Von Minh Schredle
Ursprünglich erschienen in der Jungle World 2025/10 vom 06.03.2025
Vor der Bundestagswahl erklärte die Union, unbedingt an der sogenannten Schuldenbremse festhalten zu wollen. Nun will sie gemeinsam mit der SPD die Schuldenbremse für Rüstungsausgaben aufheben und Hunderte Milliarden Euro zusätzliche Schulden für Investitionen aufnehmen.
Der Streit über Haushaltsdefizite, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen eine Umwidmung des Geldes aus dem Corona-Fonds ausgebrochen war, prägte die Endzeit der Ampelkoalition. Auslöser für den schlussendlichen Bruch war, dass die FDP sich weigerte, einen sogenannten Überschreitungsbeschluss mitzutragen, mit dem die Bundesregierung drei Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine ohne Haushaltsdeckung hätte bereitstellen können.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wollte also für diese Summe eine Ausnahme von der sogenannten Schuldenbremse machen, die seit 2009 die jährliche Neuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt; nur in Notlagen dürfen darüber hinausgehende Kredite aufgenommen werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine höhere Neuverschuldung kategorisch aus und wollte stattdessen beim Sozialetat kürzen. Die FDP verließ schließlich die Regierung, es gab Neuwahlen.
Drei Milliarden Euro – das klingt geradezu nach Peanuts im Vergleich zu den Summen, die nun offenbar bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD diskutiert werden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters beraten die Parteien über zwei Sondervermögen, die nicht den Regeln des Staatshaushalts unterliegen: eines in Höhe von 400 Milliarden Euro fürs Militär und dazu noch mal 400 bis 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur.
Insgesamt geht es also um bis zu 900 Milliarden Euro, der Spiegel ist so frei, das zur „Billion-Euro-Frage“ aufzurunden. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt sieht für 2025 insgesamt Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor, die geplante Neuverschuldung liegt in diesem Jahr bei weniger als 60 Milliarden Euro.
Die Bild-Zeitung berichtete, dass die Union schon für kommenden Montag eine Parlamentsabstimmung über die Sondervermögen plane, falls man sich diese Woche mit der SPD einigen könne. Offenbar sollen die Sondervermögen verabschiedet werden, bevor sich der neue Bundestag konstituiert, was spätestens am 25. März geschehen muss. Denn im neuen Bundestag hätten die Fraktionen von AfD und Linkspartei gemeinsam eine Sperrminorität – die Schuldenbremse ist Teil des Grundgesetzes, für die Einrichtung von Sondervermögen braucht es deshalb eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Sogar Kapitalverbände beklagen seit langem einen riesigen Investitionsbedarf, der ohne zusätzliche Staatsschulden kaum befriedigt werden könne. Doch die Union hatte im Wahlkampf noch für das als Investitionsbremse wirkende faktische Verschuldungsverbot plädiert. So hieß es in ihrem Wahlprogramm: „Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen.“ Haushaltseinsparungen wollte die Union unter anderem beim Bürgergeld vornehmen. Der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, sagte noch vor knapp drei Monaten, im Dezember: „Ich sehe im Augenblick überhaupt keine Notwendigkeit, über neue Sondervermögen oder zusätzliche Schulden zu diskutieren.“
Durch ein Sondervermögen kann man einmalig über die Vorgaben der Schuldenbremse hinaus Schulden aufnehmen – die Schuldenbremse selbst bleibt damit bestehen. De facto wird sie freilich bereits jetzt schon nicht mehr eingehalten. Würden die mit den bereits bestehenden 29 Sondervermögen des Bundes einhergehenden Kreditaufnahmen im regulären Bundeshaushalt auftauchen, läge die Nettokreditaufnahme für 2023 laut Rechnungshof nicht bei 45,6 Milliarden Euro, sondern bei 192,8 Milliarden – und damit deutlich über dem, was die Schuldenbremse erlaubt.
Die Forderung, der Bund müsse mehr Schulden machen, um zu investieren, war bislang vor allem bei Grünen, SPD und der Linkspartei zu hören. Sollte es gelingen, eine halbe Billion Euro in Bus und Bahn, Brücken, Straßen, Schulen, womöglich sogar Daseinsfürsorge fließen zu lassen, wäre das wohl ein Verhandlungserfolg für die SPD.
Tatsächlich hatten SPD und Grüne schon vor der Bundestagswahl eine gemeinsame Reform der Schuldenbremse angeregt, weil man nach der Wahl eine Sperrminorität der AfD befürchtete. Doch die Union lehnte ab. Sie wollte wohl lieber im Wahlkampf als Verteidigerin der Austerität auftreten.
Nun bleibt ihr kaum etwas anderes übrig, als noch im Eilverfahren die im alten Bundestag bestehende Zweidrittelmehrheit von SPD, CDU/CSU und Grünen zu nutzen, bevor sich der neue Bundestag konstituiert. Denn dann würde diese drei Parteien die Stimmen entweder der AfD oder der Linkspartei brauchen. Letztere hat bereits angekündigt, keine Sondervermögen für Militärausgaben mitzutragen. Sie fordert stattdessen eine generelle Aussetzung der Schuldenbremse.
Die Linkspartei teilte außerdem mit, sie werde vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, falls der noch tagende Bundestag ein Sondervermögen verabschieden würde. Beim »Übergangsbundestag« sei parlamentarische Zurückhaltung geboten, sagte dazu der amtierende Parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei, Christian Görke.
Der Verfassungsrechtler Gregor Laudage sagte allerdings im Interview mit der Legal Tribune Online „Rücksichtnahmepflichten des alten gegenüber dem neuen Bundestag“ gebe es „verfassungsrechtlich nicht“. Das alles sei eine Frage „der demokratischen Kultur, die durch einen solchen Vorgang natürlich erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden kann“, der sei aber nicht „verfassungsrechtlich problematisch“.
Auffällig an der Haltung der Linkspartei war, dass sie diese Frage stets mit der militärischen Unterstützung für die Ukraine verknüpfte. So tat es beispielsweise die Co-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner, als sie Ende Februar in der ARD gefragt wurde, ob die Linkspartei ein Sondervermögen für die Bundeswehr unterstützen werde. Sie antwortete unter anderem: „Für neue Waffenlieferungen stehen wir nicht zur Verfügung.“
Kritisiert wurde außerdem, die Linkspartei nehme in Kauf, gemeinsam mit der AfD ein solches Sondervermögen zu blockieren. Der Parteivorsitzende Jan van Aken wehrte sich gegen diese Vorwürfe: Gemeinsam mit der AfD gegen etwas zu stimmen, sei nicht das Gleiche, wie mit der AfD für etwas zu stimmen. Das hatten Ende Januar Abgeordnete der Union, FDP und BSW im Bundestag getan, als sie gemeinsam für das „Zustrombegrenzungsgesetz“ der Union stimmten.
Die Kritik daran dürfte der Linkspartei im Wahlkampf einigen Auftrieb verschafft haben – nicht zuletzt, weil Grüne und SPD stets betonten, sie seien trotzdem bereit, mit der Union zu koalieren. Die Spitzenkandidatin der Linkspartei, Heidi Reichinnek, nahm das in einer weitverbreiteten Bundestagsrede als Steilvorlage, um zu behaupten, wer echten Antifaschismus wolle, müsse sein Kreuz bei ihrer Partei machen. Das dürfte gut angekommen sein bei den mehreren Hunderttausend Menschen, die wenige Wochen vor der Bundestagswahl gegen die gemeinsame Abstimmung mit der AfD protestiert haben.
Diese Demonstrationen nahm die CDU zum Anlass, kurz vor der Bundestagswahl einige gemeinnützige Organisationen anzugehen, die an manchen dieser Proteste beteiligt gewesen waren. Denn in der Logik der CDU waren die Proteste gegen die Union gerichtet – und „parteipolitisches Handeln“ ist gemeinnützigen Vereinen untersagt.
Die Frage nach der „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ sorge für Debatten“, heißt es in einer kleinen Anfrage der Unions-Fraktion, die am Tag nach der Bundestagswahl veröffentlicht wurde. Und weiter: “Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden.“
Die Anfrage enthielt insgesamt 551 Einzelfragen zu 17 Organisationen, von dem Medienunternehmen Correctiv bis zu den „Omas gegen rechts“. „Manche Stimmen sehen in den NGOs eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt“, schrieb die Union mit Verweis auf einen Bericht der Welt
Die 17 Organisationen sind größtenteils links oder linksliberal. Vereine wie den Bund der Vertriebenen (BdV) oder den Deutschen Bauernverband, der für Landwirte Lobbyismus betreibt und Proteste gegen Vorhaben der alten Bundesregierung organisiert hat, erwähnt die Union nicht. Der Süddeutschen Zeitung zufolge erhielt der Bauernverband 2023 1,7 Millionen Euro vom Bund; der BDV erhielt im selben Jahr 3,5 Millionen Euro von der öffentlichen Hand.
Der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil bezeichnete das Vorgehen der CDU als „Foulspiel“ und forderte sie dazu auf, die Anfrage zurückzuziehen, da sie die Koalitionsgespräche belaste. Dass eine Regierungsbildung daran scheitert, scheint allerdings unwahrscheinlich.