unterschied zwischen Film, Musik, Texte oder Bewegungsablauf, sondern überführt alles in digitale Darstellungen. Zum anderen revolutioniert die Reduktion von Wissen auf Datensätze die Beziehung zwischen der Wissensdarstellung und ihrem materiellen Trägermedium von Grund auf.
Natürlich werden auch die konventionellen Wissensgüter seit jeher wegen ihres transsingulären Inhalts produziert. Ein Buch mit unbedruckten Seiten oder mit Texten, die nur für den Schreiber entzifferbar wären, wäre gebundenes Papier, aber kein wirkliches Buch. Bei den konventionellen Medien bilden Träger und die Darstellung des Inhalts indes eine untrennbare Einheit. Letztere existiert nur als Anhängsel von ersterem, und damit hat das Gesamtgut wie der Träger singulären Charakter. Die mikroelektronische Revolution, die Hardware und Software voneinander scheidet, sprengt diese Einheit auf. Bei den neuen Medien gehen die Datenartefakte nur noch eine flüchtige Verbindung mit ihrer jeweiligen materiellen Grundlage ein und verselbstständigen sich ihr gegenüber.
Was die Hardware betrifft, so wurde die zentrale Implikation dieser Entwicklung bereits angesprochen. Mit verschiedener Software kombinierbar verwandeln sich diese Geräte in Universalmaschinen. Als Produkte bleiben sie zwar singuläre Güter, aber singuläre Güter mit transsingulärem Einsatzbereich. Noch dramatischere Konsequenzen hat der Scheidungsprozess indes auf der anderen Seite der neu entstandenen Trennungslinie zwischen Hardware und Software. Mit der Ablösung vom Träger streifen die Datenartefakte den Charakter singulärer Güter ab und mutieren zu universellen Gütern. Ihre transsinguläre Existenzweise lässt sich dabei vor allem an ihrem Verhältnis zu Raum und Zeit festmachen, das von dem sämtlicher übriger Artefakte entscheidend abweicht. In der Welt der Datenartefakte herrscht wie im Wissenskosmos Ubiquität. Genau diese Ubiquität steht aber prinzipiell der Subsumtion der Datenartefakte unter die Warenform im Wege. Grund genug, diesen Springpunkt ein wenig genauer zu betrachten.
5.
Die vertraute materielle Welt setzt sich aus klar umrissenen Einzelexemplaren zusammen, von denen jedes zu einem bestimmten Zeitpunkt einen exklusiven Standort innehat. Und auch auf der Zeitachse herrscht für diesen Teil der Wirklichkeit die gleiche Eindeutigkeit. Die handfesten Dinge, mit denen es die Menschen in ihrem Alltag zu tun haben, existieren für einen ganz bestimmten Zeitraum. Die traditionellen Artefakte sind wie die übrigen materiellen Dinge dieser raum-zeitlichen Ordnung unterworfen. Keines von ihnen war je an zwei Orten gleichzeitig vorhanden. Ihre Vervielfältigung impliziert Neuproduktion. Es genügt nicht, den Prototyp eines Autos zu erzeugen. Damit diese Produkte Verbreitung finden, müssen sie ein ums andere Mal neu hergestellt werden – egal ob dieser Fabrikationsprozess handwerklich organisiert ist oder industriell-seriell. Gleichzeitig fällt der Gebrauch traditioneller Artefakte mit ihrem Verbrauch zusammen. Ein Brötchen, das verzehrt wird, ist wenige Bissen später bereits einverleibt und sperrt sich damit ein für allemal der Neuverspeisung – und das unabhängig von den gesellschaftlichen Verhältnissen, unter denen sich die Menschen ernähren. Aber auch jede Waschmaschine, jede Zahnbürste, jedes Gebäude, jede Drehbank erweist sich als vergänglich. Alle diese Güter unterliegen einem „technischen Verschleiß“ (Marx). Indem sie ihrem Zweck dienen und zum Einsatz kommen, büßen sie allmählich und unwiderruflich ihre Einsatzfähigkeit ein.
Als etwas Universelles ist Wissen von all diesen strikten raum-zeitlichen Limitierungen frei. Wer Kenntnisse hat, schließt damit niemanden automatisch davon aus, sich dieselben Kenntnisse anzueignen und sich ihrer gleichzeitig andernorts zu bedienen. Niemandem steht der Satz des Pythagoras nur deshalb nicht zur Verfügung, weil ein anderer gerade mit ihm operiert. Und auch die Koppelung von Gebrauch und Verbrauch ist der Welt des Wissens fremd. Wie oft die Formel a²+b²=c² in den letzten 2500 Jahren bereits zum Einsatz gekommen sein mag, sie präsentiert sich heute noch genauso jugendfrisch und brauchbar wie an dem Tag, an dem sie aufgestellt wurde. In seiner konkreten Ausführung war das erste plumpe Rad, das ein Mensch formte, ein singuläres Ding und als solches ist es längst zerfallen. Die dazugehörige Idee im Kopf des ersten Radproduzenten hat dagegen sowohl das Ende des Prototypen wie ihres Urhebers unbeschadet überlebt. Natürlich ist nicht alles Wissen für die Ewigkeit bestimmt. Auch Elemente des geistigen Reichtums können verschwinden, aber nicht aufgrund von Verschleiß durch Gebrauch, sondern in dem Maße wie sich der soziale Zusammenhang und der Erkenntniskontext, in dem sie Bedeutung hatten, verflüchtigen. Während materielle Güter früher oder später ihrem Gebrauch zum Opfer fallen, verschwindet Wissen durch Nicht-Gebrauch.
Wie das Wissen selber, so entziehen sich auch die Datenartefakte jenen raum-zeitlichen Limitierungen, denen unterschiedslos alle singulären Güter unterliegen. Über das Internet verbreiteten Programmen und Datensätzen lässt sich kein besonderer Standort zuordnen. Wie sie sind auch alle anderen digitalen Informationsgüter im Prinzip ubiquitär, und genau das prägt ihre Nutzung entscheidend. Während sich singuläre Güter nur rivalisierend anwenden lassen, stehen digitale Informationsgüter prinzipiell beliebig oft beliebig vielen zur Verfügung.9 „Mit zwei Röcken kann man zwei Menschen kleiden, mit einem Rock nur einen Menschen usw.“10, schrieb Marx im „Kapital“ und meinte, damit eine für alle kapitalistisch produzierten Güter geltende Banalität auszusprechen. Mit den digitalen Informationsgütern sind aber Produkte entstanden, die diese vermeintliche Selbstverständlichkeit außer Kraft setzen. Dieselbe Software kann genauso gut von einem Menschen wie von einer Milliarde Menschen verwendet werden. Bei konventionellen Gütern beginnt der eigentliche Herstellungsprozess erst mit dem Ende der Entwicklungsarbeit. Bei digitalen Informationsgütern sind dagegen Entwicklungsarbeit und Produktion identisch, und an die Stelle der klassischen Fertigung treten bloße Kopiervorgänge, die demselben Gut zu einer Vielzahl von Parallelexistenzen verhelfen.
Und auch was die Frage von Gebrauch und Verbrauch angeht, gleichen die Informationsgüter dem Universalgut Wissen statt den übrigen Artefakten. Software oder Datensätze verlieren zwar oft erstaunlich schnell de facto ihren Nutzen. Verantwortlich dafür ist aber nie, dass sie ihrem Gebrauch zum Opfer fallen würden. So wie sie sich heute konsumieren lassen, ließen sie sich im Prinzip bis zum Erlöschen der Sonne weiterkonsumieren. Von der mangelnden Haltbarkeit der materiellen Speichermedien einmal abgesehen, die weit hinter der von Papier geschweige denn Pergament zurückbleibt, aber mit dem eigentlichen Datenartefakt nicht zu verwechseln ist, machen ausschließlich die zahllosen, aus der permanenten Revolutionierung der technischen Standards resultierenden Kompatibilitätsprobleme die Informationsgüter nutzlos. Anders formuliert, sie werden durch zunehmende Ungebräuchlichkeit unbrauchbar. Der Autor dieser Zeilen benutzt zum Schreiben dieses Beitrags nur deshalb nicht mehr das simple und benutzerfreundliche Textverarbeitungsprogramm, mit dem für ihn vor 18 Jahren das Computerzeitalter begonnen hat, weil er damit die Weitergabe und Weiterverarbeitung dieses Textes verunmöglichen würde. Mit der gebrauchsbedingten Abnutzung von Gütern hat das nichts zu tun. Es handelt sich hier nicht um „technischen Verschleiß“, sondern um eine neue Form von „moralischem Verschleiß“ (Marx) – ein Unterschied von zentraler wertanalytischer Bedeutung.
Unser kurzer Rekurs auf die besonderen, von der gesellschaftlichen Form unabhängigen Qualitäten der digitalen Informationsgüter hat zu folgendem Zwischenergebnis geführt: Mit der Trennung von Hardware und Software treten neben die singulären Artefakte Wissensartefakte, die einer neuen Güterklasse angehören. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern hat diese neue Sorte von Wissensartefakten universellen Charakter – und gleicht darin dem menschlichen Wissen selber. Bemächtigt sich das Kapital der Produktion singulärer Güter, so verwandeln sich diese in Waren. Werden Universalartefakte des Profits wegen erzeugt, dann bringt diese bornierte Zwecksetzung den universellen Charakter dieser Güter nicht einfach zum Verschwinden. Statt Warengestalt nehmen sie eine andere, paradoxe gesellschaftliche Form an, die Form privatisierter Universalartefakte.11
6.
In ihrer Praxis finden die Geldsubjekte auch für solche Probleme regelmäßig Lösungen, auf die sie gar nicht reflektieren, von deren Existenz sie keine Ahnung haben. Das gilt auch für unser Problem. Das herrschende Bewusstsein legt sich zwar keine Rechenschaft darüber ab, dass privatisierte Universalgüter und Waren unterschiedliche soziale Beziehungen vermitteln; in ihrem alltäglichen Verkehr differenzieren die Marktteilnehmer aber sehr wohl. Die kapitalistische Gesellschaft hat die Differenz der beiden sozialen Hieroglyphen sogar juristisch fixiert und kodifiziert. Die für die kommerzielle Verbreitung privatisierter Universalgüter geltenden vertragsrechtlichen Regeln weichen ganz entscheidend von dem vom Warentausch vertrauten Muster ab. Beim Kauf eines Brötchens oder einer Maschine geht bekanntlich das exklusive Eigentum am erworbenen Gut auf den Käufer über. Der Bäcker und der Maschinenfabrikant entsagen ein für allemal aller Rechte an der verkauften Ware. Die weitere Nutzung des erstandenen Gutes und die Verfügungsgewalt fallen voll und ganz an den Käufer. Wer sein gutes Geld für einen Klingelton oder eine kommerzielle Software verausgabt, kann davon nur träumen. Durch seine Zahlung wird er nur legaler „User“, aber steigt keineswegs zum Eigentümer des Wissensartefakts auf. So wenig der Erwerb eines Buches den Käufer in den Besitz der Urherberrechte an diesem Werk bringt, so wenig gehört dem Kunden des Informationskapitalisten nach der Geldübergabe der verhökerte Wissensinhalt. Mieter singulärer Güter (Fahrzeuge, Wohnungen) erwerben zwar auch kein Eigentum, aber immerhin erfreuen sie sich eines ausschließenden Nutzungsrechts auf Zeit. Die neue Figur des legalen „Users“ erhält dagegen lediglich ein streng limitiertes Mitnutzungsrecht.12 Er teilt es mit beliebig vielen zahlungsbereiten und -fähigen Menschen und es schreibt ihm vor, was er mit dem Produkt tun darf und was er gefälligst zu lassen hat.
Der Gegensatz von bauernschlauer Praxis und reflektiver Blindheit fällt in diesem Fall mit dem Gegensatz zweier Fakultäten zusammen. Die juristischen Hüter des heiligen Privateigentums gießen die grundlegende Differenz zwischen dem Warentausch und der Verbreitung privatisierter Universalgüter in Paragraphen, während das systematische Ausblenden in den Zuständigkeitsbereich der Ökonomen fällt. Ihre Konstruktionen verstellen den Blick darauf, dass der Informationskapitalismus eine neue, von der Beziehung von Warenbesitzern abweichende soziale Beziehungsform hervorgebracht hat. Für diese Problemignoranz sind keineswegs nur die zeitgenössischen Ökonomen verantwortlich zu machen, sie hat vielmehr tiefe theoriegeschichtliche Wurzeln. Die Gleichsetzung von Ware und privatisierten Universalgütern entbehrt auf dem Boden der herrschenden ökonomischen Vorstellung keineswegs der Folgerichtigkeit, sondern fügt einem tiefgestaffelten Mystifizierungssystem lediglich einen weiteren Baustein hinzu. Zunächst einmal gehört es seit den Tagen der „subjektiven Wertlehre“ zum offiziellen Kanon, die analytische Unterscheidung von Wert und Preis als Verirrung metaphysischen Denkens zu inkriminieren. Soweit der Begriff des Werts überhaupt noch durch die zeitgenössische Wirtschaftsdiskussion geistert, bezeichnet er nichts anderes als den Preisausdruck der diversen Bezahlgüter. Die Produkte von Microsoft und Co haben ihren Preis. Wenn es keine tiefere Analyseebene als die Welt der Preise gibt, dann ist mit dieser Feststellung bereits alles gesagt, was es zu sagen gibt. Im Lichte dieser allen ökonomischen Schulen gemeinsamen Annahme erscheint es von vornherein als ein sinnloses Unterfangen, hinter den großen Gleichmacher der Geldform blicken zu wollen und unterschiedliche Kategorien von Preisträgern auseinanderzuhalten. Die kontrafaktische Klassifizierung von digitalen Informationsgütern als Waren stellt lediglich terminologisch den Einheitsbrei her, den das herrschende ökonomische Denken in der Sache schon als der Weisheit letzter Schluss unterstellt hat.
Damit aber nicht genug. Selbst wenn man Ökonomen den Unterschied zwischen der von privatisierten Universalgütern vermittelten sozialen Beziehung und der Tauschbeziehung verdeutlichen könnte, würden sie diese Einsicht als für ihre Disziplin und die Frage der Wertschöpfung irrelevant sofort ad acta legen. Seit eh und je herrscht in den Wirtschaftswissenschaften eine naturalistische Vorstellung vom Wert. Wertschöpfung wird gar nicht als gesellschaftliche Beziehungsform verstanden, sondern als eine überhistorische Dingeigenschaft. Soweit Begriffe wie Wert und Wertproduktion noch durch die Wirtschaftswissenschaften geistern und nicht ersatzlos gestrichen wurden, sitzen die Ökonomen dem Schein fetischistischer Verhältnisse auf und werfen die stoffliche Seite der Produktion und deren Wertseite konsequent durcheinander.
Aus dem Faktum, dass bei der Schaffung von Gebrauchswerten Produktionsmittel, menschliche Arbeitskraft und aller menschlichen Tätigkeit vorausgesetzte natürliche Ressourcen zum Einsatz kommen, schließt sie traditionellerweise, auch die Wertschöpfung speise sich aus drei Quellen, dem Kapital, der Arbeit und dem Boden. Weil fungierendes Kapital sich in Maschinen und Rohstoffen darstellen muss, gilt es dem ökonomischen Denken seit jeher als dessen Natureigenschaft, Wert und Profit hervorzubringen, etwa in der Art wie es in der „Natur“ eines Birnbaums liegt, Birnen zu tragen. Diese fetischistische Vorstellung lässt den Gedanken gar nicht zu, dass der Unterschied von privatisierten Universalgütern und Tauschgütern für das Problem der Wertproduktion relevant sein könnte. Vor diesem Deutungshintergrund stellt sich weniger die Frage, ob Nicht-Tauschgüter wie die digitalen Informationsgüter Wert repräsentieren können, sondern höchstens die, inwiefern „Wissensgüter“ nicht selber einen Produktionsfaktor darstellen, der selbsttätig Wert hervorbringt. Genau diesen Schluss haben einige Ökonomen denn auch gezogen und angesichts der wachsenden Bedeutung von Information und Kommunikation für die Reichtumsproduktion das klassische dreigliedrige System der Produktionsfaktoren um einen vierten Faktor, „das Wissen“, ergänzt.
Besonders eindrucksvoll demonstriert Ulrich Klotz mit seiner Deutung der informationskapitalistischen Perspektive, wie perfekt die überkommene naturalistische Interpretation von Wertschöpfung das ökonomische Denken gegen jeden Anflug von Problembewusstsein immunisiert. Klotz thematisiert zwar explizit einige der Eigenschaften, die das Wissen seit jeher und nun auch die neuen Wissensartefakte als Universalgüter aus dem Warenkosmos herausheben. Indem er diese Merkmale zu der besonderen Qualität eines neuen vierten „Produktions- und Wertschöpfungsfaktors“ vernebelt, gewinnen sie indes eine dem realen Problem diametral entgegengesetzte Bedeutung. Dass Wissensartefakte Universalgutcharakter annehmen, stellt für ihn ihre Teilhabe an der kapitalistischen Wertschöpfung keineswegs in Frage. Eigenschaften wie Verschleißresistenz und arbeitslose Reproduzierbarkeit, die diese neuen Güter als Universalgüter kennzeichnen, machen sie für Klotz stattdessen zu Garanten einer für das Kapital paradiesischen Perspektive:
„In einer Informationsökonomie wird Wert vor allem durch die Anwendung von Wissen vermehrt. Eine Wertschöpfung, in der Mehrwert nicht über Volumen geschaffen wird, unterscheidet sich in zentralen Aspekten von materieller Produktion, bei der sich die Produktionsfaktoren …im Prozess verbrauchen: um mehr zu produzieren, muss man mehr von ihnen einsetzen. Im Gegensatz dazu ist Wissen eine Ressource, die sich nicht erschöpft, sondern durch ihren Gebrauch noch vermehrt.“13
Nimmt man die Klotzsche Argumentation ernst, dann brechen für das Kapital mit dem Informationszeitalter diamantene Zeiten an, gegen die sich das goldene fordistische Zeitalter armselig ausnimmt. In der Ära der industriellen Fertigung war die Akkumulation noch ein mühsames kapital- und arbeitsintensives Geschäft. Die Produktionsmittel mussten beständig erneuert werden und büßten durch Verschleiß ihren Wert ein, und auch der Produktionsfaktor Arbeit musste kontinuierlich frisch eingespeist werden, um die Kontinuität der Wertschöpfung zu wahren. Im Wissenskapitalismus fallen dagegen die Qual des Abschreibens und die Mühsal, das Wertproduzieren immer wieder von vorne beginnen zu müssen, weg und alle der Akkumulation gesetzten Dämme brechen. Künftig fällt unaufhörlich Wertregen vom Informationshimmel, der immer dichter wird und die kapitalistische Welt ersäuft in Fluten von Tauschwerten.
7.
Marxistisch orientierten Autoren ist natürlich nicht entgangen, dass eine solche Sicht auf der Verwechslung von Gebrauchswert und Tauschwert, von stofflicher Produktion und Wertproduktion beruht. Besonders deutlich inkriminiert das Ralf Krämer. Indem Klotz und mit ihm der „Mainstream der Wissenschaft“ „Information oder Wissen den Charakter einer neuen, eigenständigen Quelle von Wertschöpfung“14 zuschreiben, würden sie „die Mystifikation der kapitalistischen Produktionsverhältnisse auf eine neue Stufe“ heben. Trotz dieser berechtigten Kritik ist die von Marx inspirierte Debatte um den Informationskapitalismus aber keineswegs zu einem konsequenten Bruch mit einem fetischistisch-naturalisierenden Verständnis des Werts gelangt; lediglich der Bezugspunkt, von dem aus die kapitalistischen Produktionsverhältnisse mystifiziert werden, hat sich verschoben. Nicht mehr der Produktivkraft Wissen, sondern der Wissensarbeit wird a priori die Fähigkeit zugeschrieben, Wert zu erzeugen.15 Das gilt auch für Krämer, und dementsprechend sieht die Funktion aus, die seine Kritik an Klotz für seine eigene Argumentation hat. Die Kritik der falschen Vorstellung einer durch die Informationsarbeit völlig entfesselten Wertproduktion gerät Krämer nämlich zum Pseudobeweis dafür, dass der neue Arbeitstypus ein ganz gewöhnlicher Bestandteil der produktiven Gesamtarbeit sei. Vom Standpunkt einer marxistisch-ricardianischen Wertintepretation aus verkündet er:
„Der größte Teil der Kosten von Informationsprodukten tritt in der Entwicklung der Informationsgehalte auf. Die für die kapitalistische Produktion dieser Produkte und der zu Grunde liegenden Informationsgehalte gesellschaftlich notwendige Arbeit ist produktiv im Sinne von Wert bildend.“16
Eine nähere Begründung für dieses weitreichende Urteil sucht man bei Krämer genauso vergeblich wie in der marxistischen Debatte insgesamt. Sie erübrigt sich bei ihm aus zwei Gründen. Zum einen suggeriert er sich und seinen Lesern, Marx habe die geistige Arbeit pauschal als wertproduktiv klassifiziert und seine eigene Interpretation übertrage diese gesicherte allgemeine Deutung lediglich auf einen neuen Subtypus geistiger Arbeit. Zum anderen schließt er von der Unterwerfung der Informationsarbeit unter kapitalistisches Kommando und unter die Lohnform direkt auf deren Wertschöpfungspotenz. Sicherlich weiß Krämer, dass es sich beim Wert um ein spezifisches gesellschaftliches Verhältnis handelt und nur die Arbeit voneinander unabhängiger Privatproduzenten die besondere Form der Wertrelation annimmt. Als Privatproduzenten weisen sich bei ihm die unmittelbaren Produzenten aber dadurch aus, dass ihre Arbeit im Austausch mit dem Kapital steht und sie Mehrarbeit leisten. Von der Marxschen Darstellung ist diese Sicht ziemlich weit entfernt. Dort hat das Problem getrennter Privatproduktion einen ganz anderen logischen Platz. Es wird bereits im ersten Kapitel des „Kapitals“ entwickelt und ist dem Gegensatz von Kapital und Arbeit und der Frage der Mehrwertproduktion vorgelagert. Die Wertrelation als Darstellungsform gesellschaftlicher Ungesellschaftlichkeit wird am Vermittlungsverhältnis voneinander isolierter Produzenten besonderer Güter dargestellt und an der Beziehung der Schneiderarbeit zur Weberarbeit exemplifiziert.
Krämers kategorial-methodischer Missgriff kommt keineswegs von ungefähr. Zum einen liegt seine falsche Einordnung in der Falllinie der traditionellen marxistisch-ricardianischen Wertinterpretation. Sie hat seit jeher die Marxsche Wertkritik zu einer positiven Arbeitswertlehre umgedeutet und die Wertformanalyse als irrelevante Definitionsübung außen vor gelassen. Zum anderen missversteht Krämer wie üblich17 die privatisierten Universalgüter als Waren. Bei der Ware handelt es sich aber um die dingliche Darstellungsform getrennter Privatarbeiten. Da ist es nur konsequent, vom falsch klassifizierten Arbeitsresultat auf die inkorporierte Arbeit zurückzuschließen.
Die Entdeckung der Differenz zwischen Ware und privatisiertem Universalgut führt indes auf eine ganz andere Spur. Es drängt sich der Verdacht auf, dass das von der gesellschaftlichen Reichtumsform bereits vertraute Problem bei der Untersuchung der gesellschaftlichen Tätigkeitsform wieder auftauchen muss. Wenn sich die Erzeugnisse der Informationsarbeit bei näherem Hinsehen gar nicht als Waren, sondern als privatisierte Universalgüter entpuppen, kann es sich dann bei der in ihnen inkorporierten Arbeit überhaupt um die Privatarbeit getrennter Produzenten handeln? Wäre die bei der für die Produktion von Universalgütern verausgabte Arbeit stattdessen nicht eher in Anlehnung an Marxsche Termini als „allgemeine Arbeit“ zu fassen? In diesem Fall würde die Privatisierung der Universalgüterproduktion dann indes mit der Verwandlung allgemeiner Arbeit in privatisierte allgemeine Arbeit einhergehen. Werttheoretisch hätte das weitreichende Implikationen. Unabhängige Privatarbeit konstituiert Wert, allgemeine Tätigkeit nicht, auch dann nicht, wenn sie privatisiert wird.
So unbefriedigend Krämers Darstellung bleibt, so liefern ihre Schwächen doch ex negativo einen geeigneten Ausgangspunkt für die Überprüfung dieser Vermutung. Zunächst einmal kann Krämer nur deshalb suggerieren, für Marx sei geistige Arbeit per se produktive Arbeit, weil er deren Rolle auf ihre Funktion im unmittelbaren Produktionsprozess singulärer Güter verkürzt. Gestützt auf eine äußerst selektive Marx ektüre tut er so, als wäre das der einzige Part, den diese im Kapitalismus spielt. Dagegen blendet er konsequent aus, wie Marx die Einverleibung gesellschaftlichen Wissens, des „general intellect“, durch das Kapital werttheoretisch behandelt. Genau da ist aber der Anknüpfungspunkt zur Marxschen Analyse zu suchen, wenn meine weiter oben vorgetragene These tragfähig ist, mit den digitalen Informationsgütern seien bisher dem Wissen vorbehaltene Merkmale auf Informationsartefakte übergegangen. Marx kannte zwar keine digitalen Informationsgüter, die Phänomene Wissen und Wissenserzeugung waren ihm aber keineswegs unbekannt. Seine Ausführungen zu diesem Punkt beantworten sicherlich nicht direkt die in diesem Beitrag aufgeworfene Frage, helfen aber weiter, sie noch genauer einzukreisen. Anschließend werde ich mich auf die Analyseebene begeben, die Krämer sicherheitshalber auslässt. In der Rekapitulation des sozialen Verhältnisses von getrennten Privatproduzenten, wie es Marx im ersten Kapitel des Kapitals entwickelt und analysiert, wird deutlich, warum sich die Produzenten von digitalen Informationsgütern nicht in diesen Beziehungstypus einfügen. Der fundamentale Unterschied zwischen wertproduktiver Privatarbeit und privatisierter allgemeiner Arbeit nimmt dann klare Konturen an, wenn wir den aus Kapital-Schulungen gewohnten Schneider oder Weber durch den Produzenten von digitalen Informationsgütern ersetzen.
8.
Unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Form zerfällt geistige Tätigkeit in zwei Hauptabteilungen, in die Anwendung von vorhandenem Wissen einerseits und in die Produktion von neuem Wissen18 anderseits. Natürlich lassen sich diese beiden Varianten in der Praxis nicht immer sauber trennen19, analytisch dagegen sehr wohl. Beinhaltet geistige Arbeit die Aneignung und Neuschaffung von Wissen, dann kann sie der Logik der Marxschen Kritik der Politischen Ökonomie zufolge nie den Charakter produktiver Arbeit annehmen; besteht sie dagegen in der Anwendung von vorhandenem Wissen, so ist das durchaus möglich. Marx hat sich in seiner Darstellung auf die Analyse der Verwandlung von geistiger Arbeit in produktive Arbeit konzentriert, auf die geistige Arbeit im unmittelbaren Produktionsprozess. Er hat dabei als mehr oder minder offensichtlich vorausgesetzt, dass diese Metamorphose die Wissensproduktion ausspart und sich diese nicht als wertkonstitutive Beziehung darstellen kann. Von daher zeigt er sich in dieser Hinsicht eher lakonisch. Aus dieser Schwerpunktsetzung lässt sich aber keinesfalls ableiten, Marx habe beide Grundformen „geistiger Arbeit“ gleichermaßen als potenziell wertproduktiv verstanden.
Geistige Arbeit gilt Marx dann, aber auch nur dann, als Teil der im kapitalistischen Sinne produktiven Gesamtarbeit, wenn sie vom Kapital im unmittelbaren Produktionsprozess von Waren vernutzt wird. Ist bei der Produktion von 1000 Tonnen Stahl oder Textilien nicht nur „Muskel“ und „Nerv“, sondern auch „Hirn“ gefordert, dann schlägt sich die „verausgabte“ geistige Anstrengung ebenso im Wert der erzeugten Produktenmasse nieder wie die von den Arbeitern aufgewandte „physische Energie“. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn diese Art von Kopfarbeit von der physischen konsequent geschieden wird und einer speziellen Arbeiterkategorie zugeteilt wird, während die unmittelbaren Handarbeiter völlig entqualifizierte Tätigkeiten verrichten müssen.20 Wie immer die Teilung der Arbeit zwischen Kopf und Hand konkret aussehen mag, die im unmittelbaren Produktionsprozess angewandte „geistige Arbeit“ bildet einen Bestandteil der notwendigen produktiven Gesamtarbeit, die sich in den als Waren geschaffenen singulären Gütern „verkörpert“.
Prinzipiell, so Marx, bleibt diese Sorte geistiger Arbeit auch dann wertproduktive Arbeit, wenn der kapitalistisch organisierte Produktionsprozess statt handfester Waren immaterielle Waren oder Dienste hervorbringt. Marx dachte in diesem Zusammenhang an die Unterhaltungs- und Bildungsindustrie und führt exemplarisch Zirkusartisten und Lehrer als potenzielle produktive Arbeiter an. Allerdings betrachtet er die Durchkapitalisierung solcher Dienste bzw. der Produktion immaterieller Waren als ein für die kapitalistische Produktionsweise marginales Phänomen und erwartete wohl auch nicht, dass sich das im Laufe der kapitalistischen Entwicklung grundlegend ändern könnte: „Alle diese Erscheinungen der capitalistischen Production auf diesem Gebiet sind so unbedeutend, verglichen mit dem Ganzen der Production, dass sie gänzlich unberücksichtigt bleiben können.“21
Obwohl Marx die praktische Bedeutung dieser Erscheinungen äußerst gering veranschlagte, wird in seinen Schriften doch deutlich, was er unter produktiver „geistiger Arbeit“ verstanden wissen wollte. Er grenzt zwei Grundtypen dieser Sorte von „geistiger Arbeit“ ein, die sich wohl an die seit dem 19. Jahrhundert in der deutschen Sprache gängige Unterscheidung von bildender und darstellender Kunst anlehnt:
„Bei der nichtmateriellen Production, selbst wenn sie rein für den Austausch betrieben wird, also Waaren produciert, ist zweierlei möglich: 1.) Sie resultirt in Waaren, Gebrauchswerthen, die eine von den Producenten und Consumenten verschiedene Gestalt besitzen, also in einem Intervall zwischen Production und Consumtion bestehen können, als verkäufliche Waaren in diesem Intervall circulieren können, wie bei Büchern, Gemälden, kurz allen Kunstproducten, die von der Kunstleistung des excellierenden Künstlers verschieden sind. Hier ist capitalistische Production in sehr beschränktem Maase anwendbar. … 2.) Die Production ist nicht trennbar von dem Akt des Producierens, wie bei allen exekutiven Künstlern, Rednern, Schauspielern, Lehrern, Ärzten, Pfaffen etc. Auch hier findet capitalistische Produktionsweise nur in geringem Umfang statt und kann der Natur der Sache nach nur in einigen Sphären stattfinden. Z.B. bei Unterrichtsanstalten können die Lehrer blose Lohnarbeiter für den Unternehmer der Unterrichtsanstalt sein, wie derartige Unterrichtsfabriken zahlreich in England existiren… Ebenso bei Unternehmungen von Theatern, Vergnügungsanstalten u.s.w. Dem Publicum verhält sich hier der Schauspieler gegenüber als Künstler, aber seinem Unternehmer gegenüber ist er productiver Arbeiter.“ 22
Offensichtlich muss sich Marx zufolge die Kategorie des produktiven Arbeiters nicht zwangsläufig mit dem klassischen Industrieproletariat decken. Über diese soziologische Erweiterung darf man aber nicht übersehen, dass die Marxsche Argumentation mit einer impliziten Engführung einhergeht und nur ganz bestimmte Aspekte geistiger Tätigkeit als produktive Arbeit fasst. Beide von Marx unterschiedenen Grundtypen geistiger Arbeit, die wertproduktiv sein soll, haben eines gemeinsam. Es geht um die Produktion klar umrissener, an einem bestimmten Ort für einen bestimmten Zeitraum existierender singulärer Produkte. Ein Lehrer leistet produktive Arbeit, solange er in einer kapitalistischen Lernfabrik eine bestimmte Anzahl von „Kinderköpfen bearbeitet“ (Marx). Dagegen agiert er weder als produktiver Arbeiter, wenn er sich damit beschäftigt, sich die allgemeinen Kenntnisse anzueignen, die er weitervermittelt, noch wenn er sich der Verbesserung seiner pädagogischen Fähigkeiten widmet. Der Französischlehrer ist kein produktiver Arbeiter, weil er diese Sprache beherrscht, und wenn er bemüht ist, seine Kenntnisse zu perfektionieren, sondern er verwandelt sich erst in einen solchen, soweit er diese Fähigkeit dahingehend betätigt, dass er Sprachkenntnisse konkreten einzelnen Schülern beizubringen versucht. Der Clown, der von einem Zirkusunternehmer angestellt wurde, agiert als produktiver Arbeiter, sobald er ein Zirkuszelt zur Gaudi des anwesenden zahlenden Publikums mit seinen Scherzen füllt, er ist kein produktiver Arbeiter, solange er seine Scherze ersinnt und einübt, also die Voraussetzungen schafft, um in seinen Vorstellungen produktive Arbeit zu leisten. Natürlich bilden stofflich betrachtet die beiden Aspekte eine Einheit und die analytische Trennung der Herstellung einer geistigen Fähigkeit und deren Betätigung mag auf unsere Clown- und Lehrerindividuen insofern spitzfindig anmuten, und Marx wurde an diesem Punkt auch nicht explizit. Genau diese Differenz wiederholt sich aber auf der Makroebene, beim Problem der gesellschaftlichen Wissensproduktion als gesellschaftlichen Gesamtphänomens, und in diesem Zusammenhang kommt Marx zu eindeutigen Aussagen. Die Wissensproduktion ist für ihn Teil der „allgemeinen Gattungsgeschäfte“. Die mit diesem Gattungsgeschäft befassten Wissensarbeiter haben den gleichen werttheoretischen Status wie Richter oder Soldaten23, sie verrichten also im kapitalistischen Sinne unproduktive Arbeit.24 Diese Einordnung bedeutet keineswegs, dass Marx die Bedeutung der Wissenschaft für die kapitalistische Produktionsweise und deren weitere Entwicklung gering veranschlagt hätte; er geht ganz im Gegenteil von einer ausgesprochen innigen Beziehung des Kapitals zur Wissenschaft aus: „Die Wissenschaft als das allgemeine geistige Product der gesellschaftlichen Entwicklung erscheint … dem Capital direkt einverleibt“. Allerdings ließ er nicht den geringsten Zweifel, worauf sich diese Einverleibung ausschließlich bezieht: Der wissenschaftliche Fortschritt steigert die allgemeinen gesellschaftlichen Produktivkräfte und vervielfacht damit die stoffliche Produktion des Kapitals, sie vermehrt aber nicht dessen Wertschöpfung. Wie andere allgemeine gesellschaftliche Produktivkräfte25 eignet sich das Kapital auch die Produktivkraft Wissenschaft an, auch die durch die Entwicklung der Wissenschaft geweckten Produktivkräfte erscheinen als Produktivkräfte des Kapitals, „aber diese Productivkräfte betreffen nur den Arbeitsproceß oder berühren nur den Gebrauchswerth. Sie stellen sich dar als Eigenschaften, die dem Capital als Ding zukommen, als sein Gebrauchswerth. Sie berühren nicht den Tauschwerth unmittelbar.“26
Diese apodiktische Aussage aus den „Theorien über den Mehrwert“ bezieht sich wohlgemerkt auf die Wissenschaft in ihrer Gesamtheit und auf die wissenschaftliche Arbeit schlechthin und keineswegs ausschließlich auf deren kapitalferne, meist staatlich organisierte Formen. Die Marxsche Argumentation bewegt sich in den einschlägigen Passagen – und das gilt auch für die eben zitierte Stelle – stets auf einer der Unterscheidung von staatlich und einzelkapitalistisch organisierter Forschung vorgängigen Abstraktionsstufe. Marx ging sicherlich davon aus, dass zumindest das Gros der Forschungsarbeit, solange die kapitalistische Produktionsweise besteht, außerhalb der kapitalistischen Betriebe geleistet wird, etwa an vom Staat unterhaltenen Universitäten; er schließt aber keineswegs von diesem vermeintlichen und tatsächlichen empirischen Faktum auf den unproduktiven Charakter dieser Tätigkeit. Für ihn stellt sich der Zusammenhang vielmehr genau anders herum dar. Die Produktion von Wissen ist nicht deshalb unproduktiv, weil sie unabhängig vom Kapital organisiert wird. Sie wird vielmehr deshalb in der Regel unter staatlicher Regie vonstatten gehen müssen, weil sie unproduktiven Charakter hat und vom gesamtkapitalistischen Standpunkt „faux frais“ darstellt.
Dass Marx ganz prinzipiell die Schaffung von neuem Wissen als allgemeine Arbeit fasst und nicht als Privatarbeit, und damit als unproduktive Arbeit und nicht als produktive Arbeit, wird nicht nur in den angeführten Passagen aus den „Theorien über den Mehrwert“ sichtbar. Das lässt sich auch daran ablesen, wie Marx werttheoretisch argumentiert, wenn sich Einzelkapitale erfinderisch zeigen und neue Produkte auf den Markt werfen oder mit neuartigen Produktionsverfahren aufwarten. Nirgends ist in den Marxschen Schriften die Rede davon, dass die anwendungsnahe „Innovationsarbeit“ in irgendeiner Weise in den Warenwert Eingang fände; stattdessen spricht Marx von einem Extraprofit, der entweder aus der Monopolstellung des privilegierten Kapitals (Produktinnovation) resultiert, oder daraus, dass der technische Vorsprung dem begünstigten Einzelkapital erlaubt, kostengünstiger zu produzieren als der gesellschaftliche Durchschnitt in dieser Branche (Prozessinnovation). In beiden Fällen entspringt die zusätzliche Mehrwertaneignung keineswegs der Vernutzung irgendeiner als wertproduktiv apostrophierten Erfinderarbeit, sondern der privilegierten Nutzung einer allgemeinen gesellschaftlichen Potenz. Die exklusive Aneignung dieser Potenz versetzt das innovative Kapital in die glückliche Lage, sich außerhalb seiner Fertigungshallen entstandenen Wert anzueignen. Dafür sind also gesellschaftliche Relationen verantwortlich, die das Verhältnis des Kapitals zu seinen produktiven Arbeitern nicht berühren, jedenfalls nicht direkt.
9.
Wissen hat den Charakter einer universellen Potenz. Nutzbar wird eine bloße Potenz freilich erst in ihrer Realisation. Von den Anfängen der Menschheit bis zur mikroelektronischen Revolution gab es für das gesellschaftliche Wissen stets zwei Realisationsformen. Zum einen wurde es als wissensgeleitetes menschliches Handeln wirksam, zum anderen „materialisierte“ es sich in den mit seiner Hilfe geschaffenen singulären Artefakten. Die Pyramiden im Tal der Könige künden bis zum heutigen Tag von den Kenntnissen der alten Ägypter. Das wissensgeleitete menschliche Handeln erlischt dagegen im Vollzug. Für unseren Zusammenhang ist aber das Gemeinsame wichtiger als dieser Unterschied. In beiden Fällen geht das Wissen eine untrennbare Verbindung mit etwas Singulär-Besonderem ein. Mit der mikroelektronischen Revolution tritt indes eine dritte Form neben diese beiden uralten Formen. Die gesellschaftliche Potenz Wissen kann sich seit dem Auftreten von digitalen Informationsgütern auch in der Gestalt von Universalartefakten realisieren.
Der klassische Industriekapitalismus hat sich der beiden traditionellen Formen der Wissensrealisierung bemächtigt. Das Kapital verleibt sich handlungsanleitendes Wissen zusammen mit der lebendigen Arbeitskraft ein. Es gehört zum Gebrauchswert des variablen Kapitalbestandteils. Das an den (singulären) Artefakten „materialisierte“ Wissen findet dagegen als fixes Kapital Eingang in den kapitalistischen Prozess, und zwar ebenfalls als Gebrauchswertmoment. In beiden Fällen existiert Wissen ausschließlich als gesellschaftliche Dimension singulärer Größen und hat als deren Anhängsel teil am kapitalistischen Produktionsprozess. Das Auftreten der digitalen Informationsgüter liegt quer zu diesem von Marx schon analysierten Gefüge. Im Gefolge der Trennung von Hardware und Software gewinnt gesellschaftliches Wissen neben seinen traditionellen Realisationsformen eine weitere, vom kapitalistischen Maschinenpark und dessen menschlichem Zubehör unabhängige und damit eigenständige Existenzform. Es nimmt zusätzlich die Gestalt von Universalartefakten an. Wie alle anderen sozialen Akteure finden die anwendenden Kapitale diese Wissensgüter „sans phrase“ entweder als freie Güter vor oder selber als Produkte einer neuen Form von Kapital, als Erzeugnis von Informationskapital.
Die grundlegende Differenz zwischen der Produktion von Universalgütern und singulären Gütern verschwindet keineswegs mit der Subsumtion dieses neuen Bereichs der Reichtumsproduktion unter das Informationskapital. Die Durchkapitalisierung der Produktion digitaler Universalgüter hat vielmehr einen grundsätzlich anderen Inhalt als die Unterordnung der klassischen Fertigungszweige unter das Kapital. Während auf den traditionellen Feldern die kapitalistische Warenproduktion die Ex-post-Gesellschaftlichkeit getrennter Teilproduzenten herstellt, steht die Herrschaft des Informationskapitals für die Entgesellschaftung allgemeinen Reichtums. Mit dieser Verkehrung erblicken völlig neue Widersprüche das Licht der kapitalistischen Welt, die im Einzelnen noch zu analysieren wären.27
10.
Im Fetischismus befangenes Denken sieht den „Wert“ entweder überall oder nirgends am Werk. Demgegenüber begreift die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie diesen als die spezifische soziale Beziehungsform „voneinander unabhängiger Privatproduzenten“. Wert entsteht immer nur unter der Bedingung, dass sich die Reichtumserzeugung in dieser sehr spezifischen Konstellation vollzieht, nie davon abgelöst. Diese Sichtweise grenzt in einem dreifachen Sinne die spezifische soziale Praxis, die der „gespenstischen Gegenständlichkeit“ des Werts zugrunde liegt, von allen Praxisformen ab, die keinen Wert kreieren. 1) Zunächst einmal handelt es sich beim Wert historisch betrachtet um eine Kategorie mit begrenzter Gültigkeit, also um etwas Gewordenes und Vergängliches. Wie Marx in seiner Abgrenzung zum überhistorischen Wertbegriff der klassischen Ökonomie ein ums andere Mal hervorgehoben hat, ist der Wert mit dem Kapitalismus entstanden und wird mit ihm auch wieder verschwinden. 2) Aber auch auf dem Boden der kapitalistischen Gesellschaft hat keineswegs das Gesamtensemble gesellschaftlicher Praxis Anteil an der Wertschöpfung, sondern nur ein bestimmter Ausschnitt. An der Wertschöpfung sind die Menschen in der kapitalistischen Gesellschaft nicht als getrennte Privatbesitzer, also qua juristischer Form beteiligt, sondern nur soweit sie als (Privat)produzenten agieren und sich aufeinander beziehen. D.h. die kapitalistische Distribution spielt als Quelle der Wertschöpfung genauso wenig eine Rolle wie alle Formen sozialer Praxis, die keinen Anteil an der unmittelbaren Produktion haben. 3) Wenn der Wert tatsächlich für nichts anderes als das Verhältnis voneinander unabhängiger Privatproduzenten steht, dann impliziert das indes noch eine weitere Begrenzung wertproduktiver Praxis, die im Gegensatz zu den beiden schon genannten in der marxistischen Diskussion unbeachtet geblieben ist. Auch genuin kapitalistische Produktion ist keineswegs per se schon wertschöpfend. Sie zerfällt selber vielmehr noch einmal in einen wertproduktiven und einen unproduktiven Bereich! Ob kapitalistische Reichtumsproduktion zugleich Wertproduktion bedeutet, das hängt vom Charakter der verausgabten Arbeit und ihres Produktes ab. Solange unter kapitalistischem Kommando besondere Privatarbeit verrichtet wird, entsteht dabei Wert. Allgemein gesellschaftliche Tätigkeit schafft dagegen keinen Wert, auch dann nicht, wenn sie die Form einzelkapitalistisch angewandter Lohnarbeit annimmt und sich das Kapital mit ihrer Hilfe einen Anteil an der gesellschaftlichen Profitmasse sichert.
Marx fasste die wertkonstitutive Arbeit als „voneinander unabhängig betriebene Privatarbeit“. Diese Formulierung ist nicht ganz zufällig ein wenig sperrig geraten. Das liegt daran, dass sie zwei unterschiedliche Bestimmungen in sich vereint. In warenproduzierenden Gesellschaften nimmt die Reichtumsproduktion zunächst einmal insofern die Form von Privatarbeit an, als die Menschen nicht direkt und bewusst ihren gesellschaftlichen Zusammenhang organisieren, sondern sich dieser indirekt, über die Beziehung der Produkte und über monetäre Relationen herstellt. Die Individuen leisten demnach Privatarbeit, weil ihre produktiven Anstrengungen nicht unmittelbar der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse dienen, sondern der Akquirierung von Tauschwert. Neben der gesellschaftlichen Formbestimmung hat der Begriff der „voneinander unabhängig betriebenen Privatarbeit“ aber noch eine weitere, eine stoffliche Dimension. Er hebt auf die Aufsplitterung der gesellschaftlichen Reichtumserzeugung in isolierte Fertigungszweige ab. Der Siegeszug der Warenproduktion fällt mit der Herausbildung einer hochspezialisierten Produktion zusammen, bei der eine auf einen extrem engen Anwendungsbereich beschränkte Technik zur Anwendung kommt. Marx hat diese Differenz in seiner Wertformanalyse nicht weiter beachtet, weil er in den Eingangskapiteln des „Kapitals“ konsequent von jeder allgemeinen Arbeit abstrahiert28 und überhaupt allen gesellschaftlichen Reichtum als Erzeugnis von Privatarbeit und damit als Warenreichtum betrachtet. „Der Komplex dieser Privatarbeiten bildet die gesellschaftliche Gesammtarbeit“29, heißt es dementsprechend im Fetischkapitel, und angesichts des schwachen Entwicklungsniveaus allgemeiner Arbeit zu Marxens Zeiten konnte das auch empirisch als zulässige Vereinfachung durchgehen. Mit der Entwicklung von Universalartefakten treten indes die beiden in der Marxschen Wertformanalyse zusammengedachten Bestimmungen „der voneinander unabhängig betriebenen Privatarbeit“ auseinander. Die hier eingeführte Differenzierung von privatisierter allgemeiner Arbeit und Privatarbeit erlaubt, dem kategorial-begrifflich Rechnung zu tragen. Als eine fremde, äußere Macht tritt den Produzenten ihre eigene Gesellschaftlichkeit sowohl bei der Produktion von Waren wie bei der von privatisierten Universalgütern gegenüber. In beiden Fällen hat die Güterproduktion für ihre Agenten den bornierten Zweck, Zugang zu Tauschwerten zu verschaffen. Im Gegensatz zur warenproduzierenden Arbeit liegt die privatisierte allgemeine Arbeit aber quer zur Ausdifferenzierung der Arbeitsteilung. Die Informationsarbeit und ihre Erzeugnisse bilden im System der Teilproduktionen ein verbindendes Element.
11.
Digitale Informationsgüter können sich zwar in Bezahlgüter verwandeln, nicht aber in Waren. Ihre Verbreitung wird über Geld vermittelt; bei dieser monetären Vermittlung handelt es sich indes keineswegs um Tauschbeziehungen – so die Ausgangsbeobachtung dieses Beitrags. Im Rekurs auf die Marxschen Überlegungen zur Rolle des Wissens im kapitalistischen Verwertungsprozess zeichnete sich ab, dass diese Anomalie mit dem besonderen Charakter der Informationsarbeit korrespondiert und sich diese nicht als Privatarbeit klassifizieren lässt. Dieses Ergebnis kommt insofern nicht völlig überraschend, als Marx explizit einen inneren Zusammenhang zwischen Warenform und Privatarbeit hergestellt hat: „Gebrauchsgegenstände werden überhaupt nur Waaren, weil sie Produkte voneinander unabhängig betriebener Privatarbeiten sind“30, heißt es in diesem Sinne an prominenter Stelle, nämlich im Fetischabschnitt des ersten Kapitels des „Kapitals“. Oder einige Seiten früher: „Nur Produkte voneinander selbständiger und voneinander unabhängiger Privatarbeiten treten einander als Waaren gegenüber“.31 Diese Aussagen lassen sich offensichtlich auch umkehren: Steht am Ende eines Produktionsprozesses keine Ware, dann handelt es sich bei der zur Herstellung dieses Gutes notwendigen Arbeit auch nicht um die Privatarbeit selbständiger Produzenten. Wo statt Waren privatisierte Universalgüter den Markt bevölkern, da hat die in diesen Erzeugnissen vergegenständlichte Arbeit den Charakter von privatisierter Allgemeinarbeit und konstituiert keinen Wert.
Als das Wesen der kapitalistischen Gesellschaft tritt der Wert nicht unmittelbar als solcher in Erscheinung, sondern findet seine Darstellungsform in „der Werthform oder dem Tauschwerth“, die Marx im ersten Kapitel des „Kapitals“ eingehend analysiert hat. „Das Geheimniß aller Werthform steckt in der einfachen Werthform“, in der Gleichsetzung von „x Waare A = y Waare“.32 Die „einfache oder einzelne Werthform“ drückt die Auflösung der Gesellschaft in getrennte Privatproduzenten und des gesellschaftlichen Zusammenhangs in eine unermessliche Vielzahl isolierter Tauschbeziehungen dadurch aus, dass sie der gesellschaftlichen Dimension einer Ware eine eigenständige, von ihrer eigenen Naturalform unterschiedene und dabei isolierte Gestalt verleiht: „Die Naturalform der Waare B wird zur Werthform der Waare A oder der Körper der Waare B zum Werthspiegel der Waare A.“33 Tauscht sich ein Rock gegen 10 Ellen Leinwand, dann tritt die gesellschaftliche Dimension der in ihm inkorporierten Schneiderarbeit ihm in der Naturalform der Leinwand gegenüber, und seine Gesellschaftlichkeit realisiert sich in toto in der Tauschbeziehung mit diesem bestimmten Stoffquantum.
Gerade auf dieser elementaren Analyseebene tritt indes der Unterschied von Privatarbeit und privatisierter allgemeiner Arbeit überdeutlich zu Tage. Nimmt man gegenüber der Marxschen Darstellung einen kleinen Personalwechsel vor und schickt zum Stelldichein mit der Leinwand statt eines Rockes ein digitales Informationsgut, wird die „einfache Werthform“ im Handumdrehen zu einer Begegnung der dritten Art. Zunächst einmal verändert sich das Verhältnis zwischen Informationsgüter-Produzenten und dem einzelnen Kunden entscheidend. Bei Tauschrelationen wie der zwischen Weber und Schneider erlischt das soziale Verhältnis der Beteiligten im Tauschakt. Sobald die Ware in die Hände ihres jeweils neuen Besitzers übergegangen ist und den Markt verlassen hat, hört sie auf, gesellschaftliche Chiffre zu sein, und existiert nur noch als simpler Gebrauchsgegenstand fort, dessen Nutzung dem Gutdünken des neuen Besitzers überlassen bleibt. Demgegenüber endet bei der Übertragung von Mitnutzungsrechten an Universalgütern die soziale Vermittlungsbeziehung keineswegs mit dem Bezahlakt. Nicht nur, dass bei bestimmten Informationsgütern der Nutzer mit kostenlosen Gebrauchswertnachlieferungen, so genannten Updates, rechnen kann. Vor allem werden beim Erwerb von digitalen Informationsgütern naheliegende Nutzungsmöglichkeiten inkriminiert, insbesondere natürlich deren Kopie und Weitergabe. Der Nutzer verfügt also nur eingeschränkt statt frei über den Gebrauchswert des Informationsgutes. Solche Restriktionen kennt die Warenwelt überhaupt nicht. Natürlich stellt der Gesetzgeber auch bei singulären Gütern bestimmte Formen des Gebrauchs unter Strafe. Wer einen Baseballschläger statt als Sportgerät als Totschläger einsetzt, gerät mit dem Gesetz in Konflikt. Das hat aber nicht das Geringste mit dem Verkäufer und dessen Eigentumsrechten zu tun. Durch diesen Missbrauch verstößt der Täter vielmehr gegen die öffentliche Ordnung und vergeht sich am Recht einer dritten Person auf körperliche Unversehrtheit. Während sich beim Warentausch das soziale Vermittlungsverhältnis von Produzent und Nutzer auf den Tauschakt und auf die Tauschwertseite beschränkt, greift es bei digitalen Informationsgütern auf die Gebrauchswertseite und den Konsum über.34
Damit aber nicht genug. Der Ware tritt ihre Gesellschaftlichkeit bekanntlich in der Naturalform einer einzelnen fremden Ware gegenüber. Ein Gut, das man hergeben und gleichzeitig behalten kann und das deshalb immer wieder gegeben werden kann, findet sein Pendant dagegen in einer unendlichen Kette von Waren. Die Gesellschaftlichkeit dieses notorisch promiskuitiven Guts und der in ihm verkörperten Arbeit überlebt sowohl das erste glückliche Tête-à- tête wie jedes weitere. Damit ist bereits im Ansatz das dementiert, was gerade die Leistung der Wertform ausmacht, nämlich die Überführung von Gesellschaftlichkeit in isolierbare Einzelrelationen von Dingen. Wir befinden uns zwar noch immer in einer fetischistisch verfassten Welt, in der sich die Menschen nicht direkt aufeinander beziehen und an ihrer Stelle ihre Artefakte kommunizieren. Der digitale Casanova setzt aber auf der Bühne des Fetischtheaters ein anderes Schauspiel in Szene als der treue Heinrich namens Rock, an dessen Stelle er getreten ist. Aus einem Zwei-Dinge-Stück ist ein Viele-Dinge-Stück geworden.
Das marxistisch-ricardianische Denken hat knapp 150 Jahre Übung darin, das in der Wertformanalyse herausgearbeitete spezifische qualitative Verhältnis als eigentlich irrelevante Definitionsübung zu überspringen, um direkt zur Frage der Wertgröße überzugehen. Das Mysterium, dass sich die Ware A mit der Ware B gleichsetzen lässt und nur in dieser Gleichsetzung ihre Gesellschaftlichkeit ausdrücken kann, interessiert für gewöhnlich nicht, sondern nur das quantitative Verhältnis, in dem sich dieses Mirakel vollzieht. Statt die spezifische Qualität der in den Produkten inkorporierten Arbeit ins Auge zu fassen, richtet sich das Augenmerk nur darauf, dass im gesellschaftlichen Vermittlungsakt gleiche Arbeitsquanten einander gegenübertreten. Dementsprechend sucht ein naturalisierendes Wertverständnis bei folgender Hilfskonstruktion Zuflucht: Wenn das Ergebnis der Wissensarbeit nicht mit einem, sondern mit mehreren Produkten in Beziehung tritt, dann wird die Äquivalenz nicht in der Einzelrelation, sondern in der Summe aller Einzelrelationen hergestellt. Die 10 Brötchen, die der Bäcker für seine Software hingibt, repräsentieren nicht den gesamten Gegenwert der Informationsarbeit, sondern nur einen Bruchteil. Erst zusammen mit der Leinwand, dem Möbelstück und allem anderen, was der Informationsproduzent sich ansonsten noch an den Produkten von Privatarbeit für sein Gut einhandeln mag, bildet sie das Äquivalent zur Wissensarbeit, die sich im digitalen Informationsgut „vergegenständlicht“ hat.
Bei näherem Zusehen geht bei solchen Rettungsversuchen aber alles über Bord, was einer positiven marxistischen Arbeitswerttheorie lieb und teuer ist. In diesem Szenario heißen die Beteiligten zwar Privatproduzenten, sie agieren bei der Herstellung der Äquivalenzbeziehung aber nicht mehr als isolierte Privatproduzenten! Wie die Äquivalenzbeziehung zwischen dem Brötchenbesitzer und dem Wissensbesitzer auszufallen hat, ob den 10 Brötchen der ganze Wert der erstandenen Software entspricht oder ein Tausendstel oder ein Milliardstel, hängt plötzlich vom Zustandekommen von Beziehungen ab, die mit der Einzelbeziehung zwischen Brötchen und digitalem Informationsgut gar nichts zu tun haben. Der Wert steht hier nicht mehr für die konsequent ungesellschaftliche Gesellschaftlichkeit getrennter Privatproduzenten, sondern wird als sein eigenes Gegenteil behandelt, als eine seltsame Form einer Kollektivität a priori. Der Schein von Äquivalenz wird durch die Konstruktion einer Haftungsgemeinschaft hergestellt, die sämtliche einzelne, dem Informationsgut gegenübertretende Waren umfasst. Überdies mutiert die Zirkulationssphäre, in der sich der Wert jeder einzelnen Ware laut Marx nur realisiert, mit dem obigen Kunstgriff für das Informationsgut und seine Partnerwaren plötzlich zur für die Wertgröße bestimmenden Sphäre. Der Rock ging einst zu Markte, um seinem eigenen Tauschwert in der Naturalform eines bestimmten Quantums von Leinwand zu begegnen. Wie groß das Quantum Naturalform jeweils zu sein hat, das als Äquivalent gelten kann, scheint sich jetzt erst zu entscheiden, nachdem dieses digitale Informationsgut alle seine Beziehungen zu Waren bereits hinter sich gebracht hat.
Damit aber nicht genug. Wie schon in Punkt 5 angesprochen, zeichnen sich die digitalen Informationsgüter durch Gebrauchsresistenz aus. Wenn sie unbrauchbar werden, dann nicht durch den Verlust ihrer ursprünglichen Nützlichkeit, sondern weil sie durch technische Innovationen außer Kurs gesetzt werden. Was die Kopienvermehrung angeht, wiederholt sich diese Anomalie. Die Kette der Transaktionen, an denen dasselbe digitale Informationsgut beteiligt ist, reißt zwar empirisch betrachtet irgendwann, aber aufgrund von „moralischem Verschleiß“, keineswegs weil sie technisch unmöglich geworden wäre. Das Auftreten von Konkurrenzprodukten macht das digitale Informationsgut schließlich unverkäuflich, und es verschwindet vom Markt. Diese Wendung entspricht aber der Entwertung von Waren, die aufgrund widriger Konkurrenzbedingungen kein Äquivalent finden. Von dieser Nicht-Realisation von vermeintlichem Wert ist auf der Abstraktionsstufe, auf der sich unsere Überlegungen gerade bewegen, daher konsequent abzusehen. Die Menge der Güter, die das vermeintliche Gesamtäquivalent zum digitalen Informationsgut bilden, lässt sich logisch überhaupt nicht begrenzen. Der vermeintliche Tauschwert des digitalen Informationsguts würde sich in einer gar nicht abschließbaren Menge von Gebrauchswerten anderer Waren darstellen. Das mitberücksichtigt, bleibt der absolute Wert, der dem digitalen Informationsgut zuzuschreiben wäre, zwar im Dunkeln, dafür lässt sich aber der Anteil jeder in Beziehung zu diesem Gut tretenden einzelnen Ware am Gesamtäquivalent bis auf die x-te Stelle hinter dem Komma genau ermitteln. Bei der Verteilung einer endlichen Summe unter unendlich viele Anteilseigener entfällt auf jeden einzelnen der Teilbetrag Null! Wie immer der Preis eines digitalen Informationsguts auch schwanken mag, der Gegenwert, den wir dem Käufer zusammen mit dem Mitnutzungsrecht an einem digitalen Informationsgut fiktiv in die Hände gelegt haben, hat sich in Nichts aufgelöst. Nachdem wir uns spaßeshalber auf die bornierte, rein quantitative Betrachtungsweise der landläufigen Marxinterpretation eingelassen und sie unter Vermeidung von Widersprüchen durchgespielt haben, sind wir also beim gleichen Ergebnis angelangt, mit dem schon die qualitativen Überlegungen zur gesellschaftlichen Form endeten. So nützlich digitale Informationsgüter auch sein mögen, eins repräsentieren sie nicht, nämlich Wert.
12.
Alle Reichtumsproduktion hat bekanntlich zwei allgemeine Voraussetzungen: die Natur einerseits und den Menschen und seine Fähigkeiten andererseits. Als das spezifische soziale Verhältnis getrennter Privatproduzenten kann sich der Wert nicht in den allgemeinen universellen Voraussetzungen der Reichtumsproduktion darstellen. Er vernutzt diese Ressourcen zwar stofflich, sie gehen aber nicht in die Wertbestimmung ein. Der Zugriff auf diese allgemeinen Voraussetzungen der Reichtumsproduktion fallen den vielen Einzelkapitalien in der Regel kostenlos zu, allerdings keineswegs alle. Ölkonzerne leisten Transferleistungen an jene Staaten, auf deren Territorium sie fördern, und die universellste Naturressource, Grund und Boden, hat in der kapitalistischen Gesellschaft seit jeher ihren Preis. Angesichts der grassierenden Naturzerstörung ist mittlerweile die Idee populär geworden, den Bereich der kostenpflichtigen Gattungsgüter durch die Einführung handelbarer Vernichtungsrechte auszudehnen, um dem Naturverbrauch auf diese Weise marktwirtschaftskonform gegenzusteuern. Ein Rechtssubjekt Menschheit, vertreten durch UN und Co, soll installiert werden und künftig als kollektiver Privateigentümer der Naturgrundlage handeln. Ob wie bei Grund und Boden privates Eigentum vorherrscht, staatliches Eigentum oder wie im Falle der geplanten Verschmutzungsrechte eine universelle juristische Person konstruiert wird, werttheoretisch läuft diese Form von Monetarisierung stets auf das Gleiche hinaus: Die Verfügungsmacht über eine allgemeine Ressource setzt deren Besitzer in den Stand, einen Teil des von den Privatproduzenten geschaffenen Mehrwerts abzuschöpfen. Sie beziehen eine Rente.
Diese Umverteilungsbewegungen hatten bisher vornehmlich den Besitz von Naturressourcen zum Ausgangspunkt. Das gesellschaftliche Wissen, die allgemeine menschliche Grundressource, blieb, von Urheber- und Patentrechten einmal abgesehen, von dieser Verpreisung weitgehend ausgespart. Mit dem Vormarsch der digitalen Informationsgüter ändert sich das entscheidend. Die Informationsarbeit ist zur Grundlage eines neuen Rententyps geworden, der Informationsrente. Bei den Informationskapitalisten handelt es sich streng kategorial betrachtet gar nicht um Kapitalisten, sondern um eine besondere Variante von Rentiers. Im Unterschied zum klassischen Grundrentner haben sie die Verfügungsgewalt über ein rein von Menschen gemachtes Produkt inne. Im Gegensatz zum klassischen Landlord sind sie fernerhin genötigt, ihre Rentenansprüche immer neu zu erarbeiten, um sie in einer sich ständig verändernden technologischen Landschaft durchzusetzen. Dieser ungewohnte Status von „working rentiers“ darf aber über die Quelle von deren Profiten nicht hinwegtäuschen. Der von Microsoft und Co angeeignete Wert entstammt keineswegs der in den digitalen Informationsgütern „vergegenständlichten“ Informationsarbeit – diese ist als allgemeine Arbeit im kapitalistischen Sinne unproduktiv. Solche Firmen ziehen ihren Profit vielmehr daraus, dass sie allgemeine gesellschaftliche Ressourcen in Form von Privatbesitz schaffen. Die Verrichtung immer neuer Informationsarbeit ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, aber nicht aufgrund irgendeiner vermeintlichen Wertschöpfungsfunktion, sondern weil sie der Herstellung und Sicherung dieser privilegierten Stellung dient.
Für das Einzelkapital ist es natürlich irrelevant, ob es seinen Anteil an der gesellschaftlichen Wertmasse eigener Wertschöpfung verdankt oder an andernorts geschaffenem Wert partizipieren kann. Wie Marx am Beispiel des Handelskapitals bereits gezeigt hat, ist diese Differenz im Profit, der einzigen vom einzelkapitalistischen Standpunkt aus relevanten Kategorie, ausgelöscht. Für die gesamtkapitalistische Entwicklungsperspektive ist dieser Unterschied freilich ganz entscheidend. Wenn die Privatproduzenten von Universalgütern nicht zur Wertschöpfung beitragen, dann kann die Expansion dieses Reichtumssektors auch nicht zur Erweiterung der gesamtgesellschaftlichen Verwertungsbasis führen. Im Gegenteil, die an Microsoft und Co fließende Informationsrente stellt, gesamtgesellschaftlich betrachtet, einen Abzug von der Wertmasse dar. Wenn der Übergang zum Informationskapitalismus primär die Produktion privatisierter Universalgüter35 beinhaltet, dann handelt es sich bei der Vorstellung eines selbsttragenden informationskapitalistischen Akkumulationsschubs um eine Fata Morgana.
Der Begriff der „Informationsrente“ spukt bereits seit etwa 10 Jahren durch die einschlägige linke Diskussion. Meines Wissens geht er auf den philippinischen Sozialaktivisten und Globalisierungskritiker Roberto Verzola zurück. Verzola gebraucht diesen Ausdruck ohne großen theoretischen Anspruch und ohne ihn auf die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie zu beziehen. Im Konzept der Informationsrente steckt aber viel mehr, als dessen Urheber klar war und als die bisherige Debatte zu Tage gefördert hat. Eine konsequent rentenökonomische Reformulierung wird es erlauben, die tausendmal totgesagte Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie für die Analyse der inneren Widersprüche der Informationsökonomie fruchtbar zu machen. Diese Konkretion muss allerdings weiteren Arbeiten vorbehalten bleiben. Hier konnte es nur darum gehen, das werttheoretische Fundament einer Kritik der Politischen Informationsökonomie freizulegen.
1 André Gorz, Wissen, Wert, Kapital, Zürich 2004, S. 33. Michael Heinrich, Kritik der politischen Ökonomie – eine Einführung, Stuttgart 2004, S. 38.
2 Michael Heinrich, Kritik der politischen Ökonomie – eine Einführung, Stuttgart 2004, S. 38.
3 Historische Wirklichkeit schlägt sich immer auch im alltäglichen Sprachgebrauch und in der theoretischen Begrifflichkeit nieder. Weil bis zur mikroelektronischen Revolution alle auf dem Markt gehandelten Güter den Charakter von Tauschgütern hatten, konnte der etablierte Warenbegriff problemlos für beides Verwendung finden. Mit dem Auftreten digitaler Informationsgüter treten indes beide Bedeutungen auseinander, und das sorgt für terminologische Verwirrung. Zu deren Behebung habe ich einen neuen Überbegriff eingeführt, der die Gesamtheit der kapitalistisch produzierten und auf dem Markt gehandelten Güter bezeichnen soll: das Bezahlgut. Das populäre Wort Ware bleibt demgegenüber den Tauschgütern reserviert.
4 Die wichtigste Ware ohne Wert ist Grund und Boden.
5 Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) II 3.1, S. 286.
6 Ebenda.
7 In der landläufigen marxistischen Debatte wird die Informationsarbeit umstandslos der wertproduktiven Arbeit zugeschlagen. Dieser nie werttheoretisch begründeten Klassifizierung liegt nichts anderes zugrunde als die schon angeführte Fehlklassifizierung der digitalen Informationsgüter als „immaterieller Waren“. Die Argumentation funktioniert immer nach dem gleichen Schema. Marx hat betont, dass der spezifische Gebrauchswert einer Ware für ihre Funktion als Repräsentant von Tauschwert keine Rolle spielt, folglich ist es auch egal, ob Wert sich in materiellen oder immateriellen Waren „verkörpert“. Wir haben gesehen, dass diese Folgerung auf falschen Voraussetzungen beruht. Digitale Informationsgüter zeichnen sich nicht einfach durch stoffliche Eigenschaften aus, die sie von anderen Waren unterscheiden. Sie weisen vielmehr Eigentümlichkeiten auf, die grundsätzlich ihre Eignung, als Warendinge zu fungieren, in Frage stellen. Die Kritik der Politischen Ökonomie steht demnach vor einem anderen Problem als dem, das die Marxisten sehen und a priori als gelöst behandeln. Die übliche Suggestivfrage, ob nur materielle Waren Träger von Wert sein können oder auch immaterielle, geht an der Sache vorbei. Richtig verstanden stellt sich die Frage, ob auch Bezahlgüter ohne Warencharakter Wert repräsentieren können.
8 Die üblichen Begriffe „maschinenlesbar“ und „Maschinensprache“ vermeide ich hier ganz bewusst. Auch diese Begriffe haben anthropomorphistische Züge.
9 Genau diese potenzielle allgemeine Verfügbarkeit ist der Grund dafür, warum digitale Informationsgüter sich auch dann nicht in Tauschgüter verwandeln, wenn sie verkauft werden. Was singulär existiert, lässt sich grundsätzlich nur einmal verkaufen, transsinguläre Produkte dagegen beliebig oft, allerdings nur solange eine Voraussetzung gewahrt bleibt: Ihre potenzielle allgemeine Verfügbarkeit, muss potenziell bleiben. Im selben Maß wie sich diese realisiert und tatsächliche jeder und jede Zugriff auf diese Güter bekommt, mutieren sie zu freien Gütern. Mit den zur Abwehr dieser „Bedrohung“ ersonnenen juristischen und technischen Maßnahmen, und den Grenzen ihrer Wirksamkeit beschäftigt sich der Beitrag von Stefan Meretz in dieser Ausgabe der krisis.
10 MEGA II 6, S. 79.
11 Eine ganz ähnliche Entwicklung ist übrigens auch auf einem anderen Gebiet zu verzeichnen. Die Reduktion von Leben auf genetische Information ist zur Grundlage einer neuen Form kapitalistischer Naturaneignung geworden. Genpatente erlauben die Überführung biologischer Baupläne in Privatbesitz.
12 Auch bei der Vermietung von materiellen Gütern findet keine Eigentumsübertragung statt. Dennoch handelt es sich bei solchen zeitlich limitierten Besitzübertragungen an materiellen Gütern stets um Tauschverhältnisse und bei den Mietgegenständen eindeutig stofflich um singuläre Güter und damit der gesellschaftlichen Form nach um gewöhnliche Waren. Langlebige materielle Güter (Wohnraum, Autos) werden nicht auf einmal konsumiert, sondern nach und nach über einen viele Jahre umfassenden Zeitraum. Angesichts der sukzessiven Realisierung des Gebrauchswerts liegt es nahe, bei diesen Gütern auch den Tauschwert nicht auf einen Schlag, sondern sukzessive zu realisieren. Im Gegensatz zum Verkäufer überlässt der Vermieter seinem Mieter die Ware nicht ein für allemal, sondern tauscht sie stückchenweise, lediglich auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Für diesen vertraglich festgelegten Zeitraum erwirbt der Mieter aber – und das ist das Entscheidende – ein exklusives, andere von der Nutzung ausschließendes Verfügungsrecht. Der Vermieter kann zwar dasselbe Auto oder dieselbe Wohnung an verschiedene Menschen vermieten, aber nur nacheinander, nicht zur gleichen Zeit an beliebig viele Mietparteien. Der Eigentümer eines Universalguts ist dagegen in dieser glücklichen Lage und demonstriert damit, was er nicht ist: Warenbesitzer. Etwas, was man weggibt und doch gleichzeitig behält, lässt sich nicht als Ware klassifizieren.
13 Ulrich Klotz, Die Herausforderungen der Neuen Ökonomie, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, 50. Jg., H.10, S. 593.
14 Ralf Krämer, Informationsrente – zur politischen Ökonomie des Informationskapitalismus, in Argument 248/2002, S. 644.
15 Auf den ersten Blicken scheinen einige Beiträge meine Behauptung zu dementieren, es sei in der marxistischen Debatte Konsens, werttheoretisch digitale Informationsgüter und Wald- und Wiesenwaren in einen Korb zu werfen. Z.B. vertritt Wolfgang Fritz Haug in seinen „Prolegomena zu einer Kritik der Neuen Ökonomie“ (Argument 238, S. 619-645) die These, die „informatische Infrastruktur“ des Internets „transzendiert die Waren- und Geldform zumindest der digitalisierten Güter“. Näher besehen geht das aber nur terminologisch in die gleiche Richtung wie die hier vertretene Argumentation. Haugs Aussage zielt nämlich keineswegs auf das grundlegende Problem, auf das Auseinandertreten von Bezahlgut und Ware, und stellt genauso wenig den wertproduktiven Charakter der in privatisierten Universalgütern „inkorporierten Arbeit“ infrage. Vielmehr macht er die Tendenz zur Überwindung der Warenform ausschließlich daran fest, dass bei den digitalen Informationsgütern die Verwandlung in Bezahlgüter ihrer beliebigen Kopierbarkeit wegen stets prekär bleibt, und kommt zu folgender These: „Auf einem sich selbst überlassenen Markt“ würden „bei Informationsgütern die Warencharaktere sich rasch verflüchtigen, und ihre Nutzung stünde ebenso frei wie die der allgemeinen geistigen Güter, angefangen beim Einmaleins bis zur höheren Mathematik“. Haug spricht hier eine wichtige (allerdings abgeleitete) Frage an, die keinesfalls vom Tisch gewischt werden darf. Das Informationskapital schwebt in der Tat in der Gefahr, dass sich digitale Informationsgüter unter der Hand in freie Güter verwandeln und Menschen sich kostenlos Zugang zu ihnen verschaffen. Es bedarf auf jeder Entwicklungsstufe der Informationstechnologien neuer technischer und juristischer Innovationen, um dieser Bedrohung gegenzusteuern, und der Erfolg dieses Zangenangriffs zur Produktion von Knappheit ist keineswegs immer schon garantiert (ausführlicher dazu Stefan Meretz in dieser Ausgabe der krisis). Haug missversteht aber wie üblich privatisierte Universalgüter als Waren. Der Warencharakter von digitalen Informationsgütern wird nicht erst durch die Schwierigkeit problematisch, diesen einen realisierbaren Preis zu verpassen, wie Haug voraussetzt. Digitale Informationsgüter unterscheiden sich auch dann fundamental von Waren, wenn dieses Unternehmen gelänge. Auch dann schlägt sich die verausgabte „Informationsarbeit“ keineswegs als Wert nieder.
16 Ralf Krämer, Informationsrente – zur politischen Ökonomie des Informationskapitalismus, in Argument 248/2002, S. 640.
17 Damit steht Krämer, wie schon gesagt, weder allein noch befindet er sich in besonders schlechter Gesellschaft. Sogar wertkritische Texte blieben in dieser Hinsicht bis dato kategorial unscharf und haben den Unterschied zwischen Waren und privatisierten Universalgütern nicht klar herausgearbeitet. Bei meinem eigenen Beitrag „Die Ware im Zeitalter ihrer arbeitslosen Reproduzierbarkeit“ (Streifzüge 3/2002) verrät das schon der Titel, obwohl der Sache nach bereits dieser Artikel den Wertcharakter der neuen Informationsgüter verneint. Insofern stringenter, dafür in der Sache falsch, argumentiert Robert Kurz in „Das Internet als Traumfabrik des neuen Marktes“ (Jungle World 16/2000). Dort billigt er den vermeintlichen Informationswaren durchaus einen Wert zu, um sich auf eine rein quantitative Argumentation zurückzuziehen. Als das Werk „weniger Spezialisten“ liefere die Produktion von Software und anderen Informationswaren keine „nennenswerte zusätzliche Wertschöpfung“.
18 Die Produktion von Wissen hat eine individuelle und eine überindividuelle Dimension. Die individuelle Wissensaneignung, das Lernen, ist Teil der „Produktion von Wissen“. Die Lehre fällt in dieser idealtypischen Unterscheidung demgegenüber in die Rubrik der Wissensanwendung.
19 Vor allem die Ausbildung von Erfahrungswissen ist an die reale Anwendungspraxis gebunden: learning by doing.
20 „Es ist ja eben das Eigenthümliche der capitalistischen Productionsweise die verschiedenen Arbeiten, also auch die Kopf- und Handarbeiten – oder die Arbeiten, in denen die eine oder die andere Seite vorwiegt – zu trennen und an verschiedene Personen zu vertheilen, was jedoch nicht hindert, dass das materielle Product das gemeinsame Product dieser Personen ist oder ihr gemeinsames Product in materiellen Reichthum vergegenständlicht; was andererseits ebenso wenig hindert, oder gar nichts daran ändert, dass das Verhältnis jeder einzelnen dieser Personen das des Lohnarbeiters zum Capital und in diesem eminenten Sinn das des productiven Arbeiters ist. Alle diese Personen sind nicht nur unmittelbar in der Production von materiellem Reichthum beschäftigt, sondern sie tauschen ihre Arbeit unmittelbar gegen das Geld als Capital aus und reproducieren daher unmittelbar ausser ihrem Salair einen Mehrwert für den Capitalisten.“ MEGA II 3.6, S. 2183.
21 MEGA II 3.6, S. 2182.
22 MEGA II 3.6, S. 2182.
23 Näheres dazu in Peter Samols Beitrag in dieser Ausgabe der krisis.
24 Den Marxschen Begriff der allgemeinen Gattungsgeschäfte habe ich schon seiner emphatischen Aufladung wegen nicht zur Bezeichnung der privatisierten Informationsarbeit herangezogen. Schon der von mir benutzte Terminus „allgemeine Arbeit“ ist in dieser Hinsicht nicht ganz unproblematisch. Er könnte dahingehend missverstanden werden, als handele es sich bei der Informationsarbeit um unmittelbar gesellschaftliche Tätigkeit. Das ist nicht intendiert. Diese Tätigkeiten sind in der kapitalistischen Gesellschaft selbstverständlich genauso borniert, entfremdet und formbestimmt wie jede andere Arbeit. Die Unterscheidung allgemeine Arbeit – getrennte Privatarbeit soll einen Binnengegensatz innerhalb der Welt ungesellschaftlicher gesellschaftlicher Praxis kenntlich machen. Streng arbeitskritisch gelesen handelt es sich beim Ausdruck „allgemeine Arbeit“ insofern um eine paradoxe Begriffsbildung, als die Transformation von Tätigkeit in Arbeit bereits die Herauslösung dieser Tätigkeit aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang impliziert.
25 Marx führt unter anderen die Kooperation der Arbeit an.
26 MEGA II 3.6, S. 2166.
27 In diesem Beitrag, der sich ganz grundsätzlichen kategorialen Fragen widmet, kann ich darauf nicht weiter eingehen. In meinem schon etwas älteren, eher phänomenlogisch orientierten Artikel, „Die Ware im Zeitalter ihrer arbeitslosen Reproduzierbarkeit“ (Streifzüge 3/2002) werden einige dieser Widersprüche bereits dargestellt.
28 In den Grundrissen sieht das etwas anders aus. Dort kommt Marx auf den Vormarsch der allgemeinen Arbeit und den Aufstieg der Wissenschaft zur entscheidenden Produktivkraft zu sprechen und leitet aus dieser Perspektive letztlich den Zusammenbruch des Systems der Privatarbeit und des Tauschwerts ab. Vgl. Grundrisse S. 593f. Eine wertformanalytische Darstellung dieses Problems ist im Marxschen Textkorpus aber nicht zu finden.
29 MEGA II. 6, S. 104.
30 A.a.O., S. 103.
31 A.a.O., S. 75.
32 A.a.O., S. 81.
33 A.a.O. S. 85.
34 Die informationskapitalistische Propaganda hat für die populärste illegalisierte Nutzung die martialische Vokabel „Raubkopie“ eingeführt. Wie ideologisch dieser Terminus ist und dass er an der Sache vorbeigeht, liegt auf der Hand. „Raub“ bezeichnet bekanntlich die gewaltsame Wegnahme einer Sache und das ist das Gegenteil eines Vervielfältigungsvorganges. Das von interessierter Seite oft beklagte mangelnde Unrechtsbewusstsein hat ein solides Fundament. Der Informationskapitalismus nimmt dem Warensubjekt etwas, woran es seit jeher gewöhnt ist, seine Nutzungsfreiheit. Besonders für die Freie Softwarebewegung ist dieser Gesichtspunkt von entscheidender Bedeutung. Das Adjektiv „frei“, das diese im Namen führt, zielt primär auf Nutzungsfreiheit und nur sekundär auf Kostenfreiheit.
35 Nicht alle digitalen Informationsgüter haben diesen Charakter. Digitale Informationsgüter, die für eine Einzelanwendung durch einen bestimmten User produziert werden, sind selber als singuläre Güter zu klassifizieren. Sie können demnach durchaus Warencharakter annehmen.